Zum Inhalt springen
IGNORED

Hab nen leichten Grant !


boogie_de

Empfohlene Beiträge

Weil Macht korrumpiert. Und früher wurden Waffen "befürwortet". Das ist heute nicht mehr so. Diesen Verlust an Macht können manche Menschen nicht verkraften, und sie versuchen weiterhin das Leben der anderen schwer zu machen.

Das Amt trägt so einen Quatsch wie "nur KK-Waffen" (hoffentlich) gar nicht erst ein. Und wenn, kannst Du sosofrt dagegen Einspruch erheben, und spätestens vor Gericht bekommst Du Recht.

Wozu muß ich dann noch an den Verband schreiben wegen des Bedürfnisses ?? Wäre zu schön, wenn's denn so einfach ginge, dann wäre das ja super.

Aber der Landessportleiter wird das doch irgendwie dem Amt mitteilen wegen der Beschränkung ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Aber nun ne Verständnisfrage: warum will der Landes-Sportleiter die WBK auf KK oder Zimmerstutzen beschränken lassen, wenn ich trotzdem jede Waffe kaufen darf ?? Das wird dem Amt doch auch mitgeteilt, dass ich ne Beschränkung habe ??

Zum Verständnis: Der Landessportleiter beschränkt nicht die WBK sondern er bestätigt dir nur das Bedürfnis, und das geht eben nur für KK wenn Du ein Hilfsmittel brauchst.

Warum konntest Du nicht selbst entscheiden ob Du in einen anderen Verband eintrittst?

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn also der Landessportleiter keine Einschränkung macht, woher kommt das denn ?? Vertrauen die dann drauf, daß ich mir nix anderes kaufe ??

Werd heute dem jedenfalls schreiben, er soll mir die "beschränkte" Gelbe ausstellen.

Mein Erst-Verein, bei dem ich LG schiesse, ist beim BSSB, und für Ordonnanz reicht der ja, drum bin ich noch nicht zum BDMP gegangen.

Werd ich aber nachholen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werd heute dem jedenfalls schreiben, er soll mir die "beschränkte" Gelbe ausstellen.

Selbstverständlich stellt dir nicht der Landessportleiter eine "Gelbe", sprich waffenrechtliche Erlaubnis nach § 14 Abs. 4 WaffG, aus, sondern die Waffenbehörde.

Der Landessportleiter/Landesverband stellt dir eine Bescheinigung zum Nachweis eines waffenrechtlichen Bedürfnisses

aus, die du bei der Behörde vorlegst. Was die Behörde mit einer "beschränkten Bedürfnisbescheinigung" anstellt, steht noch in den Sternen.

Meines Erachtens hat die Waffenbehörde in dem Fall zwei Möglichkeiten: entweder sie akzeptiert die Bedürfnisbescheinigung in ihrer "Beschränkung" nicht und erteilt auf dieser Grundlage gar keine "Gelbe". Oder sie erteilt eine unbeschränkte "Gelbe". Mit letzterer kannst du im Rahmen dieser Erlaubnis - und ohne dazu noch einmal den Landesverbandes um Erlaubnis bitten zu müssen - Waffen erwerben.

Eine beschränkte Gelbe WBK ist, wie x-mal gesagt, vom Waffengesetz nicht vorgesehen und gedeckt.

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Werd heute dem jedenfalls schreiben, er soll mir die "beschränkte" Gelbe ausstellen.

Wenn Du das allerdings tust, dann kann es Dir auch passieren, dass eine Diskussion über die körperliche Eignung losgetreten wird. Das Risiko würde ich nicht eingehen. Vollkommen egal, ob die letzteendlich zu Deinen Gunsten ausgehen kann/Muß/wird oder wie auch immer.

Ich würde mit dem SLG-Leiter über die Möglichkeiten sprechen, dort eintreten und mir vom BDMP das uneingeschränkte Bedürfnis für die Gelbe WBK bescheinigen lassen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Meinte ja damit, er solle mir das Bedürfnis ausstellen.

Hat mir vorhin grad noch geschrieben, er wolle sich diese Woche noch mit ein paar Kollegen beratschlagen um eine einheitliche Lösung zu finden, was auch immer damit gemeint ist. :confused:

Ich habe ihm dann geschrieben, daß es schon ne blöde Sache wäre, dafür den Verband wechseln zu müssen. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Habe heute wieder ne Mail vom LSL bekommen, in der steht, daß ich ihm ein paar Zeilen wegen des Austrags meines Hilfsmittels zusammen mit meinem Schützenpass schicken soll.

