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IGNORED

Meldung an die Ordnungsbehörde


Gast Michael222

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Also ich find das ganz praktisch.

Die Waffenbehörde kann gleich die Strafanzeige pinseln:"wegen Verstoß gegen das BDSG in 54 Fällen". :rolleyes:

Hallo Zusammen,

schaut euch das mal an :Auzug aus § 14 WaffG Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Geschrieben
schaut euch das mal an :Auzug aus § 14 WaffG Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Und was hat das mit diesem Fall zu tun?

Geschrieben
Hallo zusammen,

wurde gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass in unserem SV der Vorsitzende nun selektieren möchte und alle "passiven" Mitglieder der Ordnungsbehörde melden möchte. :peinlich:

Er möchte nur noch aktive Schützen in seinem Verein.

Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er m. E. nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Sehe euren Diskussionsbeiträgen mit Interesse entgegen.

MfG

Michael222

Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Alles andere ist Mumpitz. Zudem riskiert er den Bankrott des Vereines.

In meinem Verein sind von gut 420 Mitgliedern höchstens 80 "aktive" Schützen.

Ohne die Beiträge der Inaktiven gäb es unseren Verein nicht mehr.

Gast Michael222
Geschrieben

Hallo zusammen,

das gilt nur bei Waffenerwerb.

§ 14 regelt den Waffererwerb.

§14/1 (18-21 Jahre, Kal .22 und Kal.12)

§14/2 (Kontingentwaffen)

§14/3 (erweiterter Erwerb)

§14/4 (WBK gelb)

Das hat für die Meldung "passiver" Mitglieder keine Bedeutung!

MfG

Michael222

Hallo Zusammen,

schaut euch das mal an :Auzug aus § 14 WaffG Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1. das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Gast Michael222
Geschrieben
er könnte die Karteileichen auffordern ihrer schießsportlichen Pflicht nachzukommen, oder diese anders nachzuweisen.

Wobei Karteileichen ja in der Regel die "alten" Mitglieder sind. Nch 4 Jahren Mitgliedschaft soll das Bedürfnis lt. Verwaltungsvorschrift ja nicht mehr geprüft werden, wenn der Schütze Verbandszugehörig bleibt.

Die neueren Mitglieder kann und muss er prüfen. Siehe § 15 WAFFG

Auszug:

7.im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a)die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden Pflichten erfüllen,

b)einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und......

Vielleicht hat dieser Verein ja auch in seinen Statuten die dauernde Schießpflicht?

Hallo zusammen,

nein, der Verein hat die dauernde Schießpflicht nicht in seinen Statuten!!!

Frage:

Sind irgendwem Gerichtsurteile bekannt, aus denen hervorgeht, dass bereits ein SV - Vorsitzender rechtskräftig wegen Verstoß gegen das BDSG (Meldung passiver Mitglieder) verurteilt wurde? Das wäre mit Sicherheit hilfreich !

MfG

M222

Geschrieben
Frage:

Sind irgendwem Gerichtsurteile bekannt, aus denen hervorgeht, dass bereits ein SV - Vorsitzender rechtskräftig wegen Verstoß gegen das BDSG (Meldung passiver Mitglieder) verurteilt wurde? Das wäre mit Sicherheit hilfreich !

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__43.html

http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__44.html

selber suchen, kann ja sein, dass Du einen passenden Tatbestand findest.

Geschrieben
Da hilft nur eins eine außerordentliche wenn die ordentliche HV schon war einberufen, und diese Dumpfbacke abwählen.

Da kommt der Spruch zum tragen "den Bock zum Gärtner machen". :pro:

snowmen

:icon14::gutidee::icon14:

Wie ist den die Meinung allgemein in eurem Verein zu seinem Anliegen?

Geschrieben
Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen. Alles andere ist Mumpitz. Zudem riskiert er den Bankrott des Vereines.

In meinem Verein sind von gut 420 Mitgliedern höchstens 80 "aktive" Schützen.

Ohne die Beiträge der Inaktiven gäb es unseren Verein nicht mehr.

So dürfte es beinahe überall sein!

Gast Michael222
Geschrieben
:icon14::gutidee::icon14:

Wie ist den die Meinung allgemein in eurem Verein zu seinem Anliegen?

