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IGNORED

Selbstschutzbereich faktisch nicht mehr vorhanden!


Colt-1911

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Moin!

Erinnert ihr euch noch an den Büchsenmachermeister,

der, vor Jahren, in Notwehr, einen Einbrecher erschoss???

Da gabs eine Reportage drüber, im Fernsehen..

Der gute Mann verlor alles: Seine Waffen, seinen

Laden; er wurde bestraft und, und, und...

Soviel zum Notwehrrecht in Deutschland.....

kriegerlein

Nun, ich kenne die genauen Umstände nicht... Aber Notwehr/ Nothilfe lässt sich in der Regel immer angemessen

darstellen. Ich arbeite im Sicherheitsbereich und hab da bisher nur gute Erfahrungen gemacht. ( Außer man ist bei

der Polizei - die dürfen erst zurück schießen wenn sie tot sind.... )

Geschrieben
Ja, so etwas bleibt im Kopf hängen.

Aber das verstehen wir nicht, das ist Demokratie live. Er hat ein wertvolles Mitglied der Gesellschaft erschossen. Der wäre ansonsten noch mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet worden.

Sicher, in verschiedenen Beiträgen der letzten Wochen schon angesprochen, aber hier nochmal deutlich:

Man will uns nicht nur die Sportgeräte nehmen, sondern auch das Recht auf Notwehr. Der auf den Einsammeltag folgende Parteitag der Kriminellen wird in ein wüstes Saufgelage ausarten, weil dann endlich keine Probleme, durch wehrhafte Bürger, zu befürchten sind.

Und wir werden zu den gleichen Erkenntnissen wie die Engländer kommen, wir werden es mit Blut und höheren Versicherungsbeiträgen bezahlen, denn eine höhere Schadensquote verändert natürlich Beiträge.

Sehe ich das richtig, daß also die Befürworter und Förderer der totalen Entwaffnung ( Politik + Journaille ) den Tod von Bürgern, z.B. durch Raubmörder, billigend in Kauf nehmen ?

Selbstredend....

Geschrieben
Sehe ich das richtig, daß also die Befürworter und Förderer der totalen Entwaffnung ( Politik + Journaille ) den Tod von Bürgern, z.B. durch Raubmörder, billigend in Kauf nehmen ?

Ich genieße Deine Beiträge, doch:

Das Opfer "genießt" doch den umfassenden Schutz der Straßprozessordnung und außerdem schwebt das Gewaltmonopol des Staates schützend über uns.

Quasi wie eine nach unten offene Hand und da kann sich doch jeder wirklich sicher fühlen.

Die Hand die über Dir schwebt könnte auch Dich erdrücken!

Liebe Grüße, Reiner

Geschrieben
Erinnert ihr euch noch an den Büchsenmachermeister,

der, vor Jahren, in Notwehr, einen Einbrecher erschoss???

Da gabs eine Reportage drüber, im Fernsehen..

Der gute Mann verlor alles: Seine Waffen, seinen

Laden; er wurde bestraft und, und, und...

Soviel zum Notwehrrecht in Deutschland.....

Das "Notwehrrecht" in Deutschland ist nicht so schlecht, wie es landläufig immer behauptet wird.

Mitunter staunt man sogar, was von Gerichten noch als Notwehrfall anerkannt wurde und wird.

Wenn man den oben genannten Fall auch nur annähernd beurteilen will, sollten die

genaueren Umstände dazu bekannt sein. Ansonsten sagt der Fall gar nichts aus.

