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IGNORED

KW mit Jagdschein ab 18?


Hecktor

Empfohlene Beiträge

Hi,

habe einen Jagdschein und werde bald 18 darf ich mir dann schon ne KW kaufen oder muss ich warten bis ich 21 bin??

Vielen dank für eure hilfe

Gruß Hecktor

WaffG: § 13 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Jäger, Führen und Schießen zu Jagdzwecken

........

(2) 1Für Jäger gilt § 6 Abs. 3 Satz 1 nicht. Bei Jägern, die Inhaber eines Jahresjagdscheines im Sinne von § 15 Abs. 2 in Verbindung mit Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes sind, erfolgt keine Prüfung der Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 1 sowie des § 4 Abs. 1 Nr. 4 für den Erwerb und Besitz von Langwaffen und zwei Kurzwaffen, sofern die Voraussetzungen des Absatzes 1 Nr. 2 vorliegen.

Waihei! Andreas

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sollte man das nicht wissen wenn man einen jagdschein gemacht hat, da wird dort das waffengesetz durchgenommen

und kann auch in der prüfung vorkommen

?????????????????????????????

.................das war auch mein Gedanke !!!!

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Ja waffenrecht haben wir auch gelernt aber irgendwie war ausgerechnet der punkt mit dem KW ab 18 son bischen unklar, und weil mir viele leute erzählt haben das mann die erst mit 21 kriegt wollte ich nur mal nachfragen!!!

Also Vielen Dank

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sollte man das nicht wissen wenn man einen jagdschein gemacht hat, da wird dort das waffengesetz durchgenommen

und kann auch in der prüfung vorkommen

?????????????????????????????

du bist waffenrechtlich auch allwissend dank sachkunde? nein? dacht ich mir.

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du bist waffenrechtlich auch allwissend dank sachkunde? nein? dacht ich mir.

Hackt doch nicht auf ihm rum jedes Detail des Waffenrecht muss niemand wissen. Und solange er weiß das man die Waffe nicht auf Menschen richten soll und auch sonst keine Unfug mit ner Waffe treibt ist doch in Ordnung.

Und für Fragen oder Unklarheiten ist doch das Waffenrecht-Forum da.

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... oder der Anwalt Deines Vertrauens. ;)

Ganz elementare Dinge sollte man als Waffenbesitzer schon kennen. Es ist immer wieder haarsträubend, wenn ohne Erwerbserlaubnis erworben oder so jemandem eine Waffe überlassen wird. Und ein Jäger sollte schon wissen wie das mit dem Kurzwaffenkontingent funktioniert und dass man die Teile nicht einfach auf Jagdschein kaufen kann.

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kann man nicht? jetzt mach mich nicht schwach....

Natürlich NICHT!

Auch der Jäger braucht nen Voreintrag in der Grünen WBK um ne KURZWAFFE zu erwerben.............

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Oje. Mit dem Jagdschein kannst Du nur Langwaffen erwerben. Für Kurzwaffen brauchst Du vorher eine Erwerbserlaubnis. Ab der 3. KW besonderer Bedürfnisnachweis erforderlich.

aaah erwerben. es ging ums "nicht kaufen" was mich stutzig machte.

folgendermassen ist's nämlich möglich:

jagdschein vorlegen, waffe bezahlen.

mit waffennummer zur behörde und eintragen lassen

waffe abholen.

spart die etwa 50eier für nen voreintrag.

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Das mit dem voreintrag, und dem ganzen andern schnickschnack wuste ich auch, ich war mir nur nicht hundertprozentig sicher ob ab 18, erstens weil mir einer weis machen wolte das man sowas erst ab 21 kriegt und zweitens weil sich in diesem Bananenstaat andauern irgendetwas zu dem nachteil von uns Jägern entwickelt. :peinlich:

Gruß Hecktor

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aaah erwerben. es ging ums "nicht kaufen" was mich stutzig machte.

folgendermassen ist's nämlich möglich:

jagdschein vorlegen, waffe bezahlen.

mit waffennummer zur behörde und eintragen lassen

waffe abholen.

spart die etwa 50eier für nen voreintrag.

