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IGNORED

Gesetz z. Änderung d. Waffengesetzes 2008 online


BlueFace

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Hier ist die neueste Fassung des aktuellen Waffengesetzes online gegangen!!!

Nach dem Humbug, dass Zentralfeuerpatronen kleiner als 5,6 mm verboten werden (wir erinnern uns, die können kugelsichere Westen durchschlagen) haben sie nun noch eins oben drauf gesetzt:

PSGs und sämtliche Präzisionsgewehre mit einer maximalen Schussleistung besser als 2 cm bei 3 Schuss auf 100 Meter sind nun verboten!!!

Desweiteren alle Gewehre, die den Anschein erwecken, ein Präzisions-/Scharfschützengewehr zu sein.

Diese fallen ab sofort unter das KWKG!

Mit einer Übergangsfrist von 6 Monaten, also bis zum 30.9.2008 müssen Waffen, die diese Anforderungen erfüllen, veräussert/unbrauchbar gemacht werden.

Ich frage mich bloß, wer das überprüfen soll?!

War ja zu erwarten, dass noch so ein Pferdefuß hintennach kommt!

IMI

>>>>>>>>>>>>>> OK, wenn wir schon bei den Fakten sind:

PSG- Besitzer mit Jägerprüfung und eigenem Hund (Ausspähpotential!!!), müssen sich einem besonderen "Staatsbürgertest" unterziehen!

DER DJV HAT WOHL BEI DEN GEHEIMEN VERHANDLUNGEN PROTEST EINGELEGT, HAT ABER NUR EINE EINSCHRÄNKUNG ERREICHT:

"PSG mit Anmutung einer Konstruktion nach 1945"

Die Durchführungsverordnung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht!

:angry2: Hoshie

Geschrieben
Dann hat es weitere zwei Jahre gedauert, bis man sich auf eine Version der Verwaltungsvorschriften geeinigt hat und am Tag an dem die beschlossen werden sollten kamen von Seiten des Bundesrates noch einige hundert(!) Änderungsanträge.

Was soll man denn in diesem Zusammenhang von folgender Aussage halten:

Die geltenden waffenrechtlichen Vorschriften unterstütze ich vorbehaltlos. Verwaltungsvorschriften zum Waffengesetz wird es nicht mehr geben. Entsprechende Entwürfe wird das Bundesministerium des Innern nicht mehr vorlegen.

Quelle

Geschrieben
...eine Verteidigung mit Gas/Spray sei dir unbenommen.

...Im übrigen sind ja <12 cm und zweihändig zu öffnende Messer nicht vom zugriffsbereiten Führen ausgeschlossen worden...

Jaaaa.

Noch ist X erlaubt.

Und wenn sie das als nächstes verbieten, bleibt immer noch Y übrig.

Und wenn auch das verboten ist, dann lassen sie uns aber hoffentlich noch Z...

Merkst du eigentlich was ?

Geschrieben

Ich habe erfahren, dass in den Städten und Gemeinden Beamte unterwegs sind, die das ab sofort überprüfen.

es soll aber diesmal recht unbürokratisch sein, da man das bei dem Besitzer vor Ort überprüfen wird.

D. h. an einen ca. 100m entfernten baum soll eine Scheibe angebracht werden, der Beamte schiesst aufgelegt auf dem Fensterrahmen 3 Schuss auf die Scheibe und überprüft anschließend das Ergebnis.

Selbstverständlich werden umliegende Bewohner zuvor per megaphon aufgefordert sich aus der Schusslinie zu halten.

Geschrieben
Wer natürlich vorher daran herumgebastelt hat und dazu hat man die Dinger ja schliesslich gekauft .....

Klasse, jetzt werden sämtliche LEP Besitzer schon aus den eigenen Reihen Kriminaisiert. :confused::confused::confused:

@Toniboloni@, bist Du "Anscheinspolitiker"? Die reden nämlich genauso... :peinlich:

Geschrieben
Klasse, jetzt werden sämtliche LEP Besitzer schon aus den eigenen Reihen Kriminaisiert. :confused::confused::confused:

@Toniboloni@, bist Du "Anscheinspolitiker"? Die reden nämlich genauso... :peinlich:

...und das mit den allerersten Beitrag!

Geschrieben
Nach dem Humbug, dass Zentralfeuerpatronen kleiner als 5,6 mm verboten werden (wir erinnern uns, die können kugelsichere Westen durchschlagen) haben sie nun noch eins oben drauf gesetzt:

Mhh, also ich lese in der neuen Fassung: < 6,3 mm.

