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IGNORED

Keine voreinträge auf gültige WBK (grün)


Peng008

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin moin,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 1987 die Sachkunde im Polizeipräsidium Bonn für eine private Sicherheitsfirma abgelegt, habe dann für mehrere jahre einen Waffenschein und eine Dienstwaffe getragen.

1994 habe ich eine Waffenbesitzkarte beantragt und auch bekommen,

auf diese Karte habe ich 2 Waffen im Kaliber 4mm lang eintragen lassen und auch gekauft.

Ich wohne jetzt wieder in Nordfriesland und wollte bei der zuständigen Behörde in Husum einige neue Voreinträge (4mm und 4mm M20) vornehmen lassen.

Dabei stellte sich heraus das der Sachbearbeiter in Bonn vergessen hatte in meiner Akte die vorhandene Sachkundeprüfung anzukreuzen.

Aus diesem Grund weigert sich nun die zuständige Sachbearbeiterin die Einträge vorzunehmen.

Rückfragen bei der Polizei in Bonn und bei meiner alten Firma ergaben das die Daten nicht mehr vorhanden waren.

Auch der belegbare hinweis auf den Waffenschein sowie vier Jahre Bundeswehr, zum teil als Waffen und Schießausbilder interessierten die Sachbearbeiterin nicht.

Da ich auf einer Insel wohne ist ein neuer Sachkundelehergang für mich mit hohen Kosten verbunden (Übernachtungen und Verpflegung auf dem Festland, dazu noch die Fahrkarten.)

Meine Frage nun:

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir da weiterhelfen?

MfG von der Insel

Peng008

Geschrieben
Moin moin,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe 1987 die Sachkunde im Polizeipräsidium Bonn für eine private Sicherheitsfirma abgelegt, habe dann für mehrere jahre einen Waffenschein und eine Dienstwaffe getragen.

1994 habe ich eine Waffenbesitzkarte beantragt und auch bekommen,

auf diese Karte habe ich 2 Waffen im Kaliber 4mm lang eintragen lassen und auch gekauft.

Ich wohne jetzt wieder in Nordfriesland und wollte bei der zuständigen Behörde in Husum einige neue Voreinträge (4mm und 4mm M20) vornehmen lassen.

Dabei stellte sich heraus das der Sachbearbeiter in Bonn vergessen hatte in meiner Akte die vorhandene Sachkundeprüfung anzukreuzen.

Aus diesem Grund weigert sich nun die zuständige Sachbearbeiterin die Einträge vorzunehmen.

Rückfragen bei der Polizei in Bonn und bei meiner alten Firma ergaben das die Daten nicht mehr vorhanden waren.

Auch der belegbare hinweis auf den Waffenschein sowie vier Jahre Bundeswehr, zum teil als Waffen und Schießausbilder interessierten die Sachbearbeiterin nicht.

Da ich auf einer Insel wohne ist ein neuer Sachkundelehergang für mich mit hohen Kosten verbunden (Übernachtungen und Verpflegung auf dem Festland, dazu noch die Fahrkarten.)

Meine Frage nun:

Wer hat ähnliche Erfahrungen gesammelt und kann mir da weiterhelfen?

MfG von der Insel

Peng008

Zwar sind die Daten bezüglich der Sachkundeprüfung bei deiner ehemaligen Firma nicht mehr vorhanden, evtl. können die allerdings bestätigen das zur Ausübung deiner damaligen Tätigkeit eine Sachkunde abgelegt werden musste?

Blablabla....

Bestätigen wir Hr. XYZ das eine der Vorrausetzungen, zur Ausübung seiner Tätigkeit in unserem Unternehmen, eine abgelegte Sachkundeprüfung war......

Blablabla....

mit freundlichen Grüßen,

Ihre Sicherheitsfirma XYZ

Den Herren vom Amt reicht meistens "IRGENDETWAS" schriftliches um im Fall der Fälle eine "Geh aus dem Gefängniss" Karte in der Hand zu haben.

Gruß,

Thomas

Geschrieben

Hallo und erst mal herzlich willkommen im Forum ! :)

So wie Thomas sehe ich es auch und wenn Du sogar den Waffenschein belegen kannst, sollte das doch Nachweis genug sein.

Ich vermute, dass sich die Sachbearbeiterin nicht mit der "alten" Sachkunde zufriedengibt und eine nach § 7 WaffG2002 fordert. Das ist zwar nicht üblich, wenn jemand zuvor schon aufgrund der Sachkunde alt eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten hat, aber sie darf es fordern.

