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IGNORED

Austritt aus Schützenverein. Waffen abgeben/verkaufen?


Carlo Carlson

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag.

Ich habe ein kleines Problem. Mit 18 habe ich eine grüne WBK bekommen und mir zwei GK Pistolen gekauft. Heute habe ich aus beruflichen (Schichtdienst) und privaten gründen keine Zeit mehr für den Schießsport. Deshalb bin ich nach 12 Jahren Mitgliedschaft aus meinem Schützenverein ausgetreten.

Vor kurzem bekam ich vom Ordnungsamt ein Schreiben, was jetzt mit meinen beiden GK Kurzwaffen passieren soll, da ich nicht mehr in einem Schützenverein Mitglied bin.

Einige Schützenbrüder sagten mir, ich soll wieder eintreten, da meine Waffen sonst eingezogen werden. (Dieses halte ich persönlich für eine Übertreibung.) :contra:

Logischer klingt hingegen eine weitere Aussage: Ich darf meine beiden GK Kurzwaffen behalten, nur der Munitionserwerb wird in meiner WBK gestrichen. :gutidee:

Natürlich möchte ich meine GK Kurzwaffen behalten, vielleicht findet sich ja bald wieder Zeit für dieses tolle HOBBY.

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt die genaue Gesetzeslage und weis wie es genau mit dem Amt weitergeht??? :confused:

Über eine Antwort oder Links zu meinem Thema freue ich mich sehr. :s82:

Geschrieben
Guten Tag.

Ich habe ein kleines Problem. Mit 18 habe ich eine grüne WBK bekommen und mir zwei GK Pistolen gekauft. Heute habe ich aus beruflichen (Schichtdienst) und privaten gründen keine Zeit mehr für den Schießsport. Deshalb bin ich nach 12 Jahren Mitgliedschaft aus meinem Schützenverein ausgetreten.

Vor kurzem bekam ich vom Ordnungsamt ein Schreiben, was jetzt mit meinen beiden GK Kurzwaffen passieren soll, da ich nicht mehr in einem Schützenverein Mitglied bin.

Einige Schützenbrüder sagten mir, ich soll wieder eintreten, da meine Waffen sonst eingezogen werden. (Dieses halte ich persönlich für eine Übertreibung.) :contra:

Logischer klingt hingegen eine weitere Aussage: Ich darf meine beiden GK Kurzwaffen behalten, nur der Munitionserwerb wird in meiner WBK gestrichen. :gutidee:

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht oder kennt die genaue Gesetzeslage und weis wie es genau mit dem Amt weitergeht??? :confused:

Über eine Antwort oder Links zu meinem Thema freue ich mich sehr. :s82:

Kein Bedürfnis-----> KEINE Waffen!

Geschrieben

Austritt aus dem Verein = Kein sportliches Bedürfnis = keine Waffen mehr .

Zumindest aber keine Munitions EWB .

Das ist vereinfacht ausgedrückt die gesetzlich definierte , allgemeine Lage .

Wie das Dein Amt im Speziellen sieht und anwendet erfährst Du nur dort

GSG

Geschrieben

Wo steht denn geschrieben, dass der Staat das RECHT hat mir meine eigen HAB UND GUT zu entziehen??????? (Entzug nur bei Verstoß gegen das WAFF§ oder andere §§§)

Zum Beispiel mein Opa war Jäger und geht schon seit 30 Jahren nicht mehr zur Jagt, und sein Jagtschein ist von 1800 Krug. Trotzdem hat er noch den Schrank voll mit Lang- und Kurzwaffen und kein Amt hat sich je gemeldet. Hat kein Bedürfnis und ganz viel Waffen. Er hat natürlich auch kein eigenes Revier mehr!

Geschrieben
Wo steht denn geschrieben, dass der Staat das RECHT hat mir meine eigen HAB UND GUT zu entziehen???????

Zum Beispiel mein Opa war Jäger und geht schon seit 30 Jahren nicht mehr zur Jagt, und sein Jagtschein ist von 1800 Krug. Trotzdem hat er noch den Schrank voll mit Lang- und Kurzwaffen und kein Amt hat sich je gemeldet. Hat kein Bedürfnis und ganz viel Waffen.

Aber Opi ist clever und hat sicher nicht seinen Jagdschein zurückgegeben. Und daher hat er keinen Streß. und Opi ist vielleicht gar nicht begeistert wenn der Enkel rumerzählt das er seit 30Jahren in Ruhestand ist.

