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IGNORED

2. Sportwaffe


Mayor

Empfohlene Beiträge

Ein alter Hase, 67 Jahre, (sieht aus wie mancher von uns mit 50 nicht mehr - gesund und sportlich) Waffensammler seit vielen Jahren (militärische Kurzwaffen), aktiver Sportschütze seit vielen Jahren, besitzt lediglich eine 9mm Dienstwaffe als Sportpistole und wollte nun gern einen 357er Rev. als Zweitwaffe haben, die ihm ja laut Gesetzgeber als aktiver Sportschütze zustehen soll... Sein Verein verkündete ihm aber, dass das nicht mehr so einfach ginge und man erst regelmässige Trainingsnachweise erbringen müsse, die man in Offenburg sehen will... Leider hatte der Mann seinen 357er S&W vor 5 Jahren verkauft, weil er glaubte er würde ihn nicht mehr brauchen- und weil er natürlich auch nicht mit solchen Entwicklungen auf dem Gebiet rechnen konnte...

Steht die Frage, ob das tatsächlich so vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen ist und man selbst altgestandenen Teilnehmern des Sportschiessbetriebes, die nicht immer Zeit hatten/haben auf dem Schießstand zum Schiessen zu sein, aber regelmässig ihre Aufsichten machen, eine derartige Behandlung angedeihen zu lassen, wenn sie nichts weiter als ihr angestandenes "Recht" einfordern, jene 2. Sportwaffe auch zu bekommen, die ihnen laut Gesetz zugesichert wurde. Oder sind das nur Machenschaften der einzelnen Sportverbände, die dem eigentlichen Gesetz ihr ganz persönliches Tüpfelchen auf dem I verpassen wollen... Man kann sich das bei Anfängern gut vorstellen und das ist auch richtig, aber man sollte wohl etwas sensibler - sprich weiser, zwischen diesen und den getreuen "Senioren" der Zeit unterscheiden, und sollte nicht stümperhaft und verbissen alles in ein und die gleiche Mühle schmeissen, auf den Knopf drücken und sich hernach eines besseren Gefühls ermächtigen, die Welt etwas sicherer gemacht zu haben......

Was meinen Sie dazu, Herr Peter Bleich ?

Mit freundlichem Gruß

Mayor

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Ein alter Hase, 67 Jahre, (sieht aus wie mancher von uns mit 50 nicht mehr - gesund und sportlich) Waffensammler seit vielen Jahren (militärische Kurzwaffen), aktiver Sportschütze seit vielen Jahren, besitzt lediglich eine 9mm Dienstwaffe als Sportpistole und wollte nun gern einen 357er Rev. als Zweitwaffe haben, die ihm ja laut Gesetzgeber als aktiver Sportschütze zustehen soll... Sein Verein verkündete ihm aber, dass das nicht mehr so einfach ginge und man erst regelmässige Trainingsnachweise erbringen müsse, die man in Offenburg sehen will... Leider hatte der Mann seinen 357er S&W vor 5 Jahren verkauft, weil er glaubte er würde ihn nicht mehr brauchen- und weil er natürlich auch nicht mit solchen Entwicklungen auf dem Gebiet rechnen konnte...

Steht die Frage, ob das tatsächlich so vom Gesetzgeber beabsichtigt gewesen ist und man selbst altgestandenen Teilnehmern des Sportschiessbetriebes, die nicht immer Zeit hatten/haben auf dem Schießstand zum Schiessen zu sein, aber regelmässig ihre Aufsichten machen, eine derartige Behandlung angedeihen zu lassen, wenn sie nichts weiter als ihr angestandenes "Recht" einfordern, jene 2. Sportwaffe auch zu bekommen, die ihnen laut Gesetz zugesichert wurde. Oder sind das nur Machenschaften der einzelnen Sportverbände, die dem eigentlichen Gesetz ihr ganz persönliches Tüpfelchen auf dem I verpassen wollen... Man kann sich das bei Anfängern gut vorstellen und das ist auch richtig, aber man sollte wohl etwas sensibler - sprich weiser, zwischen diesen und den getreuen "Senioren" der Zeit unterscheiden, und sollte nicht stümperhaft und verbissen alles in ein und die gleiche Mühle schmeissen, auf den Knopf drücken und sich hernach eines besseren Gefühls ermächtigen, die Welt etwas sicherer gemacht zu haben......

