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IGNORED

Wunschliste für das neue Waffenrecht


knight

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo alle,

auf der Basis der heute vorliegenden Informationen: Was soll euerer Meinung nach ins Waffengesetz rein, was soll raus? Beides ausdrücklich auch bezüglich des aktuellen Entwurfes.

Bitte hierher posten und eine kurze Erklärung, weshalb das sinnvoll ist, beifügen. Bitte realistisch bleiben. Dinge wie "Wegfall des Bedürfnisprinzips" sind zwar inhaltlich richtig aber nicht realistisch.

Bitte hieraus auch kein Diskussionsthread machen. Man kann gerne das ein oder andere aufgreifen, aber im wesentlichen möchte ich diese Liste machen.

Ich bin zwei Tage weg, melde mich dann noch mal.

bye knight

Geschrieben

1. Waffen müssen beim Transport in GEschlossenem Behältnis transportiert werden.

2. Waffen dürfen im Zusammenhang mit der Jagd unterladen geführt werden.

3. Wegfall oder Erweiterung der Beschränkung des Kurzwaffenerwerbs auf zwei KW bei Jagdscheininhabern.

4. Ausdrücklich keine starre Anzahl der Trainingsteilnahmen als Bedürfnisgrundlage bei Sportschützen

5. Ausdrückliche Erlaubnis von Erwerb und Nutzung von Schalldämpfern für Langwaffen im Zusammenhang mit der Jagdausübung

6. Keinerlei "Anscheinswaffen"-Regelung im Waffengesetz. Bei Einführung strikte Ausnahme von scharfen Waffen (Beschränkung der Anwendung auf Softair"waffen"/Spielzeuge)

7. Wiederlader sind zum Erwerb, Besitz etc. pp. aller dem WaffG nach legaler Kurz- und Langwaffenmunition berechtigt.

Geschrieben

Ausweitung der gelben WBK auf alle sportlich nutzbaren Waffen.

Begründung:

Mit legalen Sportwaffen, auch Kurzwaffen, werden praktisch keine Verbrechen verübt. Für die innere Sicherheit wäre es also ohne Bedeutung, den Erwerb aller sportlich nutzbaren Waffen ohne "Einzelbedürfnisnachweis" durch eine solche WBK zu vereinfachen. Diese erweitete Sportschützen-WBK würde auch zu einem geringeren Verwaltungsaufwand führen, da weniger Anträge bearbeitet werden müssten.

Auch für die Schützenverbände würde eine solche Regelung einen geringeren Verwaltungsaufwand bedeuten.

Keine Beschneidung des Erbrechtes, scharfe Schuswaffen sollten auch ohne "Armatix-Sperrelement" vererbt werden können.

Begründung:

Auch mit vererbten Waffen wurden in der Vergangenheit praktisch keine Straftaten verübt, die vorrübergehende Unbrauchbarmachung führt also zu keinem Sicherheitsgewinn, verursacht dafür aber den Betroffenen hohe Kosten.

Das wars erstmal!

Gruß

Hilli

Geschrieben
7. Wiederlader sind zum Erwerb, Besitz etc. pp. aller dem WaffG nach legaler Kurz- und Langwaffenmunition berechtigt.

Warum nur Wiederlader?

Ich würde das auf auf die gesamte Gruppe Jäger,Sammler und Sportschützen erweitern.

Gruß André

Geschrieben
Darf ein Wiederlader nicht alle Munition besitzen wenn er sie selbst gemacht hat?

Ja. Aber es ist keine größere Gefährdung für die innere Sicherheit, wenn er die, die er selber machen darf, auch kaufen darf.

Geschrieben

2. Waffen dürfen im Zusammenhang mit der Jagd unterladen geführt werden.

(Warum? Schon oft gehört, aber bisher konnte mir das keiner erklären)

3. Wegfall oder Erweiterung der Beschränkung des Kurzwaffenerwerbs auf zwei KW bei Jagdscheininhabern.

(durch nichts zu Begründen, für den Fangschuss reicht eigentlich auch ein Drilling, dafür haben die eine kleinkalibrigen Kugellauf)

Also bitte realistisch bleiben.

