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IGNORED

Was heißt "Regelmäßig"?


Gunmen67

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

ist zwar etwas off Topic, aber

Bin ich anders als andere Leute Kinder ???

Die Diskussion, ob ich 18 Termine im Jahr schaffe hat sich mir nie gestellt. Hab grad mal bis 2006 zurück geschaut:

2006 = 59 Termine

2007 = 68 Termine

2008 = bis heute 12, morgen kommt der 13. dazu

Incl. Rundenkämpfen, Vereinsmeisterschaften und anderen Wettbewerben. Führe zwar erst seit 2006 Schiessbuch, aber ich kann mir immo keinen Grund vorstellen, das es mal weniger wird ( wenn die Gesundheit mitspielt ).

Und bei mir will der SB das Schiessbuch sehen, anscheinend traut er dem Verband nicht <_< .

Greetz

Peter

Edith: Hab grad mal nachgerechnet, was die Fahrten alleine an Sprit gefressen haben ( bei ca 50 km pro Schiesstandbesuch) : fast 400 € alleine dafür. Wenn ich jetzt noch das Geld für die Mun ausrechne, muss ich brechen, also lasse ich es :gutidee:

Geschrieben

mein buch wurde justement heute voll - vereinsmeisterschaft GK. insofern sehe ich die frage nach 12 oder 18 terminen für mich als rein akademische plauderei.

buch wird geführt seit 2005, in den nächsten tagen ist mein sb "von amts wegen" an dem wälzer interessiert.

ach so - falls es wen interessiert:

9mm: 384

. 357: 383

.44: 386

45: 374, da war die scheibe in der zeitserie einmal etwas schneller als ich .....

grüße

Geschrieben

Da geht's meiner Meinung nach nicht drum ob man 10, 18, 25 od 100 Termine pro Jahr mehr oder weniger leicht schaffen kann... es geht darum, dass es witzlos ist sowas überhaupt zu verlangen...

Wenn ich ein Jahr lang nicht Snowboarde nimmt mir auch keiner das Snowboard weg und auf der Piste ist es weit gefährlicher als am Schießstand.

Geschrieben

Nachdem die allgemeine Meinung in Richtung 18 mal pro Jahr hinzielt,

stellt sich schon die nächste Frage:

Zählt man die Schießtermine pro beantragte und genehmigte Waffe,

oder spielt die Anzahl der Waffen keine Rolle?

Geschrieben
... es geht darum, dass es witzlos ist sowas überhaupt zu verlangen...

da magst du sicher recht haben - allerdings ist es müßig, darüber zu streiten. die regelung ist bindend! lobo-s bemerkte bereits dazu sinngemäß, dass es hier um fakten und nicht um persönliche gefühle gehen sollte.

Wenn ich ein Jahr lang nicht Snowboarde nimmt mir auch keiner das Snowboard weg ...

schon klar. und wenn ich ein jahr meine briefmarken nicht anschaue, werde ich enteignet??

leute, macht halblang - auf argumentationen dieser art sollten sich kontroverse ansichten nie stützen! überlegt stattdessen, ob euch da was intelligenteres einfällt.

grüße

Geschrieben
Zählt man die Schießtermine pro beantragte und genehmigte Waffe, oder spielt die Anzahl der Waffen keine Rolle?

wenn man es spitz sieht:

18 mal für alle waffen gesamt müsste reichen!

warum?

ließe sich aus der verknüpfung der §§ 14(2) S2 und 4(4) waffg herleiten.

da du in deiner frage auf die erneute bedürfnisprüfung nach 3 jahren seit erster erlaubnis abstellst, gehen wir mal von 2 waffen in deinem besitz aus, erworben innerhalb eines halben jahres. für diese waffen musstest du gem. § 14(2) das regelmäßige schießtraining nachweisen. 18 stempel genügten für 2 waffen!

nun sagt die verwaltung:

"Für die erneute Überprüfung des Bedürfnisses gelten ansonsten dieselben Grundsätze wie für die Prüfung bei der Ersterteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis."

ich interpretiere dies nun so, dass das pro cedere sich nun nicht umkehren kann - regelmäßigkeit liegt in beiden fällen vor.

auf gut deutsch: reichten 18 stempel im jahr vor der erlaubnis für 2 waffen, müssen auch 18 stempel im jahr nach der erlaubnis für 2 waffen ausreichen. dieses natürlich auf die 3 jahre hochgerechnet.

btw: ich stell mir grad vor: anderenfalls wären das bei mir jetzt 7x18 termine = 126 stempel im jahr ... ich glaub, das würde selbst der hartgesottendste sb nicht abverlangen.

grüße

Geschrieben
Nachdem die allgemeine Meinung in Richtung 18 mal pro Jahr hinzielt,

stellt sich schon die nächste Frage:

Zählt man die Schießtermine pro beantragte und genehmigte Waffe,

oder spielt die Anzahl der Waffen keine Rolle?

Anzahl und die Art der Waffen spielt keine Rolle ! M.W. kannste 3 HA und 2 GK-KW besitzen und schießt ein Jahr lang "nur" mit der neuen KK-Pistole ( na ja---mal als Exrem-Beispiel) und Du erfüllst das Kriterium, das Du regelmäßig ( min. 18 mal / Jahr)in dem Jahr sportlich geschossen hast ....und nur darum geht es dem GESETZGEBER...