Was meinen Sie dazu, Herr Peter Bleich ?

Mit freundlichem Gruß

Mayor

WO ist das Problem??

Selber schlecht informiert und erstmal auf den Verein schimpfen??

Der Verein KANN seit neuem WaffG keine Bedürfnisse mehr ausstellen.

DAS kann nur noch der Verband. DAZU BRAUCHT der Verband den Nachweis der regelmässigen Trainingsteilnahme in den letzten 12 Monaten, also entwerder 18 Termine oder 1x im Monat.

Ob der Senior regelmässig Aufsicht macht oder nicht ist unrelevant, die Trainingstermine werden vom Gesetz gefordert!

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WO ist das Problem??

Selber schlecht informiert und erstmal auf den Verein schimpfen??

Der Verein KANN seit neuem WaffG keine Bedürfnisse mehr ausstellen.

DAS kann nur noch der Verband. DAZU BRAUCHT der Verband den Nachweis der regelmässigen Trainingsteilnahme in den letzten 12 Monaten, also entwerder 18 Termine oder 1x im Monat.

Ob der Senior regelmässig Aufsicht macht oder nicht ist unrelevant, die Trainingstermine werden vom Gesetz gefordert!

Nein, er schimpft nicht auf den Verein, sondern auf die Zustände in Deutschland - das ist ein Unterschied. Du nicht?

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Den Worten von HornerArms ist nichts mehr hinzuzufügen ...

Als "Alter Hase" sollte man sich nicht nur mit der Waffentechnik und dem praktischen Schießen gut auskennen sondern auch vom Waffenrecht Kenntnis haben. Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Besser erstmal richtig informieren statt zu meckern !

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Gast Nightingale
und wollte nun gern einen 357er Rev. als Zweitwaffe haben, die ihm ja laut Gesetzgeber als aktiver Sportschütze zustehen soll... Sein Verein verkündete ihm aber, dass das nicht mehr so einfach ginge und man erst regelmässige Trainingsnachweise erbringen müsse, die man in Offenburg sehen will...

Der Trainingsnachweise werden nicht nur in Offenburg sondern mittlerweile in ganz Deutschland gefordert, wenn man ein waffenrechtliches Bedürfnis beantragt. Der gutaussehende, ältere Herr sollte jetzt mal alle Schießteilnahmen der vergangegen 12 Monate auf ein Blatt Papier schreiben und sich von den Schießständen auf denen er geschossen hat per Unterschrift und Stempel bestätigen lassen.

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Ein erneutes Bedürfnis für weitere Sportwaffen wird nun mal nur den "aktiven" Schützen zugestanden. Wer weitere Waffen auf die grüne WBK benötigt, ist leider genötigt, das Bedürfnis an Hand seiner Trainingstermine nachzuweisen. Allein schon die Formulare, die sich die Verbände für die Befürwortung gebastelt haben, lassen hier wenig Spielraum (obwohl einige davon schwachsinniger aufgebaut sind als die reinen Behördenformulare).

Dem Verein sind hier die Hände gebunden, da er sich an die Vorgaben vom Verband halten muss. Diese Vorgaben fordern einen Nachweis über die Teilnahme am Training.

Außerdem wird aber nur über regelmäßige Teilnahme am Training gesprochen. Zum Erwerb einer Waffe in .357 Magnum ist ein Training ausschließlich in diesem Kaliber doch gar nicht erforderlich. Trainieren kann man auch mit Pistole, KK, Vorderlader usw.