Laut Waffengesetz (da stehts) ist der Besitz von Feuerwaffen an ein Bedürfnis gebunden. Wenn das Bedürfnis entfällt, Austritt aus dem Verein muß gemeldet werden (steht auch im WaffG.), bekommst Du halt den entsprechenden Schrieb vom Ordnungsamt.

Mögliche Reaktion Deinerseits:

"ja ich beabsichtige die Waffen an einen Berechtigten zu verkaufen oder zu verschenken"

oder "ich beabsichtige innerhalb kurzer Zeit in einen anderen Verein zu wechseln" das amt wird sich wieder melden,

eine dünnere Variante ist dann noch "ich trainiere regelmäßig weiterhin nach anerkannten Sportordnungen, einen Nachweis (pers. Schießbuch) habe ich Ihnen beigelegt"

Ach ja gerade fällt mir ein mit Rücksicht auf Opis Schatz wäre es für Dich eh ratsam hinsichtlich einer evtl. Erbschaft die nötigen Karten zu behalten - sonst wirst vielleicht über kurz oder lang zu inem potentiellen Armatix Kunden!

Geschrieben
Wo steht denn geschrieben, dass der Staat das RECHT hat mir meine eigen HAB UND GUT zu entziehen???????

Tja, der Staat entzieht Dir nichts - Du hast ja das Recht, Deine Eisen zu einem guten(?) Preis an einen Berechtigten/Händler zu veräußern. Somit ist der rein materielle Besitzstand gewahrt - es findet ja keine Enteignung statt. Dagegen der WaffenBESITZ, also die Ausübung der tatsächlichen Gewalt darüber, ist hierzulande streng an das "Bedürfnis" (ich hasse dieses Wort) geknüpft, und dieses ist gemäß WaffG eben nicht mehr gegeben, wenn keine Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung mehr vorliegt. Punkt, aus - an dem Punkt gibt's keinen Interpretationsspielraum.

Man geht natürlich den meisten Problemen aus dem Weg, indem man stillschweigend Mitglied bleibt - die 40 oder 50 Inflationspesos pro anno dürften einen doch nicht gleich vor existentielle Probleme stellen? Wenn doch, bleibt eh' nichts anderes übrig, als die Schießeisen zu verkaufen...

Greetinx,

R.L.B.

edit: da war doch glatt wieder einer 1 Minute schneller :)

Geschrieben
Zum Beispiel mein Opa war Jäger und geht schon seit 30 Jahren nicht mehr zur Jagt, und sein Jagtschein ist von 1800 Krug. Trotzdem hat er noch den Schrank voll mit Lang- und Kurzwaffen und kein Amt hat sich je gemeldet. Hat kein Bedürfnis und ganz viel Waffen. Er hat natürlich auch kein eigenes Revier mehr!

so, jetzt noch die Adresse des Opa´s und das zuständige Amt.....dann wird er sich bei dir bedanken! :peinlich::gaga::gaga:

Geschrieben

Machen Dich die paar Euro Mitgliedsbeitrag wirklich ärmer? Letztendlich ist der Vereinsaustritt die kostspieligere Variante. Du kannst natürlich auch als verbandsloser Schütze ein Bedürfnis haben. Hierfür musst Du aber Schießtermine nachweisen. Such Dir die einfachere Lösung aus.

Geschrieben
so, jetzt noch die Adresse des Opa´s und das zuständige Amt.....dann wird er sich bei dir bedanken! :peinlich::gaga::gaga:

Der Opa lässt sich sicher gelegentlich, regelmäßig noch von Bekannten zur Jagd einladen! Enkel muß ja nicht alles wissen!

Geschrieben

THX Bobbel. Ich habe ja auch bald wieder vor zu trainieren, werde ich dem Amt sagen. Und wenn es hart auf hart kommt, trete ich natürlich wieder in einen Schützenverein ein.

Mich würde aber mal intressieren, ob das Amt wirklich das Recht hat die Waffen einzuziehen. Das mit dem Bedürfnis habe ich verstanden und schon oft gelesen. Ich habe aber nur noch nie eine Passage im § gefunden, die genau Erleutert, was das Amt dann machen muss. z. B. Entzug oder Muni Erwerb streichen. Auf so eine Passage würde ich mich gerne stützen können, da ich das Gefühl habe, die nette Junge Dame vom Amt hat noch weniger Ahnung wie ich. Kein Bedürf === keine Waffen ist für mich etwas zu allgemein.

Über Opas Waffen mache ich mir keine Gedanken, die Erbe ich bald... Bin ja Vertrauenswürdig. Und wir sind hier ja unter uns... Und bei Vererbung von Waffen ist die §Lage ja klar.