Hallo zusammen,

die meisten wissen es noch nicht.

Er hat zur ersten MGV von 107 Mitgliedern nur ca. 35 geladen, eben die Aktiven. Angeblich um Porto zu sparen! Somit war diese MGV nichtig. :peinlich:

Damit haben wir ihn ausgehebelt!!!!

Wir warten gespannt auf die nächste MGV, zu der er alle laden will. Er ist eben nicht der Cleverste, was solche Leute wiederum gefährlich macht.

MfG

M.222

Geschrieben
Hallo zusammen,

wurde gestern davon in Kenntnis gesetzt, dass in unserem SV der Vorsitzende nun selektieren möchte und alle "passiven" Mitglieder der Ordnungsbehörde melden möchte. :peinlich:

Er möchte nur noch aktive Schützen in seinem Verein.

Gemäß § 15 / 5 WaffG. ist er m. E. nur bei Austritt eines Mitgliedes verpflichtet, dies der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.

Verstößt er bei der Meldung von "passiven" Mitgliedern an die Behörde gegen den Datenschutz??

Sehe euren Diskussionsbeiträgen mit Interesse entgegen.

MfG

Michael222

Steinigen!!!!

Geschrieben
Blockwartmentalität

Hallo!

Das hört sich ja bald an, als ob wir im selben Verein wären. Unser Vorsitzender dreht auch total ab und versucht die zahlenden, nicht top-aktiven Mitglieder durch Drangsalierungsmethoden rauszuekeln.

Erhöhung Mitgliedsbeitrag, allgemeine und öffentliche Beleidigung aller Mitglieder, die ihre Arbeitsleistungen nicht im gewünschten Maß erbringen.

Natürlich will er auch alle ans Ordnungsamt melden, die ihre Pflichtschüsse nicht absolvieren. Dann sollen die Mitglieder an gebührenpflichtigen Wettkämpfen teilnehmen, ansonsten wäre das Bedürfnis in Frage gestellt.

Das wäre auch meine Frage, auf die mir hier hoffentlich jemand antworten kann.

Kann einem Sportschützen das Bedürfnis abgesprochen werden, wenn er die vorgeschriebenen Schießübungen ableistet, jedoch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Geschrieben
Kann einem Sportschützen das Bedürfnis abgesprochen werden, wenn er die vorgeschriebenen Schießübungen ableistet, jedoch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Was für vorgeschriebene Schießübungen?

Geschrieben
Kann einem Sportschützen das Bedürfnis abgesprochen werden, wenn er die vorgeschriebenen Schießübungen ableistet, jedoch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Hallo,

nein. Das sogenannte Bedürfnis ergibt sich in Deutschland aus der Mitgliedschaft im Verein (mehr als 1 Jahr) und dem regelmäßigen Schiessen (ca. 18x/Jahr).

Der Verein selbst hat da garnichts zu beurteilen.

edit: Die "vorgeschriebenen Schießübungen" habe ich überlesen :) So etwas gibt es nicht, der VL scheint sich bei euch einiges anzumaßen.

chaplin.jpg

Geschrieben
Hallo zusammen,

die meisten wissen es noch nicht.

Er hat zur ersten MGV von 107 Mitgliedern nur ca. 35 geladen, eben die Aktiven. Angeblich um Porto zu sparen! Somit war diese MGV nichtig. :peinlich:

Damit haben wir ihn ausgehebelt!!!!

Wir warten gespannt auf die nächste MGV, zu der er alle laden will. Er ist eben nicht der Cleverste, was solche Leute wiederum gefährlich macht.

MfG

M.222

Was heisst laden will, er muss alle zahlenden Mitglieder laden wenn auch die Resonanz gering sein dürfte.

Woher will dieser Herr überhaupt wissen ob ich aktiv bin oder nicht. Schliesslich kann ich als Gastschütze bzw auf Wettbewerben oder anderen Schießstätten ohne sein Wissen dem Sport nachgehen.

Geschrieben
Hallo!

Das hört sich ja bald an, als ob wir im selben Verein wären. Unser Vorsitzender dreht auch total ab und versucht die zahlenden, nicht top-aktiven Mitglieder durch Drangsalierungsmethoden rauszuekeln.

