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IGNORED

Frage zu WBK


akkon

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, kleine Beschreibung:

Ich bin seit 20 Jahren in einem Schützenverein des DSB Mitglied

habe dort nur LG und LP geschossen. Die letzten drei Jahre aber keinen Schuss ( Hausbau/ KInder)

Jetzt habe ich den Verein vor drei Monaten gewechselt wider DSB und schieße KK und GK

Sachkunde habe ich abgelegt.

In den drei monaten war ich 20mal mit eintrag im Schießbuch KK und GK schiessen.

Kann ich die WBK beantragen oder muss ich noch 9 Monate warten??

Nicht falsch verstehen ich dränge nicht darauf, würde mich aber Interessieren.

Vielen Dank an die Profis

Geschrieben

Hi akkon und herzlich Willkommen im Forum.

Leider wirst du noch 9 Monate warten müssen. Weil du in den letzten 12 Monaten dein Schießtraining nachweisen musst. Aufgrund deiner langen Verbandszugehörigkeit könntest du aber bei dem für dich zuständigen Verband auch einfach mal Nachfragen, ich denke aber nicht das die da mitspielen.

Greetz

Peter

Geschrieben
In den drei monaten war ich 20mal mit eintrag im Schießbuch KK und GK schiessen.

Kann ich die WBK beantragen oder muss ich noch 9 Monate warten??

18 Termine innerhalb von 12 Monaten, also wirst Du noch 9 Monate fleißig trainieren müssen.

bei Unterbrechungen von mehr als 4 Wochen geht das ganze wieder von vorne los............

Geschrieben
18 Termine innerhalb von 12 Monaten, also wirst Du noch 9 Monate fleißig trainieren müssen.

bei Unterbrechungen von mehr als 4 Wochen geht das ganze wieder von vorne los............ :confused:

Entschuldige,

aber ich meine es heißt 1 x im Monat intensives Training oder 18 x im Jahr

(und Du hast bereits 20 Trainingseinheiten in 3 Monaten).

Ferner muß der Verband bestätigen das Du seit mindestens 12 Monaten Mitglied bist

(Du bist seit 20 Jahren Mitglied).

Ich sage kein Problem :icon14: (mal sehen was die anderen meinen).

Feuer frei :mp5:

Geschrieben
:confused:

Worauf beziehst Du dich ?

Na darauf, dass da niemand ein Auge drauf hatte, ob ich ich nun 1x im Monat oder 18x im Jahr oder 5x trainiert hab.

Man hat gesehen, dass ich "regelmäßig" (ein sehr dehnbarer Begriff) da war und gut wars. Von einer konkreten Zahl wurde das nicht abhängig gemacht.

Geschrieben
Na darauf, dass da niemand ein Auge drauf hatte, ob ich ich nun 1x im Monat oder 18x im Jahr oder 5x trainiert hab.

Man hat gesehen, dass ich "regelmäßig" (ein sehr dehnbarer Begriff) da war und gut wars. Von einer konkreten Zahl wurde das nicht abhängig gemacht.

Eigendlich führt man ja einen Schieß/Trainingsnachweis der dem Verband zugeschickt wird. War zumindest bei mir so (DSU und BDS)

Kann man an einem Tag auch zwei mal Trainieren?

Wenn ja, Wieviele Stunden müssen dazwischen liegen?

Da wird wohl kein Verband mitspielen ;) sonst könnte man seinen Nachweis ja in einer Woche machen.

Geschrieben
§ 14 Erwerb und Besitz von Schusswaffen und Munition durch Sportschützen

(1)...

(2) 1Ein Bedürfnis für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen und der dafür bestimmten Munition wird bei Mitgliedern eines Schießsportvereins anerkannt, der einem nach § 15 Abs. 1 anerkannten Schießsportverband angehört. 2Durch eine Bescheinigung des Schießsportverbandes oder eines ihm angegliederten Teilverbandes ist glaubhaft zu machen, dass

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

2. ...

Er wird wohl noch 9 Monate warten müssen!

Geschrieben

1.

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

Er wird wohl noch 9 Monate warten müssen!

Was ist regelmäßig ? :confused:

Er ist seit 20 Jahren in seinem Verband (wissen die das er 3 Jahre pausiert hat ? ) und er hat 20 Trainingseinheiten.

Wenn der Verband die Befürwortung ausspricht, warum nicht . Fragen kostet nicht viel.

Viel Glück. :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Generell: Auslegungssache.

An der Beantragung einer Waffenrechtlichen Erlaubnis (WBK) sind (außer Dir) drei Personen/Instanzen beteiligt.

