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IGNORED

Einwandern Österreich


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Nachdem mir die Suchfunktion nur eingeschränkt geholfen hat mal eine Frage an die Experten... :confused:

Wenn ich von Deutschland nach Österreich auswandere...und in D Besitzer diverser Waffen bin (Halbautomat, Repetierer, Repetierflinte, diverse Kurzwaffen) - kann ich die problemlos nach Österreich importieren?

Wenn ich das richtig verstehe sind Vorderschaftrepetierflinten verboten, aber als Halbauto wieder erlaubt??

Was ist mit einem OA15..?

Danke schon mal!!

Sven

Geschrieben

Die Repetierer sind bei uns frei, einfach beim Büchsenmacher melden, fertig.

Schrotgewehre (keine Halbautomaten) sind überhaupt frei, musst nichtmal melden.

Für Pistolen und Halbautomaten brauchst eine WBK, die kannst du beim zuständigen Amt beantragen, als "Einwanderer" wirst du je nach Amt vmtl gute Chancen haben auch mehr als die sonst üblichen 2 Plätze zu bekommen um all deine Waffen aus Deutschland mitzunehmen.

Geschrieben
Nachdem mir die Suchfunktion nur eingeschränkt geholfen hat mal eine Frage an die Experten... :confused:

Wenn ich von Deutschland nach Österreich auswandere...und in D Besitzer diverser Waffen bin (Halbautomat, Repetierer, Repetierflinte, diverse Kurzwaffen) - kann ich die problemlos nach Österreich importieren?

Wenn ich das richtig verstehe sind Vorderschaftrepetierflinten verboten, aber als Halbauto wieder erlaubt??

Was ist mit einem OA15..?

Danke schon mal!!

Sven

Vorderschaftrepetierer aka PumpGuns sind in AT prinzipiell nicht erlaubt, wenn man allerdings vor dem Verbot schon eine hatte, konnte man diese registrieren und durfte sie behalten. Vielleicht gibt es da beim Einwandern auch eine Sonderregelung - Fragen kostet ja nix.

Halbautomatische Flinten sind Kat. B (Kurzwaffen usw. - belegen einen Platz auf der WBK), die müssen "nur" eine Mindestlänge aufweisen.

OA-15: Da ist nur die "Austria" Version als Kat. B erlaubt - siehe auch OA-Homepage - vielleicht kann OA Deine umrüsten...

lg Peter

Geschrieben

Das OA-15 ist bei uns leider nicht erlaubt. OA kann diese Waffe aber auf dei AO-15A (A steht für Austria) umrüsten, kostet glaube ich um die 150€) und dann passts wieder.

Flinten und Büchsen sind eh egal. Halbautomaten, Kurzwaffen (<60cm Gesamtlänge), Repetierflinten (Ausnahme Vorderschaftrepetierer) gelten als Kat. B und dafür brauchst du eine Waffenbesitzkarte. Sollte aber als Einwanderer aus einem anderen EU Land kein Problem sein. Einfach all deine aktuellen Waffen in den EU-Feuerwaffenpass eintragen lassen und damit, sowie mit allen deutschen Unterlagen, zur entsprechenden Behörde gehen. Dann solltest du sicherlich genau so viel Plätze bekommen, wie du derzeit Kat. B Waffen hast. Es kann aber sein, dass die Plätze, die über 2 Stück hinausgehen, auf jeweils eine bestimmte Waffe beschränkt sind. Verkaufst du also all deine Kat. B Waffen, so verfallen alle Plätze bis auf 2. So ist es zumindest gängige Praxis. Kommt aber auch auf die politische Gesinnung des jeweiligen Bezirkes an!

zero1

Geschrieben

OK - hört sich ja gar nicht so übel an...

Jetzt stellt sich natürlich die Frage - welche Bezirke sind denn besonders unkompliziert, wo sind Probleme zu erwarten?

Grüße,

Sven

Geschrieben

Hätte ich nicht gedacht dass das so unproblematisch läuft wenn man als Einwanderer Waffen mit nach Österreich nehmen will. Freut mich für alle die es vorhaben.

Geschrieben
Jetzt stellt sich natürlich die Frage - welche Bezirke sind denn besonders unkompliziert, wo sind Probleme zu erwarten?

Besonders verschrien ist das Administrationsbüro Wien. Das zu meiden schadet also unter Umständen nicht. Ansonsten kann man das vmtl. recht schwierig sagen, weil es doch recht viele Bezirkshauptmannschaften gibt + Bundespolizeidirektionen für die Landeshauptstädte.

Geschrieben
OK - hört sich ja gar nicht so übel an...

Jetzt stellt sich natürlich die Frage - welche Bezirke sind denn besonders unkompliziert, wo sind Probleme zu erwarten?