Gruß,

karlyman

Geschrieben

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...lich-71540.html

Vorsitzender Richter Manfred Götzl erkannte zwar an, dass der Angeklagte am 14. März 2008 in Garching von dem 17-jährigen Mergim S. angegriffen worden war, aber: „Der Messerstich war zur Verteidigung nicht erforderlich!“

Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen. Er hätte sich auch ohne Messer wehren können, meinte Götzl. Doch Sven G. habe zu der Waffe gegriffen, „um seine Überlegenheit zu demonstrieren“. Es habe zwar eine Notwehr-Situation vorgelegen, so der Richter, aber: „Der wuchtige Stich in den Hals ging über das zulässige Maß weit hinaus.“

Die Messerklinge verfehlte die Halsschlagader von Mergim S. nur um zwei Zentimeter. Götzl: „Der Geschädigte hätte genauso gut tot sein können.“ Heftige Kritik übte der Richter auch am Verhalten des Angeklagten nach der Tat. Sven G. flüchtete, ohne sich um den Verletzten zu kümmern. Das Gericht ging von einem minderschweren Fall des versuchten Totschlags aus. Grund: Mergim S. hatte die Auseinandersetzung provoziert

Was nützt ein gutes Notwehrrecht (das wir haben), wenn man vor Gericht trotzdem (dennoch) verurteilt wird?

Geschrieben
Ich genieße Deine Beiträge

Liebe Grüße, Reiner

Vielen Dank.

Wie wohl deutlich zu erkennen war und zu sein wird, habe ich nicht die Juristerei studiert und somit empfinde ich "gesund", nicht durch die Brille des Richters, Staatsanwaltes usw.

Ich kann ergo auch nicht ad hoc den § xyz aus dem BGB ( StGB usw. ) zitieren, ich muß Nachschlagen oder googeln.

Aber durch meinen "Job" im Verein und im Verband weiß ich sehr wohl, wo der Schuh drückt und wo das Herz des ( Schützen-) Volkes schlägt. Rechtsverdreher ( mit Respekt, meine Herren ) haben noch nie die Welt verändert, sie haben sie interpretiert. Insoweit mache ich eben nicht nur eine Faust, wenn ich an der SED-Kreisleitung vorbeigehe ( kleiner Witz aus DDR-Zeiten ), sondern ich schreibe, und nicht nur hier.

Und nicht nur das, denn sonst wäre ich auch so ein ungefährlicher Schreibtischsitzer, ich tu`alles, was geht, um nicht enteignet und entmündigt zu werden.

( Für die bezahlten Mitleser: natürlich alles im gesetzlichen Rahmen. )

Geschrieben
Das "Notwehrrecht" in Deutschland ist nicht so schlecht, wie es landläufig immer behauptet wird.

Mitunter staunt man sogar, was von Gerichten noch als Notwehrfall anerkannt wurde und wird.

Das stimmt.

Mit 1,80 Meter Körpergröße und einem Gewicht von 95 Kilogramm (20 kg mehr als Mergim) wäre Sven G. dem Angreifer körperlich deutlich überlegen gewesen.

Aber es stimmt auch, dass - unabhängig von dem oben zitierten Fall - viele Richter bzw. Kammern immer wieder die körperliche Überlegenheit des Angegriffenen (und damit seine angebliche Möglichkeit, mildere ebenso wirksame Mittel einzusetzen) auschließlich an Faktoren wie Körpergröße und Gewicht festmachen.

Praxisfern bzw. Fernsehwissen.

Geschrieben
Dieser Thread ist ja mittlerweise in so alberne Richtung entartet, daß man nicht mehr dran teilnehmen mag. Aber du siehst ein paar Punkte ganz richtig. Nur weshalb empfindest Du Training physischer SV als Nachteil?

Nachteil dahingehend, dass nicht jeder Lust, Zeit und Laune und einen solchen Trainer in der Nähe hat. Es bedarf mehr Aufwand als nur einen Abzug zu ziehen. Denn Dinge des Alltags als Verteidigung zu nutzen und dies intelligent zu tun, ist den meisten nicht in die Wiege gelegt. Besonders nicht unter Stress, und nichts anderes ist es, sich in einer körperlichen Auseinandersetzung zu befinden. Da hilft die beste Schusswaffe nichts, wenn man sogar auf kurze Entfernung kein Scheunentor treffen kann, weil man total mit der Situation überfordert ist.

