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IGNORED

Altbeschuss - noch gültig?


CAT122

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bräuchte mal eine Auskunft von den Experten:

Um mit einer Waffe zu schiessen braucht sie einen gültigen Beschuss.

soweit alles klar, aber welcher alte Beschuss ist noch gültig?

1. Beispiel: Pistole 08 von 1917 mit den kaiserlichen militärischen Abnahmestempeln - noch gültig?

2. Beispiel: Mauser Mod. 1914 mit zivilem Beschuss "Krone über U" - noch gültig?

3. Beispiel K98 1944 mit Waa Abnahme - gültig?

bzw gibt es Regeln, was noch gültig ist und was nicht und wo kann man die nachlesen?

Gruß

Klaus

Geschrieben
Alle drei: Definitiv NEIN!

Quellen zum Nachlesen = aktuelles Beschußgesetz. (Musst Du erGoogeln)

Ich meine das alle noch gültig sind http://www.gesetze-im-internet.de/beschg/__22.html da es in den Übergangsvorschriften heisst.

(2) Ein vor Inkrafttreten dieses Gesetzes erteiltes oder anerkanntes Prüfzeichen gilt als Prüfzeichen im Sinne dieses Gesetzes

Geschrieben

Sehe ich auch so wie Ente. Der Beschusspflicht unterliegen alle drei, da nach 1891 hergestellt.

Die Frage ist eher, ob man sich mit so einem alten Teil noch wohlfühlt. Also ich würde das erst nochmals vom Beschussamt durchchecken lassen.

Geschrieben

Ähem, ich wäre mir da zumindestens bei der WaA - Abnahme nicht so sicher. Die Wehrmachtsabnahme war nämlich kein anerkannter Beschuß und beschußrechtlich eigentlich schon immer ein nullum.

Geschrieben
Ich bräuchte mal eine Auskunft von den Experten:

Um mit einer Waffe zu schiessen braucht sie einen gültigen Beschuss.

soweit alles klar, aber welcher alte Beschuss ist noch gültig?

1. Beispiel: Pistole 08 von 1917 mit den kaiserlichen militärischen Abnahmestempeln - noch gültig?

2. Beispiel: Mauser Mod. 1914 mit zivilem Beschuss "Krone über U" - noch gültig?

3. Beispiel K98 1944 mit Waa Abnahme - gültig?

bzw gibt es Regeln, was noch gültig ist und was nicht und wo kann man die nachlesen?

Gruß

Klaus

Die Waffen mit militärischem Beschuß waren und sind im zivilen Bereich nicht gültig. Deine 08 und Dein K98 kannst Du zur Zeit also nicht benutzen.

Noch eine Bemerkung zum kaiserlichen militärischen Abnahmestempel: Den hat es nie gegeben, nur königliche. Bis 1918 gab es im Deutschen Reich vier Königreiche.

Klaas

Geschrieben

Hallo Klaas,

auf der regulären P08 sind die Abnahme- und Beschussstempel der prüfenden Beamten

und das Reichshoheitszeichen (Adler).

Von Abnahmestempeln der einzelnen Königreiche ist mir nichts bekannt

Geschrieben
...auf der regulären P08 sind die Abnahme- und Beschussstempel der prüfenden Beamten

und das Reichshoheitszeichen (Adler).

Von Abnahmestempeln der einzelnen Königreiche ist mir nichts bekannt

Leider nur teilweise richtig. Es gab bis 1918 kein "Reichshoheitszeichen". Das Heer bestand aus den Kontingenten der Bundesstaaten. Der heraldische Adler war das militärische Beschußzeichens Preußens. Württemberg hatte die Geweihstange, Bayern den Löwen und Sachsen ein gekröntes AR. Die Marine (als einziger Armeeteil, der nicht der Hoheit eines Bundesstaaates unterstand, also als wirkliche "Reichsmarine") hatte eigene militärische Beschußzeichen). Daß der Adler so häufig ist, ist eine Folge, daß Preußen das (mit Abstand) größte Kontingent zum Reichsheer stellte.