Sollte der Verband aber ein regelmäßiges Training mit 9 mm Pistole nicht als Bedürfnisgrundlage für den Erwerb eines Revolvers .357 Magnum anerkennen, kann ich nur eines empfehlen :

Wählt solche D****n schleunigst von ihren Posten ab !!!

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Den Worten von HornerArms ist nichts mehr hinzuzufügen ...

Als "Alter Hase" sollte man sich nicht nur mit der Waffentechnik und dem praktischen Schießen gut auskennen sondern auch vom Waffenrecht Kenntnis haben. Dies scheint hier aber nicht der Fall zu sein. Besser erstmal richtig informieren statt zu meckern !

Wenn man sich nur mit seinen 2 - oder 3 Sportpistolen beschäftigen muss, den Schiesszeiten und der verbotenen Munition auf seinem Schießstand... ist es weniger ein Problem die neuen Sport-Verwaltungs-Rechts-Grundsatz-Gpflogenheits-Ordnung für Sportschützen zu wissen, als für jemanden der sich mit tausend Waffen und vielen anderen Dingen im Leben beschäftigt, die damit zusammenhängen. Typisch Jungsportler. Ich hatte etwas philosophisches Grunddenken in der Frage erwartet, falls er weiss was das ist. Sonst lieber NIX. :D

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Ein erneutes Bedürfnis für weitere Sportwaffen wird nun mal nur den "aktiven" Schützen zugestanden. Wer weitere Waffen auf die grüne WBK benötigt, ist leider genötigt, das Bedürfnis an Hand seiner Trainingstermine nachzuweisen. Allein schon die Formulare, die sich die Verbände für die Befürwortung gebastelt haben, lassen hier wenig Spielraum (obwohl einige davon schwachsinniger aufgebaut sind als die reinen Behördenformulare).

Dem Verein sind hier die Hände gebunden, da er sich an die Vorgaben vom Verband halten muss. Diese Vorgaben fordern einen Nachweis über die Teilnahme am Training.

Außerdem wird aber nur über regelmäßige Teilnahme am Training gesprochen. Zum Erwerb einer Waffe in .357 Magnum ist ein Training ausschließlich in diesem Kaliber doch gar nicht erforderlich. Trainieren kann man auch mit Pistole, KK, Vorderlader usw.

Sollte der Verband aber ein regelmäßiges Training mit 9 mm Pistole nicht als Bedürfnisgrundlage für den Erwerb eines Revolvers .357 Magnum anerkennen, kann ich nur eines empfehlen :

Wählt solche D****n schleunigst von ihren Posten ab !!!

Sehr gut, danke für diese Antwort. Ich werde sie dem Mann übermitteln. :icon14:

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Lieber Mayor,

die ganze Prozrdur mit Schießterminen, Verbandsnachweis ... steht nunmal so im WaffG. Da müssen sich auch rüstige Rentner die 20 Jahre jünger aussehen

dran halten. Ich denke das diesee Verbandsnachweiskacke hier niemand toll findet, ist aber so und wir müssen damit leben.

Wenn du es philosophisch sehen willst habe ich eine Frage an Dich:

Darf Dein Freund mit seinem Auto so schnell fahren wie er will? Nur weil er 20 Jahre jünger aussieht wie er ist? Gilt die StVo deswegen führ ihn nicht? :00000733:

Die nur mal so zum Vergleich :rolleyes:

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Liebe Schützenkollegen, jetzt kommt mal runter von eurem hohen Roß! Ein bisschen weniger Oberlehrer und weniger Überheblichkeit, bitte.

Mayor, ich verstehe deinen Groll, aber so ist nun mal der Ablauf.Als Schütze und Waffensammler sollten die 18 Termine aber doch kein Problem sein, oder?

