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IGNORED

Austritt aus Schützenverein. Waffen abgeben/verkaufen?


Carlo Carlson

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Sie meinte bestimmt das "A". Die liegen auf der Tastatur so dicht zusammen, dass es in Deutschland schon fast politisch unkorrekt ist! :ninja:

oh ja!

man sollte auch in .de einen tastaturblocker einbauen der das zweimalige betätigen der "S"-taste hintereinander verhindert.

der political correctness wegen..... :gaga:

Geschrieben
man sollte auch in .de einen tastaturblocker einbauen der das zweimalige betätigen der "S"-taste hintereinander verhindert.

der political correctness wegen..... :gaga:

Deswegen war ich auch so verwundert, als man bei der "Rechtschreibreform" dem "ß" so an den Kragen wollte! :o

Geschrieben

Zitat:....Was ist dann mit dem Wiederlader, dem ist die Mun-EWB sowieso ziemlich egal. Mein Wiederladeschein besitze ich ununterbrochen seit 32 Jahren.

Die Mun.-EWB dürfte keinem Wiederlader egal sein. Er darf letztlich nur die Munition wiederladen, für die er eine EWB besitzt.

Gruß Hardy

Geschrieben
Sie meinte bestimmt das "A". Die liegen auf der Tastatur so dicht zusammen, dass es in Deutschland schon fast politisch unkorrekt ist! :ninja:

Jupp, in der Schnelle vertippt. Danke für den lebensnotwendigen Hinweis...

Geschrieben

Und, habt ihr euch beruhigt? Die Aussage von Sabine steht doch, es gibt Ausnahmen, bzw. auch andere Regeln, mehr wollte ich doch nicht bestätigt wissen! Könnt euch wieder freun, von einem Sachbearbeiter unserer Ordnungsbehörde verlange ich eine umfassende Beurteilung vor einer Entscheidung.

Geschrieben
THX Bobbel. Ich habe ja auch bald wieder vor zu trainieren, werde ich dem Amt sagen.

Das wird dem Amt nicht reichen.

Und wenn es hart auf hart kommt, trete ich natürlich wieder in einen Schützenverein ein.

Es wird Dir schlicht nichts anderes übrigbleiben. Geiz ist eben nicht geil! Alle anderen Varianten dürften i.allg. teurer sein.

Mich würde aber mal intressieren, ob das Amt wirklich das Recht hat die Waffen einzuziehen. Das mit dem Bedürfnis habe ich verstanden und schon oft gelesen. Ich habe aber nur noch nie eine Passage im § gefunden, die genau Erleutert, was das Amt dann machen muss. z. B. Entzug oder Muni Erwerb streichen. Auf so eine Passage würde ich mich gerne stützen können, da ich das Gefühl habe, die nette Junge Dame vom Amt hat noch weniger Ahnung wie ich. Kein Bedürf === keine Waffen ist für mich etwas zu allgemein.

Ob Dir das zu allgemein ist oder nicht, interessiert niemanden. Es ist so, die wachsweichen hier zitierten Ausnahmen mal außen vor.

Über Opas Waffen mache ich mir keine Gedanken, die Erbe ich bald... Bin ja Vertrauenswürdig. Und wir sind hier ja unter uns... Und bei Vererbung von Waffen ist die §Lage ja klar.

Nun, seit gestern kannst Du das ohne WBK auch vergessen, jedenfalls "einfach so". Da wird Armatix oder eine andere Dildomanufaktur sich die Hände reiben, bis Du "den Schrank voll Kurz- und Langwaffen" Deines Opas mit Blockiersystemen ausgestattet hast...

Noch ein Grund, schleunigst wieder in einen Verein einzutreten und tunlichst dem Amt gegenüber verlauten zu lassen, es habe da wohl ein Mißverständnis gegeben.

Zitat:....Was ist dann mit dem Wiederlader, dem ist die Mun-EWB sowieso ziemlich egal. Mein Wiederladeschein besitze ich ununterbrochen seit 32 Jahren.

Die Mun.-EWB dürfte keinem Wiederlader egal sein. Er darf letztlich nur die Munition wiederladen, für die er eine EWB besitzt.

Gruß Hardy

Scherzkeks.

§10 WaffG: [...] Die Erlaubnis zum nicht gewerblichen Laden von Munition im Sinne des Sprengstoffgesetzes gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz dieser Munition. Nach Ablauf der Gültigkeit des Erlaubnisdokuments gilt die Erlaubnis für den Besitz dieser Munition für die Dauer von sechs Monaten fort.

Gruß, Ronald

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