Das mach ich dann auch, habe mir heute aber schon vorsorglich den Aufnahmeantrag des BDMP geholt. :gutidee:

Wenn ich gewußt hätte, daß das so nen Aufstand bedeutet, wäre ich letztes Jahr schon zum BDMP gegangen, dann hätte ich den Nagant schon und müßte mich net noch weiter mit dem BSSB rum ärgern. <_<

Jetzt noch ein letztes Mal, damit ich das auch richtig verstanden habe:

- ich habe das Bedürfnis auf LW und KW gestellt

- der Landessportleiter stellt mir das Bedürfnis für KK LW aus(sofern ich auf meinem Hilfsmittel bestehe), weil es beim BSSB für Behinderte nur die Diszi KK 100m gibt, KW fällt weg

- ich bekomme den Antrag zurück in dem steht, daß ich nur KK kaufen darf(oder so ähnlich)

- damit marschiere ich zur LRA und lasse mir meine WBK ausstellen(ist dann da vermerkt, daß ich nur KK kaufen darf ?)

- ich darf dann nur ne KK Langwaffe kaufen ??

oder:

- ich bekomme ne ganz reguläre gelbe WBK und darf kaufen worauf ich Bock habe ??

Wer bringt Licht in mein Dunkel ??

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

- ich bekomme ne ganz reguläre gelbe WBK und darf kaufen worauf ich Bock habe ??

Und wenn es so nicht abläuft, sofort entsprechend ändern lassen. Für Einschränkungen auf der gelben WBK gibt es keine Rechtsgrundlage.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Und wenn es so nicht abläuft, sofort entsprechend ändern lassen. Für Einschränkungen auf der gelben WBK gibt es keine Rechtsgrundlage.

Ich würde da vorsichtig sein, nach dem wir ja wissen dass die Amtsschergen uns nur Knüppel zwischen die Beine werfen, könnte ein SB, da der Antragsteller ja nicht die Eignung für alle Waffen auf der neuen gelben hat, auch statt einer beschränkten Gelben eine Grüne für das beantragte KK ausstellen. Bis das auf dem Klageweg geklärt ist hat er dann schon lange die WBK über den anderen Verband.

Sicherer wäre gewesen, wenn man wie vorgeschlagen auf das Hilfsmittel verzichtet hätte.

Karl

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Boogie,

ich lese schon seit Anfang an mit, habe auch schon einen Kommentar abgegeben.

Die "Verbohrtheit" mancher Funktionäre ist zum "K...." .Ich war selber ca. 20 Jahre bei DM als Kampfrichter eingesetzt, so etwas ist mir in meiner langen Laufbahn noch nicht vorgekommen.

In der Sportordnung des DSB, gültig also auch für den BSSB , steht, dass wer Hilfsmittel benutzen WILL, einen Antrag über den Verein zu stellen hat...(Regel 0.7.3.2) . In Regel 0.7.3.3 sind die Wettbewerbe für Körperbehinderte aufgeführt, für die Meisterschaften im DSB GESONDER AUSZUSCHREIBEN sind.

das heisst im Klarttext, dass wenn ein Wettbewerb für Körperbehinderte ausgeschrieben ist, musst Du die Dir genehmigten Hilfsmittel nutzen. Ist der Wettbewerb nicht als "Klasse 90(Körperbehinderte)" ausgeschrieben, DARFST Du keine Hilfmittel benutzen.

Wenn Du also Ordonanzgewehr(Regel 1.58) oder Gk-Pistole(Regel 2.50 ff) schießen willst(und von Deiner Behinderung her auch kannst), dann kann man es Dir meiner Meinung nach,nicht verwehren(Sofern Du sicher im Umgang mit der Waffe bist).

Mein Rat:

Sportschützenbescheinigung für eine WBK nach §14 Abs.4( "Gelbe WBK")über den Verein beim BSSB beantragen. Dann das kaufen,was die WBK hergibt und auf den Stand zum Schießen. Notfalls den DSB einschalten(den Sportdirektor oder den Bundessportleiter).