Da der Knackpunkt in Deinem Fall wohl nur die Kenntnisse des WaffG2002 bzw. die Änderungen zum WaffG1976 sein können, würde ich ein persönliches Gespräch bei Deiner Waffenbehörde vorschlagen, in welchem festgestellt wird, ob Du Dich im geltenden WaffG auch auskennst. Einen Versuch ist es zumindest wert...

Drück Dir die Daumen, dass das noch hinhaut.

Grüssle

SBine

:angel:

Geschrieben
Ich vermute, dass sich die Sachbearbeiterin nicht mit der "alten" Sachkunde zufriedengibt und eine nach § 7 WaffG2002 fordert. Das ist zwar nicht üblich, wenn jemand zuvor schon aufgrund der Sachkunde alt eine waffenrechtliche Erlaubnis erhalten hat, aber sie darf es fordern.

Gibt es den Grundsatz "Einmal sachkundig, immer sachkundig" nicht mehr? Wäre toll, wenn Du die rechtliche Grundlage für einen solchen Standpunkt (WSK neu machen nach Änderung gesetzlicher Rahmenbedingungen) herbeizaubern könntest ;-) Dann wären doch so einige Diskussionen vom Tisch.

Grüße

André

Geschrieben
Hi,

du hast doch noch deine WBK oder?

wenn ja bist Du auch sachkundig, denn ohne sachkunde keine WBK.

Versuch es mal auf diese Schiene.

Gruss

voyager

Nee, auf der Schiene laeuft das leider nicht (ueberall?). Frueher brauchte man keine Sachkundepruefung die mit der heutigen vergleichbar waere. Wir hatten das ganze auch schon im Verein.

Da mussten Leute die 30 jahre schiessen, Polizist und Schiessausbilder sind, die Sachkunde ablegen.

Wer keine neue Sachkunde nach §7 vorweisen kann, bekommt auch keinen neuen Voreintrag - dabei spielt es auch keine Rolle, dass die Person bereits eine WBK besitzt auf der Waffen eingetragen sind.

Kann natuerlich sein, dass das nicht in ganz Deutschland so ist, aber bei uns muesstest du leider deine Sachkundepruefung nachholen.

Geschrieben

Hi,

bei uns ist es aber so.

Unsere Sblerin begründet das mit, wenn es Änderungen in der STVO gibt muss ich auch keinen neuen Führerschein machen.

Gruss

voyager

Geschrieben
Hi,

bei uns ist es aber so.

Unsere Sblerin begründet das mit, wenn es Änderungen in der STVO gibt muss ich auch keinen neuen Führerschein machen.

Gruss

voyager

Dann habt ihr Glueck. Ich persoenlich wuerde das WaffG nicht mit der STVO vergeleichen. Davon mal abgesehen aendert sich in der STVO quasi nichts. Unser Waffengesetz hat allerdings in letzter Zeit einiges an Neuerungen erfahren. Ich denke da an Waffenaufbewahrung, (Anscheins-) Halbautomaten, Hohlspitzgeschosse usw.

Es geht auch einfach darum eine offizielle Sachkunde nachzuweisen. Ein offizielles Dokument welches (wie dein Fuehrerschein) deine Faehigkeit bestaetigt mit Waffen korrekt umzugehen. Dieses offizielle standardisierte Dokument gab es vor 2002 nicht. Wenn ein 120 Jahre alter Autofahrer bei einer Kontrolle keinen Fuehrerschein dabei hat, weil dieser zu seiner Zeit nicht benoetigt wurde, dann wird das der Polizei auch ziemlich egal sein :lol:

Allerdings kann ich natuerlich auch nachvollziehen, dass man als erfahrener Schuetze keine Lust darauf hat die Sachkunde abzulegen.

Geschrieben
Dieses offizielle standardisierte Dokument gab es vor 2002 nicht. Wenn ein 120 Jahre alter Autofahrer bei einer Kontrolle keinen Fuehrerschein dabei hat, weil dieser zu seiner Zeit nicht benoetigt wurde, dann wird das der Polizei auch ziemlich egal sein :lol:

Dein Autofahrer hätte sich aber nach 192? sich einen Führerschein ausstellen lassen können und dürfte tatsächlich auch heute ohne Prüfung und Fahrstunde fahren, Jagdscheininhaber die ebenfalls ohne Ausbildung und Prüfung den Schein bekommen haben müsste es heute noch geben. Warum muss es dann ausgerechnet bei der Sachkunde anders sein?

