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IGNORED

CO2-LuPi auf Vereinsstand?


mungal

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Geschrieben

Ich hatte heute abend ein surreales Erlebnis. Vor einiger Zeit hat mir ein Verwandter eine Walther CP99 CO2-Luftpistole (F im Fünfeck, cal. 4,5mm) überlassen. Ich habe nun festgestellt, dass die Visierung relativ ungenau ist, und wollte sie deshalb auf 10m einschiessen. Ich habe sie deshalb zu meinem Schützenverein mitgenommen und gefragt, ob ich die da einschiessen kann. Ja, sagt der Schiessleiter, und weist mir eine Bahn zu. Als ich die CP99 dann auspacke, kommt er angelaufen und sagt, das ginge aber nicht. Die sei auf dem Stand nicht zugelassen und zeigt mir ein Schild, dass der Stand nur für Waffen mit Druckluft oder kalten Gasen usw. 4,5mm <7,5Joule pipapo zugelassen sei. Ja, sage ich und zeige ihm das F im Fünfeck. Er insistiert, auf dem Stand könne nur mit bestimmten zugelassenen Waffen geschossen werden und zeigt mir eine Walther Wettkampfpistole (glaube LP300). Er habe aber die CP99 nie hier gesehen, und ich möge sie bitte unauffällig wieder einpacken.

Da der Verein recht gross ist und ich normalerweise keine Luftpistole da schiesse, kannte ich den Mann nicht.

Frage: Hat er recht? Darf ich mit der CP99 zwar im Keller schiessen, aber nicht auf einem dafür ausdrücklich vorgesehenen Luftpistolen-Schiesstand eines Vereins?

Wo würde ich dazu etwas finden? In der Sportordnung des Verbands?

Geschrieben

Oh mein G*tt, wegen solchen Leuten brauchts kein schikanoeses WaffG, das koennen diese Schwaetzer besser.

Eine Co2-Waffe schiesst mit kalten Gasen. Ziemlich kalten sogar.

Von der Standzulassung spricht NICHTS dagegen, mit der CP99 auf einem fuer "F"-Waffen zugelassenen Stand zu schiessen.

Aber sie sah dem Reichsbedenkentraeger wohl zu "boese" aus. Also hat er qua Hausrecht schnell mal das Gesetz verschaerft.

Die gleichen Typen, die den Jaegern mit der Hetze gegen "Kriegswaffen" das Leben von innen heraus vermiesen, gibts halt auch unter den Sportlern. :-( Wenn eine Waffe wie eine Waffe aussieht und nicht wie eine Mischung aus Foen und Farbexperiment eines Erstsemesters im Fach Gestaltung, ists boeeeeese.

Oder er war echt so unwissend und wusste nicht, dass es sowas wie die P99 auch in "F" gibt.

Der Vorstand sollte dieser Type mal ein wenig Nachhilfe geben.

Geschrieben

:peinlich:

Dann dürfe ich mit meiner Feinwerkbau Model2 auch ned schiessen bei dem......

Dabei hab ich mit der schon das eine oder andere Mal meine Mannschaft mit nem

guten Ergebnis im RWK gerettet....

Der Typ hat ein Problem mit allem was wie ne Plinkingwaffe aussieht und nicht in

sein Schema der braven Matchwaffen passt.... :peinlich:

Ich würde den Verein sofort wechseln...

Gruß

Stephan

Geschrieben
Vor einiger Zeit hat mir ein Verwandter eine Walther CP99 CO2-Luftpistole (F im Fünfeck, cal. 4,5mm) überlassen. Ich habe nun festgestellt, dass die Visierung relativ ungenau ist, und wollte sie deshalb auf 10m einschiessen. Ich habe sie deshalb zu meinem Schützenverein mitgenommen und gefragt, ob ich die da einschiessen kann. Ja, sagt der Schiessleiter, und weist mir eine Bahn zu. Als ich die CP99 dann auspacke, kommt er angelaufen und sagt, das ginge aber nicht. Die sei auf dem Stand nicht zugelassen und zeigt mir ein Schild, dass der Stand nur für Waffen mit Druckluft oder kalten Gasen usw. 4,5mm <7,5Joule pipapo zugelassen sei. Ja, sage ich und zeige ihm das F im Fünfeck. Er insistiert, auf dem Stand könne nur mit bestimmten zugelassenen Waffen geschossen werden und zeigt mir eine Walther Wettkampfpistole (glaube LP300). Er habe aber die CP99 nie hier gesehen, und ich möge sie bitte unauffällig wieder einpacken.

