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IGNORED

Zuständige Behörde


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

ich bin vor einiger Zeit von NRW nach BW umgezogen.

Für Einträge in WBK war in NRW die Kreispolizei zuständig..........

Gilt das auch in BW ??

Best

2RECON

Geschrieben

Es sind meist Ordnungsämter, Kreispolizeibehörden, Landratsämter zuständig ... kommt drauf an wo du genau wohnst (in welchem Kreis oder welcher kreisfreien Stadt) und weniger auf das Bundesland.

Geschrieben
kommt drauf an wo du genau wohnst (in welchem Kreis oder welcher kreisfreien Stadt) und weniger auf das Bundesland.

Es kommt nur auf das Bundesland an, innerhalb eines solchen sind die Zuständigkeiten natürlich einheitlich geregelt. In NRW sind die Kreispolizeibehörden, namentlich der Polizeipräsident in Städten und in Kreisen der Landrat, zuständig.

Geschrieben
Moin,

ich bin vor einiger Zeit von NRW nach BW umgezogen.

Für Einträge in WBK war in NRW die Kreispolizei zuständig..........

Gilt das auch in BW ??

Best

2RECON

In der Regel die Kreispolizeibehörde (Landradsamt) deines Lankreises. Bei grossen Kreisstädten ist es das Ordnungsamt.

Geschrieben
Das war auf jeden Fall eine gute Entscheidung , verbessert hast Du Dich damit schon mal :eclipsee_gold_cup:

... kommt drauf an: Bist du auf die Sonnenseite gezogen oder in das östlich gelegene Anhängsel?

Geschrieben

Das geht auch anders(rum):

Bist du in das schöne Schwaben, voller anmutiger Höhenzüge, lieblicher Täler, mächtiger Wälder und prächtiger Städte gezogen oder in die stechmückenverseuchten (Rhein-)Niederungen, die dort westlich so angehängt sind....?

:rolleyes:

Geschrieben

Leute Leute..........

ok, wohne jetzt (jeh nach Verkehr) 20 min vom See..........

:00000733:

Hier, in einer Kreisstadt, ist das ORDNUNGSAMT zuständig..........

Besten Dank

2RECON

Geschrieben

Okay. Für diejenigen, die es für Baden-Württemberg ganz genau wissen möchten:

Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Waffenbehörden als Kreispolizeibehörde (das sind die Unteren Verwaltungsbehörden, die wie z.B. auch das Baurechtsamt, das Ausländeramt, das Straßenverkehrsamt, das Gesundheitsamt, das Veterinäramt etc. "Gefahrenabwehr" betreiben) im Waffenrecht ergibt sich aus §§ 48 Abs. 1 und 49 WaffG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg zur Durchführung des Waffengesetzes (DVOWaffG), §§ 61 Abs. 1 Nr. 3, 62 Abs. 3 und 68 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) und § 13 Abs. 1 Nr. 1 des Landesverwaltungsgesetzes für Baden-Württemberg (LVG).

Mein Angebot steht, dass ich für konkrete Orte (auch außerhalb von Baden-Württemberg) gerne die zuständige Waffenbehörde nenne. :)

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