Karl

Geschrieben
Dann habt ihr Glueck. Ich persoenlich wuerde das WaffG nicht mit der STVO vergeleichen. Davon mal abgesehen aendert sich in der STVO quasi nichts. Unser Waffengesetz hat allerdings in letzter Zeit einiges an Neuerungen erfahren. Ich denke da an Waffenaufbewahrung, (Anscheins-) Halbautomaten, Hohlspitzgeschosse usw.

Es geht auch einfach darum eine offizielle Sachkunde nachzuweisen. Ein offizielles Dokument welches (wie dein Fuehrerschein) deine Faehigkeit bestaetigt mit Waffen korrekt umzugehen. Dieses offizielle standardisierte Dokument gab es vor 2002 nicht. Wenn ein 120 Jahre alter Autofahrer bei einer Kontrolle keinen Fuehrerschein dabei hat, weil dieser zu seiner Zeit nicht benoetigt wurde, dann wird das der Polizei auch ziemlich egal sein :lol:

Allerdings kann ich natuerlich auch nachvollziehen, dass man als erfahrener Schuetze keine Lust darauf hat die Sachkunde abzulegen.

Ich glaube du siehst das falsch. Zum einen hat der Bürger die Informationspflicht bezüglich Änderung der Gesetze, d. H. er muß sich selbst über etwaige Änderungen informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :rolleyes: ). Die STVO ändert sich im übrigen jährlich und wenn ein 120 Jahre alter Autofahrer damals keinen Führerschein gebraucht hat, hat er zumindest ohne Prüfung einen ausgestellt bekommen. Wieso dürfen sonst Leute die vor XYZ geboren wurden mit dem 3er Schein auch Motorad fahren während spätere Generation diesen extra machen mussten.

Deiner Argumentation folgend müsste jeder Schütze, nach jeder Waffenrechtsänderung einen neuen Sachkundekurs besuchen und jeder Autofahrer nach einer Gesetzesänderung den Führerschein neu machen.

Das man hier auf eigenverantwortliche Weiterbildung setzt (mit oben genanntem Grundsatz) ist doch wünschenswert, sonst beklagt man sich doch auch immer über Überreglementierungen und Bürokratiewahnsinn.

Gruß,

Thomas

Geschrieben
Ich glaube du siehst das falsch. Zum einen hat der Bürger die Informationspflicht bezüglich Änderung der Gesetze, d. H. er muß sich selbst über etwaige Änderungen informieren (Unwissenheit schützt vor Strafe nicht :rolleyes: ). Die STVO ändert sich im übrigen jährlich und wenn ein 120 Jahre alter Autofahrer damals keinen Führerschein gebraucht hat, hat er zumindest ohne Prüfung einen ausgestellt bekommen. Wieso dürfen sonst Leute die vor XYZ geboren wurden mit dem 3er Schein auch Motorad fahren während spätere Generation diesen extra machen mussten.

Deiner Argumentation folgend müsste jeder Schütze, nach jeder Waffenrechtsänderung einen neuen Sachkundekurs besuchen und jeder Autofahrer nach einer Gesetzesänderung den Führerschein neu machen.

Das man hier auf eigenverantwortliche Weiterbildung setzt (mit oben genanntem Grundsatz) ist doch wünschenswert, sonst beklagt man sich doch auch immer über Überreglementierungen und Bürokratiewahnsinn.

Gruß,

Thomas

Das mit dem Fuehrerschein war vielleicht etwas weit hergeholt, aber es gab frueher keinen Fuehrerschein als Dokument. Ihr habt mich auch etwas missverstanden.

Ich habe lediglich gesagt, dass ein authorisiertes Dokument existieren muss, welches die Eignung zum Waffenbesitz bestaetigt.

Ich habe nicht argumentiert, dass nach jeder Gesetzesaenderung ein neues Dokument benoetigt wird. In Deutschland gab es vor 2002 keine staatliche anerkannte Sachkunde, somit auch kein Dokument.

Aber mir ist es im Prinzip auch egal, die Mehrheit des SB's sieht es so. Wenn es nach mir ginge braeuchte niemand eine Sachkunde abzulegen :rolleyes:

Ich bin gegen jegliche Art von uebertriebener Buerokratie!

