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IGNORED

Muni-Transport


Enforcer66

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
das magazin ist ein teil der waffe und wenn das geladen in deiner tasche liegt und du in eine kontrolle kommst dann gibt es richtig ärger da hast du schlechte karten.

Die Magazine die ich dabei habe sind genauso Teile der Waffe wie das Ersatzkorn oder das Zusatzgewicht.

Man, passt bloß auf, dass nicht zufällig das Ersatzkimmenblatt eine Patrone berührt... :gaga:

Danke so sehe ich das auch vorallem sollte man sich mal fragen was man davon hat wenn das magazin geladen in der tasche liegt?

Keine Ahnung was das bringen soll - jedenfalls ist es nicht verboten und wem es Spaß macht oder wer auf einem kommerziellen Stand Zeit einsparen kann weil er 10 aufmunitionierte Mags dabei hat, der soll es tun!

Aber ich merke immer deutlicher, dass wir keine Grünen- und auch keine Europäische Waffenrechtsverschärfer benötigen.

Die Schützen und Jäger machen das schon selbt am besten! :peinlich:

Wir sollten dies noch in die "12 Punkte" mit aufnehmen...

Geschrieben

mir ging es ja nur darum, ob ich die mun im abgeschlossenem koffer haben darf (kleinste verpackungseinheit).

das mag mach ich eh auf dem stand voll.

danke

Geschrieben
Die Magazine die ich dabei habe sind genauso Teile der Waffe wie das Ersatzkorn oder das Zusatzgewicht.

Man, passt bloß auf, dass nicht zufällig das Ersatzkimmenblatt eine Patrone berührt... :gaga:

Keine Ahnung was das bringen soll - jedenfalls ist es nicht verboten und wem es Spaß macht oder wer auf einem kommerziellen Stand Zeit einsparen kann weil er 10 aufmunitionierte Mags dabei hat, der soll es tun!

Aber ich merke immer deutlicher, dass wir keine Grünen- und auch keine Europäische Waffenrechtsverschärfer benötigen.

Die Schützen und Jäger machen das schon selbt am besten! :peinlich:

Wir sollten dies noch in die "12 Punkte" mit aufnehmen...

Ich habe nicht gesagt das du nicht recht hast aber anscheinend bist du jemand der grundsetzlich erstmal alle meinungen die hier jemand schreibt in frage stellt.

wenn ich keine zeit habe um meine magazine am schiesstand zu laden dann sollte man diesen sport nicht ausüben.

ich symphatisiere weder mit den grünen noch mit waffenrechtsverschärfern was ich damit sagen wollte ist eigentlich nur das man sich viel ärger erspart wenn man seine magazine auf dem schiesstand ladet so und jetzt kannst du weiter kritik üben.

Geschrieben

Ja - auch wenn es manchen nicht passen mag...

Edith: gilt für die Frage einen post weiter oben, nach Mun zusammen mit der Waffe im Koffer.

Geschrieben
Ja - auch wenn es manchen nicht passen mag...

Edith: gilt für die Frage einen post weiter oben, nach Mun zusammen mit der Waffe im Koffer.

danke, genau so habe ich mir das auch vorgestellt ;-)

ist ja auch logisch, ne waffe im verschlossenmem koffer oder kofferraum, ist meiner meinung nach nicht zugrifsbereit.

geladen ist sie ja auch nicht nur weil mun daneber liegt (egal ob magazien oder schachtel).

Geschrieben

:beach: Harald Fischholz :beach: Gausportleiter :beach: lass mich raten: DSB? :peinlich:

Zitiere mich selbst:

Aber ich merke immer deutlicher, dass wir keine Grünen- und auch keine Europäische Waffenrechtsverschärfer benötigen.

Die Schützen und Jäger machen das schon selbt am besten! :peinlich:

Geschrieben
Selbstverständlich weiß er das besser. Aber er ist auch nicht seine Zuverlässigkeit los wenn jemand seine Waffe so transportiert wie er es vorschlägt.

JENS

oh bist du auch ein grüner und waffenrechtsverschärfer!

da bekommt jeder ärger wenn man die mun so tranportiert wie er es vorschlägt egal ob man im recht ist und das hat nichts mit grün, dem DSB oder sonst was zu tun

Geschrieben

Ob es erlaubt ist die Munition im Magazin neben der Waffe liegen zu haben weiß ich nicht. Zumindest halte ich es bei unseren schwammigen Gesetzen für nicht sehr schlau, um nicht zu sagen schon für selten dämlich. Warum um alles in der Welt müssen die Mags denn während des Transports aufmunitioniert sein?