[PSGs und sämtliche Präzisionsgewehre mit einer maximalen Schussleistung besser als 2 cm bei 3 Schuss auf 100 Meter sind nun verboten!!!

Desweiteren alle Gewehre, die den Anschein erwecken, ein Präzisions-/Scharfschützengewehr zu sein.

IMI, wäre es möglich, dass Du mir diese Gesetzespassage mal herraus schreibst, weil ich dazu irgendwie nix finde...

Geschrieben
KK Waffen sind ab 40 Jahren frei zu erwerben.

Alter der Waffe oder des Erwerbers?

Aber nicht Vergessen, alle Schützen über 55 müßen jetzt jährlich zur MPU und zusätzlich ein Sehtest machen lassen! Dies muß von der Standaufsicht kontroliert werden.

Geschrieben
Vll. ist das neue WaffG ja auch nur ein Aprilscherz??

Sch.... ja natürlich :peinlich: Ohje, hab tatsächlich nicht mehr daran gedacht...

Herzlichen Dank @STAR9mm@ bevor es für mich noch weiter :peinlich: geworden wäre :rolleyes:

Geschrieben

Ach Leute - könntet ihr eure Aprilscherze nicht aus dem Waffenrechtsthema fernhalten? Sonst ist in ein paar Stunden alles Wichtige an board zugemüllt.

Vielleicht will man hier später noch etwas seriöses nachlesen.

Nehmt doch für den Quatsch irgendeinen fred in OT.

Geschrieben
aha heisst das jetzt dass ich mir jetzt mein zündnadelgewehr umhängen kann und ohne waffenschein mit der strassenbahn fahren? des wär ja geil

Ich hab´s immer noch nicht kapiert.

Wurde da auch was geändert? Und wo steht das?

Freies Führen für Waffen mit Lunten- und Funkenzündung ist klar, aber wo steht das mit dem Führen von Zündnadelwaffen? :confused:

Geschrieben

Auszug aus "BMI - Fragen und Antworten zu den Änderungen des Waffengesetzes"

Ab wann sind Erbwaffen künftig zu blockieren?

"Die seit 2003 geltende Erbenregelung in § 20 Waffengesetz ist gesetzlich auf fünf Jahre befristet und läuft zum 1. April 2008 aus. Gemäß dieser Regelung dürfen Erben Schusswaffen sicher aufbewahrt behalten, auch wenn sie selbst weder Jäger noch Sportschütze sind, also kein eigenes Bedürfnis am Besitz der Waffe haben.

Um den unbefugten Zugriff auf Erbwaffen noch besser zu verhindern, dürfen diese ab 1. April 2008 nur noch behalten werden, wenn der Erbe sie zusätzlich mit einem amtlich zugelassenen Blockiersystem sichert. Dies betrifft auch Waffen, die vor dem 1. April 2008 durch Erbfall erlangt wurden. Ausgenommen sind rechtmäßige Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen (z.B. Jäger und Sportschützen), da sie die erforderliche Sachkunde im sicheren Umgang mit Schusswaffen bereits gemäß § 7 Waffengesetz nachgewiesen haben. Ebenfalls ausgenommen sind Besitzer kulturhistorisch bedeutsamer Waffensammlungen."

Nun weiß zumindest ich Bescheid!

Jäger25 :cray:

Geschrieben
Ausgenommen sind rechtmäßige Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen (z.B. Jäger und Sportschützen), da sie die erforderliche Sachkunde im sicheren Umgang mit Schusswaffen bereits gemäß § 7 Waffengesetz nachgewiesen haben.

Der Satz ist ausgesprochen interessant, ob man die darauf festnageln kann? Würde doch im Umkehrschluß heißen, daß man nur eine Sachkundeprüfung abzulegen braucht und -schwupps- sind die Erbwaffen wieder offen.

So wäre das meine ich nachvollziehbar und erträglich, ja geradezu wünschenswert. Wer Dreck am Stecken hat bekommt ohnehin keine Erben-WBK und niemand kann dann noch maulen, daß Leute ohne Sachkunde Waffen zur Hand haben.

Aber das wäre wohl zu schön, um wahr zu sein, oder?

Geschrieben
Das lese ich dort nicht unbedingt heraus, eine Verteidigung mit Gas/Spray sei dir unbenommen.

