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IGNORED

Forum Waffenrecht News 01/2008 v. 14. März 08 -pdf


AlexG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

§20 Erbwaffen fehlt ja wohl nur zufällig... habs nicht alles durchgelesen... aber die Suche findet auch nichts zu "erben" und "erbwaffen"... ich mag mich irren, aber das ist ... :peinlich:

Geschrieben
Die Synopse ist nicht schlecht.

Selten so ein selbst beweihräucherndes nichtssagendes Geschwätz gesehen. :peinlich:

Aus meiner Sicht braucht es keine Geheimdiplomatie, sondern eine gute und breit angelegte Öffentlichkeitsarbeit.

Geschrieben

hallo Allerseits,

Es gibt einen Satz, den verstehe ich nicht so ganz...aber vielleicht kann mir jemand auf die Spünge helfen:

§ 13 Erwerb und Besitz von Schußwaffen und

Munition durch Jäger, Führen und Schießen

zu Jagdzwecken, Abs. 6 lautet neu:

6) Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung

einschließlich des Ein- und Anschießens

im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden

im Revier, zum Jagdschutz oder zum

Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen

schießen; er darf auch im Zusammenhang mit

diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit

ohne Erlaubnis führen.

Was versteht der Gesetzgeber unter im Zusammenhang mit

diesen Tätigkeiten?

Ist damit auch der Weg ins Revier und zurück gemeint, also der Transport der Waffen? Was ist darunter noch zu verstehen?

Danke und Gruß

Elch-Schreck

Geschrieben

Stimmt, das mit § 20 WaffG fällt gleich auf, aber ansonsten sind die wesentlichen Punkte recht gut dargestellt. :icon14: Zu § 15 hätte vielleicht noch was kommen können, aber der Platz eines Artikels ist ja schließlich auch irgendwo beschränkt.

Auf alle anderen Änderungen/Ergänzungen nach wie z.B. §§ 5, 12, 18, 21, 23, 44a, 45, 48 bis 53, 55 und der Anlagen einzugehen, würde den Rahmen sprengen. Aber es muss ja auch noch Stoff für die nächsten Jahre übrig bleiben. :)

Geschrieben

Ich habe diese News schon vor 2 Tagen gelesen und mich maßlos über den FWR geärgert:

Mikroskopische "Verbesserungen" (jagdliche Vereinigungen können nun eine WBK nicht nur als natürliche Personen (mehrere Personen auf WBK), sondern auch als juristische Personen erwerben - als Beispiel) werden ellenlang gefeiert, während die echten Hämmer im neuen WaffG völlig unerwähnt bleiben:

1. Kein Wort über die neue Armatix-Pflicht für Erbwaffen, die nun sogar wohl rückwirkend (=mehr Umsatz!!) greifen soll

2. Kaum ein Wort über die Behandlung umgebauter Schusswaffen und deren praktischer Bedeutung

3. Grundsätzlicher Ärger, ausgehend von neuen Formulierungen wie der, das Sportordnungen künftig "im BESONDEREN Interesse der Öffentlichkeit" zu liegen haben, bleibt ebenfalls unerwähnt.

4. Andere Verbote (bestimmte Vorderschaftrepetierflinten und Kurzwaffen) werden zwar erwähnt, aber offenbar für nicht wichtig befunden.

Die Gewichtung bei dem FWR-Report über das neue Waffengesetz sagt eigentlich alles!

Man schwelgt in Eigenlob: "dass es gelungen ist, eine ganze Reihe von Vorschriften wieder in vernünftige Bahnen zu lenken", feiert euphorisch die für die Industrie wichtige Wiedereinführung der 0,5 Joule Grenze, freut sich still und unerwähnt über massive Umsatzsteigerungen bei Armatix (die dazu gesetzlich eingeführte Erbwaffen-Gängelung wird geflissentlich verschwiegen) und will doch tatsächlich "den Tag loben", an dem dieses aus Bürgersicht vielfach verkorkste, superbürokratische, willkürliche, unklar formulierte und viele entrechtende neue WaffG offiziell in Kraft tritt. UNGLAUBLICH!!

Das FWR vertritt definitiv NICHT mehr unsere Interessen, das ist nun endgültig klar.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
§20 Erbwaffen fehlt ja wohl nur zufällig... habs nicht alles durchgelesen... aber die Suche findet auch nichts zu "erben" und "erbwaffen"... ich mag mich irren, aber das ist ... :peinlich:

Mich wundert es nicht, es könnten ja diesbezüglich peinliche Fragen zum Engagement des FWR entstehen :excl:

Geschrieben

Die Synopse ist nicht schlecht

.

Selten so ein selbst beweihräucherndes nichtssagendes Geschwätz gesehen. :peinlich:

:heuldoch:

Eine Synopse (weniger gebräuchlich Synopsis, von altgriechisch sýnopsis = „Zusammenschau“, „Entwurf“, „Überblick“) nennt man im weiteren Sinne eine Gegenüberstellung oder vergleichende Zusammenfassung gleichartiger Daten und Texte in zwei oder mehr Dokumenten.

