Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenschrank Montage?


Intruder

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

habe einen ganz einfachen Waffenschrank der Stufe A.

Seid dem in meiner Nachbarschaft vor kurzem eingebrochen wurde bin ich etwas beunruhiget ob mein Schrank so OK ist.

Ist es vorgeschrieben bis zu einem bestimmten Gewicht auf irgendeinerr Weise zu befestigen?

Weil der Waffenschrank für 6 Gewehre ist wie ihr wisst nicht der schwerste.

Mfg

Mario

Geschrieben

Hallo Mario,

ich habe auch so einen A Schrank für Langwaffen.

Festgeschraubt an der Wand damit er nicht umfällt.

Aber machen wir uns nichts vor, die gesetzlichen Vorschriften sind erfüllt aber mit normalen Werkzeug d.h.

normale Flex oder Bohrmaschine bekommt man jeden A oder B Schrank auf.

Nur eben nicht ganz so schnell.

Gruß Roman

Geschrieben
Was und wie viel willst du denn drinnen lagern?

Ich glaube es kommt nicht drauf an ob ich nur ein KK Gewehr oder 3 drinn stehen haben.

Ich glaub wenn die geklaut würde gibs ordentlich Ärger.

Geschrieben
Ich glaube es kommt nicht drauf an ob ich nur ein KK Gewehr oder 3 drinn stehen haben.

Ich glaub wenn die geklaut würde gibs ordentlich Ärger.

Glaube ist immer so eine Sache... :rolleyes:

Ob 1 oder 3 ist tatsächlich egal, Anzahlen spielen aber durchaus eine Rolle. So geht ein A-Schrank nur bis maximal 10 Langwaffen. Danach braucht man wahlweise was größeres mit höherer Sicherheitsstufe oder noch einen zweiten A-Schrank.

Soweit ich das Gesetz verstehe scheint die Verankerung nur für B-Schränke mit mehr als 5 Kurzwaffen zu gelten. Aber selbst wenn ich es falsch gelesen haben sollte, mit 1-3 Langwaffen muss der Schrank auf jeden Fall nicht verankert sein. Das es Sinnvoll ist den zu Verankern, und sei es nur um eindeutige Spuren zu haben das er tatsächlich da war, ist ein anderer Punkt.

Ärger gibt es in aller Regel nicht, wenn man die gesetzlichen Anforderungen eingehalten hat, und dieses im Zweifel auch belegen kann.

Geschrieben

"Ist es vorgeschrieben bis zu einem bestimmten Gewicht auf irgendeinerr Weise zu befestigen?" Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern auch hängt von Art und Anzahl der zu lagernden Gegenstände ab... Ansonsten lies halt die AWaffV §13 und das WaffG...

Geschrieben

Ich würde den Schrank auf jedenfall verankern, Gesetz hin oder her. Das ganze ist eh wieder leicht ungenau und ausserdem kann man einen einfachen A-Schrank ja schon mit 2 Mann wegschleppen.

Die 5 min. arbeit um 2-10er Dübel mit Schrauben zu befestigen sind mir für etwas mehr Sicherheit nicht zuviel. Ausserdem kann er dann nicht mehr kippen! Mein Arbeitszimmer ist zwar eh Kindersicher, aber man weis ja nie... Einmal feste drann gezogen, eins kommt zum anderen und schon wars das.

Geschrieben
"Ist es vorgeschrieben bis zu einem bestimmten Gewicht auf irgendeinerr Weise zu befestigen?" Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern auch hängt von Art und Anzahl der zu lagernden Gegenstände ab... Ansonsten lies halt die AWaffV §13 und das WaffG...

Es gibt eine Abzugskraft die einem bestimmten Gewicht entspricht und damit der Sicherheitsklasse (ca. 230Kg).

In der Aufstellanweisung steht auch drinn ob der Schrank angeschraubt werden muß, da er sonst umfällt wenn die (schwere) Tür geöffnet wird.

Wenn der ganze Schrank geklaut wird muß man sich sicher fragen lassen, warum er nicht angeschraubt war wenn es vorgesehen ist,

sonst sicherlich nicht. Ein Gelegenheitseinbrecher wird alleine keinen 100kg Schrank raustragen.

