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IGNORED

Munitionserwerb


snake696

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Warum sind Waffenbesitzkarte und Munitionserwerb getrennt, bzw. , warum muss zusätzlich noch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb in die WBK eingetragen werden? Warum reicht denen die WBK (die doch schon alles sagt) nicht? Was sind die Gründe?

Was sind die Bedingungen, damit man das eingetragen bekommt?

Wenn man eine WBK erhält, muss man doch automatisch Zugang zu Munition haben, um überhaupt einen Nutzen von der erhaltenen WBK zu haben!

Danke Euch!!

Geschrieben
Warum sind Waffenbesitzkarte und Munitionserwerb getrennt, bzw. , warum muss zusätzlich noch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb in die WBK eingetragen werden? Warum reicht denen die WBK (die doch schon alles sagt) nicht? Was sind die Gründe?

Was sind die Bedingungen, damit man das eingetragen bekommt?

Wenn man eine WBK erhält, muss man doch automatisch Zugang zu Munition haben, um überhaupt einen Nutzen von der erhaltenen WBK zu haben!

Danke Euch!!

Nach dem Sinn von Vorschriften zu fragen ist in Deutschland erst mal Sinnlos ;-) Aber ich versuchs Mal zu erklären.

Wenn Due ein Bedürfnis hast, wird Dir der Mun-Erwerbsstempel problemlos in die entsprechende Spalte neben der Waffe gemacht, gegen 50DM exakt umgerechnet in Euro.

Ohne Bedürfnis, also z.B. als Erbe, geht man davon aus, daß Du die Waffen nur zur Aufbewahrung hast, und nicht zum schießen. Also brauchst Du auch keine Munition, und bekommst auch keine Erwerbsberechtigung hierfür.

Ich weiß nicht, ob Sammler (rote WBK) auch eine Mun-Erwerbsberechtigung bekommen. Das kann vielleicht jemand anders sagen.

Die Gründe dürften sein, daß man zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit versucht, die Anzahl Waffen im Volk möglichst gering zu halten. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, erschwert/verhindert man den Gebrauch der Waffen durch Zudrehen des Munitions-hahns ;-)

Klassisches Beispiel sind die nach neuem Recht verpflichtenden Armatix Sperrelemente bei Erbenwaffen.

Frei nach dem Motto: Wenn wir Dich schon nicht enteignen können, dann sollst Du wenigstens nichts von Deinem Besitz haben"

Gruß,

ein ganz Wilder

Geschrieben

Servus !

Auch ne Frage dazu:

Wenn man z. B. einen Wiederlader-Schein hat, selbst nur .45ACP und .357 Magnum auf der WBK hat,

darf man dann Wiederladekomponenten wie z. B. .44-er Hülsen und Geschosse kaufen ?

Oder bezieht sich das dann auch nur auf die eingetragenen Waffen/Kaliber ?

Könnte ja sein, dass man mit einer Vereinswaffe .44 Magnum schiesst und darum sich die Patronen selbst lädt...

Gruß Klaus

Geschrieben

Teilweise hast du als Auflage "Wiederladeerlaubnis gilt nur für Kaliber in der WBK". Was man sich aber nicht gefallen lassen muss.

Nachdem beim Wiederladen bis auf das Treibladungspulver alles frei erhältlich ist, kannst du dir auch kaufen was du willst. Und dann laden was du willst.

Geschrieben

Mein Vater hat eine Munitionswerwerbsberechtigung in der nur 7,65mm steht ... theoretisch könnte er damit 7,65 Browning sowie 7,65 Para kaufen, oder?

Geschrieben
Nach dem Sinn von Vorschriften zu fragen ist in Deutschland erst mal Sinnlos ;-) Aber ich versuchs Mal zu erklären.

Wenn Due ein Bedürfnis hast, wird Dir der Mun-Erwerbsstempel problemlos in die entsprechende Spalte neben der Waffe gemacht, gegen 50DM exakt umgerechnet in Euro.

