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IGNORED

Waffen, die ma nicht führen darf. (neues Recht)


Bloody Soul

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
moin alls,

hossa, heiße diskussion... gebe ich also auch mal meinen senf dazu:

für den polizeibeamten stellt sich die schusswaffe eines betroffenen als gegenstand polizeilicher arbeit dar - nicht mehr und nicht weniger. dieser gegenstand könnte / dürfte demzufolge bei vorliegen der polizeirechtlichen voraussetzungen überprüft (sachfahndung) oder sichergestellt werden (gefahrenabwehr mit dem hintergrund der sicherstellungsziele). dazu darf der pvb jeglichen gegenstand sowohl ideell als auch sächlich in verwahrung nehmen. rechtsgrundlage bieten dazu die bund - ländervorschriften für die verfahrensweise bei sicherstellungen.

also nichts mit polizist brauch waffenschein und führtrallala.

im ermittlunsverfahren erlangt dieser gegenstand beweismittelcharakter, auch hier greifen die strafprozessualen vorschriften über die sicherstellung, beschlagnahme, zumeist ergänzt durch einziehungsvorschriften. auch hierfür benötigt der sicherstellende polizeibeamte keine für die eigentlich bestimmungsgemäße nutzung des gegenstandes erforderliche legitimation.

der bereits zitierte §55 waffg träfe hier insofern zu, als dass der einschreitende pvb für den waffenrechtlichen erwerb (wegnahme) und besitz (verwahrung); also der sicherstellung; gemäß § 55 eben keiner erlaubnis bedarf. ebenso muss ich nicht genehmigungsbehörde sein, um beispielsweise als polizeiführer bei gefahr im verzug die beschlagnahme einer waffe anzuordnen. deswegen §55!

selbstverständlich bin ich nach dienst, wie jeder andere waffenbesitzer auch, an vorschriften des waffg gebunden. diese bindung ergibt sich allerdings nicht aus dem gesetz heraus, sondern durch innere weisungslagen.

insbesondere sind die aufbewahrungs- und führvorschriften für mich bindend.

die legitimation zum außerdienstlichen führen der dienstlich zugewiesenen schusswaffe ergibt sich aus den hinderungsbestimmungen des §55 und den erlassen der jeweiligen fachministerien. meine legitimation beispielsweise ist im dienstausweis eingetragen:

interessehalber mal der wortlaut:

"der inhaber dieses dienstausweises ist ermittlungsperson der staatsanwaltschaft. er ist berechtigt, im dienst waffen zu führen, diese berechtigung gilt auch für außerhalb des dienstes"

hier ersetzt mein dienstausweis den eigentlich erforderlichen waffenschein.

grüße

Eben - genauso ist es richtig beschrieben! Aber sowohl für die von Dir genannte Sachfahnung als auch Gefahrenabwehrsituation muß eben schon konkret ein Anlaß vorliegen und sich konkret auf die kontrollierte Person beziehen. Sie ergibt sich nicht einfach so nach dem Motto wir kontrollieren mal eben einen Verkehrsteilnehmer und bei Kontrolle des Innenraumes fragen wir was im Koffer ist und dann machen wir daraus eine Polizeimaßnahme weil ich mir als PVB mal eben denke es könnte jetzt eine Gefahrenabwehrmaßnahme draus gemacht werden. Das funktioniert bei einem Alkotest auch nicht einfach so, auch da mußt du konkrete Verdachtsmomente vorweisen können und wenn du das im Nachhinein nicht stichhaltig mit irgendwas begründen kannst greift u.U. (zumindest theoretisch schon 344) - auch wenn man das natürlich im Nachhinein mit erfundenen Begründungen zurechtbiegen kann. Aber dann bleibt es trotzdem eine rechtswidrige Maßnahme.

Und auf genau so eine rechtswidrige Maßnahme spielen die ganzen Kameraden oben an, nach dem Motto: was schert mich mein rechtswidriges Verhalten im Dienst. Ich kann es jederzeit nachträglich mit irgendwelchen fadenscheinigen Begründungen rechtfertigen wenn ich trotz fehlender Verdachtsmomente eine Kontrolle durchgeführt habe. Wer sollte da hinterher das Gegenteil beweisen? Abhilfe könnte nur eine permanente Audio/Videoaufzeichnung schaffen (wie sie übrigens in meinem Beruf bereits Realität ist - den Diplomverwaltungswirt habe ich übrigens auch, nur bilde ich mir nichts darauf ein).

Frage: Hatten die Polizeibeamten bei der Demo in Hamburg eigentlich nachträglich auch einen Rechtfertigungsgrund dem unliebsamen Journalisten die Sprunggelenksbänder zu zerreissen? Ach ja, ich vergaß, der Täter konnte nicht ermittelt werden - nennt sich glaube ich Korpsgeist - da könnt Ihr echt Stolz drauf sein! Und wenns den nicht gäbe würde sich bestimmt noch ein anderer Grund irgendwo im Polizeigesetz oder der StPO finden, da bin ich sicher.

Bei der oben vertretenen Sichtweise unserer Gesetzeshüter und meinen eigenen Erfahrungen mit der Trachtengruppe Grün/Weiß hat es sich bewährt die Polizei arg vorsichtig zu beäugen!!!