Geschrieben

Hallo;

"Ist es vorgeschrieben bis zu einem bestimmten Gewicht auf irgendeinerr Weise zu befestigen?" Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern auch hängt von Art und Anzahl der zu lagernden Gegenstände ab... Ansonsten lies halt die AWaffV §13 und das WaffG...
nicht § 13 Waffge, sonder § 36 und § 13 im der AWaffV.

Immer wieder!

Die Allgemeine Waffengesetz-Verordnung ist im § 13 eindeutig und trotzdem wird immer wieder über „man sollte“, wird keiner „wegtragen“ usw. diskutiert.

Abschnitt 5

Aufbewahrung von Waffen und Munition

§ 13

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf. Wird die in Satz 1 genannte Anzahl überschritten, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens der Norm DIN/EN 11431 Widerstandsgrad I (Stand: Mai 1997) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWRMitgliedstaates entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach Satz 1 erfolgen.

(2) Werden mehr als zehn Langwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, erster und zweiter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, aufbewahrt, so darf die Aufbewahrung nur in einem Sicherheitsbehältnis, das mindestens einer der in Absatz 1 Satz 1 genannten Normen entspricht, oder in einer entsprechenden Mehrzahl von Sicherheitsbehältnissen nach § 36 Abs. 2 Satz 2 des Waffengesetzes erfolgen.

Unter 200 Kg kam „man“ nicht, „man“ muss, wen "man" mehr als 5 Langwaffen aufbewahren will!

Und ob die „Verankerung“ ausreicht, ist „man“ auch nicht frei überlassen, da ist die DIN/EN 1143 einzuhalten.

Gruss Spa

Geschrieben
Unter 200 Kg kam „man“ nicht, „man“ muss, wen "man" mehr als 5 Langwaffen aufbewahren will!

Gruss Spa

Hallo Spa

du verwechselst da Langwaffen mit Kurzwaffen.

Bis zu 10 Kurzwaffen reicht ein A Tresor. Der kann federleicht sein und hat keinerlei Vorgabe bzgl. Befestigung. Ein B Schrank mit bis zu 5 Kurzwaffen hat auch keine Vorgabe bzgl. Gewicht. Von 6 bis 10 Kurzwaffen muß der B-Schrank mind. 200KG wiegen oder eine Befestigung mit diesem Abreissgewicht aufweisen.

Zweifelsohne sollte jeder Waffenschrank befestigt sein. Es ist aber kein muß.

Steven

Geschrieben

Falsch:

Hallo Spa

du verwechselst da Langwaffen mit Kurzwaffen.

Bis zu 10 Kurzwaffen reicht ein A Tresor. Der kann federleicht sein und hat keinerlei Vorgabe bzgl. Befestigung. Ein B Schrank mit bis zu 5 Kurzwaffen hat auch keine Vorgabe bzgl. Gewicht. Von 6 bis 10 Kurzwaffen muß der B-Schrank mind. 200KG wiegen oder eine Befestigung mit diesem Abreissgewicht aufweisen.

Zweifelsohne sollte jeder Waffenschrank befestigt sein. Es ist aber kein muß.

Steven

Richtig:

Hallo Spa

du verwechselst da Langwaffen mit Kurzwaffen.

Bis zu 10 Langwaffen reicht ein A Tresor. Der kann federleicht sein und hat keinerlei Vorgabe bzgl. Befestigung. Ein B Schrank mit bis zu 5 Kurzwaffen hat auch keine Vorgabe bzgl. Gewicht. Von 6 bis 10 Kurzwaffen muß der B-Schrank mind. 200KG wiegen oder eine Befestigung mit diesem Abreissgewicht aufweisen.

Zweifelsohne sollte jeder Waffenschrank befestigt sein. Es ist aber kein muß.

Steven

Geschrieben

Hallo,

Hallo Spa

du verwechselst da Langwaffen mit Kurzwaffen.

Bis zu 10 Kurzwaffen reicht ein A Tresor. Der kann federleicht sein und hat keinerlei Vorgabe bzgl. Befestigung. Ein B Schrank mit bis zu 5 Kurzwaffen hat auch keine Vorgabe bzgl. Gewicht. Von 6 bis 10 Kurzwaffen muß der B-Schrank mind. 200KG wiegen oder eine Befestigung mit diesem Abreissgewicht aufweisen.

Zweifelsohne sollte jeder Waffenschrank befestigt sein. Es ist aber kein muß.

