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IGNORED

Frage zur Notwehr


dayti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich habe das ganze jetzt schon einige Zeit mitgelesen und finde die verschiedenen Meinungen äußerst interessant.

Daher mal folgender fiktiver Fall, der hoffentlich nicht eintreten wird:

Ein böser Mensch steigt Nachts in das Haus eines legalen Waffenbesitzers ein. Der Besitzer ertappt ihn auf frischer Tat und hat zufällig eine Kurzwaffe größeren Kalibers in der Hand. Er fordert den unbewaffneten Einbrecher auf stehenzubleiben und auf die Polizei zu warten. Den bösen Buben juckt dies allerdings wenig und er geht demonstrativ agressiv auf den Hausbesitzer zu. Auch eine zweite Aufforderung zum Stehenbleiben oder ein Warnschuss helfen nicht. Der Hausbesitzer muss ja nun fürchten, dass bei dem Angriff die Waffe in die Hand des Einbrechers fällt und er dann selbst in Gefahr ist. Wäre in so einem Fall ein gezielter Schuss ins Bein (nicht Brust-, Nasen-, Joch-) eine den Umständen angemessene Maßnahme um den Agriff zu beenden?

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Hallo,

ich habe das ganze jetzt schon einige Zeit mitgelesen und finde die verschiedenen Meinungen äußerst interessant.

Daher mal folgender fiktiver Fall, der hoffentlich nicht eintreten wird:

Ein böser Mensch steigt Nachts in das Haus eines legalen Waffenbesitzers ein. Der Besitzer ertappt ihn auf frischer Tat und hat zufällig eine Kurzwaffe größeren Kalibers in der Hand. Er fordert den unbewaffneten Einbrecher auf stehenzubleiben und auf die Polizei zu warten. Den bösen Buben juckt dies allerdings wenig und er geht demonstrativ agressiv auf den Hausbesitzer zu. Auch eine zweite Aufforderung zum Stehenbleiben oder ein Warnschuss helfen nicht. Der Hausbesitzer muss ja nun fürchten, dass bei dem Angriff die Waffe in die Hand des Einbrechers fällt und er dann selbst in Gefahr ist. Wäre in so einem Fall ein gezielter Schuss ins Bein (nicht Brust-, Nasen-, Joch-) eine den Umständen angemessene Maßnahme um den Agriff zu beenden?

Viele Grüße

Blacksmith

Das ist genau der Grund warum man:

a.) dem Einbrecher die Möglichkeit lassen muss abzuhauen

b.) etwas gelernt haben muss über Schusswaffen Einsatz auf kürzester Distanz

c.) etwas gelernt haben muss über Kommunikation mit solchen Subjekten in solch einer Situation

d.) gelernt haben sich NICHT alleine mit einer Schusswaffe in Gefahr zu geben.

Wenn es passiert hat man nicht wahl als irgendwie den Einbrecher daran zu hindern an sein Waffe ranzukommen. Und dies geht über schiessen (aber macht euch kein Illusion der Bein Schuss klapt nicht), die Schusswaffe als Schlaginstrument einzusetzen oder noch besser sich verziehen wenn Möglich.

Wie verhindert man solche Sachen: Indem man NIE, wenn es nicht zwingend ist in einen Raum geht mit einer Waffe im Anschlag alleine. Also Nachts sein Haus mit einer Waffe in der Hand zu durchsuchen weil man meint ein Einbrecher ist am Werk ist grundsätzlich falsch.

Was mir auffällt, dadurch das Verteidigungdschiessen in D verboten ist, weiss eigentlich kein Waffenbesitzer was machen und was nicht in solch einer Situation und schätzen die Wirkung ihrer Waffe viel zu hoch ein.

Joker

Geschrieben

Hallo Joker,

was ist, wenn dem Einbrecher der Fluchtweg offensteht, er sich aber trotzdem für einen Angriff entscheidet? Wenn er fliehen könnte, kann ich es ja meistens nicht, weil ein Haus meistens nicht eine unbegrenzte Anzahl an Fluchtwegen aufweist.