Sorry Jungs, aber seitdem sehe ich Eure Arbeit gaaaaanz anders. Statt hier große Töne zu spucken empfehle ich Euch lieber mal bei Yüksel und Co ein verstärktes Auge auf die Waffen zu richten, da dürft ihr auch ohne großes Überlegen dran...aber wahrscheinlich traut Ihr Euch das nicht.

P.S.: Ich find eigentlich schade wenn man - nur weil man evtl. eine andere Rechtsauffassung oder Meinung hat - in einem Diskussionsforum gleich als Troll hingestellt wird (schau doch mal in die Definition von Troll) - oder noch viel schlimmer - wie oben geschehen - als Schwachkopf tituliert wird. Macht einen Supereindruck und wirft ein tolles Bild auf die Arbeit der Polizei - und bei mir nährt es die Vorurteile noch mehr und bestätigt mich in meinem Denken über die Mehrzahl der Polizeibeamten: sie denken sie seien kleine Götter in Grün/Braun oder Blau...aber das war´s dann auch schon

Geschrieben
§ 38

Ausweispflichten

Wer eine Waffe führt, muss

1. seinen Personalausweis oder Pass und

a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum Führen bedarf, den Waffenschein,

[...]

mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Bitte sehr... Lesen bildet. Und wenn ich die WBK in den Händen halte, will ich natürlich auch die dazugehörigen Waffen sehen, damit ich feststellen kann, ob die geführten Waffen mit denjenigen übereinstimmen, die in der WBK drinstehen. Das gehört nämlich zur Kontrolle dazu.

Aber sowohl für die von Dir genannte Sachfahnung als auch Gefahrenabwehrsituation muß eben schon konkret ein Anlaß vorliegen und sich konkret auf die kontrollierte Person beziehen.

Für ersteres nicht. Weißt du, wieviele Fahrradrahmennummern ich jede Schicht zur Abfrage durch den Äther jage? Jedes Polizeigesetz umfaßt den Passus, daß die Polizei personenbezogene Daten, die sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erlangt, mit dem Fahndungsbestand abgleichen kann... ohne daß dazu gegen die betroffene Person ein Tatverdacht oder sowas vorliegen muß.

Ist eine ganz einfache Sache. Ich halte dich im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle an und überprüfe deine Fahrerlaubnis, deine Fahrtauglichkeit und die Verkehrssicherheit deines Fahrzeugs. Das darf ich verdachtsunabhängig bei jedem Verkehrsteilnehmer machen, siehe § 36 Abs. 5 StVO. Wenn ich deinen Führerschein in der Hand halte, frage ich erstmal deine Daten ab. Wenn ich Grund zu der Annahme habe, daß du erlaubnispflichtige Waffen besitzt (weil du einen Vereinssticker am Auto hast, Jagdausrüstung auf der Rückbank liegt, du eine Heckler & Koch-Mütze trägst oder was auch immer), frage ich dich, ob du besagte Waffen mit dir führst. Falls ja, bist du verpflichtet, mir das Erlaubnisdokument zur Kontrolle auszuhändigen - und Rest siehe oben.

Statt hier große Töne zu spucken empfehle ich Euch lieber mal bei Yüksel und Co ein verstärktes Auge auf die Waffen zu richten, da dürft ihr auch ohne großes Überlegen dran...aber wahrscheinlich traut Ihr Euch das nicht.

Nee, is klar. Sobald wir ein schwarzen Schopf im krassen 3ern-BMW mit korreggde Breitreifen sehen, scheißen wir uns in die Hosen und schreiben lieber Oma ein Ticket, weil ihr Fahrradlicht nicht geht.

Geschrieben

Ehrlich gesagt verstehe ich den Grundtenor,den DeltaElite2 meint auch! Was hat das mit Trollerei zu tun?

Wenn ich DE2 richtig verstanden habe geht es ihm darum , daß ein Polizist nicht ohne jeden Grund einfach mein Auto durchsuchen darf. Genausowenig wie meine Wohnung. Er darf das eben nur bei konkreten Verdachtsmomenten oder Gefahr im Verzug.

Das diese Möglichkeiten gerne aufgeweicht werden um eben doch zu kontrollieren kann ich mir in schon vorstellen.

Es ist doch kein Polizeistaat wo die Polizei alles darf. Ich glaube vielmehr das einfach oft das Gesetz nicht so ganz genau genommen wird.

Allerdings habe ich es auch noch nie erlebt das ein Polizist mein Auto bei einer Verkehrskontrolle einfach durchsucht.

Ich fände es besser wenn die Polizei nur noch Kontrollen bei konkreten Verdachtsmomenten durchführen darf so wie in den USA.

Und nicht einfach mal so. " den da vorne kontrollieren wir mal!"

Was ich persönlich erlebt habe ist, daß Polizeibeamte bei einer Gartenfeier einfach durch den Garten ins Haus kamen und plötzlich im Wohnzimmer standen, ohne zu klingeln oder sich sonstwie bemerkbar zu machen. Ich muss die Türe nicht öffnen.Das kann es nicht sein. Der Veranstalter hat die nicht eingeladen und somit grenzt das für mich an Hausfriedensbruch! Sonst könnten wir ja die unverletzlichkeit der Wohnung direkt aus dem GG §13 streichen!