... aber er ärgert sich darüber wie Schütze Arsch im letzten Glied behandelt zu werden, ganz egal von wem - und das mit Recht. Sein Verhältnis zum Verein ist sehr gut und der Schützenmeisetr wies ihn ja auch mit grösstem Bedauern auf diese Tatsache hin. Der Mann ist Diplom-Ing und ist noch immer irgendwo unterwegs in der Welt, kann also nicht jede Woche in stoischer Interessenstreue auf dem Schißstand antanzen... Keine Lösung für solche Fälle vorgesehen?... Das meine ich - Die Sonderfälle, für die man vor Jahren auf allen Gebieten noch Sinn, Herz und Verständnis zeigte, (wie heute z.B. für die Gehälter verschiedener Bosse der Zeit), gibt es in dem Bereich wohl nicht mehr...

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Die regelmäßige Teilnahme am Training bedeutet ja nicht unbedingt mindestens 18 mal. Das steht nirgends im Gesetz. Diese Zahl hat sich in der Praxis eingebürgert, auch bei den Verbänden.

Vorschlag: Den Vordruck für den Verband ausfüllen und eine Anlage mit freiem Text und Begründung beilegen. Der Verband wird ja dann etwas antworten. Übrigens, wenn der Mann als Aufsicht tätig ist, nimmt er doch erst recht am Schießtraining teil. Wieso kann der Verein das dem Verband denn nicht bestätigen ?

Ist zwar jetzt keine Philosophie, aber, ich denke, brauchbar.

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All' das ist hier seit 2003 zur Genüge durchgekäut worden.

Man nutze die SuFu.

Keiner der hier anwesenden kann an den Gesetzen etwas ändern. Jedenfalls nicht dirket.

Es wurde nach den Voraussetzungen für eine zweite KW gefragt und die Antwort korrekt gegeben.

Es gibt von Verband zu Verband unterschiedliche Handhabungen. Auch das ist hier nachzulesen.

Unter anderem war Gleichbehandlung aller das Ziel. Wenn er sich als Schütze Arsch sieht, ist er selbst schuld. Es gelten für alle die gleichen Bedingungen. er will bevorzugt werden und das geht eben nicht.

Heinrich

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Gibt es den Begriff des Regelbedürfnisses auf 2 KW als Sportschütze nicht mehr?

Klar gibt es den. Die Betonung liegt auf "Sportschütze". Und damit ist der Aktive gemeint. Wenn Du drei Jahre lang die WBK im Besitz hast, prüft danach auch keiner mehr das Bedürfnis für die eigetragenen Waffen.

Bei Neuantrag auf Grün sieht das schon wieder anders aus. Regelbedarf, ja, aber nur, wenn Du nachweist, dass Du Sportschütze bist und regelmäßig trainiert.

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Die regelmäßige Teilnahme am Training bedeutet ja nicht unbedingt mindestens 18 mal. Das steht nirgends im Gesetz. Diese Zahl hat sich in der Praxis eingebürgert, auch bei den Verbänden.

Vorschlag: Den Vordruck für den Verband ausfüllen und eine Anlage mit freiem Text und Begründung beilegen. Der Verband wird ja dann etwas antworten. Übrigens, wenn der Mann als Aufsicht tätig ist, nimmt er doch erst recht am Schießtraining teil. Wieso kann der Verein das dem Verband denn nicht bestätigen ?

Ist zwar jetzt keine Philosophie, aber, ich denke, brauchbar.

Jou, das war es, danke. Ich werde es so weitergeben - Also doch mehr oder weniger schleichende Willkür, die sich langsam zeigt - ich wusste das schon immer irgendwie - er übrigens auch. Er kennt das Waffengesetz geradezu auswendig, konnte aber seinen persönlichen Fall nicht definiert finden - ich übrigens auch nicht...

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Die regelmäßige Teilnahme am Training bedeutet ja nicht unbedingt mindestens 18 mal. Das steht nirgends im Gesetz. Diese Zahl hat sich in der Praxis eingebürgert, auch bei den Verbänden.

Vorschlag: Den Vordruck für den Verband ausfüllen und eine Anlage mit freiem Text und Begründung beilegen. Der Verband wird ja dann etwas antworten. Übrigens, wenn der Mann als Aufsicht tätig ist, nimmt er doch erst recht am Schießtraining teil. Wieso kann der Verein das dem Verband denn nicht bestätigen ?