Das der Einsatz einer Schusswaffe in Räumen kritsich ist (nur Durchschuss mit wenig Stopwirkung, ggf. Gefährdung der Nachbar wenn ein Magnumkaliber die Wand durchschlägt) ist klar. Aber was sollte man denn deiner Meinung nach tun, wenn man wirklich in so einer Situation geraten sollte, weil man alleine nachschauen wollte? Ihn mit der Waffe versuchen Niederzuschlagen mit dem Risiko, dass es nicht klappt, halte ich für keine gute Idee. Ihn aber dann gezielt mit Schüssen in den Oberkörper niederzustrecken ist auch nicht optimal, vor allem wegen der zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen, wenn er unbewaffnet war.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Das stimmt, ABER .....

man muss schon differenzieren zwischen einen Kampfgeist haben und lückenlos von der Schusswaffe zur Hand bzw Messer übergehen zu können in einer SV Situation. Letzteres überfordert wahrscheinlich 99% der Waffenbesitzer und 90% der Waffenträger, weil es trainiert sein muss.

Insofern Kampfgeist ja, andere Verteidigungsformen kennen auch ja, das integrale Konzept von Suarez nur bedingt, selbst wenn er recht hat.

Natürlich funktioniert sowas nicht ohne Training, und natürlich gibt es Grenzen dafür, was man als Normalbürger trainieren kann. Der Knackpunkt des Artikels (und die eigentliche Bedeutung der Überschrift "The Complete Arsenal") ist aber eigentlich die Tatsache, daß es wenig sinnvoll ist, die ganze Sache an dem Vorhandensein eines einzigen Werkzeugs und den für dessen Einsatz notwendigen Faktoren wie Distanz, Rechtslage, Zeitfaktor aufzuhängen... nebenbei bemerkt, erst recht nicht, wenn das Werkzeug unter allen denkbaren Alternativen dasjenige ist, was unter den rechtlichen Gegebenheiten in Deutschland die geringste SV-Relevanz aufweist.

Was Suarez in dem Artikel propagiert (und was ich persönlich für sehr sinnvoll halte), ist - neben realistischem Schießtraining, was in D aus rechtlichen Gründen ohnehin ausscheidet - vielmehr, daß man seine persönliche Vorsorge für Notwehrsituationen unter ganzheitlichen Gesichtspunkten betreiben und sich auch mit Kontaktwaffen, waffenlosem Nahkampf im Stand und am Boden und körperlicher Fitness beschäftigen sollte. Natürlich ist ein derart umfassendes Training, wie es in dem Artikel als Beispiel genannt wird, für viele Leute aus zeitlichen Gründen nicht machbar. Aber jedes bißchen Aufwand hilft schon etwas, und sei es auch nur, einmal in der Woche im Sportverein auf die Matte zu steigen. Außerdem kann man ja auch ab und zu mal mit Freunden sein eigenes Training veranstalten und vielleicht auf das eine oder andere Seminar fahren.

Mir ist allerdings auch klar, daß dieser Standpunkt hier bei WO nicht sonderlich populär ist... körperliches Training bedeutet Anstrengung, Schweiß, Muskelkater, manchmal auch blaue Flecken und serviert regelmäßig den einen oder anderen Ego-Dämpfer, weil man sich seiner persönlichen Limits doch immer wieder ganz handfest bewußt wird, wenn man mit jemandem sparrt, der besser ist. Es ist halt wesentlich bequemer und unanstrengender, auf den Schießstand zu gehen, Geld in Lärm zu verwandeln und anschließend im Forum darüber zu erzählen, wie man die bösen Menschen alle umnieten würde, wenn sie sich nur mal in die eigene Bude reintrauten... ;)

Geschrieben
Hallo Joker,

was ist, wenn dem Einbrecher der Fluchtweg offensteht, er sich aber trotzdem für einen Angriff entscheidet? Wenn er fliehen könnte, kann ich es ja meistens nicht, weil ein Haus meistens nicht eine unbegrenzte Anzahl an Fluchtwegen aufweist.

Das der Einsatz einer Schusswaffe in Räumen kritsich ist (nur Durchschuss mit wenig Stopwirkung, ggf. Gefährdung der Nachbar wenn ein Magnumkaliber die Wand durchschlägt) ist klar. Aber was sollte man denn deiner Meinung nach tun, wenn man wirklich in so einer Situation geraten sollte, weil man alleine nachschauen wollte? Ihn mit der Waffe versuchen Niederzuschlagen mit dem Risiko, dass es nicht klappt, halte ich für keine gute Idee. Ihn aber dann gezielt mit Schüssen in den Oberkörper niederzustrecken ist auch nicht optimal, vor allem wegen der zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen, wenn er unbewaffnet war.