Ich sag' mal so: Die nicht sozialadäquate SV mit Gas oder Spray ist nicht verboten. Das ändert aber nichts daran, dass SV nicht als sozialadäquat eingestuft wird. Denn sozialadäquate Gründe sind Gründe, mit denen man weiterhin ein Einhandmesser führen darf:

Die Aufzählung ist nicht abschließend, so dass jeder sozialadäquate Gebrauch von Messern weiter möglich ist. Kein berechtigtes Interesse ist es nach der Gesetzesintention dagegen, ein Messer als Verteidigungsmittel mit sich zu führen.

Da SV kein Grund ist, kann SV nicht sozialadäquat sein.

bye knight

Geschrieben

Sozialadäquanz ?

Menschen, die anderen Menschen per Gesetz das fundamentale Menschenrecht auf Selbstverteidigung ihres Lebens

und ihrer körperlichen Unversehrtheit faktisch verwehren, handeln nicht sozialadäquat...

Geschrieben
Auszug aus "BMI - Fragen und Antworten zu den Änderungen des Waffengesetzes"

Ab wann sind Erbwaffen künftig zu blockieren?

"Die seit 2003 geltende Erbenregelung in § 20 Waffengesetz ist gesetzlich auf fünf Jahre befristet und läuft zum 1. April 2008 aus. Gemäß dieser Regelung dürfen Erben Schusswaffen sicher aufbewahrt behalten, auch wenn sie selbst weder Jäger noch Sportschütze sind, also kein eigenes Bedürfnis am Besitz der Waffe haben.

Um den unbefugten Zugriff auf Erbwaffen noch besser zu verhindern, dürfen diese ab 1. April 2008 nur noch behalten werden, wenn der Erbe sie zusätzlich mit einem amtlich zugelassenen Blockiersystem sichert. Dies betrifft auch Waffen, die vor dem 1. April 2008 durch Erbfall erlangt wurden. Ausgenommen sind rechtmäßige Besitzer erlaubnispflichtiger Schusswaffen (z.B. Jäger und Sportschützen), da sie die erforderliche Sachkunde im sicheren Umgang mit Schusswaffen bereits gemäß § 7 Waffengesetz nachgewiesen haben. Ebenfalls ausgenommen sind Besitzer kulturhistorisch bedeutsamer Waffensammlungen."

Nun weiß zumindest ich Bescheid!

Jäger25 :cray:

Zum Thema "WIEVIEL ZEIT HABE ICH ZUM BLOCKIEREN?"

Ich habe diesbezüglich soeben mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, die mir sagte, daß ich von der hiesigen Waffenbehörde angeschrieben werde, sobald für meine Kaliber Blockiersysteme zur Verfügung stehen; .... und das kann dauern ....

So viel dazu!

Also lehne ich mich jetzt erst mal entspannt zurück. :rolleyes:

Jäger25

Geschrieben
Zum Thema "WIEVIEL ZEIT HABE ICH ZUM BLOCKIEREN?"

Ich habe diesbezüglich soeben mit meiner zuständigen Sachbearbeiterin gesprochen, die mir sagte, daß ich von der hiesigen Waffenbehörde angeschrieben werde, sobald für meine Kaliber Blockiersysteme zur Verfügung stehen; .... und das kann dauern ....

So viel dazu!

Also lehne ich mich jetzt erst mal entspannt zurück. :rolleyes:

Jäger25

Hi, hast Du keine WBK ?

Denn dann brauchst Du doch nicht blockieren...

Gruss

Blue

Geschrieben
Hi, hast Du keine WBK ?

Denn dann brauchst Du doch nicht blockieren...

Gruss

Blue

Doch ich habe natürlich eine (Erben)WBK, jedoch weder eine Sachkundeprüfung abgelegt noch ein Bedürfnis nachzuweisen.

Jäger25

Geschrieben
Doch ich habe natürlich eine (Erben)WBK, jedoch weder eine Sachkundeprüfung abgelegt noch ein Bedürfnis nachzuweisen.

Jäger25

Hi, warum machst Du es Dir dann so schwer und vorallem teuer ?

Trete doch einem Verein bei, schon eine Waffe auf Sportschützen WBK reicht doch.

Gruss

Blue

Geschrieben
Hi, warum machst Du es Dir dann so schwer und vorallem teuer ?

Trete doch einem Verein bei, schon eine Waffe auf Sportschützen WBK reicht doch.

Gruss

Blue

Bin ja für jeden Tip dankbar. Muß einem ja nur mal einer sagen, wenn's denn so einfach ist.

Danke!

Jäger25

Archiviert

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