Geschrieben
Sorry Jungs, aber seitdem sehe ich Eure Arbeit gaaaaanz anders.

das sehen die meisten, die adressat polizeilichen handels geworden sind, auch so. du stehst also mit deiner grundgesetzlich geschützten auffassung und deren äußerung nicht allein.

Statt hier große Töne zu spucken empfehle ich Euch lieber mal bei Yüksel und Co ein verstärktes Auge auf die Waffen zu richten, da dürft ihr auch ohne großes Überlegen dran...aber wahrscheinlich traut Ihr Euch das nicht.

erstens sehe ich hier niemanden "von uns", der große töne spuckt.

zweitens weigere ich mich, hier wieder eine grundsatzdiskussion zum allgemeinen polizeirecht zu nähren und drittens meine ich, dass du dich langsam, aber sicher erheblich im ton vergreifst.

lies troopers beitrag und lerne, dass polizeirecht dem gesetz und nicht dem gefühl nach realisiert wird.

und ein gesetz zu kennen, es zu verstehen und danach rechtlich sicher zu handeln - sorry, aber da gehört etwas mehr dazu als im forum ein paar halbweisheiten aufzuschnappen.

grüße

Geschrieben
Ich fände es besser wenn die Polizei nur noch Kontrollen bei konkreten Verdachtsmomenten durchführen darf so wie in den USA.

Und nicht einfach mal so. " den da vorne kontrollieren wir mal!"

Und ich fände das ziemlich bescheuert, weil dann die Anzahl der aufgedeckten Straftaten im Straßenverkehr schlagartig um ein erhebliches Maß zurückginge. Den meisten Verkehrsteilnehmern sieht man von außen nämlich nicht an, ob sie eine Straftat begangen haben oder nicht. Was meinst du, wieviele Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol und Drogen) ich schon eingeleitet habe, bei denen die Fahrer im Verkehr zunächst keinerlei Auffälligkeiten zeigten und mir die Beeinflussung erst während der (verdachtsunabhängigen) Kontrolle auffiel?

Wenn ich DE2 richtig verstanden habe geht es ihm darum , daß ein Polizist nicht ohne jeden Grund einfach mein Auto durchsuchen darf.

Nein, es geht ihm darum, daß er die verquere Ansicht vertritt, ich als Polizei dürfte bei einer rechtmäßigen Kontrolle nicht die Waffennummern mit dem Eintrag in der WBK vergleichen, und das ist nunmal Blödsinn.

Und was die Durchsuchung angeht: wenn ich bei meinem o.g. Beispiel die Antwort bekomme, "Nein, ich führe keine erlaubnispflichtigen Waffen mit mir und meine WBK gibts auch nicht", und ich aufgrund der Gesamtsituation und des Verhaltens des Verkehrsteilnehmers den Verdacht habe, daß das nicht die Wahrheit ist, durchsuche ich das Auto sowieso, weil ich dann über das OWiG gleich in der StPO drin bin und auf alle Durchsuchungsbefugnisse des Strafverfahrens zurückgreifen kann. So einfach ist das.

Es ist doch kein Polizeistaat wo die Polizei alles darf. Ich glaube vielmehr das einfach oft das Gesetz nicht so ganz genau genommen wird.

Und ich glaube, daß der Bürger einfach oft keine Ahnung davon hat, was die Polizei so alles darf. Wie oft habe ich mir schon anhören dürfen, "Ich kenne meine Rechte, das dürfen Sie gar nicht, ich werde mich über Sie beschweren, Sie hören von meinem Anwalt usw." Rausgekommen ist buchstäblich nix... weil ich meine Hausaufgaben gemacht habe und meine Befugnisse kenne.

Geschrieben
Und ich fände das ziemlich bescheuert, weil dann die Anzahl der aufgedeckten Straftaten im Straßenverkehr schlagartig um ein erhebliches Maß zurückginge. Den meisten Verkehrsteilnehmern sieht man von außen nämlich nicht an, ob sie eine Straftat begangen haben oder nicht. Was meinst du, wieviele Verfahren wegen Trunkenheit im Verkehr (Alkohol und Drogen) ich schon eingeleitet habe, bei denen die Fahrer im Verkehr zunächst keinerlei Auffälligkeiten zeigten und mir die Beeinflussung erst während der (verdachtsunabhängigen) Kontrolle auffiel?

Ja, mag sein! Ist ja auch nur meine Meinung! Ausserdem ist das Gesetz da ja eindeutig und unterstreicht deine Meinung!

Nein, es geht ihm darum, daß er die verquere Ansicht vertritt, ich als Polizei dürfte bei einer rechtmäßigen Kontrolle nicht die Waffennummern mit dem Eintrag in der WBK vergleichen, und das ist nunmal Blödsinn.

Ich weiss nicht , wieso ein Polizist nicht die Nummern der WBK und der Waffe kontrollieren darf. Darin sehe ich kein Problem!