Viele Grüße

Blacksmith

Du sagts es, du sitzt in der Sch.. egal was du machst. Deswegen eben NICHT SEK in seinen Privaträumen spielen.

Aber ganz unterschätzen solltest du die Wirkung von einer Waffe als Schlaginstrument auch nicht :rolleyes:

Joker

Geschrieben
Aber was sollte man denn deiner Meinung nach tun, wenn man wirklich in so einer Situation geraten sollte, weil man alleine nachschauen wollte? Ihn mit der Waffe versuchen Niederzuschlagen mit dem Risiko, dass es nicht klappt, halte ich für keine gute Idee. Ihn aber dann gezielt mit Schüssen in den Oberkörper niederzustrecken ist auch nicht optimal, vor allem wegen der zu erwartenden rechtlichen Konsequenzen, wenn er unbewaffnet war.

Tja, das ist eben eins dieser Dilemmas, die Schußwaffen mit sich bringen ;) Es gibt kein Patentrezept für sowas. Eine Option können nichtlethale Waffen (Pfeffer, Stock usw.) sein, allerdings bringen die natürlich wieder die Problematik "Wohin jetzt mit dem Eisen" mit sich. Vorher ein Holster umschnallen könnte helfen, aber das kostet wiederum Zeit, und eine Waffe zu holstern, während jemand dich schubst und schlägt, ist auch nicht so einfach. Bei der Polizei wird eben aus diesem Grund gelehrt, die Waffe nach Möglichkeit erst zu ziehen, wenn sie gebraucht wird.

Wie gesagt, die Situation ist halt problematisch, egal wie man sie dreht und wendet.

Geschrieben
Siehste, das ist in meinen Augen Quatsch. Das wäre kein Notwehrrecht, sondern eine pauschale und völlig unreflektierte Lizenz zum Töten, und ich bin froh, daß es sowas in Deutschland nicht gibt. So, und jetzt darfst du mich gerne einen Hippie schimpfen, da steh ich drüber.

Warum sollte ich? Nur weil du ne andere Meinung hast?

Ich sehe halt mein Hausrecht (und mein Recht auf körperliche Unversehrtheit) deutlich über dem "Täterrecht" angesiedelt.

Abgesehen davon habe ich ja auch geschrieben: "falls er nicht flieht"

Das interpretiere ich halt so: Keine Flucht des Einbrechers = Konfrontation = Notwehrfall IMMER gegeben.

Falls er das nicht überlebt (egal ob durch Schußwaffe, Baseballschläger, Maglite, Treppensturz, oder was auch immer) DARF das Opfer dafür nicht verurteilt werden. Falls er bei der Aktion "nur"verletzt wird, ist es ein absoluter Hohn dass er dann mit einem guten Anwalt auch noch Schmerzensgeld vom Opfer einklagen kann (und bekommt!) - z.B. eben wg. der Verhältnismässigkeit der Mittel.

Geschrieben
Ich sehe halt mein Hausrecht (und mein Recht auf körperliche Unversehrtheit) deutlich über dem "Täterrecht" angesiedelt.

Daran ist ja auch nichts auszusetzen. Nur fordert das StGB eben, daß du bei der Durchsetzung deiner besagten Rechte unter den geeigneten Mitteln dasjenige auswählst, das den Täter am wenigsten demoliert. Und den Täter nur zur Durchsetzung deines Hausrechts mit dem Baseballschläger zu vermöbeln oder ihm mit der Maglite den Schädel zu spalten, dürfte dieses Kriterium vor einem deutschen Gericht regelmäßig nicht erfüllen. Wenn du außer der Verletzung deines Hausrechts auch noch Ziel eines tätlichen Angriffs wirst, sieht die Sache natürlich schon wieder anders aus. Aber ein tätlicher Angriff besteht nicht darin, daß der Täter einfach nur anwesend ist.

Das interpretiere ich halt so: Keine Flucht des Einbrechers = Konfrontation = Notwehrfall IMMER gegeben.