Steven

richtig, ich habe mich im § vertahn. Hier der Richtige
WaffG

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.

Das heißt aber auch, dass, wie schon seit 2002 in zich Beiträgen ausführlich diskutiert, bei unter 200 Kg nach "DIN" befestigt werden muss.

Gruss Spa

Geschrieben
Das heißt aber auch, dass, wie schon seit 2002 in zich Beiträgen ausführlich diskutiert, bei unter 200 Kg nach "DIN" befestigt werden muss.

Gruss Spa

Hallo Spa

falls die DIN eine Befestigung zwingend vorschreibt, damit die Qualifizierung nur in Verbindung mit einer bestimmten Befestigung erfüllt ist, dann ist das so. Ich kenne aber keinen A Schrank, in dem eine Befestigung vom Hersteller gefordert wird.

Steven

Geschrieben
falls die DIN eine Befestigung zwingend vorschreibt, damit die Qualifizierung nur in Verbindung mit einer bestimmten Befestigung erfüllt ist, dann ist das so. Ich kenne aber keinen A Schrank, in dem eine Befestigung vom Hersteller gefordert wird.

Und selbst wenn der Hersteller es fordert ist das bei Sicherheitsstufen nach VDMA 24992 humbug. Die VDMA-Vorschrift ist (war) eine reine Bauvorschrift. Diese Unterscheidet nur Möbel und Wandtresore. Bei einem Möbeltresor gibt es aber keine weitergehende Vorschrift wie der zu Verankern ist. Nur bei einem Wandtresor findet man in der Bauvorschrift angaben wie der eingebaut werden muss.

Erst bei den Widerstandsgraden nach EN 1143 kann es, je nach Zertifikat, nötig werden den Zustand herzustellen der beim Einbruchsversuch gegeben war. Da gibt es angeblich Hersteller die den Schrank z.B. an eine Betonwand angeschraubt bei einer Prüfstelle einreichen. DANN (und nur dann) gilt das Zertifikat eben auch nur wenn der Schrank später auch an eine Betonwand angeschraubt ist.

Somit läßt sich auch darüber keine Pflicht zur Verankerung eines A-Schranks mit 3 Langwaffen herleiten.

Geschrieben

Ich möchbte mich nun nochmal als Leihe einhacken.

Nachdem ich mir die Paragraphen angeschaut habe habe ich keinen eindeutigen Vermerk zur Befestigung eines A Schranks gefunden.

Ich werde ihn aus persönlichen Gründen festschrauebn. Ist ja kein großer Aufwand.

Andere Aspekt: Wenn jemand den Schrank bei einem Einbruch wegträgt. Könnte mir man dann nicht Fahrlässigkeit oder ähnliches nachweisen?

Geschrieben
Andere Aspekt: Wenn jemand den Schrank bei einem Einbruch wegträgt. Könnte mir man dann nicht Fahrlässigkeit oder ähnliches nachweisen?

Die Fahrlässigkeit kann sich nicht aus dem (ungesetzlichen) Handeln von jemand anderem herleiten.

Wenn Du den gefüllten Schrank auf den Bürgersteig stellst und die Müllabfuhr räumt ihn ab: Fahrlässig.

Wenn Du den Schrank neben Deinem Bett aufstellst und IVAN nimmt dein komplettes Mobiliar mit: Pech.

Das gilt sowohl für den Fall angedübelt/nicht angedübelt. Du warst sorgfältig genug nach AWaffV (mit den entsprechenden Schwellen...).

Denk auch immer daran, daß der Schrank nicht Dein Eigentum schützt, sondern die Umgebung vor den dämonisch bösen Waffen...

  • 1 Jahr später...
Geschrieben

Hallo alle miteinander,

sorry, dass ich den alten Thread nochmal hochkrame, aber ich habe gestern ein bissle einen Schreck bekommen.

Ursache war, dass mir ein Schützenkollege erzählt hat, alle Waffenschränke unter 200kg müssten fest mit der Wand verschraubt sein.

Mir war nur der Passus bekannt zwecks Lagerung von 5 bzw. 10 Kurzwaffen in B-Schränken unter bzw. über 200kg (oder 200kg Abreißgewicht).

Ich selbst will 2 Kurzwaffen in einem Würfel, Stufe B lagern. Muss ich diesen nun andübeln oder nicht?