Baut nicht da Probleme, wo -noch- keine sind !!

gruss mauserfan1908

Geschrieben
Und bei mir will der SB das Schiessbuch sehen, anscheinend traut er dem Verband nicht <_< .

DAS ist herb!

Ich wundere mich- dachte ich doch bisher, nur in NRW sind die "Bremser" und "Schikaneure".

Ich wohne in NRW und seit 15 Jahren bis heute hat noch nie ein Sachbearbeiter (m)ein Schießbuch verlangt.

Wo überhaupt ist das gesetzmäßig abgedeckt, um eine Erwerbserlaubnis zu erlangen?

Es ist doch heutzutage so:

Die eigentlichen Waffenbeschaffer für den Schützen sind die SchützenVERBÄNDE und nicht mehr, wie vor Jahren ausreichend, der SchützenVEREIN mit seinem Vorstand.

HEUTE- ist die "Hürde" der Befürwortung seitens des SchützenVERBANDES genommen, hat der Sachbearbeiter der Waffenrechtsbehörde NUR NOCH zu vollziehen, wenn man selber eine saubere Weste hat.

Aber zusätzlich noch ein Schießbuch vorlegen (bei der Behörde) - das jeweilige Bundesland übertrifft (im negativen Sinn) tatsächlich noch "mein" NRW- man lernt immer was dazu.

Geschrieben

Was mich jetzt aber immer noch interessieren würde, ob dann die Aussage "oder mindestens einmal im Monat" dann falsch ist?

Ich dachte immer, das wäre das mindeste. :confused:

Geschrieben
Was mich jetzt aber immer noch interessieren würde, ob dann die Aussage "oder mindestens einmal im Monat" dann falsch ist?

Ich dachte immer, das wäre das mindeste. :confused:

in anderen deutschen Gesetzbüchern (z.B. SGB oder Steuerrecht) ist der Begriff "Regelmässigkeit" nicht genau an einer od. zwei Zahlen festgemacht.

Hier geht es dem Gesetzgeber primär nur um eine sog. "regelmäßige Wiederkehr".

Daher denke ich, wenn Du monatlich einmal zum schießen gehst, das ganze womöglich noch jahrelang, so ist Dir in jedem Falle eine Regelmäßigkeit zu unterstellen. Daß es in wirklichkeit bei Sportschützen mit 12 mal im Jahr natürlich nicht abgetan ist, dürfte auch klar sein.

Gruß

.338 Lapua

Geschrieben
Daß es in wirklichkeit bei Sportschützen mit 12 mal im Jahr natürlich nicht abgetan ist, dürfte auch klar sein.

Mhhh, aber der BDMP schreibt dies für eine Bedürfnisbescheinigung so vor, um als "regelmäßig" gelten zu lassen

( 18 mal im JAhr oder 1 x pro Monat pro Jahr )

Geschrieben

Hallo

bisher galt doch die Regel: Regelmäßig= 1 mal im Monat ist dann 12 mal im Jahr oder 18 mal aufs Jahr verteilt. Die 18 aufs Jahr verteilt zählen deswegen, damit nicht irgendein Schlaumeier 18 mal hintereinander Schießt und dann denkt, das genügt. Da ist natürlich die Regelmäßigkeit nicht gegeben.

Warum hier wieder einige dabei sind, die die 18 mal als Mindestmenge ansehen, weis der Teufel und führt wieder nur zur Verschärfung.

Steven

Geschrieben
Wer kann schriflich dargelegte Quellen aus den Verbänden benennen, oder evtl. einen Gesetzestext zitieren?

Wie wäre es, mal in den betreffenden verbandsspezifischen Befürwortungsrichtlinien nachzulesen?

Hier mal exemplarisch:

http://www.bbs-bayern.de/downloads/Formula.../Richtlinie.pdf

2.2 Definition „regelmäßig“

Innerhalb des BDS gilt:

Grundsätzlich sind alle schießsportlichen Aktivitäten des Mitglieds zu berücksichtigen. D.h. neben

den Trainingseinheiten gem. BDS Sporthandbuch zählen dazu auch die Teilnahme an BDS Wettkämpfen

und die Teilnahme am Training bzw. Wettkämpfen anderer anerkannter Verbände. Der

Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag beizulegen

ist (Kopie der letzten 12 Monaten).

Als Mindestzahl werden im Regelfall 18 „Aktivitätseinheiten“ innerhalb der letzten 12 Monate gefordert,

wobei mindestens 10 davon im befürwortenden Verein erfolgt sein müssen.

Geschrieben
...Der Nachweis erfolgt über das persönliche Schießbuch des Mitglieds, das in Kopie dem Antrag beizulegen ist (Kopie der letzten 12 Monaten)...

Hallo archer86,

kleine Anmerkung, nur der Vollständigkeit halber: die erwähnten Richtlinien des BSSB sind seit mind. 1 Jahr überholt; der BSSB will Schießnachweise NUR auf seinen eigenen (und immer zeitnah aus den BSSB-Seiten heruntergeladenen!) Formularen sehen. Der zuständige Herr in München (...dünnes Holz...) hat mir bereits mitgeteilt, was ich mit Kopien von Schießbüchern machen könne... ich werde aber nicht drauf zurückkommen, weil's beim Sitzen stört... :peinlich:

Greetinx,

R.L.B.

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