Falls er das nicht überlebt (egal ob durch Schußwaffe, Baseballschläger, Maglite, Treppensturz, oder was auch immer) DARF das Opfer dafür nicht verurteilt werden

Du kannst das interpretieren, wie du willst. Tatsache ist aber, daß nicht deine Interpretation, sondern die des zuständigen Richters maßgeblich ist, und die dürfter deutlich anders ausfallen. Daran kannst du jetzt entweder rummeckern oder diese Erkenntnis in deine weiteren Überlegungen und Planungen einbeziehen. Welche dieser beiden Optionen den größeren praktischen Nährwert hat, dürfte auf der Hand liegen.

Geschrieben
Daran kannst du jetzt entweder rummeckern oder diese Erkenntnis in deine weiteren Überlegungen und Planungen einbeziehen. Welche dieser beiden Optionen den größeren praktischen Nährwert hat, dürfte auf der Hand liegen.

Damit hast du leider Recht. An unseren täterfreundlichen Gesetzen (und zum Teil Richtern) kann ich gar nichts ändern.

Im Gegenteil. Die Tendenz geht sogar in die andere Richtung.

Planungen in der Richtung hab ich bis jetzt zum Glück (noch) nicht nötig. In meiner Gegend gab es bis jetzt noch keine derartigen Vorkommnisse.

Falls es aber mal so weit kommen sollte (was hoffentlich NIE passiert), ziehe ich den Staatsanwalt gegenüber feuchter Erde immer noch vor.

Geschrieben
Falls es aber mal so weit kommen sollte (was hoffentlich NIE passiert), ziehe ich den Staatsanwalt gegenüber feuchter Erde immer noch vor.

Falls dies deine Entscheidung war, wird dir auch nichts passieren weil eben du in einer Notwehrsituation warst.

Wenn man aber sich mal die Gerichtsurteile anschaut, wurden immer Leute verurteilt die dem Einbrecher hintergeschossen haben und definitv nicht in einer Notwehr Situation waren.

Irgendwie erschliesst sich mir die ganze Disskussion nicht. Das einfache Vorhandensein eines Einbrecher, so uangnehme es auch sein mag ist sicher keine bedrohliche Situation, wenn es eine wird gibt es auch vor Gericht keine Probleme.

Was mir aber viel mehr Sorgen macht. Sehr viele hier würden wenn man ihrem Forum's Übermut glauben schenken soll, einfach sich ein eine Situation hineinmanövrieren die sie nicht mehr kontrollieren können. Und genau der Punkt Kontrolle über die Situation behalten, beinhaltet gewisse Vorgehensregeln in solch einer Situation, die gewiss nicht diejenige ist, diesen xxxxx die bei mir rumlaufen zeig ich es jetzt mit meiner Wumme.

Joker

Geschrieben

Unsere §§ zur Notwehr StGB und BGB sind NICHT taeterfreundlich. Sie waren sogar Vorbild fuer die Notwehrreform in Florida vor ein paar Jahren (Wo die Bradybunch die real ausgebliebenen Stootouts prophezeite und unsere Schmierenjournaille deren Luegen unreflektiert wiedergab).

Nur manche hiederen Instanzen sind taeterfreundlich, was aber i.d.R. durch hoehere Instanzen ausgebuegelt wird.

Wenn jemand einbricht und eine Schusswaffe ist greifbar, hat dieser Jemand nach einer Warnung 3 Moeglichkeiten: Fliehen. Sich ergeben. Oder eben eine Ladung Blei mitten reinbekommen.

Es gibt hier bei Privatleuten auch keine Verhaeltnissmaessigkeit (ausser bei ganz krassen Situationen wie dem kirschenpfluecker, den ich nciht vom Baum schiessen darf), wohl aber bei dienstlichen Waffentraegern. Denen mutet der Gesetzgeber auch mit Recht zu, daqss sie notfalls eine koerperliche Auseinandersetzung mit Rechtsbrechern fuehren muessen, ohne sofort zu schiessen.

Dem Buerger mutet er das NICHT zu. Wenn kein gleichwertiges Mittel zur Verfuegung steht, ist die Schusswaffe als Notwehrwerkzeug legal. Auch, wenn der Einbrecher "nur" ein Messer oder einen Schraubenzieher oder 100kg Kampfgewicht haben sollte. Der Buerger muss sich NICHT auf einen ungewissen kampf einlassen.