Das, was den meisten hier fehlt ist eine brutale, realistische Erfahrung wie das genau aussieht, mit jemanden zu kämpfen, der nicht nur geübt ist sondern auch keinerlei Skrupel empfindet. Nicht den "Kampf"sport meine ich, sondern den Kampf um Leib und Leben, ohne Regeln. Da diese Leute es eben oft gewohnt sind zu gewinnen weil sie sich ihren Vorteil "erarbeiten", in dem sie sich die Örtlichkeit, das Opfer, die zahlenmäßige Überlegenheit oder die Bewaffnung aussuchen und nicht einfach nur noch reagieren müssen. Wer sich noch nie richtig zur Wehr setzen musste, Verletzungen und Schmerzen, die dabei auftreten können nicht abschätzen kann, geht schnell unter. Und wer hat heutzutage, wo der Job in Gefahr ist und viele andere Existenzprobleme auf einen warten, den Kopf frei dafür? Die täglichen Dinge des Lebens, Familie, Arbeit und Hobby nehmen einen schon sehr ein.

Natürlich steht die Frage im Raum, was einen zum Opfer macht. "Warum ich?" lautet dann die Frage. Was kann man tun, wenn man nicht eine hünenhafte Erscheinung ist, um einen Täter davon abzuhalten gerade mich anzugreifen? Die Waffe in der Tasche? Der selbstbewusste Gang, die Bewegung an sich? Kleidung? Ich denke, da spielt einiges mit. Einen Angriff von vorn herein zu vermeiden ist wohl das Wichtigste, wenn man es kann.

Das hilft natürlich nicht, wenn der Konflikt im Gange ist. Eine körperliche Fitness ist dann sicherlich nicht von Nachteil. Der gezielte Umgang mit einer Waffe, einem Gegenstand sollte trainiert sein. Und man sollte wissen, wie man sie einsetzt. Was nutzt es mir, wenn ein alkoholisierter, unter Drogen stehender oder einfach bis unter die Haarspitzen aggressiver Gegner nicht so auf Schläge, Tritte reagiert, wie ich mir das vorstelle? Sogar Kugeln sorgen, je nach Geschossart, nicht immer für das sofortige Ende eines Angriffs.

Die Masse der Leute hat doch nur irgendwelche Vorstellungen aus Film und Fernsehen. Wer schon mal selber etwas abbekommen hat, weiß wovon ich rede. Mir ist eine gute 100m Zeit lieber als ein Kampf. Nicht weil ich grundsätzlich Angst habe, jedoch weiß, dass ich mit erheblichen Verletzungen zuziehen kann oder sogar mit Schlimmeren rechnen muss. Auch wenn ich Glück habe und der Täter sich diesmal mit meinem Geld zufrieden gibt und abzieht.

Die Forderung nach Bewaffnung ist leicht, der Umgang ist es eben nicht. Auch wenn der Gesetzgeber hier überstarre Schranken gesetzt hat würde die Freigabe vieler Mittel nicht unbedingt automatisch die Wehrhaftigkeit erhöhen. Damit sage ich nicht, dass ich das WaffG für gut erachte, aber jeder sollte sich mal Gedanken darüber machen, wie gut er wirklich auf so eine Situation "vorbereitet" wäre.

Geschrieben
http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...lich-71540.html

Was nützt ein gutes Notwehrrecht (das wir haben), wenn man vor Gericht trotzdem (dennoch) verurteilt wird?