Geschrieben
Mich würde aber mal intressieren, ob das Amt wirklich das Recht hat die Waffen einzuziehen.

Das Amt setzt Dir zuerst eine Frist die Sache zu regeln, findest Du innerhalb dieser Zeit keine mit dem WaffG. vereinbare Lösung, wird Dir der Einzug der Waffen angedroht und dann auch durchgeführt. Die Begründung ist dann relativ einfach da kein Bedürfnis mehr besteht wird gegen das Waffengesetz verstoßen - damit rechtfertigt sich dann ggf. auch eine Beschlagnahme.

Gast Nightingale
Geschrieben
Mich würde aber mal intressieren, ob das Amt wirklich das Recht hat die Waffen einzuziehen.

Niemand kommt mit den Rammbock in Deine Wohnung und holt Knarren ab. Du erhältst die Aufforderung, die Waffen innerhalb einer bestimmten Frist einem Berechtigen zu übergeben. Kommst Du dem nicht nach, trift man Dich an einer Stelle, an der es besonders weh tut, nämlich an Deinem Portemonnaie.

Geschrieben
Ich habe aber nur noch nie eine Passage im § gefunden, die genau Erleutert, was das Amt dann machen muss. z. B. Entzug oder Muni Erwerb streichen.

Vielleicht in Zukunft etwas genauer lesen oder über die folgende Regelung staunen, nennt sich § 45 WaffG:

§ 45

Rücknahme und Widerruf

(1) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zurückzunehmen, wenn nachträglich bekannt wird, dass die Erlaubnis hätte versagt werden müssen.

(2) Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz ist zu widerrufen, wenn nachträglich Tatsachen eintreten, die zur Versagung hätten führen müssen. Eine Erlaubnis nach diesem Gesetz kann auch widerrufen werden, wenn inhaltliche Beschränkungen nicht beachtet werden.

(3) Bei einer Erlaubnis kann abweichend von Absatz 2 Satz 1 im Fall eines vorübergehenden Wegfalls des Bedürfnisses, aus besonderen Gründen auch in Fällen des endgültigen Wegfalls des Bedürfnisses, von einem Widerruf abgesehen werden. Satz 1 gilt nicht, sofern es sich um eine Erlaubnis zum Führen einer Waffe handelt.

(4) Verweigert ein Betroffener im Fall der Überprüfung des weiteren Vorliegens von in diesem Gesetz oder in einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung vorgeschriebenen Tatbestandsvoraussetzungen, bei deren Wegfall ein Grund zur Rücknahme oder zum Widerruf einer Erlaubnis oder Ausnahmebewilligung gegeben wäre, seine Mitwirkung, so kann die Behörde deren Wegfall vermuten. Der Betroffene ist hierauf hinzuweisen.

Auf gut deutsch: In der Regel sind die Gerätschaften weg, das ist eine KANN-Bestimmung.

Geschrieben
Zum Beispiel mein Opa war Jäger und geht schon seit 30 Jahren nicht mehr zur Jagt, und sein Jagtschein ist von 1800 Krug. Trotzdem hat er noch den Schrank voll mit Lang- und Kurzwaffen und kein Amt hat sich je gemeldet. Hat kein Bedürfnis und ganz viel Waffen. Er hat natürlich auch kein eigenes Revier mehr!

Solange der Opa immer schön seinen Jagdschein löst, hat er eine anerkanntes Bedürfnis! Egal ob er davon gebrauch macht oder nicht. Ein eigens Revier haben sowieso nur die wenigsten Jäger.

Und wenn Du Mitglied in deinem Schützenverein bleibst, hast Du auch ein Bedürfnis zum Besitz der Waffen. Du musst ja nicht schießen gehen, wenn es dir zu teuer ist oder zeitlich nicht passt.

Zugegeben die Bedürfnisregelung ist kompletter Bullshit, aber bislang ist es uns noch nicht gelungen sie abzuschaffen.

---

Tom

Geschrieben

Das steht in § 45 Abs. 2 WaffG drin. <_<

Was der Unfug mit der Streichung der MEB soll, hab ich noch nie verstanden. Das ist nicht Fisch und nicht Fleisch und ist nirgends so geregelt.

Auch bei Bedürfniswegfall kann im Einzelfall aber vom Widerruf abgesehen werden. Hängt auch viel davon ab, wie lange jemand die Knarren schon im Besitz hat. Bei ganz frischen Schützen, die schnell wieder aufhören, wird es zumeist knallhart durchgezogen.