Ohne Bedürfnis, also z.B. als Erbe, geht man davon aus, daß Du die Waffen nur zur Aufbewahrung hast, und nicht zum schießen. Also brauchst Du auch keine Munition, und bekommst auch keine Erwerbsberechtigung hierfür.

Ich weiß nicht, ob Sammler (rote WBK) auch eine Mun-Erwerbsberechtigung bekommen. Das kann vielleicht jemand anders sagen.

Die Gründe dürften sein, daß man zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit versucht, die Anzahl Waffen im Volk möglichst gering zu halten. Wenn das rechtlich nicht möglich ist, erschwert/verhindert man den Gebrauch der Waffen durch Zudrehen des Munitions-hahns ;-)

Klassisches Beispiel sind die nach neuem Recht verpflichtenden Armatix Sperrelemente bei Erbenwaffen.

Frei nach dem Motto: Wenn wir Dich schon nicht enteignen können, dann sollst Du wenigstens nichts von Deinem Besitz haben"

Gruß,

ein ganz Wilder

Wenn auf der Vorderseite der roten Waffenbesitzkarte ergänzt zum Sammelgebiet der Eintrag steht: "...sowie die zugehörige Sammlermunition", dann ist das die Erwerbsberechtigung für die zu den einzelnen Waffen gehörende Munition. Selbstverständlich in jeweils geringer Anzahl d.h. meistens in der kleinsten Verpackungseinheit - was ja auch genügt, da der Sammler die Munition lediglich zum Probeschießen verwenden wird - vor allem aber zur Vervollständigung der Anschaulichkeiten waffenhistorischer Darstellung. Der Munitionserwerb dieser Art, d.h., gleich mit auf der Sammler-WBK stehend, ist aber eher selten.

MfG

Mayor

Geschrieben
Selbstverständlich in jeweils geringer Anzahl d.h. meistens in der

kleinsten Verpackungseinheit - was ja auch genügt, ...

Moin,

wieso selbstverständlich?

Wenn es als Auflage vermerkt ist, dann sicherlich,

aber wenn der Munitionserwerb z.B wie von Dir aufgeführt

oder durch extra MES ( Thema: Muniton gemäß Sammler WBK 08/15 )

genehmigt wurde, dann sehe ich die Begrenzung höchstens durch die

eigene Bonität geregelt...

Geschrieben
Warum sind Waffenbesitzkarte und Munitionserwerb getrennt, bzw. , warum muss zusätzlich noch eine Erlaubnis zum Munitionserwerb in die WBK eingetragen werden? Warum reicht denen die WBK (die doch schon alles sagt) nicht? Was sind die Gründe?

Geldschneiderei und Gängelei.......Deutschland eben. :icon13:

Geschrieben
Geldschneiderei und Gängelei.......Deutschland eben. :icon13:

Weiter oben wurde es doch schon erklärt. Nicht jeder Waffenbesitzer ist auch munitionserwerbsberechtigt. Ergo macht die Trennung schon ein "bisschen" Sinn. :rolleyes:

Geschrieben
Weiter oben wurde es doch schon erklärt. Nicht jeder Waffenbesitzer ist auch munitionserwerbsberechtigt. Ergo macht die Trennung schon ein "bisschen" Sinn. :rolleyes:

Nö, man könnte ja ein Feld "Nicht berechtigt zum Munitionserwerb" machen. Aber das bringt halt nich soviel Kohle in die (Saats-)Kassen.