Wenn der Kriminelle dabei zu Schaden kommt, ist der Buerger sowohl zivil- als auch strafrechtlich durch Notwehr gedeckt, sofern es wirklich Notwehr war.

All das kann man in vielen BGH-Urteilen zum Thema nachlesen.

Alles andere ist Unsinn aber keine deutsche Rechtswirklichkeit. Noch nicht zumindest. Sehen wir zu, dass es so bleibt und hoeren auf, hier alle moeglichen abstrusen Phantasien, Unwaegbarkeiten und unpassende Rechtsnormen zusammenzumischen, bis wir britische Verhaeltnisse haben.

Wichtig ist wie immer: Keine Aussagen machen, womoeglich noch unter Schock. Nichts ausser den Personalien, alles andere macht man zusammen mit nem Anwalt.

Geschrieben
Es gibt hier bei Privatleuten auch keine Verhaeltnissmaessigkeit (ausser bei ganz krassen Situationen wie dem kirschenpfluecker, den ich nciht vom Baum schiessen darf),

Nö. Es gibt aber eine Verpflichtung, unter den geeigneten Mitteln das mildeste zu wählen. Das ist nicht dasselbe.

Dem Buerger mutet er das NICHT zu.

Doch, tut er (je nach Sachlage).

Wenn kein gleichwertiges Mittel zur Verfuegung steht, ist die Schusswaffe als Notwehrwerkzeug legal. Auch, wenn der Einbrecher "nur" ein Messer oder einen Schraubenzieher oder 100kg Kampfgewicht haben sollte.

Korrekt. Und was, wenn der Angreifer keines dieser Werkzeuge hat und dem Verteidiger auch nicht durch seine Statur körperlich überlegen ist?

Eine körperliche Auseinandersetzung (oder die Gefahr einer solchen) rechtfertigt noch lange nicht in allen Fällen per se einen SWG. Sie kann es, wenn unter den Umständen des Einzelfalls (Täter bewaffnet oder körperlich/zahlenmäßig erkennbar überlegen) alle Mittel unterhalb der Schußwaffe nicht hinreichend erfolgversprechend sind, aber sie muß es noch lange nicht zwangsläufig. Das Patentrezept "Wenn jemand in mein Haus eindringt und sich nicht sofort entweder ergibt oder flieht, niete ich ihn um" wird von unserer Rechtsprechung nicht gedeckt.

Geschrieben

Ach, macht doch, was ihr wollt, ich gebs auf.

Ansonsten viel Spass beim lesen.

http://dejure.org/dienste/hrr/StGB/32/1.html

Wer da nen Fall findet, wo ein Buerger verurteilt wurde, weil er sich erfolgreich gegen einen ihn angreifenden Einbrecher wehrte, bitte melden. Ich hab noch nichts dergleichen dort gefunden.

Geschrieben

Wie ich bereits angemerkt habe, findet man dort vielmehr überwiegend Fälle, in denen es um milieutypische Auseinandersetzungen geht ;) Im übrigen bestätigen die dort zitierten Urteile meine hier geäußerte Meinung, daß es im Notwehrrecht sowas wie Pauschalaussagen eben nicht gibt, sondern daß jede Situation für sich einzeln beurteilt werden muß.

Geschrieben

Vielleicht findet man solche Faelle dort nicht, weil es erst gar nicht zur Anklage kommt? Weil jeder Staatsanwalt weiss, dass es eh keinen Sinn hat, hier Anklage zu erheben?

Geschrieben
Vielleicht findet man solche Faelle dort nicht, weil es erst gar nicht zur Anklage kommt? Weil jeder Staatsanwalt weiss, dass es eh keinen Sinn hat, hier Anklage zu erheben?