Und was die Durchsuchung angeht: wenn ich bei meinem o.g. Beispiel die Antwort bekomme, "Nein, ich führe keine erlaubnispflichtigen Waffen mit mir und meine WBK gibts auch nicht", und ich aufgrund der Gesamtsituation und des Verhaltens des Verkehrsteilnehmers den Verdacht habe, daß das nicht die Wahrheit ist, durchsuche ich das Auto sowieso, weil ich dann über das OWiG gleich in der StPO drin bin und auf alle Durchsuchungsbefugnisse des Strafverfahrens zurückgreifen kann. So einfach ist das.

Dann hast du aber einen konkreten Verdacht! Sonst gäbe es auch keine Kontrolle!

Und ich glaube, daß der Bürger einfach oft keine Ahnung davon hat, was die Polizei so alles darf. Wie oft habe ich mir schon anhören dürfen, "Ich kenne meine Rechte, das dürfen Sie gar nicht, ich werde mich über Sie beschweren, Sie hören von meinem Anwalt usw." Rausgekommen ist buchstäblich nix... weil ich meine Hausaufgaben gemacht habe und meine Befugnisse kenne.

Siehst du , daß meine ich! Ein Polizist darf viel es wird immer durch irgendein Gesezt gedeckt. Nicht alle haben ihre Hausaufgaben gemacht und besonders nicht im Bereich Waffg. Leider hat man als Bürger auch bei evtl. falscher Behandlung durch Pol.Beamte keine Handhabe. Besonders nicht wenn man alleine ist. Gottseidank haben die Verfassungsrichter dem kennzeichen Scanning und der onlinedurchsuchung einen Riegel vorgeschoben.

Es geht vielen Bürgern einfach um das "unter Generalverdachtstellen" ! Vielleicht kommt daher auch der schlecht Ruf in der Bevölkerung. Oder aber auch durch das aufspielen ,wie DE2 schrieb, "Halbgötter" in Uniform!

Geschrieben
Siehst du , daß meine ich! Ein Polizist darf viel es wird immer durch irgendein Gesezt gedeckt. Nicht alle haben ihre Hausaufgaben gemacht und besonders nicht im Bereich Waffg. Leider hat man als Bürger auch bei evtl. falscher Behandlung durch Pol.Beamte keine Handhabe. Besonders nicht wenn man alleine ist.

Manchmal ist die Polizei am Aufkommen eines Mißtrauens auch selbst schuld. wenn man z.B. fast Opfer eines "agent provocateurs" geworden ist, mit richterlichen Erlaubnis eine Ausforschungsdurchsuchung erleben mußte (Richter O-Ton, mitgeschrieben: "Bei Waffen unterschreibe ich alles. Und wissen Sie, warum? Ich war drei Jahre Soldat!"), oder wenn man selbst folgendes erlebt:

Fahrt (mit Beifahrer) durch Ortschaft. Meldung im Radio: "Grüner BMW mit 59."

Angehalten: "Sie sind 61 gefahren. Mit 59 wären sie noch davongekommen". War damals noch so!

Bezahlt, obwohl ich es besser wußte. Polizeifunk darf man nicht mithören. das Radio ist schnell weg.

Auf die Idee, ein "Zielfoto" zu verlangen, bin ich vor lauter Perplex nicht gekommen.

Allerdings habe ich mir mein Teil gedacht. Was ist schlimmer - mithören oder Betrug zwecks Kassierens? Jedenfalls betrachte ich Klagen über Polizeiwillkür nicht mehr von vornherein als falsch. Und auch vor einer "gerechten richterlichen" Durchsuchungsanordnung bin ich nicht mehr überzeugt.

Ach ja, die Durchsuchung war deshalb, weil ein Metzger irgendwo in der Hamburger Gegend sich interessante Anzeigen aus dem DWJ notiert hatte. Nachdem er angeblich auch Antiquitätenhehler war, wurden alle seine notierten Adressen sicherheitshalber durchsucht. Die vom mir angebotene und von ihm notierte Winchester war lange schon an jemand anderen verkauft, was die Durchsucher allerdings nicht weiter störte. Sie schauten ja nach weiteren Strafmöglichkeiten.

Fritzchen

Geschrieben

Fritzchen, kann nicht verstehn, dass du so über die Pol. schreibst. Aus deinen Schreiben entnehme ich, das du im höheren Polizeidienst bist. Die Mitarbeiter sind das Spiegelbild ihrer Vorgesetzten und wenn die nicht in der Lage sind ihre Mitarbeiter richtig zu führen wirft dies ein entsprechendes Bild auf die Führung.

Ich hatte keine schlechten Mitarbeiter.

Geschrieben

Hhmmmm.....

Also ich muss ehrlich sagen, ich bin total verwirrt. Im Gesetz steht, dass man bei einer Kontrolle die WBK aushändigen muss. Von Waffe steht da nun mal nichts. Klar, das macht ohne Waffe keinen Sinn. Aber wir wissen es ja besser: So vieles in diesem Gesetz macht keinen Sinn aber es gilt trotzdem. Vielleicht kann mir ja jemand detaillierter herleiten, woraus zu lesen ist, dass ich im Rahmen der Kontrolle die Waffe führen darf?