Ach ja, ich kenn meine Rechta blablabla und die setze ich durch um jeden Preis blablabla...... :D

@Lusumi, du hast mir gestern geschrieben meine Avatare waren schon mal besser. Mag sein, ich habs geändert. Das gleiche trifft aber auf deine Beiträge zu. Was du hier mitunter im Waffenrecht verzapfst geht auf keine Kuhhaut. Du solltest eventuell nicht so viel am Zäpfle nuckeln. :heuldoch:

Geschrieben

1. Magazine sind keine "wesentlichen" Waffenbestandteile im Sinne des WaffG

2. Munition im waffenrechtlichen Sinn kann man nicht führen

Es sollte sich aber jeder im Klaren sein, dass verschiedene pPolizisten vor Ort eine andere Rechtsauffassung haben (auch falsche Auffassungen sind möglich)

Wenn der einschreitende Beamte dies als verbotenes Führen sieht, ist Waffe und Munition erst einmal weg.

Ich kenne Diensstellen, da sind noch nicht einmal die "Silversterverstöße" abgearbeitet.

Es ist schon vorgekommen dass G-3 Magazine als Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz angezeigt wurden, oder dass fälschlicherweise das Führen von Einhandmesser als Straftat, obwohl nur Ordnungswidrigkeit.

Geschrieben

Der Text von dem Herrn Gausportleiter ist ja erschreckend. Insbesondere, wo es sich bei den dort erwähnten Diabolos nicht einmal um Munition, sondern um Geschosse handelt. Ich hielt es immer für sehr praktisch, die Diabolos (in mit Streifen verklebter Originaldose) im VERschlossenen Waffenkoffer zusammen mit der Waffe zu transportieren. Von wenigen Handgriffen kann man da sicher nicht reden.

Geschrieben
Warum um alles in der Welt müssen die Mags denn während des Transports aufmunitioniert sein?...

Ob er es "musste" - keine Ahnung.

Aber ich sah einen Wiederlader, der seine verschiedenen Laborierungen in beschrifteten bzw. gekennzeichneten Magazinen zum Stand gebracht hat. Mag wohl einfacher zu transportieren und zu unterscheiden zu sein.

Bin kein Wiederlader und transportiere auch keine gefüllte Magazine - da hätte ich Angst um die Feder.

Aber zu behaupten, dass es verboten wäre und die Leute mit Stammtischwissen zu verunsichern... siehe meinen obigen Beitrag.

Um Wiederholungen zu vermeiden habe ich meine Signatur gerinfügig geändert. :heuldoch:

Geschrieben

Eine kurze Anmerkumg warum man gefüllte Magazine transpotiert, ich schieße IPSC und habe meist 8 Magazine dabei, wenn ich 6 Magazine mit 17 Schuß fülle habe ich ganze Menge zu tun, und irgendwie bin ich vor dem Start immer in Hektik, da schont es Nerven gewaltig wenn man die Mags schon gefüllt hat.

Geschrieben

Ich habe einen Revolver, der mit Ladeclips geladen wird. Wenn ich die ("Vollmond"-, also 6er)-Clips aus Stahlblech benutze, ist das Bestücken mit Patronen aufgrund des sehr straffen Hülsensitzes im Clip etwas umständlich. Daher wird nicht erst am Schießstand bestückt, sondern praktischerweise eine ganze Anzahl Clips schon zuhause mit dem Patronen-"Setter"-Handgerät.

Bestückte Clips in die Tupperdose, Tupperdose in Seitenfach des Rangebags (getrennt von der Waffe, die im Bag in eigenem Köfferchen steckt), und das ganze in den verschlossenen Kofferraum.

Somit keine schnelle Zugriffs-/Schussbereitschaft. Wie es das Gesetz verlangt.

Wo ist nun das Problem ?

Geschrieben
Ich habe einen Revolver, der mit Ladeclips geladen wird. Wenn ich die ("Vollmond"-, also 6er)-Clips aus Stahlblech benutze, ist das Bestücken mit Patronen aufgrund des sehr straffen Hülsensitzes im Clip etwas umständlich. Daher wird nicht erst am Schießstand bestückt, sondern praktischerweise eine ganze Anzahl Clips schon zuhause mit dem Patronen-"Setter"-Handgerät.

Bestückte Clips in die Tupperdose, Tupperdose in Seitenfach des Rangebags (getrennt von der Waffe, die im Bag in eigenem Köfferchen steckt), und das ganze in den verschlossenen Kofferraum.

Somit keine schnelle Zugriffs-/Schussbereitschaft. Wie es das Gesetz verlangt.