Dies trifft nach meiner Erfahrung öfter zu als man denkt. Deshalb hatte ich in einem anderen Beitrag geschrieben, dass erstmal JEDER Täter ist. Es wurde ein Tötungsdelikt begangen. Also ermitelt die StA i.V. der Polizei. Wenn dann/dabei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe auftauchen, die eben dies mitt der Tat tun, entscheidet die StA, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Ist die Sache nicht so ganz klar, wird eben Anklage erhoben und das gericht entscheidet dann unter Würdigung aller Umstände, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. In klaren Fällen von Notwehr habe ich niee erlebt, dass die StA überhaupt Klage erhoben hätte. Aber die Ermitlungen müssen eben auch deutlich diese Entschuldigungs-/Rechtfertgungsgründe zu Tage fördern.

Von den "Prozessen" leist man dann natürlich nichts in den Medien.

Und noch eins: Wer ein besseres Notwehrrecht findet, soll es mal hier vorstellen. Troper hat es mehrfach versucht zu erklären, Schaffer meint genau das gleiche, aber will es anders "hören". Ihr seid euch einig!! Und so ist es auch in der Realität. Es kann jeder Notwehren - aber eben nur unter den von Trooper detailiert dargelegten Voraussetzungen bleibt diese Straftat/Tötung/KV dann für den Notwehrenden ohne Folgen.

So einfach ist es in D. Eines der (wenigen) sinnvollen und handhabbaren Gesetze, auch für jeden Bürger eigentlich zu verstehen. Wenn man es genau liest und mal drüber nachdenkt.

Geschrieben
Dies trifft nach meiner Erfahrung öfter zu als man denkt. Deshalb hatte ich in einem anderen Beitrag geschrieben, dass erstmal JEDER Täter ist. Es wurde ein Tötungsdelikt begangen. Also ermitelt die StA i.V. der Polizei. Wenn dann/dabei Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe auftauchen, die eben dies mitt der Tat tun, entscheidet die StA, ob überhaupt Anklage erhoben wird. Ist die Sache nicht so ganz klar, wird eben Anklage erhoben und das gericht entscheidet dann unter Würdigung aller Umstände, ob das Verfahren eingestellt oder weitergeführt wird. In klaren Fällen von Notwehr habe ich niee erlebt, dass die StA überhaupt Klage erhoben hätte. Aber die Ermitlungen müssen eben auch deutlich diese Entschuldigungs-/Rechtfertgungsgründe zu Tage fördern.

Von den "Prozessen" leist man dann natürlich nichts in den Medien.

Und noch eins: Wer ein besseres Notwehrrecht findet, soll es mal hier vorstellen. Troper hat es mehrfach versucht zu erklären, Schaffer meint genau das gleiche, aber will es anders "hören". Ihr seid euch einig!! Und so ist es auch in der Realität. Es kann jeder Notwehren - aber eben nur unter den von Trooper detailiert dargelegten Voraussetzungen bleibt diese Straftat/Tötung/KV dann für den Notwehrenden ohne Folgen.

So einfach ist es in D. Eines der (wenigen) sinnvollen und handhabbaren Gesetze, auch für jeden Bürger eigentlich zu verstehen. Wenn man es genau liest und mal drüber nachdenkt.

Genau und dieses Gesetz würde ich gerne in der Schweiz haben.

Hier wirst du verturteilt für Notwehrexess mit Gefängniss wenn du dich mit einem Fausschlag verteidigt hast und unglüglicherweise der Angreifer so gefallen ist das er stirbt.

Joker

Geschrieben

Schoene Schlussworte von Joker und Lobo. AMEN!

Auf dass auch Deutschland mal ein Gesetz hat, dass Sinn macht.

Geschrieben

Ich bin nach wie vor trotzdem der Ansicht, daß unter dem Gesichtspunkt eines möglichst umfassenden Selbstschutzes im Alltag (nicht auf das Eigenheim beschränkt) der Umgang mit der Schußwaffe mit Abstand die am wenigsten relevante Komponente eines persönlichen Sicherheitskonzeptes ist... ;)

Deswegen bin ich auch häufiger auf der Matte als auf dem Stand.

Geschrieben
Ich bin nach wie vor trotzdem der Ansicht, daß unter dem Gesichtspunkt eines möglichst umfassenden Selbstschutzes im Alltag (nicht auf das Eigenheim beschränkt) der Umgang mit der Schußwaffe mit Abstand die am wenigsten relevante Komponente eines persönlichen Sicherheitskonzeptes ist... ;)

Deswegen bin ich auch häufiger auf der Matte als auf dem Stand.