Ich gehe beim 55er soweit mit, dass der Polizist meine Waffe selbst führen darf. Aber wie es mit dem als Beispiel genannten Einkauf bei Frankonia? Darf er das auch?

Damit ich das besser auseinander halten kann (mehr aus Interesse): Kann mir jemand ein Beispiel nennen, was ein Polizist bei einer Waffenkontrolle nicht darf? Vielleicht einen Probeschuss abgeben? Und woraus ergibt sich die Grenze?

Danke und

bye knight

Geschrieben

@knight

ein Pol darf sich die WBK anschschauen und die Nummer abgleichen. Fertig aus. Er darf sonst nix wozu auch wenn alles stimmt.

Das mit Frankonia ist natürlich Quatsch. Er ist ja nur Polizist und nicht CIA Agent!

Geschrieben
Fritzchen, kann nicht verstehn, dass du so über die Pol. schreibst. Aus deinen Schreiben entnehme ich, das du im höheren Polizeidienst bist. ...

Wie kommst Du denn darauf? Zu viel der Ehre! Höherer Dienst schon, aber nicht Polizei!

Aber bitte, jetzt kein heiteres Beruferaten. Ich bin eh schon "außer Betrieb" und verzehre mein "Gnadenbrot".

MfG

Fritzchen

Geschrieben
Wie kommst Du denn darauf? Zu viel der Ehre! Höherer Dienst schon, aber nicht Polizei!

Aber bitte, jetzt kein heiteres Beruferaten. Ich bin eh schon "außer Betrieb" und verzehre mein "Gnadenbrot".

MfG

Fritzchen

Dann wünsche ich Dir, eine gute Zeit !

MfG

Hundemeute

Geschrieben

Ich glaube was hier viele Leute stört ist, daß bei vielen Polizeikontrollen sehr genau die Waffennummern und die Aufbewahrung verglichen werden, weil der legale Waffenbesitzer zu 99,999999 % keine Gefahr ist, dagegen bei der Kontrolle eines VW Buses voller Migranten bei den meisten Polizisten daß Herz in die Hose fällt. Nicht unbedingt wegen Schußwaffen, aber eine Schlägerei mit ausländischen Mitbürgern, bringt außer Arbeit,Ärger und Schmerzen für die Polizei eigentlich gar nichts da die meisten Richter oft nicht mal einen Haftgrund bei Widerstand gegen die Staatsgewalt sehen.

Geschrieben
dagegen bei der Kontrolle eines VW Buses voller Migranten bei den meisten Polizisten daß Herz in die Hose fällt.

Ja, ich erzittere immer schon vor Angst, wenn ich auf der Straße einen schwarzen Haarschopf sehe. Mann, was für Dünnpfiff hier wieder erzählt wird...

Geschrieben
ein Pol darf sich die WBK anschschauen und die Nummer abgleichen. Fertig aus.

Sorry, aber das ist mir jetzt zu wenig. Ich würde schon gerne wissen, woraus sich das ergibt bzw. ein oder mehrere Fallbeispiel entsprechend der Fragen in meinem vorherigen Posting.

bye knight

Geschrieben
da hats geschissen- für Euch- bei 7,65er AK-Munition schützt keine normale Kevlarweste mehr ausreichend.

du meinst sicher die ak-47? also dann bin ich mir zu 100% sicher, dass durch meine ganz normale unterziehschutzweste keine 7,65 ak-munition durchkommt! B)

ansonsten: du siehst zu viel schlechte filme!

grüße

Geschrieben
du meinst sicher die ak-47? also dann bin ich mir zu 100% sicher, dass durch meine ganz normale unterziehschutzweste keine 7,65 ak-munition durchkommt! B)

ansonsten: du siehst zu viel schlechte filme!

grüße

Da scheinen aber doch ernsthafte Ängste zu bestehen, zumindestens beim Schäuble W.

Wenn der schon u.a. meine geschätzte PSM-Pistole mit ihren 300 m/s und Vollmantel-Weichkern verboten hat - nicht mehr als eine KK-Pistole -, dann fehlt es entweder am Wissen oder es ist böser Wille.

Auf der letzten IWA hatte ich bei einem russischen Hersteller eine neuartige 22lr Munition mit Zentralfeuer gesehen. für russische Sportschützen bestimmt. Nicht wie die alte KK-ZF mit verdeckter Zündung, sondern richtig mit sichtbarem Zündhütchen.

Pistolen für die sind dann bei uns automatisch mit verboten, trotz ihres Bleigeschosses. Schade, ZF-Patronen sind meistens besser und zuverlässiger als RF.

Fritzchen

Geschrieben
Halbgötter entstehen immer durch Verklärung genau wie bei den Ärzten was will man von einer Gesellschaft erwarten die Jahrzehnte mit

Arzt und Polizeiserien geradezu verdummt worden ist?

Oha, Verfolgungswahn-tschorsch hat gesprochen.

Bei Dir haben eher Akte X und andere von-denen-da-oben-verfolgt Filme gewirkt.