Gruß

Germar

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hai Germar,

ich bin mir nicht so sicher, ob da der DSB auch der richtige Verband ist. Denn lt Aussage des Landessportleiters hat auch der DSB was dagegen daß Behinderte mit eingetragenem Hilfsmittel die Waffen schießen dürfen, die sie schießen wollen und auch können. Ich habe rechts ne Oberschenkel-Prothese, hinke daher etwas beim Gehen, bin aber relativ wenig eingeschränkt. IPSC kann ich wohl nicht schiessen(will ich auch gar nicht) aber alle Anderen "statischen" Schießdisziplinen(bis auf kniend) kann ich schiessen. Fahre ja auch wieder Motorrad.

Die sind dermaßen verbohrt auf Wettkampf schießen, daß die scheinbar das trainieren erst gar nicht in Betracht ziehen.

Ich finde das schon dermaßen arrogant, daß man der Ansicht des BSSB nach nix Anderes mehr schießen kann und darf, wenn man ne Behinderung hat und ein Hilfsmittel eingetragen.

Es wird gar nicht nachgefragt, ob man überhaupt in der Lage sei, die angestrebte Disziplin meistern zu können.

Es ist doch ein Unterschied, ob man 40 oder 60 Schuß in der LG-Disziplin schiesst oder 2x20 Schuß Ordonnanz-Gewehr, wo ich noch dazu bei 20 Schuß liegen kann. Man sollte sowas mal in der Presse publik machen, aber man muß ja Angst haben, daß dann der Schießsport noch weiter in die Negativ-Presse kommt.

Jedenfalls ist heute der Brief mit der Bitte um Austragung des Hilfsmittels an den Landessportleiter raus. Bin ja gespannt, wie das weiter geht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Boogie,

ich kann Dir echt nur empfehlen den Verband zu wechseln.

Beim BdmP könntest Du z.B. den begehrten Nagant in der Disziplin DG1 schießen. DG 1 wird liegend geschossen. genauso wie diverse andere Disziplinen z.B ZG 4.

Aber auch bei den Kurzwaffen könntest Du spannende Disziplinen schießen, wo Du Dich nicht lange belasten mußt z.B PP1/NPA-B.

Beim BDS wir es mit Sicherheit genauso geeignete Disziplinen für Dich geben die Du trotz Deines Handicaps schießen könntest.

Wie schon ein Vorposter ammerkte verkürzt sich die "Wartezeit" für Schießsportler die aus aus einen anderen Verband zum BdMP wechseln.

Den Weg KK zu beantragen und dann hoffen das der SB die gelbe nicht einschränkt, könnte schiefgehen. Es gibt Sachbearbeiter die dann in der WBK nur 22 eintragen, weil der Verband nur dafür ein Bedürfniss ausstellt. Rechtlich gesehen natürlich nicht so toll...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Boogie,

die Aussage, dass Korperbehinderte, die im Wettkampfpass Hilfsmittel eingetragen haben, keine anderen Disziplinen als die für Körperbehinderte schießen dürfen, entbehrt jeglicher Grundlage.

Die Möglichkeit, die Hilfsmittel aus dem Wettkampfpass streichen zu lassen, ist natürlich die einfachste.

Nur nimmst Du Dir dadurch die Chance, unter einigermaßen gleichen Bedingungen gegen andere Schützen in bestimmten Wettbewerben anzutreten.

Ich würde mir so etwas nicht bieten lassen. Dies könnte dazu führen, dass man ernsthaft über einen Verbandwechsel nachdenken sollte.

Ich glaube auch kaum, dass der BSSB in der Lage ist, seine Aussagen durch die Sportordnung zu belegen. So wie der BSSB Dir geschrieben hat, dass z.B. ein Körperbehinderter mit eingetragenen Hilfsmittel kein Vorderlader schießen darf, ist nicht richtig. Ich selbst habe als Stanchef bei DM mehrmals Schützen starten lassen, die körperbehindert waren, Hilfsmittel eingetragen hatten, diese jedoch nicht benutzen durften und die im Umgang mit der Waffe am Stand sicher waren. Das wichtigste ist ja wohl immer noch die Sicherheit, und wenn die gegeben ist, sehe ich keine Hinderungsgründe.

Solltest Du weiterhin Probleme haben, wende Dich doch vertrauensvoll an den stellvertretenden Bundessportleiterdes DSB, Herrn Max M. Die Anschrift kannst Du unter www.Schuetzenbund.de finden.

Gruß

Germar;

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wahnsinn,

wenn ich mir eure Posts so durchlese, dann bekomme ich nen noch dickeren Hals als ich eh schon habe !! :angry2:<_<

Dann bewegt sich der Landesportleiter doch auf sehr dünnem Eis, wenn ich solche Äußerungen von ihm zu lesen bekomme ??

