Tackleberry Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Hallo, gibt es irgendwelche rechtliche Probleme, wenn ich das Waffengesetz mit den eingearbeiteten Änderungen hier einstelle?? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sal-Peter Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Nicht, wenn du das selbst gemacht hast oder die Quelle angibst. Das Urheberschutzrecht gilt für GesetzesTEXTE explizit nicht. § 5 UrhG - Amtliche Werke(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz. (2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind. (3) 1Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. 2In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. 3Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lassie Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 gibt es irgendwelche... Probleme, wenn ich das Waffengesetz mit den eingearbeiteten Änderungen hier einstelle?? Du weißt aber schon was mit Hiob geschehen ist, oder? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Tackleberry Posted April 1, 2008 Author Share Posted April 1, 2008 Nicht, wenn du das selbst gemacht hast oder die Quelle angibst.Das Urheberschutzrecht gilt für GesetzesTEXTE explizit nicht. Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html Dann hier mal der Link Link to comment Share on other sites More sharing options...
Meechen Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Danke! Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Danke! Dito! Weiss eigentlich jemand was über den Stand der Angelegenheit? Der 01.04.2008 ist für das Inkrafttreten nun wohl passé. Gruß, Ronald Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Dito! Weiss eigentlich jemand was über den Stand der Angelegenheit? Der 01.04.2008 ist für das Inkrafttreten nun wohl passé.Gruß, Ronald ne, der "Aprilscherz" ist seit heute gültig!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
RonaldR Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 ne, der "Aprilscherz" ist seit heute gültig!! Uups, hab das eben auch entdeckt. Veröffentlichung wenige Tage vor Inkrafttreten??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Uups, hab das eben auch entdeckt.Veröffentlichung wenige Tage vor Inkrafttreten??? weniger als 24 Stunden! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Elljot Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Schaut hier und sagt mir WAS WANN WO und vor allem WARUM? "In- und Außerkrafttreten Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c, Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 34 Buchstabe c und e, Nr. 35 Buchstabe a mit Ausnahme des ersten Änderungsbefehls, Artikel 2 Nr. 1, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 zum 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel 19 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) außer Kraft. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c, Nr. 18, 19,20, 21, 22, 23, 26, 34 Buchstabe c und e, Nr. 35 Buchstabe a mit Ausnahme des ersten Änderungsbefehls, Artikel 2 Nr. 1, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 treten zum 1. Januar 2010 in Kraft." Elljot Link to comment Share on other sites More sharing options...
Lassie Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Das ist die Geschichte mit der Verbringung in Drittländer nach EU-Recht (grob gesagt). Das tritt erst 2010 in Kraft, bis dort die EU-Richtlinien gelten (auch grob gesagt). Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 weniger als 24 Stunden! Wieso ? Bis zum 31.03.2008 gabs ja ein Gesetz und man wollte halt einen sauberen nahtlosen Übergang haben. ist doch gelungen ! Der zu erwartende Gesetztestext war ja schon seit 14. März bekannt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Schaut hier und sagt mir WAS WANN WO und vor allem WARUM? Aber gerne doch: Das geänderte WaffG trat weitestgehend heute in Kraft (fühlt sich jemand schlechter als gestern ?) Ausgenommen hiervon wurden die geänderten Bestimmungen - zum Verbringen und zur Mitnahme von Schusswaffen (§§ 29 bis 32a WaffG i.V. mit §§ 28 bis 32 AWaffV) - zur Anmelde- und Nachweispflicht am Zoll (§ 33 WaffG) - zu den Ausweispflichten (§ 38 WaffG) - zu den Strafvorschriften (§§ 52 Abs. 1 Nr. 2d und 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG) - zu den Bußgeldvorschriften (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, nicht jedoch bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht nach § 10 Abs. 1a WaffG, die ebenfalls ab heute ahndbar sind) die jeweils erst zum 01.01.2010 in Kraft treten. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Dann hier mal der Link Wow, tolle Fleißarbeit ! Damits Dir nicht zu wohl wird: § 10 Abs. 1 Satz 4 WaffG ist zu streichen, weil der durch § 10 Abs. 1a WaffG ersetzt worden ist. B) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 ......(fühlt sich jemand schlechter als gestern ?) Ja, ich. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Dann geh ins Bett ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ingo Baumann Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Dann hier mal der Link Danke Arbeitest Du auch noch den Airtaser und die Behördenmunition ein, oder steht das jetzt doch nicht im Gesetz. Gruß Ingo Link to comment Share on other sites More sharing options...