Beispiele: Geltende und geplante Fassung von Gesetzesparagraphen, Darstellung eines bestimmten Ereignisses in den Berichten verschiedener Autoren, satz- oder absatzweise Fassung eines Textes in zwei oder mehr Sprachen. Wikipedia zeigt auf der Seite "Versionen/Autoren" synoptische Gegenüberstellungen: links die vorangehende, rechts die jeweils neuere Version.

(Aus: Wikipedia)

Allerdings dass die Erbwaffensachen fehlen, ist in der Tat ein wenig ... :traurig_16:

Geschrieben

@Schwarzwälder :appl:

Richtig! Ich bin es langsam leid, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das FWR nur die Interessen ihrer gewerblichen Mitglieder vetritt und die Kunden (Fördermitglieder) nicht mehr als ihre Zielgruppe betrachtet.

Geschrieben
Ich bin es langsam leid, immer wieder darauf hinzuweisen, dass das FWR nur die Interessen ihrer gewerblichen Mitglieder vetritt und die Kunden (Fördermitglieder) nicht mehr als ihre Zielgruppe betrachtet.

Ach.

Glaubst Du, das sei so?

Die gewerblichen Mitglieder (die Verbände von Industrie, Handwerk und Handel) haben sich aber soeben darauf geeinigt, daß RA Gotzen vom JSM zukünftig als ihr gemeinsamer Sprecher auftreten soll.

C.

Geschrieben
Stimmt das auf der letzten Seite?

Besitzer kurzer Pumpen bekommen eine Ausnahmegenehmigung,

ich für meine PSM aber nicht?

Wo genau steht das - ich lese in der Online-Version nichts davon (gedruckt hab ich es noch nicht).

Wäre aber seltsam, denn beides: PSM wie kurze Vorderschaftrepetierflinte ist ab (voraussichtlich) 01.04. gleichermaßen verbotene Waffe. Warum es für die eine dann eine BKA-Ausnahmegenehmigung geben soll, für die andere Waffe aber nicht, kann ich aus dem Gesetzestext nicht entnehmen.

Wäre aber sehr interessant.

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
§ 58 Altbesitz

neu Abs. 10, 11 und 12

„(10) Die Erlaubnispflicht für Schusswaffen im

Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1,

2. Absatz, gilt für Schusswaffen, die vor dem

[einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes]

erworben wurden, erst ab dem [einsetzen:

erster Tag des sechsten auf Inkrafttreten dieses

Gesetzes folgenden Monats].

11) Hat jemand am [einsetzen: Tag des

Inkrafttretens dieses Gesetzes] eine bislang nicht

nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nummer 1.2.1.2 dieses

Gesetzes verbotene Waffe besessen, so wird

dieses Verbot nicht wirksam, wenn er bis zum

[einsetzen: erster Tag des sechsten auf das

Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats]

diese Waffe unbrauchbar macht, einem Berechtigten

überlässt oder der zuständigen

Behörde oder einer Polizeidienststelle überlässt

oder einen Antrag nach § 40 Abs. 4 dieses

Gesetzes stellt. § 46 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 5 findet

entsprechend Anwendung.

(12) Besitzt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte

am [einsetzen: Tag des Inkrafttretens dieses

Gesetzes] erlaubnisfrei erworbene Teile von

Schusswaffen im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 2

Unterabschnitt 2 Nr. 2, so sind diese Teile bis

zum [einsetzen: erster Tag des sechsten auf das

Inkrafttreten dieses Gesetzes folgenden Monats]

in die Waffenbesitzkarte einzutragen.

Anlage 2 – Verbotene Waffen Neu Ziff 1.2.1.1

1.2.1 1 Vollautomaten im Sinne der Anlage 1

Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.3 oder

1.2.1.2 Vorderschaftrepetierflinten, bei denen

anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff

vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der

kürzest möglichen Verwendungsform weniger

als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm

beträgt, sind;

1.2.5 mehrschüssige Kurzwaffen, deren Baujahr

nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition

in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der

Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch

den Zündsatz erfolgt.

Das sagt für mich aus, daß es nur für kurze Pumpen eine Ausnahmegenehmigung geben soll.

Gruß

Michael

Geschrieben
Wo genau steht das - ich lese in der Online-Version nichts davon (gedruckt hab ich es noch nicht).

Wäre aber seltsam, denn beides: PSM wie kurze Vorderschaftrepetierflinte ist ab (voraussichtlich) 01.04. gleichermaßen verbotene Waffe. Warum es für die eine dann eine BKA-Ausnahmegenehmigung geben soll, für die andere Waffe aber nicht, kann ich aus dem Gesetzestext nicht entnehmen.

Wäre aber sehr interessant.