Daß es auf Pistolen 08 nur Adler gab, liegt nur daran, daß die beiden Hersteller (bis 1918!) in Erfurt und Berlin (also im Zuständigkeitsbereich des preußischen Heeres) saßen. Die Preußen machten in diesem Falle die Abnahme für die Lieferungen an die anderen Kontingente.

Zur eigentlichen Frage:

1: Nein (nur militärischer Beschuß)

2: ja, noch gültig

3: Nein (nur militärischer Beschuß)

Schon das Beschußgesetz von 1891 (und alle weiteren Beschußgesetze sind da inhaltlich gleich) erkannte nur einen zivilen Beschuß an. Der militärische Beschuß lag nicht im Zuständigkeitsbereich des Beschußgesetzes und wurde nicht als gültiger Beschuß anerkannt.

Geschrieben
Noch ne Fundstelle hinterher, bevor man mich hier noch steinigt...

Danke für den Link ! :icon14: Kannte ich noch gar nicht...

Diese Aussage des Beschussamtes in den FAQ ist eigentlich auch einleuchtend:

Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt?

Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist.

Geschrieben

@Sachbearbeiter

der Adler wird im "Handbuch Deutscher Waffenstempel" Reichshoheitszeichen genannt

Zitat S 177:

"Grundsätzlich trugen alle deutschen Militärwaffen ein Nationales Hoheitszeichen, den Reichsadler, auf der Hülse

oder die Laufwurzel aufgeschlagen und/oder das Herrschermonogramm mit Krone auf dem Schaft aufgeschlagen "

Geschrieben
@Sachbearbeiter

der Adler wird im "Handbuch Deutscher Waffenstempel" Reichshoheitszeichen genannt

Zitat S 177:

"Grundsätzlich trugen alle deutschen Militärwaffen ein Nationales Hoheitszeichen, den Reichsadler, auf der Hülse

oder die Laufwurzel aufgeschlagen und/oder das Herrschermonogramm mit Krone auf dem Schaft aufgeschlagen "

Den sog. "Reichseigentumsstempel" (bzw. einen Stempel mit einem "Reichshoheitszeichen") hat es nie gegeben (auch wenn es in dem Buch behauptet wird). Da hat man den preußischen militärischen Beschußstempel als Hoheitszeichen fehlgedeutet. Die tatsächliche Bedeutung des Adlerstempels kannst im gleichen Buch auch nachlesen, wenn Du die Stempelvorschriften für Gewehr 88 oder Gewehr 98 liest.

Im übrigen haben die anderen drei deutschen Königreiche (neben Preußen gab es im Deutschen reich bis 1918 noch Könige in Bayern, Schsen und Württemberg) eigene militärische Beschußzeichen gehabt; Bayern den Löwen; Württemberg die Geweihstange und Sachse ein AR.

Zumindest den bayerischen Löwen findest Du häufiger auf G98 (Amberg-Fertigung). In der Bayerischen Fassung der Stempelvorschrift für das G98 steht übrigens der Satz "Anstelle des heraldischen Adlers tritt der heraldische Löwe, ..."

Geschrieben

Vieleicht hat es auch daran gelegen, dass die meisten Gewehrfabriken ausser Amberg in preussischem Besitz waren,

Sachsen und Würthemberg hatten keine eigenen.

Und die Abnahmebeamten kamen alle von der GPK oder irre ich mich?

Geschrieben

Eine Grenze noch für den Spickzettel: Waffen der Bundeswehr sowie von Landes- und Bundesbehörden, die nach dem 14.06.1968 beschossen wurden, müssen nicht erneut beschossen werden. Für alle anderen (Reichswehr, aber auch Bundeswehr, Polizei, Zoll etc. bis zum genannten Datum) gilt: Nachbeschuss ist vorgeschrieben.

Geschrieben
Meines Wissens je nach speziellem Aufwand so zwischen 50 und 80, -Euronen.