Commerzgandalf Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 War heute bei meinem SB um grüne WBK abzuholen. da habe ich mal gefragt wie waffen nun transportiert werden sollen. Darauf antwortete sie wie gehabt nicht zugriffsbereit. Ob nun Ver oder Geschlossen ist noch nicht raus das neue Waffengesetz gilt noch nicht habe ich zur antwort bekommen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Klaus Lemke Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 War heute bei meinem SB um grüne WBK abzuholen. da habe ich mal gefragt wie waffen nun transportiert werden sollen. Darauf antwortete sie wie gehabt nicht zugriffsbereit. Ob nun Ver oder Geschlossen ist noch nicht raus das neue Waffengesetz gilt noch nicht habe ich zur antwort bekommen Das ändert sich alles. Fluch oder Segen??? Das Waffengesetz wird noch einmal geändert!!!! Waffen, die für das sportliche Schießen beantragt werden, müssen zukünftig mit elektronischen Abzugssystemen und integrierten Speicherkarten ausgestattet sein. Wird die Waffe benötigt, muß unter Angaben von Ort, Datum und Disziplin die Freischaltung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur über die Höhe der Freischaltgebühr wird noch verhandelt. Dafür sollen die Mengenbegrenzungen der beantragten Waffen wegfallen. Die Waffen mit mechanischen Abzügen, die nicht auf Elektronik umgerüstet werden können, werden bis zum 01.04.2009 eingezogen. Das alles soeben aus sicherer Quelle ( meiner Eckkneipe ) erfahren. K.L. Link to comment Share on other sites More sharing options...
po1911 Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Das ändert sich alles. F Waffen, die für das sportliche Schießen beantragt werden, müssen zukünftig mit elektronischen Abzugssystemen und integrierten Speicherkarten ausgestattet sein. Wird die Waffe benötigt, muß unter Angaben von Ort, Datum und Disziplin die Freischaltung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur über die Höhe der Freischaltgebühr wird noch verhandelt. Dafür sollen die Mengenbegrenzungen der beantragten Waffen wegfallen. Die Waffen mit mechanischen Abzügen, die nicht auf Elektronik umgerüstet werden können, werden bis zum 01.04.2009 eingezogen. noch lachen wir und können uns gar nicht vorstellen dass soetwas passiert und schwubbs....... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zeno Posted April 1, 2008 Share Posted April 1, 2008 Das geänderte WaffG trat weitestgehend heute in Kraft (fühlt sich jemand schlechter als gestern ?)- zum Verbringen und zur Mitnahme von Schusswaffen (§§ 29 bis 32a WaffG i.V. mit §§ 28 bis 32 AWaffV) - zur Anmelde- und Nachweispflicht am Zoll (§ 33 WaffG) Kann mir bitte jemand die veraenderten Bestimmungen zur temporaeren Einfuhr nach Deutschland erklaeren? Was aendert sich fuer mich wenn ich als IPSC Schuetze mit meinen Waffen aus der Schweiz zu einem Match in Deutschland fahren moechte? Ich hab's gelesen aber nicht verstanden, sorry... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zeno Posted April 3, 2008 Share Posted April 3, 2008 Keiner kann's erklaeren? Haben's vielleicht alle anderen auch nicht verstanden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted April 4, 2008 Share Posted April 4, 2008 Sorry, habe erst jetzt Deine Frage gelesen. Aus der Schweiz nach BRD brauchst Du ja für Deine Waffen schon seit dem 01.04.2003 eine "Mitnahmeerlaubnis". Das bleibt momentan auch alles noch gleich, wobei meines Wissens in der Schweiz Schengen dahingehend umgesetzt werden soll, dass (frühestens ab 2009) auch von den Schweizer Behörden Europäische Feuerwaffenpässe ausgestellt werden können. Für diejenigen, die ihre Waffen aus der BRD in Drittstaaten mitnehmen möchten, wird sich aber zum 01.01.2010 einiges ändern und nicht mehr wie bislang erlaubnisfrei sein. Da hierzu noch diverse Absprachen zwischen den Ländern und Regelungen zu treffen sind, wurde das Inkrafttreten knapp zwei Jahre aufgeschoben. Näheres lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt darüber noch nicht sagen.... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Zeno Posted April 4, 2008 Share Posted April 4, 2008 Hallo Sachbearbeiter, Danke fuer Deine Erklaerung. Das mit der Mitnahmeerlaubnis kenne ich ja schon, bin froh, dass es nicht noch komplizierter geworden ist. Gruss, Zeno Link to comment Share on other sites More sharing options...
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