Geschrieben

Hallo,

ist euer Verein echt soooo teuer, dass du austreten musstest? Oder hat es menschlich nicht mehr gepasst?

Das Beste wäre wirklich, du würdest umgehend wieder in deinen alten Verein oder einen Neuen eintreten, um das Bedürfnis zu erhalten/ wiederherzustellen. Ansonsten kann es wirklich so sein, dass deine Waffen bald den Besitzer wechseln müssen.

Außerdem: Gar keine Zeit mehr zum Schießen zu haben, dass kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Einen Schießtag/ -nachmittag im Monat kann man doch eigenrlich immer einplanen.

Viele Grüße

Blacksmith

Geschrieben

Ich bin seit über 30 Jahren in Besitz von GK Waffen. Durch berufliche Veränderungen und auch Umzüge mußte ich immer mal wieder meine Vereine und somit Schießstätten wechseln. Ich habe trotz mehrerer "Vereinslosen" Jahre nie eine Post von einem Amt bekommen. Ich glaube auch, dass in dem Fall des Fragers, der seit 12 Jahren im Beisitz einer WBK ist (gelb oder grün) das Waffengesetz bezüglich der Mitgliedschaft in einem Verein, also der sogenannte "Vereinszwang", der m.E. erst im Waffengesetz 2003 so eingeführt wurde, nicht ausschlaggebend für den Erhalt der waffenrechtlichen Genehmigungen ist. Auch ein Sportschütze, der ja auch erst seit einigen Jahren ein Schießbuch führen muß, kann sicherlich durch Fortsetzung seines Gebrauchs seiner Waffen ausreichend nachweisen, diese Sportgeräte für die Ausübung seiner Sportart zu benötigen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das regelmäßige Üben mit so etwa 17 - 19 Schießterminen, nachgewiesen durch ein Schießbuch völlig ausreichend ist. Vielleicht ist diese "Gastschützenrolle" aber auch ähnlich kostenintensiv wie eine ruhende Mitgliedschaft in einem Verein. Übrigens, für das "vereinsfreie" Schießen braucht man Mun, was das mit dem Entzug des Munitionserwerrbs soll, weiß ich nun gar nicht. Was ist dann mit dem Wiederlader, dem ist die Mun-EWB sowieso ziemlich egal. Mein Wiederladeschein besitze ich ununterbrochen seit 32 Jahren.

Geschrieben

Ich schließe mich mal hier an um nicht direkt einen neuen Thread aufzumachen.

Was ist denn wenn man z.B. für 2-5 Jahre wegen Arbeit ins Ausland geht aber seine Sachen nicht verkaufen will, WBK nicht abgeben will ?

Gibt es Möglichkeiten die Sachen z.B. beim Büxer seines Vertrauens verwahren zu lassen und die WBK zu behalten wenn man nach Rückkher nach DLand wieder weiter in trainieren will und auch wieder sich einem Verein/Verband anschliessen will ?

So wie ich das lese wäre dies Auslegungssache vom SB.

Aber wie geht dies tatsächlich vonstatten ??

Nicht das bei mir morgen der Anruf für den neuen Job käme aber im stillen hoffe ich immer noch auf unser Werk in Illinios :rolleyes:

Würde aber auch gerne mein Gerümpel behalten und wenn ich zurück komme direkt damit hier weitermachen.

Geschrieben

Hallo

Nach meinen rechtl. Verständinis muss Du bei einen Dachverband wie BDMP, BDS und etc. sein und trotzdem zum schiessen gehen 12x mtl oder 18x im Jahr. Sonst eben Waffen verkaufen oder übertragen. So würde ich das sehen.

Geschrieben
Hallo

Nach meinen rechtl. Verständinis muss Du bei einen Dachverband wie BDMP, BDS und etc. sein und trotzdem zum schiessen gehen 12x mtl oder 18x im Jahr. Sonst eben Waffen verkaufen oder übertragen. So würde ich das sehen.

Die 12 oder 18 regelmäßig mal sind nur bei Beantragung eines Bedürfnis für eine zusätzliche Waffe oder eine neue WBK /Voreintrag von Interesse. Und bei der "Aktivitätenüberprüfung" nach 3 Jahren für WBK Inhaber die ihre erste WBK nach dem 1.4.03 erhalten haben als Sportschütze.

Bis jetzt überprüft noch niemand wie oft man auf dem Stand ist solange man im Verein bleibt. Ist ja auch sinnvoll, schließlich wird jeder schon mal gesundheitliche, soziale oder berufliche Gründe gehabt haben das das Hobby mal ne zeitlang in die zweite Reihe treten musste.

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