Geschrieben
Geldschneiderei und Gängelei.......Deutschland eben. :icon13:

In der Regel wird davon ausgegangen, daß Sammler mit ihren 100 eingetragenen Waffen nicht dutzendweise auf dem Schießstand erscheinen und dort fröhliche Trommelfeuer veranstalten... Das würde den Rahmen der Ethik des gediegenen Sammelns sprengen. Deshalb genehmigt man - wenn überhaupt - dem Sammler nur einen kleinen Bestand an zugehöriger Munition, der als zusätzlicher Eintrag auf der Vorderseite seiner "Roten" steht. Waffen sammeln und Munition dazu war von jeher nicht üblich und ist aus bestimmten Gründen unerwünscht - ebenso umgekehrt... Wer zugleich Sportschütze oder Jäger ist verfügt zwar über ein hinreichendes Kontingent an 9mm Patronen, darf aber trotzdem mit seinen 9mm-Sammlerwaffen nur zur Probe schießen. Fazit: Was sollte ein Sammler mit 5000 Kisten Munition im Bunker?? Klingt doch logisch, oder nicht?

Es ist keine Frage der Bonität, wie oben bemerkt, denn wenn an dieser auch nur geringste Zweifel bestünden gäbe es keine rote WBK, geschweige denn Munition dazu - egal wie groß die Packungen sind ...... :D

Geschrieben
Ich weiß nicht, ob Sammler (rote WBK) auch eine Mun-Erwerbsberechtigung bekommen. Das kann vielleicht jemand anders sagen.

Ja, auf begründeten Antrag für die das Sammelthema umfassenden Waffen

Gruß,

ein ganz Wilder

Geschrieben

Verwaltungsmäßig zumindest etwas "exotisch". Das musst du zugeben. :rolleyes:

Stells Dir einfach mal in der Praxis vor. Jemand, der bisher nicht munitionserwerbsberechtigt war, soll nun diverse MEB erhalten. Dazu müsste dann die bisherige Streichung der MEB wieder gestrichen werden. Das würde auf der Rückseite der WBK dann ungefähr so aussehen: "Die in Zeile 5 Spalte 7 eingetragene Nichtmunitionserwerbsberechtigung/Munitionserwerbsversagung :eclipsee_gold_cup: wird mit Wirkung zum xx.xx.xxxx zur Munitionserwerbsberechtigung"). Na ja...

Alternativ könnte man natürlich auch jedes mal eine neue WBK ausstellen. Aber dann wirds ein bissl teurer.

Geschrieben

Mein G*tt, in vielen Laendern bekommt man Mun frei ab 18, genau wie Pulver. Probleme? Auch nicht mehr, als hier.

Aber weniger Moeglichkeiten, Buerger zu gaengeln und mit Gebuehren abzuzocken.

Dabei waere es wirklich einfach. Eine normale WBK, egal, ob gruen oder gelb oder rot, berechtigt automatisch zum Munerwerb- und Besitz aller nicht verbotener Munsorten.

Eine Erb-WBK oder andere Spezialitaeten bekommen eben einen Vermerk, dass kein Munerwerb moeglich ist. Problem geloest. Einfach, praxisgerecht, sicher. Aber eben nicht teuer und nicht obrigkeitsstaatlich. Also nicht deutsch genug. :-(

Geschrieben
Verwaltungsmäßig zumindest etwas "exotisch". Das musst du zugeben. :rolleyes:

Stells Dir einfach mal in der Praxis vor. Jemand, der bisher nicht munitionserwerbsberechtigt war, soll nun diverse MEB erhalten. Dazu müsste dann die bisherige Streichung der MEB wieder gestrichen werden. Das würde auf der Rückseite der WBK dann ungefähr so aussehen: "Die in Zeile 5 Spalte 7 eingetragene Nichtmunitionserwerbsberechtigung/Munitionserwerbsversagung :eclipsee_gold_cup: wird mit Wirkung zum xx.xx.xxxx zur Munitionserwerbsberechtigung"). Na ja...

Alternativ könnte man natürlich auch jedes mal eine neue WBK ausstellen. Aber dann wirds ein bissl teurer.

O.k. daran hab ich gar nicht gedacht. Hast recht, wäre wohl nicht praktikabel. Obwohl, wenn der Staat den Bürger schon zwingen will Energiesparlampen zu kaufen und Solarpanele auf's Dach zu pflastern, dürfte mein Vorschlag doch gar nicht so weit hergeholt sein.

:s75:

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