Oje,

das ist natürlich :peinlich: (für die Standaufsicht)!

Was macht dieser Mensch bloß, wenn jemand aufm 25m Stand ne H&K USP oder ne Beretta auspackt und schießen will? Polizei rufen??? :confused::confused:

Mehr als verwunderte Grüße

Blacksmith

Geschrieben
Nein, hat er (ausser vielleicht Hausrecht) nicht.

Auch dann eigendlich nicht, wenn es in der Satzung nicht verankert ist. Als SSV gebe ich der Behörde einen Vorschlag an die Hand, mit welchen Energieleistungen auf einem Stand geschossen werden darf. Im Normalfall gebe ich noch nicht mal das Kaliber vor, da es da einfach zu unübersichtlich wird. Wer will sagen, dass mit einem LG/LP auf einem LD-Stand nicht geschossen werden darf nur weil bei gleicher Energieabgabe das Kaliber über 4,5 liegt? Das einzige, was im Zusammenhang mit dem Geschoßfangbereich noch beachtet werden muß oder vorgegeben wird, ist die Auswahl der zu verwendenden Geschoßmaterialien. Gleiche Problematik taucht bei einigen Wurfscheibenständen auf, wo das Schrot mit genau 2,5 mm angegeben ist.

Dem Blech im Zielbereich ist es schnurz, ob die 7,5 J mit 4 oder 8 mm "aufgehämmert" werden. Aber selbst das hätte hier ja gepasst!

Darauf sollte man den Herren mal dezent hinweisen -dafür hat er eine Standordnung auszuhängen, auf der die Energieabgaben und evtl. Kaliber/Geschossarten aufgeführt sind, für die der Stand freigegeben ist.

Die Probleme verstehe ich überhaupt nicht, gerade weil doch die CP 88 seit mehr als 10 Jahren durch die Printmedien geht, nicht zuletzt deswegen, weil damals die Polizei in Hessen als erste damit (passte ins Dienstholster, war klar (in der vernickeltenVersion) von den scharfen Waffen zu unterscheiden, hatte aber die gleichen Maße/Handhabung/Magazinkapazität wie die P 225/P6 und konnte bei realistischen Trainingsszenarien mit Laufreinigern aus Filz als Munition benutzt werden. (Natürlich mit Brille und Halsschutz). Und eine 9mm Murmel hat auch keiner reinbekommen, auch mit Gewalt nicht.

Da ist mal wieder ersichtlich, was hier bereits mehrfach angeschnitten wurde: Zu viele, auch Verantwortliche, bilden sich nicht genügend fort. Und als Sachkundiger müsste er gerade als Funktioner diese Dinge über seinen eigenen Stand und das WaffG wissen.

Geschrieben

Man sollte den gutem Mann mal aufklären, dass vor nicht allzulanger Zeit es viele wettkampftaugliche Matchpistolen mit CO2 Antrieb gab. Solange die Waffe prinzipiell zugelassen ist, sollte da doch nichts gegen sprechen. Gerade die heutigen Co2 Plinking-Pistolen kommen ohnehin nur auf den halben zulässigen 7,5 Joule Grenzwert. Allenfalls könnte eine Sportordnung gegen einen LuPi Mehrlader sprechen.

Ich habe schon alte Knicker und moderne Druckluftwaffgen mit Schalli auf dem Stand gesehen. Da hat sich nicht mal einer umgedreht.

Geschrieben
Allenfalls könnte eine Sportordnung gegen einen LuPi Mehrlader sprechen.

Die DSB-Sportordnung (ist ein DSB-Verein) sagt anscheinend irgendwo, dass Mehrlader als Einzellader verwendet werden müssen. Daraus würde ich schliessen, dass auch Mehrlader prinzipiell erlaubt sind.