Vorstand/Verein:

bescheinigt, daß: a ) Du regelmäßig trainierst (Schießbuch) b ) Gelegenheit besteht, mit der gewünschten Waffe zu schießen.

Geschäftstelle/Verband:

Will vom Verein meistens Nachweise über das Zeugs sehen, was der Verein bescheinigt (Kopie Schießbuch, Mietvertrag Stand) Unterschrift reicht nicht.

dann bescheinigt der Verband aus seinen Unterlagen daß: a ) Du (lange genug) im Verband gemeldet bist. b ) Die Waffe für eine Disziplin der Sportordnung brauchbar und benötigt ist.

Sachbearbeiter/Ordnungsbehörde:

den interessiert ob Du a ) geeignet b ) Sachkundig und c ) Zuverlässig bist. Das prüft er auch. Insofern ist die WBK gleichzeitig der Ritterschlag für anständige Menschen (Oder ?) Außerdem will er meist über die ordentliche Aufbewahrung der Kniften informiert werden.

Wenn Du dann mit der Bescheinigung vom Verband auch ein Bedürfnis belegst, kriegst Du Erlaubnis.

Regelmäßig steckt der Verband und die Ordnungsbehörde Ihre Nasen in Dinge, die sie nichts angehen. Die Behörden haben den Maßstab für regelmäßig erfunden. 18x/Jahr....

Manchmal wollen auch die Sachbearbeiter wissen, ob denn die beantragte Waffe wirklich echt ehrlich notwendig ist, man hätte da doch schon....

Der Verband legt manchmal auch den Maßstab der Behörden an die Regelmäßigkeit des Trainings an. Waren das auch wirklich 18 Termine. Und keiner doppelt ? Und immer ordentliche Unterschriften ? Mit anderem Stift ? :bad:

Frag die drei Personen, die für Dich zuständig sind. Ich sage: völlig OK, stell mal Antrag !

Geschrieben
...bei Unterbrechungen von mehr als 4 Wochen geht das ganze wieder von vorne los............

Wo steht das denn? Wenn ich 6 Wochen im Jahr Urlaub mache kriege ich also nie eine WBK?

Da:

§ 14 Erwerb und Besitz ...

....

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

steht jedenfalls nichts davon.

Geschrieben
Wo steht das denn? Wenn ich 6 Wochen im Jahr Urlaub mache kriege ich also nie eine WBK?

Da:

§ 14 Erwerb und Besitz ...

....

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

steht jedenfalls nichts davon.

EBEN !!!

Bei ausreichend langer Verbandszugehörigkeit (beim BDS NRW werden "Vordienstzeiten" in anderen Verbänden anerkannt/zugerechnet),

steht einer Befürwortung nichts im Wege (18 Termine binnen Jahresfrist) vorausgesetzt.

Frohes Fest

Geschrieben
Wo steht das denn? Wenn ich 6 Wochen im Jahr Urlaub mache kriege ich also nie eine WBK?

Da:

§ 14 Erwerb und Besitz ...

....

das Mitglied seit mindestens zwölf Monaten den Schießsport in einem Verein regelmäßig als Sportschütze betreibt und

...

steht jedenfalls nichts davon.

Ich war diese Jahr 7 Monate im Ausland. War aber trotzdem kein Problem eine Befürwortung (in diesem Fall war es eine 9mm) zu bekommen, da ich ja 18 Termine im Schießbuch hatte.

Der Gesetzgeber spricht von "regelmäßig" - mehr nicht. Da aber die Verbände an Hand der gesetzlichen Vorgaben eine Befürwortung ausstellen müssen, hat man in den Befürwortungsrichtlinen (BDS) entweder 18x pro Jahr (verteilt) oder 12x pro Jahr (1x pro Monat) festgeschrieben. Maßgebend sind für mich als Schützen also erstmal die Befürwortungsrichtlinen meines Verbandes.

Geschrieben

Hallo

Akkon schießt seit 20 Jahren regelmäßig im DSB sportlich. Die Waffen, die er benutzt sind zwar nicht EWB pflichtig, das verlangt aber der Gesetzgeber auch nicht. Er hat, aus nachvollziehbaren Gründen, eine 3jährige Pause gemacht und schießt wieder regelmäßig. Warum soll er keine WBK erhalten?

Steven

Geschrieben
Hallo

Akkon schießt seit 20 Jahren regelmäßig im DSB sportlich. Die Waffen, die er benutzt sind zwar nicht EWB pflichtig, das verlangt aber der Gesetzgeber auch nicht. Er hat, aus nachvollziehbaren Gründen, eine 3jährige Pause gemacht und schießt wieder regelmäßig. Warum soll er keine WBK erhalten?