Auch da kann man nur zustimmen. Gott sei Dank!

Geschrieben

Viele Menschen koennen oder wollen nicht alle paar Tage auf die Matte. Denen reicht es, wenn sie alle paar Monate mal ihre Kurzwaffe auf den Stand ausfuehren.

Ich kenne Dich, DU bist schon von Berufs wegen fit.

Ich bin von Berufs wegen ein Sesselwaermer. Und ich hab keine Zeit, mich zum Schwarzenegger umzustylen, dabei wuerde ich pleite gehen.

Ich kenne Leute, die sind behindert, die werden niemals eine Chance haben, nicht mal, wenn jemand wie ich sie vermoebeln wollte.

Was raetst Du denen?

Waelche reale Chance hat eine 50 kg Frau gegen einen durchtrainierten 100 kg Vergewaltiger, ohne Waffe?

Sorry aber in dem Zusammenhang muss ich Dir Betriebsblindheit unterstellen.

In den USA sind unzaehlige Notwehrfaelle mit Schusswaffen dokumentiert, die von Leuten erfolgreich ausgestanden wurden, die ohne Waffe nun auf den Friedhof liegen wuerden. Also hoeren wir doch BITTE endlich mal auf, Luegen von Brady-Bunch und Co als Real wiederzugeben.

Die Schusswaffe ist und bleibt das beste SV-Werkzeug, dass die Welt bisher kennt.

Diese einfache Wahrheit sollte man auch mal endlich in den schon voellig dekadenten Teilen Alteuropas wieder zur Kenntniss nehmen wollen.

Geschrieben
Ich kenne Leute, die sind behindert, die werden niemals eine Chance haben, nicht mal, wenn jemand wie ich sie vermoebeln wollte.

Was raetst Du denen?

Waelche reale Chance hat eine 50 kg Frau gegen einen durchtrainierten 100 kg Vergewaltiger, ohne Waffe?

Sorry aber in dem Zusammenhang muss ich Dir Betriebsblindheit unterstellen.

In den USA sind unzaehlige Notwehrfaelle mit Schusswaffen dokumentiert, die von Leuten erfolgreich ausgestanden wurden, die ohne Waffe nun auf den Friedhof liegen wuerden. Also hoeren wir doch BITTE endlich mal auf, Luegen von Brady-Bunch und Co als Real wiederzugeben.

Die Schusswaffe ist und bleibt das beste SV-Werkzeug, dass die Welt bisher kennt.

Diese einfache Wahrheit sollte man auch mal endlich in den schon voellig dekadenten Teilen Alteuropas wieder zur Kenntniss nehmen wollen.

Du beziehst dich auf die USA. Kenne ich nicht aus eigener Anschauung, auch die Gesetzte sind mir nur rudimentär vertraut.

Aber wir leben in D. Mitten in Europa. Da hat man aber nun mal beschlossen, und das mit der Mehrheit der Bevölkerung in allen Staaten, dass wir hier ein gänzlich anderes WaffG haben.

Das die SW das beste Werkzeug zur SV darstellt, halte ich für ein Gerücht. Es mag das einfachste und ultimativste sein, aber das sinnvollste/beste ist es nicht in jedem Fall. Das hier näher auszuführen, erspare ich dir und mir. Dürfte aber klar sein. SV kann man nur im Kontext mit den allgemeinen Lebensumständen, der REAL existierenden und statistisch nachweisbaren Gefährdung der Mehrheit der Bevölkerung sehen. Die Bevölkerung besteht nun aber mal nicht nur aus einigen hunderttausend Legalwaffenbesitzern und -befürwortern, sonden auch aus Millionen von Bürgern, die Waffen ablehnen. Also - wo ist da die Betriebsblindheit? Es wurden nur die FAkten genannt. Wenn mir bestimmte Mittel - deren Sinn und Effektivität ich in keinster Weise bezweifele - auf Grund der gesellschaftlichen und damit Gesetz gewordenen Vorgaben nicht zur Verfügung stehen, muß ich mit dem auskommen, was mir zur Verfügung steht. Und wenn ich behindert ode Frau bin muß ich mich nach meinen Möglichkeitne richten. Wenn ich Nachtblind bin kann ich auch nicht als NAchtkurier arbeiten.