Viel Spaß beim Jeepers Creepers hören im BND-sicheren Kellerzimmer... :rolleyes:

... und - da ich kein Therapeut bin - auf meiner Ignore-Liste. ^_^

Geschrieben
Da scheinen aber doch ernsthafte Ängste zu bestehen, ...

erstmal d´accord.

allerdings hatte mein beitrag eher einen ironischen seitenhieb auf uns tschorschl zum ziel - die meisten werden wissen, was ich meinte.

vielleicht fällt es tschorsch ja auch auf. irgendwann. vielleicht...

grüße

Geschrieben

Interpretation zum führen, nicht zum Bestitz, von Hieb-, Stich- und Stoßwaffen, Messern.

Verboten sind Hieb-, Stich- und Stoßwaffen. Diese Waffen werden als solche hergestellt und gewidmet z.B. Dolch, Bajonett, Messer mit Aufschrift Combat ...

Verboten sind Einhandmesser und feststehende Messer über 12cm Klingenlänge.

Erlaubt sind feststehende Messer <= 12cm, und Taschenmesser wobei die Klingenlänge keine Rolle spielt.

Die Form der Klinge soll angeblich nicht ins Gesetz aufgenommen werden. Wer aus einem allgemein anerkannten Grund ein Messer führt ist dazu berechtigt, auch wenn es dem neuen Vorschriften nicht entspricht. Beim angeln, jagen, Pilze sammeln, oder für Handwerker, Köche, Pfadfinder usw. jeweils zur Tätigkeit. Der Anschein sollte offensichtlich sein. Wenn es dem Polizisten nicht gefällt wir die Waffe eingezogen. Wer andere Gegenstände bei sich trägt, z.B. ein Schraubenzieher zum Abendanzug oder ein Erdkabel auf dem Oktoberfest muß sich im Zweifelsfall fragen lassen was er damit ausrichten will. Diese Gegenstände werden zur gekorenen Waffe. WaffVwV 27.01.06 "Bei Klappmessern und feststehenden Messern ist eine Waffeneigenschaft grundsätzlich dann zu verneinen, wenn die Klinge in ihren technischen Merkmalen (Länge, Breite, Form) der eines Gebrauchsmessers (z. B. Küchenmesser, Taschenmesser) entspricht. Hiervon kann in der Regel dann ausgegangen werden, wenn der aus dem Griff herausragende Teil der Klinge kürzer als 8,5 cm oder nicht zweischneidig ist."

Wenn das Einhandmesserverbot und die Widmung nicht wäre, würde sich nichts ändern. Denn um eine öffentlichen Veranstaltung muß ich mit einer Waffe schon seit Langem einen großen Bogen machen. Ein feststehendes Messer mit mehr als 12cm ist zum täglichen führen schon recht groß.

Ich führe zur Zeit das Applegate Combat Folder als praktisches Werkzeug. Wegen der Aufschrift ist es eine Waffe, also Verbot der öffentlichen Veranstaltung seit Langem, wegen des Einhandmesserverbotes darf ich es ab 1. April nicht mehr führen (Natürlich auch wegen der Aufschrift).

Dank an Fritzchen für den Hinweis zum verriegelten Klappmesser.

Gruß

P9S

Hallo Gemeinde,

ich lese hier jede Menge von voreilendem Gehorsam. Warum wollen wir mehr interpretieren, als im Gesetz steht? Die Waffengegner werden vor Freude aufheulen, wenn sie diese Seiten mitlesen. Aha, denen können wir noch mehr versalzen, sie werden freiwillig auch das letzte Hemd hergeben.

Einmal muß das vor Gericht ausgefochten werden. Ich würde es drauf ankommen lassen. Es geht hier nicht um eine grobe Straftat, sondern um eine reine Ordnungswidrigkeit. Da hängen keine automatischen Waffenverbote mit drin, schon gar nicht, wenn man mit den fadenscheinigsten Gründen mildernde Umstände geltend machen kann.

Und die schwammige Textung würde automatisch mildernde Umstände begründen.

Ein Klappmesser bleibt ein Klappmesser, egal ob verriegelt ist oder nicht. Ein Einhandmesser bleibt ein Einhandmesser. Es wurde ja extra im Text noch einmal so genannt.

Wenn ein Klappmesser zum festehenden Messer werden soll, hätte das im Gesetzestext erwähnt werden müssen. Etwa so: Festehende Messer und mit festgestellter Klinge getragene Klappmesser ... Das ist juristisch so. Ich habe schon mit Erfolg um ein Komma gekämpft.

Daß das den Herrn Schupo nicht rühren kann, ist fast logisch. Deshalb müssen eben einige Urteile her.

Wer mit Waffen zu tun hat, wird bald merken, daß es sich oft um eine Gratwanderung handelt. Das wissen erfahrene (!) Behörden auch und denken mit. Manche Bestimmungen werden in der Praxis nicht einzuhalten sein; da sucht man dann schon am Amt nach einer Möglichkeit, diesen auszuweichen. Aber mit unterwürfigem Verhalten erreichen wir rechtlich und politisch gar nichts.

MfG

Fritzchen

Geschrieben

Dann is es ja gut, nach der Antwort wirst auch draufbleiben. Die Chance dass ich die Antwort noch lese hätt ich Dir gegeben.