Ist zwar jetzt keine Philosophie, aber, ich denke, brauchbar.

Oberlehrer an:

Wer Aufsicht hat, schießst nicht.

Oberlehrer aus!

Habe heute übrigens meine Befürwortungen für die 3. und 4. KW bekommen.

Und stellt euch vor, das vom DSB(NDSB) :00000733:

Das alles ohne Trainingsnachweis..........

Könnte am vielen Training und der Teilnahme an Meisterschaften liegen ;)

Nu lasse ich mir hübsch die neuen Ballermänner eintragen .

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Oberlehrer an:

Wer Aufsicht hat, schießst nicht.

Oberlehrer aus!

Habe heute übrigens meine Befürwortungen für die 3. und 4. KW bekommen.

Und stellt euch vor, das vom DSB(NDSB) :00000733:

Könnte am vielen Training und der Teilname an Meisterschaften liegen ;)

Wenn man als Aussentehender sich das so anhört, fragt man sich wieso es überhaupt noch Menschen gibt, die sich so als Kleinkind behandeln lassen und nicht einfach sich eine Waffe so besorgen. Muss daran liegen, dass vielleicht der eine oder andere spass an dem Sport hat

Joker

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Oberlehrer an:

Wer Aufsicht hat, schießst nicht.

Oberlehrer aus!

Habe heute übrigens meine Befürwortungen für die 3. und 4. KW bekommen.

Und stellt euch vor, das vom DSB(NDSB) :00000733:

Könnte am vielen Training und der Teilname an Meisterschaften liegen ;)

Wenn die Betonung allein auf Vielschiessen liegt stimmt das wohl. Wobei wir dann bei der üblichen, endlosen, sinnlosen Haarspalterei der Dinge wären, die dauernd von oben kommend das Leben unten so kompliziert macht... Ein aktiver Schütze der schiesst wenn er kann tut das juristisch betrachtet genauso "regelmässig" wie einer der in jeder Woche 2 X tausend Schuss verballert - Obwohl es real nicht so ist, ist es real so... Natürlich meldet man vom Verein lieber 2000 Schuss bei oberfleissigem Dauertraining (Aufsichten zählen mit) eines Schützen nach Offenburg als das mickrige Geklacker eines anderen, der so wenig Zeit hat und sich freut wenn er überhaupt mal dazu kommt, wie z.B. ein Mediziner. "Was, kaum Training und will 'ne 2. Wumme? Der soll mal die Praxis dicht machen und hier ordentlich mit seiner KK einlegen, oder wie oder was..." Das kann's nicht sein - und das ist es auch nicht. Dann wären bereits alle Werte des Schießsports im A. und keine Rede mehr wert.

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Wenn die Betonung allein auf Vielschiessen liegt stimmt das wohl. Wobei wir dann bei der üblichen, endlosen, sinnlosen Haarspalterei der Dinge wären, die dauernd von oben kommend das Leben unten so kompliziert macht... Ein aktiver Schütze der schiesst wenn er kann tut das juristisch betrachtet genauso "regelmässig" wie einer der in jeder Woche 2 X tausend Schuss verballert - Obwohl es real nicht so ist, ist es real so... Natürlich meldet man vom Verein lieber 2000 Schuss bei oberfleissigem Dauertraining (Aufsichten zählen mit) eines Schützen nach Offenburg als das mickrige Geklacker eines anderen, der so wenig Zeit hat und sich freut wenn er überhaupt mal dazu kommt, wie z.B. ein Mediziner. "Was, kaum Training und will 'ne 2. Wumme? Der soll mal die Praxis dicht machen und hier ordentlich mit seiner KK einlegen, oder wie oder was..." Das kann's nicht sein - und das ist es auch nicht. Dann wären bereits alle Werte des Schießsports im A. und keine Rede mehr wert.