DAS hat aber weniger mit dem Jagdschein zu tun. Wenn Deine Behörde mitspielt, funktioniert das auch beim Erwerb als Sportschütze. Ich kann ohne Probleme beim Dealer meines Vertrauens eine Waffe erwerben, für die ich zwar ein bestätigtes Bedürfnis habe, oder ein solches auch nur in Aussicht habe, weil beantragt und mit großer Wahrscheinlichkeit bestätigt.

Und dann könnte ich das Teil sogar mitnehmen, ohne Voreintrag usw. Stichwort "vorrübergehende oder vorläufige Überlassung".

Und dann gehe ich zur Behörde, beantrage eine Erwerbserlaubnis UND gleichzeitig den Eintrag der Waffe auf der Grünen. Der Rabatt dürfte sicher sein.

mfg

Ralf

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Und dann könnte ich das Teil sogar mitnehmen, ohne Voreintrag usw. Stichwort "vorrübergehende oder vorläufige Überlassung".

Und dann gehe ich zur Behörde, beantrage eine Erwerbserlaubnis UND gleichzeitig den Eintrag der Waffe auf der Grünen. Der Rabatt dürfte sicher sein.

mfg

Ralf

Dann solltest Du den Leihschein aber auch parat haben, sonst kanns sein, dass Dir ruckzuck eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenerwerbs ins Haus flattert.

Das mit dem Rabatt klappt auch nicht überall, denn normalerweise erfolgt die Eintragung von KW eben in zwei Schritten. Erwerbserlaubnis und dann Erwerbsanzeige mit Eintrag der konkreten Waffe. Solche Spielchen sollte man zuerst mit seiner Waffenbehörde absprechen, kann sonst böse ins Auge gehen...

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Ich denke eine Behörde, die diese Spielchen mitmacht, wird nicht gleich mit der Anzeige bei der Hand sein. Umgekehrt schon: Wenn die Behörde zuerst auf einem Voreintrag besteht und dann den Erwerb einträgt, dann wird ein vorübergehendes Überlassen auch nur mit Leihschein akzeptiert.

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Es ist doch nicht ungewoehnlich, dass man zum Haendler geht, da ne Pistole sieht,. die man will, da laesst man sich alle Daten vom Haendler geben, geht zum Amt und kriegts normal auf einmal eingetragen. Gebuehren bei dem Vorgehen sind mal so mal so, aber es spart zumindest nen halben Tag Urlaub wegen Fahrt zum Amt.

Die Waffe liegt solang bei Haendler und wird ann eben auf der Rueckfahrt von Amt abgeholt.

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...Dann solltest Du den Leihschein aber auch parat haben, sonst kanns sein, dass Dir ruckzuck eine Strafanzeige wegen unerlaubten Waffenerwerbs ins Haus flattert.

...

Eine vorläufige Überlassung impliziert ja den Leihschein, deshalb hatte ich den nicht extra erwähnt. Und außerdem reicht bei uns zur Erwerbsanzeige der Kaufvertrag mit Waffennummer usw., ich muß ja nicht die Kanone mit zum SB schleppen. Und somit ist es für ihn völlig uninteressant, wo sich die gekaufte (und evtl. "erworbene" (im Sinne des WaffG) Waffe) zum Zeitpunkt der Erteilung der Erwerbserlaubnis und zum Zeitpunkt der Erwerbsanzeige befindet.

:)

mfg

Ralf

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Wie kommst Du denn darauf ? Die Erwerbserlaubnis brauchst Du für die KW immer. Ob die Waffe reserviert ist oder Du sie erst später über egun kaufst ändert daran und auch an der Gebühr dafür gar nichts. :huh:

wird so von meiner behörde praktiziert. lediglich gebühren für das eintragen einer waffe fallen an, ein voreintrag bleibt aus.

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