Reduzierung der Alterserfordernis auf EU Niveau. (EU Angleichung)

Entfall des Bedürfnissprinzips bei Sportschützen bei Grüner WBK, nach der 3ten Waffe. (das Bedürfnis wurde da bereits mehrfach nachgewiesen, reduzierter Verwaltungsaufwand)

Lockerung der Aufbewahrungsvorschriften für Langwaffen. Es reicht eine Sicherung gegen Wegnahme. (Sollte wieder das Zurschaustellen ermöglichen, vor allem bei Sammlern)

Geschrieben

1.) Wegfall des "kleinen Anscheinsparagraphen" §6 AWaffV.

Es gibt keinen Grund, warum das Aussehen die sportliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigt. Oder die Patronenlänge, wenn wir schon dabei sind.

2.) Realistische Gleichstellung von Flinten und Büchsen

Pumpgunquatsch....

3.) Treibspiegel-Verbot nur für gezogene Läufe gehört weg.

Entweder für Flinte UND Büchse oder gar nicht.

4.) MPU für Großkaliber zwischen 21 und 25 ist quatsch.

Wer mit 21 noch nicht reif ist, schaffts bis 25 auch nicht.

5.) Das Erwerbsstreckungsgebot für Gelb soll weg

Eigentlich ganz weg. Entweder man darf erwerben, weil man geeignet, zuverlässig und sachkundig ist, oder gar nicht.

6.) Nachbildungen von Waffen

Ich finde es ist s.o. Quatsch, diese Gegenstände auch im Waffengesetz zu behandeln. Aber ein Führverbot tut nicht wirklich weh, sofern es sich um getreue Nachbildungen handelt. Sinnvoll wäre, den Kleinen Waffenschein auf diese Gegenstände zu erweitern.

Geschrieben

Mit Ausnahme von Punkt 1 sieht meine Liste völlig anders aus.

- Wegfall des Lampenverbotes.

- Beerdigung der Idee Erbwaffen zu blockieren.

- Der neue §42a sollte sich nur auf Gegenstände beziehen die keine Feuerwaffen sind.

- Klare Regelung wie nach einem Verlust der Zuverlässigkeit diese wieder erworben werden kann. Da ist man derzeit voll auf die Gnade der Behörde angewiesen.

- Inhabern von Jugendjagdscheinen sollte der Erwerb von Langwaffen wieder erlaubt werden.

- Zulassung von Schalldämpfern für die Jagd.

- Taser sollten mit kleinem Waffenschein geführt werden dürfen

Geschrieben
4. Ausdrücklich keine starre Anzahl der Trainingsteilnahmen als Bedürfnisgrundlage bei Sportschützen

Eine solche starre Zahl gibt es im Waffengesetz gar nicht. Das ist eine Erfindung der Verbände.

Geschrieben

Wegfall der MPU bis 25 Jahre

Begründung: Wer Jugendliche ab 18 für reif genug befindet, bei Polizei / Bundeswehr z.T. sogar vollautomatische Waffen auf menschenähnliche Ziele abfeuern zu lassen, wer - mit Hinweis auf angeblich frühere Reife- das Wahlalter senkt und den "Führerschein mit 17" erlaubt, KANN nicht seriös eine Altersgrenze von 25 Jahren propagieren.

Geschrieben

Wegfall des kleinen Anscheins § - Stichwort .22lfb aus bösem Halbautomat

Änderung des WS§ - nicht das Caliber soll entscheiden sondern die Mündungsenergie (AR15 in .223 + WS in 9Para)

Mfg Weini

Geschrieben

Hallo!

Träume jetzt auch mal einen kleinen Schritt in die richtige Richtung:

- Wegfall des Bedürfnisprinzips für Perkussionsrevolver

Sollte begleitet werden durch unterstützende Maßnahmen der Vereine / Verbände (z.B. Bereithalten von

Pellets zum Verbrauch auf dem Stand, aber auch Versorgung der Medien mit passendem Bildmaterial

im Vorfeld (wichtiger Punkt, bei der letzten Alters-Diskussion wurden im Fernsehen Panzerfäuste und

Braunmüll gezeigt).

Vorteil: Verbreiterung der Basis der Sportschützen

durch Nutzung der Attraktivität von Pulverdampf-Veranstaltungen.