Ich kann mir das ja auch nicht mit "normalem" Menschenverstand erklären, warum da so ein Terz gemacht wird. Wenn ich eine Diszi nicht schießen könnte, dann würde ich ja schon gar nicht auf den Gedanken kommen, ne WBK dafür anzufordern.

Und wenn ich ne Diszi schießen will, wo ich ein Hilfsmittel haben darf(um Chancengleichheit zu schaffen) dann darf ich doch auch gleichzeitig ne Andere schießen wo ich kein Hilfsmittel verwenden darf, sofern ich in der Lage dazu bin, sicher mit der Waffe umzugehen ??

Wäre für mich logisch, nur für den LSL scheinbar nicht.

Jetzt warte ich diese Woche noch ab, wie sich das weiter entwickelt und dann sehe ich mal weiter.

Jedenfalls wird das noch ein Nachspiel haben. Ich will das jetzt nicht als Diskriminierung bezeichnen aber viel fehlt da nicht. <_<

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nicht - genau das ist es!

Gut, da hast schon auch Recht damit, aber ich will den Ball momentan noch flach halten, um das nicht noch weiter zu verzögern.

Spielen wir aber mal folgendes Szenario durch:

- ich habe nun das Hilfsmittel austragen lassen, damit ich meine "unbeschränkte" WBK(also nicht auf KK beschränkt) bekomme

- ich hole mir meinen Nagant, nen K98 und nen M1

- weil meine Leistungen im LG-Wettbewerb aber etwas hinter meinen Erwartungen zurück bleiben, und um mir ne Chancengleichheit zu gewähren, beantrage ich dieses Hilfsmittel wieder

- ich schiesse nur im LG 40 Schuß mit Hilfsmittel, die anderen Disziplinen ohne

Welche Folgen ergeben sich daraus ??

- wird das Hilfsmittel abgelehnt mit der Begründung, wenn ich zB Ordonnanz-Gewehr schiessen kann, brauche ich kein Hilfsmittel ??

- bekomme ich das Hilfsmittel wieder eingetragen und muß dann meine bis dahin erworbenen Waffen(außer KK) wieder abgeben ??

- wird mir meine Daseinsberechtigung entzogen mit der Begründung: "Der spinnt doch !!" :lol:

- darf ich dann noch Motorrad fahren(mit eingetragenem Hilfsmittel) ?? :lol:

....to be continued.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Update:

Gestern ist mein Schützenpass zurück gekommen, mit ausgetragenem Hilfsmittel. <_<

Auf Anfrage, wie lange es nun noch mit den Anträgen dauern würde, bekam ich zur Antwort, daß er momentan unterwegs ist, aber in 14 Tagen sollte der Käse gegessen sein. <_<

Da bin ich ja nun mal sehr gespannt.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Update:

Gestern kam mein Antrag zurück, natürlich der für KW, der eigentlich nicht so eilig wäre.

Aber immerhin schon mal etwas. Bin ja gespannt, ob er nun den Antrag für die LW so einfach "vergessen" hat oder nur noch nicht bearbeitet. :confused: :confused:

to be continued.....

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Vorhang auf, letzter Akt.

War heute bei unserer Waffenbehörde, die WBKs ausstellen und die Waffen eintragen lassen. War alles nach ner halben Stunde erledigt.

Die Sachbearbeiterin hat ob der widrigen Umstände auch nur den Kopf geschüttelt, weil so ein Terz wegen des Hilfsmittels gemacht wurde. :gaga:

Nuja, jetzt habe ich die Teile und vorerst ist alles gut. :)

Als nächstes schreibe ich dem Landessportleiter, um anzufragen was passiert, wenn ich denn nun wieder ein Hilfsmittel beantrage ? Dann wird's wahrscheinlich beim nächsten Bedürfnisantrag wieder so nen Zinnober geben.

Aber wenn's klappt, dann stelle ich den nicht mehr beim BSSB. :gutidee::rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hai Rodney,

habe mich nur kurz geärgert, weil bei Ärger mit Behörden zieht man doch immer den Kürzeren.

Ich habe halt mein "LeckmichamA..."-Gefühl eingeschaltet und die Willkür ertragen.

Klar freue ich mich, die KW ist ja nicht "meine", und mein Nagant wird noch ein paar Tage auf sich warten lassen.

Aber dann !! :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.