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IGNORED

Waffengesetz


Tackleberry

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Nicht, wenn du das selbst gemacht hast oder die Quelle angibst.

Das Urheberschutzrecht gilt für GesetzesTEXTE explizit nicht.

§ 5 UrhG - Amtliche Werke

(1) Gesetze, Verordnungen, amtliche Erlasse und Bekanntmachungen sowie Entscheidungen und amtlich verfaßte Leitsätze zu Entscheidungen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz.

(2) Das gleiche gilt für andere amtliche Werke, die im amtlichen Interesse zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht worden sind, mit der Einschränkung, daß die Bestimmungen über Änderungsverbot und Quellenangabe in § 62 Abs. 1 bis 3 und § 63 Abs. 1 und 2 entsprechend anzuwenden sind.

(3) 1Das Urheberrecht an privaten Normwerken wird durch die Absätze 1 und 2 nicht berührt, wenn Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen auf sie verweisen, ohne ihren Wortlaut wiederzugeben. 2In diesem Fall ist der Urheber verpflichtet, jedem Verleger zu angemessenen Bedingungen ein Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung einzuräumen. 3Ist ein Dritter Inhaber des ausschließlichen Rechts zur Vervielfältigung und Verbreitung, so ist dieser zur Einräumung des Nutzungsrechts nach Satz 2 verpflichtet.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__5.html

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Dito! Weiss eigentlich jemand was über den Stand der Angelegenheit? Der 01.04.2008 ist für das Inkrafttreten nun wohl passé.

Gruß, Ronald

ne, der "Aprilscherz" ist seit heute gültig!!

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Schaut hier und sagt mir WAS WANN WO und vor allem WARUM?

"In- und Außerkrafttreten

Dieses Gesetz tritt mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c, Nr. 18, 19, 20, 21, 22, 23, 26, 34 Buchstabe c und e, Nr. 35 Buchstabe a mit Ausnahme des

ersten Änderungsbefehls, Artikel 2 Nr. 1, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 zum 1. April 2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt Artikel 19 Nr. 2 des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970) außer Kraft. Artikel 1 Nr. 1 Buchstabe c, Nr. 18, 19,20, 21, 22, 23, 26, 34 Buchstabe c und e, Nr. 35 Buchstabe a mit Ausnahme des ersten Änderungsbefehls, Artikel 2 Nr. 1, 8, 10, 11, 12, 13 und 14 treten zum 1. Januar 2010 in Kraft."

Elljot

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Schaut hier und sagt mir WAS WANN WO und vor allem WARUM?

Aber gerne doch: :)

Das geänderte WaffG trat weitestgehend heute in Kraft (fühlt sich jemand schlechter als gestern ?)

Ausgenommen hiervon wurden die geänderten Bestimmungen

- zum Verbringen und zur Mitnahme von Schusswaffen (§§ 29 bis 32a WaffG i.V. mit §§ 28 bis 32 AWaffV)

- zur Anmelde- und Nachweispflicht am Zoll (§ 33 WaffG)

- zu den Ausweispflichten (§ 38 WaffG)

- zu den Strafvorschriften (§§ 52 Abs. 1 Nr. 2d und 52 Abs. 3 Nr. 4 WaffG)

- zu den Bußgeldvorschriften (§ 53 Abs. 1 Nr. 5 WaffG, nicht jedoch bei Verstößen gegen die Anzeigepflicht nach § 10 Abs. 1a WaffG, die ebenfalls ab heute ahndbar sind)

die jeweils erst zum 01.01.2010 in Kraft treten.

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War heute bei meinem SB um grüne WBK abzuholen. da habe ich mal gefragt wie waffen nun transportiert werden sollen. Darauf antwortete sie wie gehabt nicht zugriffsbereit. Ob nun Ver oder Geschlossen ist noch nicht raus das neue Waffengesetz gilt noch nicht habe ich zur antwort bekommen

Das ändert sich alles.

Fluch oder Segen???

Das Waffengesetz wird noch einmal geändert!!!!

Waffen, die für das sportliche Schießen beantragt werden, müssen zukünftig mit elektronischen Abzugssystemen und integrierten Speicherkarten ausgestattet sein.

Wird die Waffe benötigt, muß unter Angaben von Ort, Datum und Disziplin die Freischaltung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur über die Höhe der Freischaltgebühr wird noch verhandelt.

Dafür sollen die Mengenbegrenzungen der beantragten Waffen wegfallen.

Die Waffen mit mechanischen Abzügen, die nicht auf Elektronik umgerüstet werden können, werden bis zum 01.04.2009 eingezogen.

Das alles soeben aus sicherer Quelle ( meiner Eckkneipe ) erfahren.

K.L.

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Das ändert sich alles.

F

Waffen, die für das sportliche Schießen beantragt werden, müssen zukünftig mit elektronischen Abzugssystemen und integrierten Speicherkarten ausgestattet sein.

Wird die Waffe benötigt, muß unter Angaben von Ort, Datum und Disziplin die Freischaltung bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Nur über die Höhe der Freischaltgebühr wird noch verhandelt.

Dafür sollen die Mengenbegrenzungen der beantragten Waffen wegfallen.

Die Waffen mit mechanischen Abzügen, die nicht auf Elektronik umgerüstet werden können, werden bis zum 01.04.2009 eingezogen.

noch lachen wir und können uns gar nicht vorstellen dass soetwas passiert und schwubbs.......

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Das geänderte WaffG trat weitestgehend heute in Kraft (fühlt sich jemand schlechter als gestern ?)

- zum Verbringen und zur Mitnahme von Schusswaffen (§§ 29 bis 32a WaffG i.V. mit §§ 28 bis 32 AWaffV)

- zur Anmelde- und Nachweispflicht am Zoll (§ 33 WaffG)

Kann mir bitte jemand die veraenderten Bestimmungen zur temporaeren Einfuhr nach Deutschland erklaeren? Was aendert sich fuer mich wenn ich als IPSC Schuetze mit meinen Waffen aus der Schweiz zu einem Match in Deutschland fahren moechte?

Ich hab's gelesen aber nicht verstanden, sorry... :unsure:

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Sorry, habe erst jetzt Deine Frage gelesen.

Aus der Schweiz nach BRD brauchst Du ja für Deine Waffen schon seit dem 01.04.2003 eine "Mitnahmeerlaubnis". Das bleibt momentan auch alles noch gleich, wobei meines Wissens in der Schweiz Schengen dahingehend umgesetzt werden soll, dass (frühestens ab 2009) auch von den Schweizer Behörden Europäische Feuerwaffenpässe ausgestellt werden können.

Für diejenigen, die ihre Waffen aus der BRD in Drittstaaten mitnehmen möchten, wird sich aber zum 01.01.2010 einiges ändern und nicht mehr wie bislang erlaubnisfrei sein. Da hierzu noch diverse Absprachen zwischen den Ländern und Regelungen zu treffen sind, wurde das Inkrafttreten knapp zwei Jahre aufgeschoben. Näheres lässt sich zum derzeitigen Zeitpunkt darüber noch nicht sagen....

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