In Ulm kostet das 21,56 € - z.B. Neubeschuss einer P 38. am 15.07.2003. - 50/80 wäre bisschen arg teuer, denke ich. :)

Geschrieben
Und die Transportkosten...

Da kommen nochmal die Peketkosten für die Hinreise dazu, richtig. Macht dann zusammen ca. 28/30 €, wenn man eine einzelne Waffe zum Beschuss schickt. Man kann aber vorher auch das Beschussamt per Telefon kontaktieren und alle Einzelheiten klären, wenn man z.B. mehrere Waffen beschiessen lassen will. Sind alles nette Leute da, die gerne Auskunft geben. Die Kosten für den Beschuss einer einzelnen Waffe setzen sich wie folgt zusammen: Beschussgebühren 1 Pistole mit 1 Lauf 11,25 €. Beschussmittel 1 Pistole mit 1 Lauf 2,00 €. Verpackungskosten 8,31 €. So war das Anno 2003. Ich glaube nicht, dass sich da irgendwas gross geändert hat - vielleicht ein klein wenig teurer heut, wie alles...

Geschrieben
Hab ich wohl noch die DM-Preise im Kopf gehabt. :wub:

Keine Ursache. Was nicht ist kann ja immer noch werden... Da wollte mal einer ein Paar gute Schnürsenkel für 120 € kaufen. Sagte die Verkäuferin: "Sie meinen 1,20 Euro." "Nein", sagte der, "ich meine 120." "So teure Schnürsenkel haben wir nicht!" "Gut, dann komme ich nächstes Jahr wieder"... :D

Geschrieben

Hab heute vom Beschussamt Melrichstadt folgende Antwort auf eine Anfrage wg. Gültigkeit von altem Beschuss bekommen:

1. Militärischer Beschuss vor 1968 hat keine zivile Gültigkeit.

2. Alte zivile Beschusszeichen behalten ihre Gültigkeit.

3. Eine Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn eine Prüfung nicht oder nur unter der Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der Waffe durchgeführt werden kann. Die Bescheinigung enthält den Hinweis, dass die Waffe zum Schießen nicht mehr verwendet werden darf.

Geschrieben
Hab heute vom Beschussamt Melrichstadt folgende Antwort auf eine Anfrage wg. Gültigkeit von altem Beschuss bekommen:

1. Militärischer Beschuss vor 1968 hat keine zivile Gültigkeit.

2. Alte zivile Beschusszeichen behalten ihre Gültigkeit.

3. Eine Bescheinigung kann nur ausgestellt werden, wenn eine Prüfung nicht oder nur unter der Gefahr einer Beschädigung oder Zerstörung der Waffe durchgeführt werden kann. Die Bescheinigung enthält den Hinweis, dass die Waffe zum Schießen nicht mehr verwendet werden darf.

Wenn uns hier jetzt noch einer erklären könnte weshalb ziviler Beschuss seine Gültigkeit behalten hat und militärischer Beschuss, einschliesslich der der modernen Bundeswehr vor dem 01.06.1968, nicht anerkannt wird, dann haben wir wieder einmal das Tal der logischen Erklärungen erreicht, an dessen Grund die Weisheit ruht, die uns immer so gesund und hellsichtig macht.

Geschrieben
Wenn uns hier jetzt noch einer erklären könnte weshalb ziviler Beschuss seine Gültigkeit behalten hat und militärischer Beschuss, einschliesslich der der modernen Bundeswehr vor dem 01.06.1968, nicht anerkannt wird, ...

Gern. Die Erklärung ist ganz einfach: Weil das Beschußgesetz das so vorsieht.

Geschrieben
Gern. Die Erklärung ist ganz einfach: Weil das Beschußgesetz das so vorsieht.

Wer hat das erlassen und warum? Es muss ja schliesslich einen Grund gegeben haben, den mal zu erfahren wäre interessant und nicht allein die Feststellung, dass es so ist...

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