Und nein, "Jeeper Creeper" bin ich eher nicht.

Man sollte schon auch wissen was die Wörter bedeuten die man benutzt.

Meine Verwendung des Begriffs bezog sich auf den Song aus dem ziemlich schrägen gleichnahmigen Film, von dem Du so gern wissen wolltest von Wem der ist.

Und auf diese Deine Frage hast Du seineshausen auch von mir die Antwort gekriegt.

Mich als "Jeeper Creeper" zu bezeichnen geht aber etwas zu weit mein Lieber.

"Jeepers Creepers" ist ein Euphemismus der Englischen Aussprache von "Jesus Christ"

Es mag ja sein dass Du mich sehr schätzt, aber mich gleich mit Jesus gleichzusetzen... :rolleyes:

Geschrieben
@na sicher doch haben da einige Eurer Zunft Angst könnte doch sein das in den "krassen 3er BMW" nicht nur einer sondern vielleicht auch

vier mit "schwarzen Schopf" sitzen und die Euch an Ausstattung überlegen sind, da hats geschissen- für Euch- bei 7,65er AK-Munition

schützt keine normale Kevlarweste mehr ausreichend.

Und wenn die "mit schwarzen Schopf" welche tragen sollten seht ihr noch älter aus da man hier in der Regel mit 9xxMunition dagegen

nur mal anklopfen darf

Kam gestern wieder mal "Heat" im Fernsehen oder hast du einfach nur zuviel Counterstrike gespielt?

Geschrieben
Ja, ich erzittere immer schon vor Angst, wenn ich auf der Straße einen schwarzen Haarschopf sehe. Mann, was für Dünnpfiff hier wieder erzählt wird...

mmmhhh...eigentlich schade wie der Thread hier entglitten ist. Zum Thema Polizistenqualifikation, Angst und Waffen:

"Polizist erschießt geistig verwirrten Mann

Einsatz mit schrecklichen Folgen: In Notwehr hat ein junger Polizist in Ratingen bei Düsseldorf mit seiner Dienstwaffe einen 43-Jährigen erschossen. Der Mann hatte zuvor zwei Bekannte stundenlang als Geiseln gehalten.

Ratingen - Staatsanwalt Ralf Herrenbrück sprach von einem klaren Fall von Notwehr. Es werde kein Ermittlungsverfahren gegen den Polizisten geben. "Wir gehen davon aus, dass sich der Beamte völlig korrekt verhalten hat", so Herrenbrück.

Wie die Polizei mitteilte, hatte der getötete 43-Jährige am Dienstagabend zunächst zwei seiner Bekannten stundenlang in deren Hochhauswohnung festgehalten. Als eine der Geiseln die Polizei alarmiert hatte, ging der Mann mit zwei großen Küchenmessern auf einen 32 Jahre alten Beamten los. Dessen Kollege, 33, gab drei Schüsse ab.

Warum der 43-Jährige die 76 Jahre alte Mieterin und ihren 53- jährigen Sohn vier Stunden lang mit dem Messer bedrohte und am Verlassen der Wohnung hinderte, blieb zunächst unklar. Die Rentnerin hatte den Obdachlosen ohne feste Arbeit bei sich zu Besuch.

MEHR ÜBER...

Ratingen Staatsanwaltschaft Polizei Notwehr Ermittlungsverfahren

zu SPIEGEL WISSEN

Als die Beamten eintrafen, soll der Mann gedroht haben: "Ich lass hier niemanden rein und niemanden raus." Zwar gelang es zunächst, den 43-Jährigen zu überwältigen. Trotz des Einsatzes von Pfefferspray ließ er sich jedoch nicht bändigen und ging auf die Polizisten los.

Die Ermittler gehen von einer psychischen Erkrankung des Mannes aus. Der Einsatzort Ratingen-West an der Stadtgrenze zu Düsseldorf ist von Hochhäusern geprägt und gilt als ein sozialer Brennpunkt."

Eigentlich ohne Worte.....Notwehr.....mit 3 (!!!!) DREI Schüssen. Nun ja, für mich gibt sich alleine aus der Anzahl der Schüsse die Notwendigkeit eines Ermittlungsverfahrens - und kommt mir jetzt nicht mit der 9-Para-S******e und 1-Shot-Stop-Rate, das zählt bei einem besoffenen Polen für mich in keinster Weise. Ein privater Waffenbesitzer würde da wesentlich schlechter aussehen. Hatten die keine Westen mit Stichschutz an? Da es offensichtlich Kontakt zum Geiselnehmer vor dem Zugriff gab stellt sich mir hier die Frage wo die Verhandlungsgruppe war und warum man nicht auf´s SEK gewartet hat. Der Kerl hat die Geiseln seit Stunden nicht getötet warum sollte er es jetzt tun? Für mich ein typischer Fall von Cowboytum.

und noch einer:

"Polizist erschießt sich vor den Augen der Kollegen

Ein Berliner Polizeibeamter hat sich auf einem Friedhof in Mitte das Leben genommen. Seine Kollegen hatten zuvor eine große Suche nach dem Mann gestartet und ihn auch gefunden. Vor ihren Augen schoss er sich schließlich in den Kopf."

und noch was gefunden:

" 3. Dezember 2007, 16:45

Deutscher Polizist läuft Amok

Zwei Menschen getötet

Ein Polizist hat bei einem Beziehungsdrama in der norddeutschen Stadt Neumünster mit seiner Dienstwaffe zwei Menschen getötet und sich Stunden später in Kiel selbst erschossen.