Spekulieren über die Gründe hilft aber wohl nicht. Er hat das mit so einer Anscheinskompetenz vorgetragen, dass mir das angesichts der Komplexität des Waffenrechts zunächst plausibel schien. Werde Ende der Woche mal mit "meinem" Schiessleiter GK-Pistole sprechen, ob er bei dem Kollegen vermitteln kann.

Vielen Dank erstmal!

Geschrieben

Richtig. Beim DSB gibt es eine Mehrladerdisziplin auf Klappscheibe. 1.6 undirgendwas und erlaubt auch diese LuPi in den anderen Disziplinen zu schießen, jedoch als EL.

Aber ich kenne die anderen Sportordnungen nicht. Daher habe ich mich mal vorsichtig ausgedrückt.

Geschrieben

Hängt leider oft mehr vom einzelnen Schießleiter als vom Stand ab, was man da "darf" und was nicht.

Ich hatte auf einem öffentlichen kommerziell betriebenen Stand auch so ein Erlebnis der dritten Art, als mir dort von einem Schießleiter das Schießen nach BDS-Sportordnung generell untersagt wurde mit dem Hinweis: " Hier wird nur nach DSB-SpO geschossen!". Da der Schießleiter ja vor Ort erstmal "immer Recht hat", habe ich ohne Diskussion meine Sachen gepackt und bin gegangen. Natürlich war das Müll und wurde später von den anderen angestellten Schießleitern auch relativiert. Hat trotzdem erstmal für einigen Wirbel gesorgt, da ich die Sache auch an anderer Stelle (bei meinem IPSC-Landessportleiter) angesprochen habe. Der fand das alles andere als lustig und hat das auch öffentlich ziemlich deutlich gemacht.

Mittlerweile sind die Wellen aber geglättet, und ich denke mal alle Beteiligten haben daraus gelernt. Will heißen ... man sollte auf jeden Fall drüber reden und nicht alles mit sich machen lassen. Natürlich wenn möglich im gesitteten Tonfall ohne große Emotionen (auch wenn das nicht immer einfach ist). Prinzipiell sind die Jungs (incl. des betreffenden Schießleiters) nämlich sehr hilfsbereit und umgänglich.

Geschrieben
. Allenfalls könnte eine Sportordnung gegen einen LuPi Mehrlader sprechen.

Nee Floppy.

Beim DSB gibt es sogar ausdrücklich die Diszipln MLP (Mehrschüssige Luftpistole).

Bei Einschießen schießt man auf eine normale Lupi-Scheibe - mit 5 Schuss im Magazin.

Beim BDS sind es Fallscheiben.

Bei beiden Verbänden ist die angesprochene Waffe zugelassen.

Achja - ob der Schütze im Training 1, 2, 3 oder 5 Schuss ladet, überlasst bitte dem Trainer.

Geschrieben
Beim DSB gibt es eine Mehrladerdisziplin auf Klappscheibe. 1.6 undirgendwas

2.16 - wer es nachlesen will (normale Pistolen fangen mit "2." an, Gewehre mit "1.")

Geschrieben
Als ich die CP99 dann auspacke, kommt er angelaufen und sagt, das ginge aber nicht. Die sei auf dem Stand nicht zugelassen und zeigt mir ein Schild, dass der Stand nur für Waffen mit Druckluft oder kalten Gasen usw. 4,5mm <7,5Joule pipapo zugelassen sei. Ja, sage ich und zeige ihm das F im Fünfeck. Er insistiert, auf dem Stand könne nur mit bestimmten zugelassenen Waffen geschossen werden und zeigt mir eine Walther Wettkampfpistole (glaube LP300). Er habe aber die CP99 nie hier gesehen...

Der Fall ist mehr als lachhaft. Ich schließe mich Schaffer an; wer solche Schützenkameraden hat,

braucht keine "Feinde" mehr.

Ich hätte konkret folgendes gemacht:

1. Schießen eingestellt und Waffe zunächst weggepackt.

2. Den Mann höflich gebeten, er möge mir schwarz auf weiß die Regelung(en) in der Sportordnung, der Schießstätten-

Genehmigung oder eine entsprechende Festlegung des Betreibers der Schießstätte zeigen, die derartige mehrschüssige

Druckluft-/CO2-Waffen von der Benutzung ausschließt.