Geschrieben
Wieder was gelernt. :rolleyes:

Gruß,

Thomas

Ich hoffe doch mal es stimmt was ich hier behaupte? Sachbearbeiter wo seit ihr? Meine Erfahrung stuetzt sich auf vereinsinterne Informationen und endlose Diskussionen unserer Mitglieder mit den Sachbearbeitern;-)

Geschrieben

Ich bin noch immer dafür, dass die Zitierfunktion erst nach 1000 Beiträgen freigeschalten wird oder wenn man zeigt, dass man damit umgehen kann!

Geschrieben
Gibt es den Grundsatz "Einmal sachkundig, immer sachkundig" nicht mehr?

Dieser Grundsatz des Bestandsschutzes gilt zumindest so lange, wie nichts neues beantragt wird. Ist wie bei einem uralten Haus. Erst wenn dort was um- oder angebaut wird, greifen die aktuellen Regelungen mit diversen Verpflichtungen, die es früher noch nicht gab.

Zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen aber nun mal die in § 4 Abs. 1 WaffG aufgeführten Grundvoraussetzungen vorliegen, unter anderem auch die Sachkunde im Sinne von § 7 WaffG2002 i.V. mit § 1 AWaffV.

Dies wird man bei "Altsachkundlern" im Einzelfall zumeist danach entscheiden, wie lange und wie oft der Antragsteller bislang aktiv war und ob er sich auch in der Theorie auf dem laufenden gehalten hat.

Geschrieben
WBK= Nachweis der Sachkunde.
Mehr muss dazu nicht gesagt werden!

Nochwas:

Wenn er nunmehr keine Sachkunde mehr hat, wäre daraus der Schluss zu ziehen, dass eine wesentliche Erlaubnisvoraussetzung im nachhinein wegegefallen ist und die bestehende WBK durch die Behörde widerufen werden müsste! Kaum zu glauben, warum soll der Mann mit den neuen 4 mm bzw. 4 mm M 20 gefährlicher sein als mit denen, die schon in seinem Besitz sind. Entweder hat er Sachkunde oder er hat sie nicht. In diesem Fall gibt es nichts dazwischen!

Geschrieben

Moin moin,

erst mal vielen Dank an alle für die freundliche aufnahme und die guten Tips.

Ich werde jetzt am Wochenende für kleines Geld (50.- E) den Sachkundelehrgang machen,

damit habe ich dann in zukunft wohl meine Ruhe und blöder wird mann davon ja auch nicht.

MfG peng008

Geschrieben
Dieser Grundsatz des Bestandsschutzes gilt zumindest so lange, wie nichts neues beantragt wird. Ist wie bei einem uralten Haus. Erst wenn dort was um- oder angebaut wird, greifen die aktuellen Regelungen mit diversen Verpflichtungen, die es früher noch nicht gab.

Zur Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis müssen aber nun mal die in § 4 Abs. 1 WaffG aufgeführten Grundvoraussetzungen vorliegen, unter anderem auch die Sachkunde im Sinne von § 7 WaffG2002 i.V. mit § 1 AWaffV.

Dies wird man bei "Altsachkundlern" im Einzelfall zumeist danach entscheiden, wie lange und wie oft der Antragsteller bislang aktiv war und ob er sich auch in der Theorie auf dem laufenden gehalten hat.

Hut ab - gut begründet!

Geschrieben

wäre bei diesem dämlichen gesetzt dafür, einfach alle sachbearbeiter zu feuern und pauschal jedem mündigen, unbescholtenen bürger per post einen waffenschein zukommen zu lassen.

--> das ist mitunter einer der dümmsten sachen, die ich bis jetzt an bürokratie bei euch in D bez. waffen gesehen habe...

eigentlich sollten sich solche sachbearbeiter bzw. politiker die solch vertrottelte gesetze erlassen zu tode schämen...

so nebenbei: das mit der sachkunde ist dermaßen lächerlich, das ich schreien könnte... wo gibts denn da bitte eine "mit hausverstand ableitbare" begründung den blödsinn nochmals zu machen, nur weils "anscheinwaffen", "pöse pöse hohlspitzmuni", "100 sinn- und wertfreie idiotenklauseln" etc. gibt...

ich auf jeden fall würde der guten dame im warsten sinne des wortes die hölle heiß machen...

echt unglaublich...

Geschrieben
ich auf jeden fall würde der guten dame im warsten sinne des wortes die hölle heiß machen...

Ich würde erstmal ordentlich Telefonterror machen. Schön 30,40,50-mal hintereinander anrufen. Irgendwann gibt die Dame dann entnervt auf. :teu38:

(nicht unbedingt Bierernst nehmen)

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