Die Leiche des 47-Jährigen wurde in der Kieler Innenstadt gefunden. Die Opfer des Polizeibeamten waren laut Staatsanwaltschaft seine 44-jährige Ex-Frau und ein 52-jähriger Begleiter. Dabei soll es sich um den neuen Lebensgefährten der Frau handeln. "

und hier sinds gleich 3 Stück:

"Dritter Selbstmord seit September

Thüringer Polizist nahm sich mit Dienstwaffe das Leben

ERFURT – Ein 59jähriger Polizeibeamter hat sich in der Nacht zum Sonntag mit seiner Dienstwaffe erschossen. Im Innenministerium wurde offenbar versucht, den Fall unter der Decke zu halten. Die Information soll Innenminister Christian Köckert (CDU) bereits am Montagmorgen erreicht haben. Wie am Dienstag bekannt wurde, hatte sich Harald Z. am Abend zuvor in seinem Erfurter Gartenhaus das Leben genommen.

Als Waffe benutzte er seine Dienstpistole. Der Freitod sei sofort den zuständigen Polizeibehörden gemeldet worden. Harald Z. habe sich nach einem Streit mit seiner Frau erschossen.

Köckert ist dem Polizisten in den vergangenen Monaten oft begegnet. Denn Harald Z. versah seinen Dienst ausgerechnet an der Pforte des Innenministeriums. Demnächst sollte der Beamte in den Ruhestand versetzt werden, hieß es gestern aus gut unterrichteten Kreisen. Ein Antrag des Beamten auf Dienstzeitverlängerung sei behördenintern bereits abgelehnt worden. Kollegen schließen nicht aus, dass der Freitod mit dieser Ablehnung in Verbindung steht.

Das Thüringer Innenministerium behandelte den Vorfall bis gestern vertraulich. „Wir haben noch keine gesicherte Motivlage“, wies Ministeriumssprecher Wolfgang Herbrandt Spekulationen nach den tieferen Gründen für den Selbstmord zurück. Zuständig für Auskünfte sei die Polizeidirektion Erfurt.

Dabei soll bereits am Montag in der Polizeiabteilung des Ministeriums über den Fall diskutiert worden sein. Abteilungsleiter dort ist seit wenigen Wochen der ehemalige Präsident des Landeskriminalamtes (LKA) Harald Kunkel.

Erst im vergangenen September hatten sich zwei LKA-Beamte im Abstand von wenigen Tagen das Leben genommen. Kurz zuvor hatte eine Studie der Universität Erfurt dem LKA ein schlechtes Betriebsklima bescheinigt. Die befragten Polizisten kritisierten damals vor allem den Führungsstil von Abteilungsleitern und die Beförderungspraxis in ihrer Dienststelle. Kunkel, der persönlich nicht mit der Kritik in Verbindung gebracht worden war, hatte die Studie im Jahr 2000 kurz nach seinem Amtsantritt im LKA in Auftrag gegeben."

und hier:

"Tote und Verletzte in Stade

Ex-Polizist läuft Amok

Bei einem Amoklauf im niedersächsischen Stade sind zwei Menschen getötet und vier verletzt worden.

Ein 61-jähriger pensionierter Polizist habe in der Innenstadt einen lautstarken Streit mit seiner 34-jährigen Ex-Freundin gehabt, teilte die Polizei am Dienstag mit.

Als Passanten schlichten wollten, habe er wild um sich geschossen und vier Menschen schwer, aber nicht lebensgefährlich verletzt. Anschließend habe der Mann seine Lebensgefährtin erschossen und die Waffe dann gegen sich selbst gerichtet. Bei dem Amokläufer wurden laut Polizei Abschiedsbriefe gefunden, die auf eine Beziehungstat schließen lassen.

Nie zuvor durch Gewaltakte aufgefallen

„Wir müssen nun klären, wie es zu solch einem Ausbruch von Aggression kommen konnte", sagte ein Polizeisprecher. Der 61-Jährige sei nie zuvor durch Gewaltakte aufgefallen."

Und jetzt hab ich keine Lust mehr - ist schon spät aber ich bin sicher wir finden noch viel mehr. Hat sich mal jemand die Mühe gemacht und die Anzahl der Waffenmißbräuche bei unseren ach so rechtstreuen Polizeibeamten mal in Relation zur Gesamtstärke zu setzen?

Ich bin sicher es käme eine baldiges Waffenverbot für Polizeibeamte bei raus. Lest Euch mal durch was die allgemeinen kriminologischen Lehrbücher zur Gesetzestreue von Polizisten aussagt oder fragt mal freundlich bei eurem nächsten SEK oder MEK nach warum dort die Beamten regelmäßig ausroliert werden...

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