3. Wenn mir eine entsprechende, die Waffe ausschließende Regelung darauf hin nicht gezeigt worden wäre,

hätte ich die CP 99 wieder ausgepackt und weiter geschossen.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Auf dem Stand ist die Aufsicht erstmal "der Herr" ("Den Anweisungen ... ist Folge zu leisten...").

Man kann versuchen ihn zu überzeugen und sich ggf. beim Vorstand beschweren.

Bedenkt aber: Gute Aufsichtsführende kann man nicht einfach von den Bäumen pflücken.

Geschrieben
Auf dem Stand ist die Aufsicht erstmal "der Herr" ("Den Anweisungen ... ist Folge zu leisten...").

Man kann versuchen ihn zu überzeugen und sich ggf. beim Vorstand beschweren.

Bedenkt aber: Gute Aufsichtsführende kann man nicht einfach von den Bäumen pflücken.

Der Herr ist er erstmal schon (drum würde ich ihm auch, s.o., erstmal folgen).

Gott ist er allerdings nicht...

Geschrieben

Friedlich & freundlich kommt man oftmals weiter.

Auch im Schützenverein hat man den normalen Bevölkerungsdurchschnitt, also etwas hellere und etwas weniger helle Köpfchen.

Letztere sind aber normalerweise auch gut beeinflussbar, wenn man es richtig anpackt.

Geschrieben
Friedlich & freundlich kommt man oftmals weiter.

Das stimmt. Deshalb verfahre ich auch fast immer im Leben nach dieser Devise.

Die vom Threadstarter beschriebene Situation kommt mir allerdings so vor, als ob die Aufsicht allen Schützen,

die ein rotes Polohemd tragen, das Schießen verbieten will. Warum ? Na, weil ihm rote Polohemden eben nicht gefallen.

Da würde ich mich dann innerlich auch etwas, sagen wir mal, "verhärten". Aber nicht unfriedlich werden.

Sondern friedlich, freundlich und zivil weiterschießen.

Dass die Sache einer sachlichen Klärung mit dem Vorstand bedarf, versteht sich von selbst.

Geschrieben

Generell sollen die Schützenvereine doch über jeden froh sein, der dort schießt. Ich kenne einen Verein, dort ist man über jeden Schützen froh.

Man kann ja nur staunen, mit welchen Ideen die es schaffen willige Schützen zu vergraulen. Dabei sollten die doch alle Hebel in Bewegung setzen, um neue Mitglieder zu werben und bestehende Mitglieder zu halten. Sonst sieht es bald duster aus.

Geschrieben
Generell sollen die Schützenvereine doch über jeden froh sein, der dort schießt. Ich kenne einen Verein, dort ist man über jeden Schützen froh.

Nur Einen??? Ich kenn da mehrere Schützenvereine die gravierende Nachwuchsprobleme oder generell einen Mangel an aktiven Schützen haben.

Viele Grüße

Blacksmith

  • 8 Monate später...
Geschrieben
Nur Einen??? Ich kenn da mehrere Schützenvereine die gravierende Nachwuchsprobleme oder generell einen Mangel an aktiven Schützen haben.

Man könnte jetzt natürlich begründet argwöhnen, das sei so, gerade weil man sich dort _nicht_ über jeden neuen Interessenten freut...

Carcano

Geschrieben

Standaufsichten arbeiten doch ehrenamtlich.

Fehler (oder "Blockwartverhalten") kommen überall vor.

Da keiner von uns dabei war, kann das der Betreffende doch nur selbst mit dem Vorstand klären.

Könnte mir auch vorstellen, dass eine Schießstandwegweisung auch wegen unsachgemäßer Handhabung mit der Waffe möglich wäre.

Geschrieben
Könnte mir auch vorstellen, dass eine Schießstandwegweisung auch wegen unsachgemäßer Handhabung mit der Waffe möglich wäre.

Genau das ist das Tehma: Vielleicht waren mehr als 5 Kugeln geladen worden was in der DSB Schisstandordnung nicht erlaubt ist! Oder versucht zweihändig zu schießen was galube ich auch nicht auf dem Luftgewehrstand erlaubt ist.

Ein Aufsicht ist eine Autoritätzperson deren Anordnungen uneingeschrenkt zu folgen ist! Dafür bekommt der Mann ja sein Geld!

Gruß H08

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