Grüße

GS

Geschrieben

Bedürfnis für Waffenschein nach Absolvierung einer rechtlichen- und schießpraktischen Ausbildung mit praktischer Prüfung durch einen LKA-Ausschuss.

- jährliche Wiederholung der Schießprüfung u. der Rechtsunterrichtung

- Nachweis von mindestens 52 Trainingseinheiten/Jahr bei Erlaubnis zu Übungen im Verteidigungsschießen

- Anrechnung von Training und Unterricht bei behördlichen Waffenträgern

(man darf auch mal kreativ sein)

Geschrieben
- Nachweis von mindestens 52 Trainingseinheiten/Jahr bei Erlaubnis zu Übungen im Verteidigungsschießen

Stolze Anforderung. Da dürften wohl knapp 100 % aller Dienstwaffenträger ihre Artillerie abgeben müssen.

Geschrieben

Absenkung des Mindestalters auf 8 Jahre für Druckluftwaffen - selbstverständlich unter Anleitung qualifizierter Betreuer in Hinblick auf gesundheitliche Bedenken.

Ich sorge mich um den Nachwuchs in unserem Hobby...

Geschrieben
3. Wegfall oder Erweiterung der Beschränkung des Kurzwaffenerwerbs auf zwei KW bei Jagdscheininhabern.

(durch nichts zu Begründen, für den Fangschuss reicht eigentlich auch ein Drilling, dafür haben die eine kleinkalibrigen Kugellauf)

Also bitte realistisch bleiben.

Entfall des Bedürfnissprinzips bei Sportschützen bei Grüner WBK, nach der 3ten Waffe. (das Bedürfnis wurde da bereits mehrfach nachgewiesen, reduzierter Verwaltungsaufwand)

Merkst Du noch was? Vergleiche mal die beiden Punkte... *kopfschüttel*

Geschrieben
Eine solche starre Zahl gibt es im Waffengesetz gar nicht. Das ist eine Erfindung der Verbände.

Ich weiß. Aber deswegen sollte dem ein Riegel vorgeschoben werden.

Geschrieben

2/6 fuer Sportler WEG. Eine sinnlosere Schikane gibts im ganzen WaffG nicht.

Jede Mengenbeschraenkung fuer Sportler und Jaeger weg.

Kein xfach ueberpruefter Legalwaffenbesitzer wird gefaehrlicher, nur weil er statt 2 dann 4 Kurzwaffen oder Halbautomaten im Tresor stehen hat.

Altersgrenzen runter, sowohl, was den Einstieg fuer Kinder, als auch, mwas das GK-Schiessen fuer Erwachsene ab 18 betrifft.

Anscheinsschwachsinn WEG. Wir machen uns in der Welt laecherlich.

WBK oder Wiederladeerlaubnis sind allgemein unbeschraenkte Erwerbs- und Besitzerlaubnis fuer jede nicht verbotene Munition.

Ja, und als kleine Reminiszenz an meinen jagdschein, obwohl ichs dank entnehmbarem Magazin nicht mal brauche: Jagdwaffen sollen wieder wie vor 2003 unterladen fuehrbar sein, wenns ins Revier oder zurueck geht.

Geschrieben
Stolze Anforderung. Da dürften wohl knapp 100 % aller Dienstwaffenträger ihre Artillerie abgeben müssen.

Wenn man es nur auf das dienstliche Schießen bezieht, würd ich Dir zu hmm,naja 97% recht geben. Aber es ist ja keinem Dienstwaffenträger verboten auch privat Schießen zu gehen.

Aber das wird wohl leider nur ein Punkt auf der Wunschliste bleiben.

Freuen würd ich mich schon über eine Ausnahme von Anscheinsschwachsinn für Halbautomaten in .22lfb, Schalldämpfer für Jäger (obwohl ich selbst keiner bin) und das Rausstreichen der 10er Magazingrenze für sportliches Schießen mit HA, bei HA-Disziplinen sehr nervig.

Geschrieben
Merkst Du noch was? Vergleiche mal die beiden Punkte... *kopfschüttel*

Naja ne Ente muss natürlich schon aus Selbsterhaltungstrieb was gegen Jäger haben.

Brenne Nachbarhaus, brenne...

Archiviert

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