Danke schon mal für die Hilfe :)

Viele Grüße

Mike

Geschrieben
Hallo alle miteinander,

sorry, dass ich den alten Thread nochmal hochkrame, aber ich habe gestern ein bissle einen Schreck bekommen.

Ursache war, dass mir ein Schützenkollege erzählt hat, alle Waffenschränke unter 200kg müssten fest mit der Wand verschraubt sein.

Mir war nur der Passus bekannt zwecks Lagerung von 5 bzw. 10 Kurzwaffen in B-Schränken unter bzw. über 200kg (oder 200kg Abreißgewicht).

Ich selbst will 2 Kurzwaffen in einem Würfel, Stufe B lagern. Muss ich diesen nun andübeln oder nicht?

Danke schon mal für die Hilfe :)

Viele Grüße

Mike

Mal ehrlich

wie hoch ist der Aufwand zwei Dübel anzubringen, Dazzu brauche ich kein Gesetz, das mach ich schon mit gesundem Menschenverstand.

schneckle

:s75:

Geschrieben
wie hoch ist der Aufwand zwei Dübel anzubringen, Dazzu brauche ich kein Gesetz, das mach ich schon mit gesundem Menschenverstand.

Gar keine Frage...nur lebe ich in einer 20qm Studentenbude...darf keinerlei Löcher bohren und bin überhaupt froh, dass ich an einer Stelle Platz für meinen Tresor gefunden habe.

Mein Schrank im Hauptwohnsitz ist nach allen Regeln der Kunst verankert und verschraubt. :s75:

Wie ist denn nun die Gesetzeslage?

Viele Grüße

Mike

Geschrieben
Gar keine Frage...nur lebe ich in einer 20qm Studentenbude...darf keinerlei Löcher bohren und bin überhaupt froh, dass ich an einer Stelle Platz für meinen Tresor gefunden habe.

Mein Schrank im Hauptwohnsitz ist nach allen Regeln der Kunst verankert und verschraubt. :s75:

Wie ist denn nun die Gesetzeslage?

Viele Grüße

Mike

eigentlich sehr eindeutig! wo kurzwaffe drin da minimum gewicht 200kg oder gleichwertiger abreißschutz also doch dübeln!

Geschrieben
eigentlich sehr eindeutig! wo kurzwaffe drin da minimum gewicht 200kg oder gleichwertiger abreißschutz also doch dübeln!

Kannst du mir sagen, wo im Waffengesetz ich das finde?

Danke und viele Grüße

Mike

Geschrieben

guck mal da -> http://www.enkreis.de/fileadmin/user_uploa...ufbewahrung.pdf

der satz: "oder liegt die verankerung unter einem vergleichbarem gewicht" setzt für mich schonmal voraus das kleine würfel immer angedübelt sein müssen und wenn du keine vernünftigen maueranker nimmst sondern 5er schraube mit großer unterlegscheibe im 6er standart dübel dann darfst du nur noch 5 stück drin lagern!

würde ich jetzt so daraus lesen, du weißt doch "im zweifel immer gegen den waffenbesitzer" deswegen immer alles wasserdicht machen vermeidet streß und ärger!

im übrigen hat n kumpel von mir mal in so 'nem niedrigenergie studentenhaus in jülich gewohnt, alter da waren die wände n sieb und das obwohl man da auch nicht bohren durfte! der hat da hochbett und boxsack in der bude verankert :eclipsee_gold_cup: !

Geschrieben
eigentlich sehr eindeutig! wo kurzwaffe drin da minimum gewicht 200kg oder gleichwertiger abreißschutz also doch dübeln!

Das ist purer Unsinn !

Ich wundere mich, wie man nach Dutzenden von Threads in WO zum immer gleichen Thema,

noch immer nicht kapiert haben kann, was richtig ist und was nicht. :rolleyes:

200 Kilo Gewicht oder Abreißgewicht spielt nur eine Rolle für die Aufbewahrung von bis zu 10 Kurzwaffen

in einem B Schrank.

Bis zu 5 Kurzwaffen dürfen ohne jede Gewichtsanforderung oder Verdübelung in einem B Schrank gelagert werden.

Das sollte doch endlich mal als Allgemeingut jedermann der hier registriert ist, bekannt sein :boese040:

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.