Bezirk Baden - ca. 30km südlich von Wien - wurde von der IWÖ vor einiger Zeit als besonders bürgerfreundlich ausgezeichnet. Mödling - zwischen Wien und Baden gelegen - ist auch ok. Beide Bezirke haben außerdem eine hohe Lebensqualität, was sich aber - gemeinsam mit der Nähe zu Wien - auch in recht hohen Immobilienpreisen niederschlägt.

Apropos IWÖ: ich empfehle vor Deiner geplanten Übersiedlung der IWÖ beizutreten. Im Mitgliedsbeitrag ist ein Waffen-Rechtsschutz inbegriffen. Sollte ein Waffenreferent bei einem rechtlich gedeckten Ansuchen Deinerseits auf stur schalten - kühl bleiben, einen schriftlichen Bescheid über die Ablehnung verlangen (steht Dir rechtlich zu) und nebenbei erwähnen, dass dieser von Deinem Rechtsanwalt beeinsprucht werden wird. Wirkt oft Wunder.

Trenck

Geschrieben

OK - Danke für die Tips!

Bin ich schon mal etwas schlauer.

Gruß,

Sven

Geschrieben

Servus,

solltest du nach Linz in OÖ kommen nur keine Panik.Hier sitzt ein netter junger Mann bei der BP.

Verbotenes bleibt verboten.Ansonsten,ich bin bei Nr.25 auf der WBK.

Vorausetzung der Psychotest,Sachkunde kann anerkannt werden.

MfG Piet

Geschrieben
Nur raus hier... ...würde ich sagen... . <_<

Eben! Bin aber noch in der Planungsphase und habe es nicht eilig... :eclipsee_gold_cup:

Gruß,

Sven

Geschrieben

Was, wenn ich als Inhaber eines deutschen Jagdscheines nach Österreich auswandere? Wird der drüben anerkannt und löse ich ab dann in Österreich einfach meine österreichische Jagdkarte?

IMI

Geschrieben

Ausländer können in Österreich unter Vorlage eines gültigen Jagddokuments ihres Heimatstaates (maßgeblich ist dabei die Staatsbürgerschaft, nicht der derzeitige Wohnsitz) entweder eine Ausländerjagdkarte, eine Jagdgastkarte für Ausländer oder eine Jahresjagdkarte erwerben (variiert je nach Bundesland). Die Mitgliedschaft zum jeweiligen Landesjagdverband ist für den Ausländer ebenso zwingend wie für einen Österreicher. Ein Ausländer kann mit einem gültigen Jagddokument eines anderen Staates seine jagdliche Eignung nicht nachweisen. Ein Österreicher kann seine jagdliche Eignung nur durch die bestandene Jungjägerprüfung nachweisen (dies variiert in manchen Bundesländern).

Siehe auch ljv.at

Geschrieben

Für das Österreichische Waffengesetz ist nicht die Staatsbürgerschaft, sondern der derzeitige Wohnsitz entscheidend! Vor allem für Bürger aus EU-Ländern. Wohnst du als Deutscher Staatsbürger in Österreich kannst du alle Vor- und Nachteile unseres Rechtes auskosten!

zero1

Geschrieben

Bei meinem Posting gings auch nicht um das WaffG, sondern um eine Frage bzgl. des Jagdrechts. Das Thema Einwandern & WaffG wurde ja schon umfangreich beschrieben.

Geschrieben
Und Bagschisch für eure Wegelagerer... . <_<

Das muss es Dir doch wert sein, kannst für die ersten Monate ja den Erlös von deinen Pumpflinten und Halbautomaten die du nicht mitnehmen darfst dafür hernehmen.

Karl

Geschrieben
Ach was, fahr halt im Regen - die sind alle wasserscheu ...

das ist nun auch wieder übertrieben, was mich Kärnten besonders schätzen lässt ist nun mal das bessere Wetter.

Karl

Geschrieben
das ist nun auch wieder übertrieben, was mich Kärnten besonders schätzen lässt ist nun mal das bessere Wetter.

Ich sprach von den Wegelagerern ... :rolleyes:

Daß es in Kärnten sehr oft sehr freundliches Wetter gibt, weiß ich :icon14:

Geschrieben
Und Bagschisch für eure Wegelagerer... . <_<

Ich muss Dir Recht geben, reine Abzocke. Wenn's ein Trost ist: wir Ösis zahlen genau so wie unsere Gäste. Dafür ist der Sprit billiger (falls man nicht direkt an der Autobahn tankt).

Trenck

Geschrieben

So schön die Gegend ist, von einem Umzug nach Vorarlberg würde ich zumindest vom waffenrechtlichen Standpunkt abraten. Die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften sind in etwa mit dem AB in Wien gleichzusetzen.

Meistens ist bei 4 WBK-Plätzen Schluß und selbst um die ersten 2 muss gekämpft werden ...

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