Wo ist nun das Problem ?

Wenn das Köfferchen verschlossen ist, sehe ich gar kein Problem, würde es für perfekt halten.

Gebe aber zu bedenken, dass es bei kontrollierenden Beamten zu unterschiedlichen Auffassungen kommen kann.

Bei meinem Schützenstand befindet sich der Parkplatz außerhalb des Standes.

Vom Parkplatz ca. 5 m bis zum umfriedeten Schießstand.

Unverschlossen wäre dies ein unerlaubtes Führen der Waffe von ca. 5 m.

Bitte nicht gleich ausrasten, aber es hat dort schon tatsächlich ein Funkwagen "auf der Lauer gelegen" und fleißig Anzeigen "gepinselt", als die Kameraden ihre Flinten aus dem Kofferraum entnahmen.

Was nützt es, wenn Waffen/Munition erst einmal beschlagnahmt wurden???

Kenne einen Fall, da hat man einem Sportschützen die Waffen und unsinnigerweise die WBK beschlagnahmt.

Wurde freigesprochen und die Aushändigung angeordnet.

Die WBK war natürlich nicht auffindbar, da irgendwo in der Akte abgeheftet.

Der Sportschütze holt seine Waffen aus der Asservatenkammer ab und transportiert sie nach Hause.

Zu Hause kommt es zu Streitigkeiten und der Sportschütze verbringt die Waffen (ordentlich verpackt) zu einem "sicheren" Ort mit seinem PKW.

Es kommt wie es kommen muß, er wird tatsächlich angehalten und da er keine WBK vorweisen kann, werden die Waffen wieder beschlagnahmt.

Natürlich kann man gleich losschimpfen, dass die Beamten eine Nachfrage bei der Waffenbehörde (wie auch beim fehlenden Führerschein) tätigen müsssen.

Sie haben es aber nicht getan! Warum nicht? Keine Ahnung?

Normalerweise wäre die übliche Prozedur wie vorher weitergegangen. Glücklicherweise konnte ich dem abhelfen und auch noch bei der Suche nach der WBK behilflich sein. :peinlich:

Geschrieben
Wenn das Köfferchen verschlossen ist, sehe ich gar kein Problem, würde es für perfekt halten.

Es ist in meinem Fall nicht das Köfferchen (Rangebag) verschlossen, sondern das ganze Kofferräumchen.

Die schnelle Zugriffsbereitschaft ist damit nicht gegeben. Aber das ist schon eine Diskussion an anderer Stelle.

Bei meinem Schützenstand befindet sich der Parkplatz außerhalb des Standes.

Vom Parkplatz ca. 5 m bis zum umfriedeten Schießstand.

Unverschlossen wäre dies ein unerlaubtes Führen der Waffe von ca. 5 m.

....es hat dort schon tatsächlich ein Funkwagen "auf der Lauer gelegen" und fleißig Anzeigen "gepinselt", als die Kameraden ihre Flinten aus dem Kofferraum entnahmen.

Erster Gedanke: man kann Formalien auch bis zur "Weißglut" auslegen; übrig bleibt dann nur noch staatliche Schikane. Und: wenn die Polizeivollzugsdienste in diesem Land keine anderen, sinnvolleren Kontrollaufgaben (im Hinblick auf die öffentliche Sicherheit!) mehr haben, dann sind die gegenwärtigen Stellenkürzungen in den Ländern ganz sinnvoll.

Zweiter Gedanke: entscheidend ist und bleibt (nach Intention des Gesetzes) die schnelle Zugriffsbereitschaft. Ich will über Langwaffenfutterale und -koffer jetzt nicht diskutieren, es ging um Kurzwaffen(-munition). Bei Kurzwaffen, die in ihrem Köfferchen und dieses wiederum - getrennt von der Munition - in einem weiteren Behältnis verstaut sind, soll mal jemand einen solchen schnellen Zugriff auf die Waffe belegen bzw. vorführen.

Geschrieben
Bestückte Clips in die Tupperdose, Tupperdose in Seitenfach des Rangebags (getrennt von der Waffe, die im Bag in eigenem Köfferchen steckt), und das ganze in den verschlossenen Kofferraum.

Wo ist nun das Problem ?

wenn deine frau das merkt... das mit der tupperdose... :bud: könnte ärger geben... :rotfl2:

Geschrieben
wenn deine frau das merkt... das mit der tupperdose...

Das gute Tupper-Stück ist "dauerrequiriert"...

:pardon:

Das hat meine Frau schon (im Geiste "milder Resignation"; wie vieles beim Thema Schießen) aufgegeben...

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