Erhöhung Mitgliedsbeitrag, allgemeine und öffentliche Beleidigung aller Mitglieder, die ihre Arbeitsleistungen nicht im gewünschten Maß erbringen.

Natürlich will er auch alle ans Ordnungsamt melden, die ihre Pflichtschüsse nicht absolvieren. Dann sollen die Mitglieder an gebührenpflichtigen Wettkämpfen teilnehmen, ansonsten wäre das Bedürfnis in Frage gestellt.

Das wäre auch meine Frage, auf die mir hier hoffentlich jemand antworten kann.

Kann einem Sportschützen das Bedürfnis abgesprochen werden, wenn er die vorgeschriebenen Schießübungen ableistet, jedoch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Es gibt keine Verpflichtung an irgendwelchen Wettkämpfen teilzunehmen. Es gibt auch keine vorgeschrieben Schießübungen, im Gesetz steht lediglich regelmässig.

Fehlt bloss noch dass dieser Vorsitzende die zitierten 18 x pro vorhandenem Sportgerät/Wechselsystem fordert.

Bei Verstössen gegen den Datenschutz kann man sich übrigens an den Datenschutzbeauftragten des jeweiligen Bundeslandes wenden.

Gast Michael222
Geschrieben
Hallo!

Das hört sich ja bald an, als ob wir im selben Verein wären. Unser Vorsitzender dreht auch total ab und versucht die zahlenden, nicht top-aktiven Mitglieder durch Drangsalierungsmethoden rauszuekeln.

Erhöhung Mitgliedsbeitrag, allgemeine und öffentliche Beleidigung aller Mitglieder, die ihre Arbeitsleistungen nicht im gewünschten Maß erbringen.

Natürlich will er auch alle ans Ordnungsamt melden, die ihre Pflichtschüsse nicht absolvieren. Dann sollen die Mitglieder an gebührenpflichtigen Wettkämpfen teilnehmen, ansonsten wäre das Bedürfnis in Frage gestellt.

Das wäre auch meine Frage, auf die mir hier hoffentlich jemand antworten kann.

Kann einem Sportschützen das Bedürfnis abgesprochen werden, wenn er die vorgeschriebenen Schießübungen ableistet, jedoch nicht an Wettkämpfen teilnimmt?

Hallo zusammen,

vielleicht sind unsere beiden Vorsitzende ja auch Zwillinge......einer allein kann ja nicht so d....... sein!

Deshalb heute am Sonntag meine Bitte an Gott:

"Oh Herr lass Hirn regnen"

MfG

M.222

Geschrieben
Und wohin jetzt damit ? :confused:

Zubereitung des Kochrezept Geröstete Nieren mit Hirn.:

2 Schweinenieren

60g Butter

1 mittl. Zwiebel

1 Kalbshirn

Salz

Pfeffer

Majoran

Die Schweinsnieren werden sorgfältig enthäutet, ausgewaschen, abgetrocknet und in sehr feine, nur messerrückendicke Scheiben geschnitten. In eine Kasserolle gibt man 6 dkg gute Butter, läßt darin eine mittlere, geriebene Zwiebel goldgelb anlaufen und gibt die geschnittenen Nieren hinein; sodann wäscht und häutet man ein Kalbshirn, schneidet es in große Stücke, gibt es ebenfalls in die Kasserolle und läßt alle auf hellem Feuer 6 bis 8 Minuten rösten, würzt es mit Salz, Pfeffer und ganz wenig Majoran und richtet sofort an. Man kann Kartoffelpüree dazu geben oder auch kleine Nocken.

(Aber irgendwie finde ich klingt das alles nicht so wirklich lecker...)

Geschrieben
Wisst ihr eigentlich wie man das Hirn eines Beamten auf Erbsengröße bekommt ? :rolleyes:

Aufpumpen

Aber das ist hier nicht Thema!!!!!!!!!!

Mich würde interessieren, wie sich der geschilderte Fall hier weiterentwickelt!

Für alles andere gibt es den Rezepte- oder Witze-Thread.... <_<

Archiviert

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