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IGNORED

gibt´s repetierer in 7,62x39


oli79

Empfohlene Beiträge

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Hallo,

es gab (gibt) doch auch von BWT den BWT47 Geradezugrepetirer.

Hat jemand Erfahrungen mit der Waffe?

bwt47geradezugyn8.th.jpg

BKA Bescheid, Preis, Präzision usw.

Danke für eure Antworten

Gruß und gut :aug:

sniper

Geschrieben
Hallo,

es gab (gibt) doch auch von BWT den BWT47 Geradezugrepetirer.

Hat jemand Erfahrungen mit der Waffe?

bwt47geradezugyn8.th.jpg

BKA Bescheid, Preis, Präzision usw.

Danke für eure Antworten

Gruß und gut :aug:

sniper

Frage ist, wie werdemn die nach aktuellem Waffenrecht " eingestuft"?

Repetierer oder SL??

Geschrieben
Frage ist, wie werdemn die nach aktuellem Waffenrecht " eingestuft"?

Repetierer oder SL??

Hmmm... das ist in der Tat eine interessante Frage.

Geht man strikt nach Wort und Buchstabe des WaffG, könnten solche HA'n neben der Pumpe die ersten Repetierer seit Einführung von Neugelb sein, die zwingend auf Grün zu erwerben sind und damit das Kontingent schmälern.

Geschrieben
Woraus leitest Du,

das hier grün sein müsste?

Das Waffengesetz sagt seit der letzten Änderung, dass geänderte Waffen den Ursprungswaffen gleichzustellen sind (siehe 4mmM20, LEP etc) und der Erwerb dementsprechend zu handhaben. Wenn man das nun strikt nach Wort und Buchstabe auslegt, wäre ein aus einem vormaligen HA erzeugter Repetierer dem HA gleichzustellen und damit nur auf Grün zu erwerben. Was dann wiederum möglicherweise auch das Kontingent schmälern würde.

Geschrieben

Ja auf der einen Seite logisch,

aber hat dies schon einer so erlebt, das er ein Bedürfnis auf grün bräuchte. Das wäre jetzt doch intressant, denn mit den LEP ging es ja auch um den Umbau.

Geschrieben
Vielleicht könnte ja mal einer der hier im Forum anwesenden Händler versuchen, da etwas Klarheit reinzubringen?

Kannst ja Beitler mal fragen....................... :00000733:

Geschrieben
Angeblich soll es ja auch Firmen geben, die HA'n seriös zum Repetierer umbauen

Nach neuem Waffenrecht??

Geschrieben
Nach neuem Waffenrecht??

Das ist ja die Frage, die du selbst und ich gestellt haben.

Doch wenn selbst ihr als Händler da keine genauere Kenntnis habt, wie soll dann der Endkunde das im Vorfeld wissen? Die teilweise auf persönlichen Ansichten der jeweiligen SB basierenden Antworten können da m.M.n. auch keine wirkliche Rechtssicherheit bringen, weil sie eben keine Allgemeingültigkeit besitzen.

Wenn z.B. Sportschütze Müller den zum Repetierer umgebauten ehem. HA in Sachsen auf Neugelb (bzw umgeschriebene Gelbe) eingetragen bekommt, muss Sportschütze Meier in Hamburg die gleiche Waffe nicht zwingend ebenfalls auf Neugelb eingetragen bekommen. Und genau da liegt doch der Hase im Pfeffer.

Anlage 2 WaffG (Fassung vom 01.04.'08)

Abschnitt 2: Erlaubnispflichtige Waffen

Unterabschnitt 1: Erlaubnispflicht

Der Umgang, ausgenommen das Überlassen, mit Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1 bis 4) und der dafür bestimmten Munition bedarf der Erlaubnis, soweit solche Waffen oder Munition nicht nach Unterabschnitt 2 für die dort bezeichneten Arten des Umgangs von der Erlaubnispflicht freigestellt sind. In Unterabschnitt 3 sind die Schusswaffen oder Munition aufgeführt, bei denen die Erlaubnis unter erleichterten Voraussetzungen erteilt wird. Ist eine erlaubnispflichtige Feuerwaffe in eine Waffe umgearbeitet worden, deren Erwerb und Besitz unter erleichterten und wegfallenden Erlaubnisvoraussetzungen möglich wäre, so richtet sich die Erlaubnispflicht nach derjenigen für die ursprüngliche Waffe. Dies gilt nicht für veränderte Langwaffen nach Anlage Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 1.5 (Salutwaffen).

Jetzt ist doch die Frage, ob die Erlaubnisvorraussetzungen im Falle eines zum Repetierer umgebauten HA wirklich als erleichtert anzusehen sind, oder nicht?

Szenario:

Sportschütze Meier will so einen Repetierer erwerben und handelt, sicher ist sicher, strikt nach Wort und Buchstabe des WaffG.

Also stellt er erstmal einen Befürwortungsantrag für eine Repetierlangwaffe an den Verband. Der Verband sagt nun aber wieder: "Nö Sportfreund Meier, das bewilligen wir dir nicht, weil wir es nicht bewilligen müssen, weil Repetier-LW auf Gelb und damit befürwortungsfrei erwerbbar sind.". :gutidee:

Der SB wiederum sagt: "Nein nein Sportfreund Meier, der geht nur auf Grün, weil vormals HA. Und ohne Befürwortung des Verbandes geht gleich gar nichts." :heuldoch:

Ja was denn nun?

Repetierer oder HA "mit Funktionsstörung"?

Erwerb auf SpoSchü-WBK, oder das ganze Erlaubnisprozedere inkl. Befürwortung usw? :confused:

[Erbsenzählerei]

Wenn HA "mit Funktionsstörung", dann dürfte SpoSchü Meier, streng genommen, mit dem Gerät an keinem Wettberwerb für Repetierer teilnehmen.

[/Erbsenzählerei]

  • 9 Monate später...
Geschrieben
hallo

kann mir jemand sagen, was es für repetierer in 7,62x 39 gibt?

suche was günstiges für surplusmunition für den 50 m stand.

aber da ist eigendlich nix zu finden.

vielen dank im vorraus.

Geschrieben

Also Oli

bei Frank u. Moni gabs mal nen jagdlichen Repetierer in 7,62x39 ( ich weiss nicht ob der jetzt noch im aktuellen Katalog zu finden ist?)

Und bei einer gewissen Chemnitzer Firma habe ich mal umgebaute 98 er mit neuem Walther Lauf in 7,62x39 und 8x33 befingert.

Ich denke der hat noch welche da, wollte mir selber auch noch einen in 8x33 zulegen.

Schick mir mal ne PN ich bin nächste Woche wieder in der Chemnitze Ecke, ich kann mal dort vorbeifahren B)

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