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IGNORED

Waffen Erben


steven

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

ein Bekannter von mir hat folgendes problem: Schwiegervater gestorben. Lang und Kurzwaffen (in WBK) sind vorhanden. Es existiert kein Testament. Die Schwiegermutter, also die Witwe, hat kein Interesse an den Waffen, ebenso die Tochter/Frau. Wie ist die Argumentationsrichtung dem SB gegenüber? Wenn beide Witwe und Tochter auf das Erbe der Waffen verzichten, wäre der Schwiegersohn erbberechtigt? Oder genügt es, wenn die Tochter sagen würde, daß ihr Vater immer gewollt hat, daß sein Schwiegersohn die Waffen erbt und es lediglich nicht schriftlich fixiert wurde? Was meint ihr?

Mein Bekannter hat selbst keine Waffenrechtlichen Befürwortungen, hat aber über viele Jahre hinweg einen Waffenschein über seine Firma erhalten (Großer Konsern und im Sicherheitsberech tätig) und die Waffe gehörte der Firma.

Steven

Geschrieben

Ohne Testament wird die Erbfolge eingehalten. Wenn die Witwe die Waffen nicht übernehmen will, müssen diese an einem Berechtigten überlassen oder unbrauchbar gemacht werden. Der andere Bekannte oder Schwiegersohn ist mangels WBK weder berechtigt noch in der Erbfolge, wenn ich das richtig verstanden habe.

Andere Möglichkeit wäre, die Witwe und die Tochter schlagen das Erbe komplett aus. Ob das dann der Schwiegersohn in der Folge erben kann, weiß ich aber nicht.

Geschrieben
Geht nicht auch, Erben und verschenken?

Klar steht dem Waffenerben frei, die Waffen zu verschenekn, aber das geht nur an Berchtigte.

Geschrieben
Andere Möglichkeit wäre, die Witwe und die Tochter schlagen das Erbe komplett aus. Ob das dann der Schwiegersohn in der Folge erben kann, weiß ich aber nicht.

Ist vielleicht "zufällig" der Schwiegersohn der Mann der Tochter?

Dann erbt die Tochter und "Kommt Zeit kommt Rat" sprich Sachkunde, Bedürfnis usw.

Geschrieben

Hallo

evtl habe ich die Reihenfolge nicht ganz klar beschrieben.

Mann=tot. Seine Frau möchte die Waffen nicht. Seine Tochter möchte die Waffen ebenfalls nicht. Deren Mann = mein Bekannter möchte die Waffen auf dem Wege des Erbes. Witwe und Tochter würden auf das Erbe der Waffen verzichten wenn mein Bekannter die Waffen erben kann. Dies war auch der erklärte mndl. Wille des Verstorbenen.

Steven

Geschrieben
Hallo

evtl habe ich die Reihenfolge nicht ganz klar beschrieben.

Mann=tot. Seine Frau möchte die Waffen nicht. Seine Tochter möchte die Waffen ebenfalls nicht. Deren Mann = mein Bekannter möchte die Waffen auf dem Wege des Erbes. Witwe und Tochter würden auf das Erbe der Waffen verzichten wenn mein Bekannter die Waffen erben kann. Dies war auch der erklärte mndl. Wille des Verstorbenen.

Steven

Vielleicht eine Möglichkeit: Erbschein ( beim zuständigen Amtsgericht ) für die Erben; Wittwe und Tochter und den Schwiegersohn beantragen. Wenn Erbschein vorhanden = Erbe. Was dann der Erbe erbt......... steht ja niergendwo dass es keine Waffe sein darf, oder ?!?

Gruß Inst200

Geschrieben

Angenommen Witwe, Tochter und Schwiegersohn gehen gemeinsam auf die Waffenbehörde und schildern den Fall und legen entsprechend Erbschein vor, sehe ich kein Problem.

Hat denn der Schwiegersohn irgendetwas vererbt bekommen? Wenn z.B, im Testament steht, der Schwiegersohn bekommt meine "Arbeitszimmer", dann wäre das ein Grund für die Behörde, die Waffen auf den Schwiegersohn, im Rahmen der Erbfolge einzutragen.

Oder gibts gar kein Tetstament? Das wäre schlecht.

IMI

Geschrieben
Vielleicht eine Möglichkeit: Erbschein ( beim zuständigen Amtsgericht ) für die Erben;

Eben, den Erbschein bekommen nur die Erben. Wer ihn bekommt, bestimmt die Erbfolge und/oder ein Testament.

Der Schwiegersohn kann nur dann die Waffen erben, wenn er in der Erbfolge dran ist. Eine mündliche Vereinbarung gibt es beim Testament nicht. Der letzte Wille muss handschriftlich vom Erblasser verfasst sein, sofern das nicht beim Notar gemacht wurde.

Die Witwe kann die Waffen erben und für den Schwiegersohn unbegrenzt lange lagern. Der Schwiegersohn kann ja die Waffen übernehmen, wenn er die Voraussetzungen dafür schafft. Also Jagdschein macht oder auf andere Weise eine Berechtigung und Bedürfnis schafft. Warum sollte er ohne diese Berechtigung und ohne Erbfolge diese Waffen übernehmen dürfen?

In anderen Worten: Er muss direkter Erbe werden, ansonsten Waffenübernahme nur, so wie jeder andere auch Waffen erwerben kann.

Geschrieben
Hallo

ein Bekannter von mir hat folgendes problem: Schwiegervater gestorben. Lang und Kurzwaffen (in WBK) sind vorhanden. Es existiert kein Testament. Die Schwiegermutter, also die Witwe, hat kein Interesse an den Waffen, ebenso die Tochter/Frau. Wie ist die Argumentationsrichtung dem SB gegenüber? Wenn beide Witwe und Tochter auf das Erbe der Waffen verzichten, wäre der Schwiegersohn erbberechtigt? Oder genügt es, wenn die Tochter sagen würde, daß ihr Vater immer gewollt hat, daß sein Schwiegersohn die Waffen erbt und es lediglich nicht schriftlich fixiert wurde? Was meint ihr?

Mein Bekannter hat selbst keine Waffenrechtlichen Befürwortungen, hat aber über viele Jahre hinweg einen Waffenschein über seine Firma erhalten (Großer Konsern und im Sicherheitsberech tätig) und die Waffe gehörte der Firma.

Steven

Dein Bekannter kann hier nicht Erben, da kein Erbe.

Wie wäre es mit folgender Lösung: Die Schwiegermutter und Tochter nehmen die Waffen mit einer gemeinsamme WBK an, anschließend schreibt die Schwiegermutter ein Testament und vermacht deinem Bekannten Ihren Anteil an der Waffe. Und jetzt heist es warten...

Geschrieben
Dein Bekannter kann hier nicht Erben, da kein Erbe.

Wie wäre es mit folgender Lösung: Die Schwiegermutter und Tochter nehmen die Waffen mit einer gemeinsamme WBK an, anschließend schreibt die Schwiegermutter ein Testament und vermacht deinem Bekannten Ihren Anteil an der Waffe. Und jetzt heist es warten...

Dann erbt dein Bekannter irgentwann Waffen, in die ein Sperrelement eingeführt wurde. :traurig_16:

Sinnvoller ist es, alle Vorraussetzungen für die ERTEILUNG einer WBK zu schaffen und

sich danach die Waffen schenken zu lassen. <_< Alles andere macht keinen Sinn.

mfg Kellerassel

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