Ein klarer Fall von Notwehrüberschreitung! Es ist nicht immer so, wie es scheint oder die Presse darstellt:

http://www.sueddeutsche.de/muenchen/225/453912/text/4/

Der "körperlich deutlich überlegene und zudem bewaffnete" Sven G. habe mit dem Stich "überzogen" gehandelt. "Es gab zwar eine Notwehrlage", so Richter Götzl, doch der Einsatz des Messers sei unverhältnismäßig gewesen. "Sie sind über das zulässige Maß weit hinausgegangen", wirft er dem Angeklagten vor.
Geschrieben

O Mann, schon wieder die Süddeutsche!

Ist aber typisch.

Die Geschichte geht nämlich so:

http://www.tz-online.de/aktuelles/muenchen...eter-72080.html

Das Unheil nahm am späten Abend des 14. März in Garching seinen Lauf: Sven G. hatte den Geburtstag seines Bruders gefeiert und wollte, schon stark angetrunken, mit drei Freunden in einem Wirtshaus noch einen draufmachen. Unweit der U-Bahn kam ihnen eine Gruppe von fünf Serben entgegen, auch besoffen und äußerst aggressiv. Die Serben waren gerade aus einem Freizeitheim rausgeflogen, wo sie herumgeschlägert hatten.

Vor allem Mergim suchte Streit. Er verpasste Svens Freund einen heftigen Faustschlag, der sofort zu Boden stürzte. Nun knöpfte er sich Sven vor, schubste ihn. „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt“, beteuerte Sven G., der sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten muss. Er habe die damals aktuellen Bilder der U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt: „Ich habe den Eindruck gehabt, er und seine Freunde treten mich zusammen.“

Sven G. führte ein kleines Messer an einem Halsband (Neck-Knife) mit sich. Dieses zog er hervor. Ohne jede Vorwarnung rammte er das Mini-Messer seinem Widersacher in den Hals. Der sei zurückgewichen, habe die Jacke ausgezogen und gesagt: „Jetzt reicht’s!“ Da habe er in Panik die Flucht ergriffen.

Im übrigen wäre bei einer Notwehrüberschreitung zu prüfen, ob diese aus "Verwirrung, Schrecken oder Furcht" geschah. Ist dies der Fall, ist der Notwehrexzeß NICHT STRAFBAR.

Der Richter sagte aber auch so schöne Sachen wie "Warum hatten Sie überhaupt ein Messer mit" und bestritt im weiteren Verfahren, dass ein Messer überhaupt zur Notwehr eingesetzt werden könnte! Er sagte auch "Sie hätten ja weglaufen können". Dass nach deutschem Recht "Das Recht nicht dem Unrecht weichen muß" hat er wohl in seinem Studium nicht mitgekriegt!

Dann wurde der - im Gegensatz zum "Opfer" nicht vorbestrafte - Student zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, während andere regelmäßig auch für die xte KV mit Bewährung "bestraft" werden.

Ich bin nicht informiert, ob Berufung/ Revision noch kommen. Ich hoffe es aber.

Geschrieben

Dann wurde der - im Gegensatz zum "Opfer" nicht vorbestrafte - Student zu einer Freiheitsstrafe verurteilt, während andere regelmäßig auch für die xte KV mit Bewährung "bestraft" werden.

Nun, das ist Deutschland anno 2009. Ein Land, wo Täterschutz vor Opferschutz geht. Gäbe es sonst den weißen Ring ?

Wie lange müssen wir das noch hinnehmen ?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Gäbe es sonst den weißen Ring ?

Wie steht eigentlich der Weiße Ring zum Täterschutz, Verhöhnung und Kriminalisierung der Opfer und mangelnden Selbstschutzmöglichkeiten für Bürger?

Geschrieben

Bei solchen Gerichten kein Wunder das man nach erfolgter SV das Weite sucht.

Besonders wenn es gegen Nichtdeutsche ging, das kommt schnell noch die Presse mit der N*zi-Keule.

Ich erinnere da nur an Potsdamm und den Hubschrauberflug nach Karlsruhe.

Geschrieben

Das ist genau das Problem an der Sache. Wer sich in Deutschland wirksam verteidigt, wird in der Regel verknackt.