Steven

Im vorliegenden Fall ist auch ein Vereinswechsel und keine Trainingseinheiten gewesen:

---Jetzt habe ich den Verein vor drei Monaten gewechselt wider DSB und schieße KK und GK---

Im Gesetz steht eindeutig, daß er in den letzten 12 Monaten regelmäßig trainiert haben muß. Dies war offensichtlich nicht der Fall. Wie oft das dann sein muß, hängt vom Verband ab. Urlaub, krankheitsbedingte Pausen etc. wird es immer geben. Das hängt nun wirklich von dem befürwortenden Verband ab. 3 Monate Training nach langer Pause reicht imho nicht aus.

Willi

Geschrieben
Im vorliegenden Fall ist auch ein Vereinswechsel und keine Trainingseinheiten gewesen:

---Jetzt habe ich den Verein vor drei Monaten gewechselt wider DSB und schieße KK und GK---

Im Gesetz steht eindeutig, daß er in den letzten 12 Monaten regelmäßig trainiert haben muß. Dies war offensichtlich nicht der Fall. Wie oft das dann sein muß, hängt vom Verband ab. Urlaub, krankheitsbedingte Pausen etc. wird es immer geben. Das hängt nun wirklich von dem befürwortenden Verband ab. 3 Monate Training nach langer Pause reicht imho nicht aus.

Willi

Wo steht denn das mit den letzten 12 Monaten :confused:

Er muß mindestens 12 Monate Mitglied im Verein (besser Verband) sein und regelmäßig zum Training kommen, mehr steht da nicht.

Natürlich rennen dann die meisten von uns (ich auch :rolleyes: ) nach den 12 Monaten sofort los und beantragen alles was geht. Muß aber nicht, wie man sieht.

Gruß Ingo

Geschrieben
Wo steht denn das mit den letzten 12 Monaten :confused:

Er muß mindestens 12 Monate Mitglied im Verein (besser Verband) sein und regelmäßig zum Training kommen, mehr steht da nicht.

Natürlich rennen dann die meisten von uns (ich auch :rolleyes: ) nach den 12 Monaten sofort los und beantragen alles was geht. Muß aber nicht, wie man sieht.

Gruß Ingo

Das steht in §14/2

Gegenfrage: steht dort, daß er seit 12 Monaten Mitglied sein muß, oder steht dort, daß er den Schießsport in einem Verein regelmäßig betreibt? :confused:

Nach dem beschriebenen Fall - lange Pause, dann Vereinswechsel, dann 3 Monate fleißig trainieren - reicht dies imho nicht für eine Bescheinigung des Verbandes aus.

Es gibt immer Grenzfälle, aber hier ist dies klar - oder?

Gruß, Willi

Geschrieben
Das steht in §14/2

Gegenfrage: steht dort, daß er seit 12 Monaten Mitglied sein muß, oder steht dort, daß er den Schießsport in einem Verein regelmäßig betreibt? :confused:

Nach dem beschriebenen Fall - lange Pause, dann Vereinswechsel, dann 3 Monate fleißig trainieren - reicht dies imho nicht für eine Bescheinigung des Verbandes aus.

Es gibt immer Grenzfälle, aber hier ist dies klar - oder?

Gruß, Willi

Kein Sportschütze ist gezwungen Mitglied in einem Verein zu sein. Eine Einzelmitgliedschaft in einem Verband reicht aus (wenn der Verband das zuläßt) :traurig_16:

Trainieren kann man als Gastschütze auf (fast) jedem Stand. Ein gut geführtes Schieß(Trainings)buch, von der Standaufsicht unterschrieben (gestempelt) sorgt für den Rest.

Geschrieben
Kein Sportschütze ist gezwungen Mitglied in einem Verein zu sein. Eine Einzelmitgliedschaft in einem Verband reicht aus (wenn der Verband das zuläßt) :traurig_16:

Trainieren kann man als Gastschütze auf (fast) jedem Stand. Ein gut geführtes Schieß(Trainings)buch, von der Standaufsicht unterschrieben (gestempelt) sorgt für den Rest.

Du sagst es. Trainingsbuch - gut geführt - Verbandsbescheinigung und gut. Letztlich kommt es dann nur darauf an, was der Verband sich intern an Hürden gebaut hat. :traurig_16:

Gruß, Willi.

Geschrieben

Zerbrich Dir doch nicht den Kopf in Stellvertretung des Geschäftstellenmitarbeiters in akkon's Verband, oder seines Vereinsvorstands/Oberschützenmeisters.

Dir ist das zu wenig, OK, hab' ich verstanden.

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