Der Fragesteller bezieht sich auf die mißlungee Formulierung des § 58 Abs. 11 (neu) - schlichtweg ein Redaktionsversehen, und nicht das einzige. Dort fehlt die erforderliche Bezugnahme auch auf Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.2.5. Daraus wird in der Praxis wohl niemanden ein Strick gedreht werden, aber es zeigt gewisse Schlampigkeit. Müssen die Abgeordneten also rasch nachbessern.

Carcano

Geschrieben
Der Fragesteller bezieht sich auf die mißlungee Formulierung des § 58 Abs. 11 (neu) - schlichtweg ein Redaktionsversehen, und nicht das einzige. Dort fehlt die erforderliche Bezugnahme auch auf Anlage 2 Abschnitt 1 Ziffer 1.2.5. Daraus wird in der Praxis wohl niemanden ein Strick gedreht werden, aber es zeigt gewisse Schlampigkeit. Müssen die Abgeordneten also rasch nachbessern.

Carcano

@Carcano und GunTalker:

Vielen Dank für die Aufklärung!

Grüße,

Schwarzwälder

Geschrieben
Ach.

Glaubst Du, das sei so?

Die gewerblichen Mitglieder (die Verbände von Industrie, Handwerk und Handel) haben sich aber soeben darauf geeinigt, daß RA Gotzen vom JSM zukünftig als ihr gemeinsamer Sprecher auftreten soll.

C.

Das sind ja sehr interessante Neuigkeiten. Ist Armatix nicht Mitglied im VDB und JSM? Haben VDB und JSM nicht ein gesteigteres Intersse an der Vermarktung von ARMATIX? Da fehlt mir allein ja nur noch die Überzeugung, dass die Erbwaffenversiegelung im Interesse der Fördermitglieder des FWR liegt!

Geschrieben

Das ist nichts anderes als eine Erläuterung des Gesetzestextes.

Da steht nix davon, wie das FWR versucht hat, diesen Text zu verhindern oder was das FWR gedenkt, dagegen zu unternehmen.

Die haben sich schlicht damit abgefunden !!!

Schönen Dank dafür.

Gruß,

André

Geschrieben
hallo Allerseits,

Es gibt einen Satz, den verstehe ich nicht so ganz...aber vielleicht kann mir jemand auf die Spünge helfen:

Was versteht der Gesetzgeber unter im Zusammenhang mit

diesen Tätigkeiten?

Ist damit auch der Weg ins Revier und zurück gemeint, also der Transport der Waffen? Was ist darunter noch zu verstehen?

Danke und Gruß

Elch-Schreck

Hallo Elch-Schreck,

mit Deiner Vermutung "liegst" Du richtig. Kleinere Umwege (Besorgungen) sind dabei mit eingeschlossen.

MfG

Pirol 2

Geschrieben
Die haben sich schlicht damit abgefunden !!!

Und zwar Non-Stop von 2003 bis mind. 2007.

Erinnert sei in diesem Zusammenhang nochmal an die Aussage von Keusgen in seiner email an Viesier vom 09. September 2007 und an die klare Aussage von Gepperth zu seiner / FWR- Haltung in dieser Frage vom ca. 20. Februar 2008.

Da ich in meinem Thread Ruhe haben möchte, werde ich dieses Vorgehen der beiden hier nicht weiter kommentieren.

Ich habe aber ein langes Gedächtnis auch was solche Sachen betrifft.....

Geschrieben

Toll auch, dass wir dank der Verbände (FWR?) jetzt unsere Wechselsysteme wieder anmelden müssen. Dabei war die alte Regel wirklich sehr unbürokratisch und die anfänglichen Probleme haben sich in der Zwischenzeit alle gelegt. An Auswirkungen auf die Kriminalität kann ich mich auch nicht erinnern. Ich finde, die Verbände hätten sich mehr um den Inhalt anderer Gesetzesteile kümmern sollen als sich mit so was zu beschäftigen.

Gruß

Makalu

Geschrieben
Ich finde, die Verbände hätten sich mehr um den Inhalt anderer Gesetzesteile kümmern sollen als sich mit so was zu beschäftigen.

Darauf zu warten, und zu hoffen, dass die Verbände etwas für das Individuum "Waffenbesitzer" tun,

bedeutet "Warten auf Godot".

Eher wird der Mond viereckig, als dass die von ihren ureigenen Interessen abweichen und dafür nehmen sie billigend die Beschneidung von Indiviualrechten in Kauf.

---

Tom

Geschrieben

Der Waffenhandel hat es scheinbar noch nicht verstanden, daß er u. a. auch von Schützen lebt.

Interessant immer wieder, wie engstirnig und kurzfristig Menschen denken können...

Gruß,

André

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nach einem Hinweis sind die FWR News in Papierform auf 8 Seiten heute in der Post,

bestehend scheinbar aus dem PDF wie im link siehe Eingangspost und etwas Werbung...

B)

Archiviert

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