Ich weiß ja was du meinst. Aber man darf niemals vergessen, dass man es mit Menschen zu tun hat und auch derer Wilkür ausgesetzt sein kann. Soll heißen: Wenn der Macker vom Verband den Antrag von X vor sich hat und nachforscht, sich herausstellt das X kaum schießt und auch keine Wettkämpfe bestreitet, braucht X auch nicht mehr Waffen.

Beim Antrag von Y sieht er, dass Y auf Meisterschaften schießt, sich also durch viel Training dazu qualifiziert, gönnt der Macker dem Y auch weitere Waffen. Denn Y ist sehr aktiv und tut was im/für den Verband.

Das ist Wilkür..............

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Ich weiß ja was du meinst. Aber man darf niemals vergessen, dass man es mit Menschen zu tun hat und auch derer Wilkür ausgesetzt sein kann. Soll heißen: Wenn der Macker vom Verband den Antrag von X vor sich hat und nachforscht, sich herausstellt das X kaum schießt und auch keine Wettkämpfe bestreitet, braucht X auch nicht mehr Waffen.

Beim Antrag von Y sieht er, dass Y auf Meisterschaften schießt, sich also durch viel Training dazu qualifiziert, gönnt der Macker dem Y auch weitere Waffen. Denn Y ist sehr aktiv und tut was im/für den Verband.

Das ist Wilkür..............

Das ist beruhigend, denn dann gibt es ja für den Mann noch Hoffnung, z.B. in dem man all die kleinen Hobbygesetzeshüter in den Schützenhäusern mit etwas Geist und Geschick von ihrer Krabbelmission ablenken- und zur Raison bringen kann... :rolleyes:

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Das ist beruhigend, denn dann gibt es ja für den Mann noch Hoffnung, z.B. in dem man all die kleinen Hobbygesetzeshüter in den Schützenhäusern mit etwas Geist und Geschick von ihrer Krabbelmission ablenken- und zur Raison bringen kann... :rolleyes:

Unser ex Sportleiter wollte mir meine ersten 2 Bedürfnisse für KW verweigern. 2 Bedürfnisse gleichzeitig unterschreibt er nicht, weil das der NDSB sowieso nicht bewilligt und das wohl ein schlechtes Licht auf den Verein werfen würde. Arroganz und Wilkür!

Das gelaber von dem war natürlich kompletter Schrott. Bin dann direkt zum Vorstand und habe mir so die Unterschriften geholt.

Mit unserem neuen Sportleiter und den Bedürfnissen der 3. und 4. KW hieß es dann nur: "Klar, machen wir. Könnte aber Probleme geben und ich müsse mich evtl. zwischen zwei Waffen entscheiden."

Hat ja aber alles bestens geklappt.

Nicht aufgeben und den Ignoranten die Stirn zeigen. Das kennen die oftmals gar nicht, sind erschrocken und geben nach.

Ist halt wie im echten Leben, man muss für seine Rechte kämpfen.............

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Unser ex Sportleiter wollte mir meine ersten 2 Bedürfnisse für KW verweigern. 2 Bedürfnisse gleichzeitig unterschreibt er nicht, weil das der NDSB sowieso nicht bewilligt und das wohl ein schlechtes Licht auf den Verein werfen würde. Arroganz und Wilkür!

Das gelaber von dem war natürlich kompletter Schrott. Bin dann direkt zum Vorstand und habe mir so die Unterschriften geholt.

Mit unserem neuen Sportleiter und den Bedürfnissen der 3. und 4. KW hieß es dann nur: "Klar, machen wir. Könnte aber Probleme geben und ich müsse mich evtl. zwischen zwei Waffen entscheiden."

Hat ja aber alles bestens geklappt.

Nicht aufgeben und den Ignoranten die Stirn zeigen. Das kennen die oftmals gar nicht, sind erschrocken und geben nach.

Ist halt wie im echten Leben, man muss für seine Rechte kämpfen.............

OHNE Schiessnachweise?

Nach neuem Waffenrecht??

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