Weswegen es bei einer Vergewaltigung besser ist, den Täter an der eigenen Hose zerren zu lassen (DNA-Nachweis!!) und ihm dann das Genick zu brechen, als ihn auf Distanz zu halten.

Geschrieben
Das "Notwehrrecht" in Deutschland ist nicht so schlecht, wie es landläufig immer behauptet wird.

Mitunter staunt man sogar, was von Gerichten noch als Notwehrfall anerkannt wurde und wird.

Wenn man den oben genannten Fall auch nur annähernd beurteilen will, sollten die

genaueren Umstände dazu bekannt sein. Ansonsten sagt der Fall gar nichts aus.

Gruß,

karlyman

Deswegen schrieb ich: erinnert ihr euch noch...

Du erinnerst Dich eben nicht..

Gute Nacht!

kriegerlein

Geschrieben
Da find ich ein Einhandmesser noch besser, das kann ich dem Angreifer wenigstens in die Eier rammen.

Das gehört zum Rundum-Sorglos-Paket sowieso dazu. Schon allein, um danach die Briefe von offizieller Seite zu öffnen... :ninja:

Geschrieben
Bring' doch Fakten zu dem Fall, ansonsten nützt er hier nichts.

Entschuldige: hast ja recht!

Mal sehn, ob ichs noch zusammenkriege...

Der Mann war Mitglied im Schützenverein;

Büchsenmachermeister, mit Geschäft etc..

Zu Hause hatte er, logischerweise,

mehrere Gewehre, Kurzwaffen..etc.

Er bemerkte einen Einbrecher, machte, glaube ich,

sogar Licht...hatte eine KW zur Hand, geladen, und

erschoss den Menschen..

Der war unbewaffnet. Das hätte der BüMa-Meister

sehen müssen und er hätte ihn nur kampfunfähig

machen können: weil, Schützenverein..usw..

Und: ich glaube, "Vorsatz", weil geladene Waffe.

Der Mann verlor alles! Er wurde richtig verdonnert!

Ich hatte den Bericht mal bei Freunden gesehen,

vor über 10 Jahren...

..................k................

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
Entschuldige: hast ja recht!

Und: ich glaube, "Vorsatz", weil geladene Waffe.

Der Mann verlor alles! Er wurde richtig verdonnert!

Ich hatte den Bericht mal bei Freunden gesehen,

vor über 10 Jahren...

..................k................

Ja, hinterher ist gut sülzen seitens der Schwarzroben

Fazit: Legalwaffenbesitzer = Gesetzeskenner und besser jederzeit die Nr. eines noch besseren Gesetzeskenners in der Tasche!

Geschrieben
Er bemerkte einen Einbrecher, machte, glaube ich,

sogar Licht...hatte eine KW zur Hand, geladen, und

erschoss den Menschen..

Der war unbewaffnet. Das hätte der BüMa-Meister

sehen müssen und er hätte ihn nur kampfunfähig

machen können: weil, Schützenverein..usw..

Und: ich glaube, "Vorsatz", weil geladene Waffe.

Der juristische Knackpunkt ist weder das"Waffe zur Hand haben" noch ihr Ladezustand...

Der Knackpunkt ist, ob ein gegenwärtiger, potenziell lebensbedrohlicher Angriff des Einbrechers auf den BüMa stattfand,

und der Schusswaffeneinsatz ein geeignetes Mittel war, diesen sicher zu beenden.

Auf den Aspekt "nur kampfunfähig machen" abzuheben - in Abgrenzung zu "töten" - ist m.E. Unsinn, weil sachfremd.

Es wird verteidigt bzw. geschossen, um einen lebensbedrohlichen Angriff zu STOPPEN. Die Folgen dieser Verteidigung

- wenn sie so anerkannt wird - sind dann wieder eine andere Frage, aber keine der Notwehr.

Archiviert

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