Gefällt mir zwar nicht, aber so ist es nun mal. Und erzähl mir nicht, eine 50 kg Frau habe keine Chance gegen einen 100 kg Mann. Habe selbst jeder Menge trainiert und kann dir versichern, manch 100 kg Brocken würde sich schwer umschauen wenn er da frech würde. Habe auch schon Behinderte trainiert, auch da gibt es (eingeschränkte) Möglichkeiten.

Das schließt nicht aus, dass eine Waffe für diesen Personenkreis eine wesentliche Erleichterung in der SV darstellen würde. Aber unsere Gesellschaft will es nun mal (noch) nicht. Lamentieren und"hätte, könnte, wenn, aber, dann" hilft absolut nichts! Veränderungen im Bewußtsein und Denken der Mehrheit der Wähler müsen erreicht werden, dann ändert sich was. Alles andere ist Tagträumerei und macht Magengeschwüre wegen der Ärgerei.

Und mal drüber nachdenken, wie du reagieren würdest, spät abends unterwegs und keine Uhr dabei. Zfällig siehst du eine Person 50 m vor die. Du gehst schneller und sprichst die Person an. Keine Reaktion. Du tippst die Person an die Schulter - und schaust in eine .357 Mag. -- Die person ist eine gehörlose Frau und denkt an einen Überfall. Wen du Glück hast, schießt sie nicht sofort. Wie würdest du reagieren? Protest, Anzeige, Unverschämtheit, könnte ja jeder kommen schließlich bist du harmlos (und dass müssen doch alle sehen/wissen/erkennen!!), hast Familie und willst gerne gesund nach Hause. Deine Forderung aus dieser Erfahrung heraus? Keine Waffen für Privatleute - die stellen ja eine Bedrohung/Gefahr für dich dar.

Klar? Meine persönliche Meinung spielt bei diesen Betrachtungen absolut keine Rolle - sind einfach nur 30 Jahre Erfahrung auf verschiedenen Gebieten und mit sehr vielen Menschen.

Geschrieben
Aber unsere Gesellschaft will es nun mal (noch) nicht. Lamentieren und"hätte, könnte, wenn, aber, dann" hilft absolut nichts! Veränderungen im Bewußtsein und Denken der Mehrheit der Wähler müsen erreicht werden, dann ändert sich was. Alles andere ist Tagträumerei und macht Magengeschwüre wegen der Ärgerei.

Ich glaube nach täglicher Erfahrung nicht das es eine Mehrheit für immer schärfere Waffengesetze in der Bevölkerung gibt. Das ist eine künstlich hochgehaltene Propaganda der Waffengegner. In sehr vielen Gesprächen komme ich persönlich auf nicht einmal 5% Waffengegner, und interessanter Weise sind davon fast mehr im Umfeld der Schützenverein zu finden als z.B. in meinem Angelverein, meiner Turnriege oder bei meiner Arbeitsstelle.

Selbst eingefleischte Grüne erzählten mir freudig wie sie mit ihrem Opa auf dem Hof noch KK geschossen haben und wie schade es sei das so etwas heute nicht mehr geht. Das ist noch immer das Bild der Waffen in vielen Köpfen. Leider fehlt hier nur jegliche Pro-Waffen-Lobby die lieber daran anknüpft, statt Blockiersysteme und Tresore zu verkaufen.

Geschrieben
Wer ein besseres Notwehrrecht findet, soll es mal hier vorstellen....Es kann jeder Notwehren...

Das deutsche Notwehrrecht ist nicht schlecht. Und (wie mehrfach angesprochen) auch seine juristische Umsetzung bei weitem vernünftiger, als es Stammtischdiskutanten glauben machen wollen ("man darf sich ja eh nicht wehren"). Man darf sich sehr wohl wehren.

Das Problem ist, dass in D die dem Normalbürger zugestandenen Abwehrmittel - zur Wahrnehmung seiner Notwehrrechte - immer mehr eingeschränkt werden. In die Diskussion um den Sinn der Schusswaffe in allen Situationen will ich gar nicht einsteigen - die Einschränkungen betreffen neuerdings noch weit mehr Abwehrwerkzeuge als die Schusswaffe.

So wird ein eigentlich vernünftiges Notwehrrecht de facto ausgehöhlt.

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