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IGNORED

WBK für EU Ausländer ? Problem ?


Stone

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Servus,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen :

Wir haben einen Österreicher in unserem Schützenverein.

Gut,das kann passieren und ist auch weiter nicht schlimm, aber -

Er ist lange genug dabei und möchte jetzt die WBK-Anträge

auf den Weg bringen..

Steht dem irgendwas im Wege,der Österreichische Paß z.B. ?

Sein Hauptwohnsitz ist in Deutschland, seit über 20 Jahren,

er zahlt Steuern, Sozialversicherung und in die Rentenkasse wie viele andere auch.

Nur nen Deutschen Paß hat er nicht...

Ist das ein Problem ?

Gruß

Stone

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Nur nen Deutschen Paß hat er nicht... Ist das ein Problem?

zumindest keines, welches der erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis entgegensteht.

die einschränkung §4(2) waffg, also die möglichkeit der versagung aufgrund zeitlicher umstände, kann bei den von dir geschilderten 20 jahren aufenthalt als gegenstandslos gesehen werden.

grüße

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zumindest keines, welches der erteilung einer waffenrechtlichen erlaubnis entgegensteht.

die einschränkung §4(2) waffg, also die möglichkeit der versagung aufgrund zeitlicher umstände, kann bei den von dir geschilderten 20 jahren aufenthalt als gegenstandslos gesehen werden.

grüße

:icon14:

Der Aufenthalt in D ist im neuen Gestz auf min. 5 Jahre erweitert worden, um die Überprüfung eines "Ausländers" besser zu gewährleisten.

Auschlaggebend sind hier aber die sogenannte "Inlandsbindung", die bei einer Steuernummer und Wohnsitz seit 20 Jahren zu vernachlässigen ist. Einziger Minuspunkt ist, dass kein Anspruch auf die Erteilung besteht, sondern die Behörde nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden kann.

Einfach probieren, am besten mit allen erforderlichen Unterlagen persönlich auftauchen und es dürfte kein Problem werden.

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Nein, da er in D wohnt ist die örtliche Behörde zuständig und nicht das BVA.

In der Praxis sollten Ablehnungen aufgrund der fehlenden deutschen Staatsbürgerschaft ziemlich negativ aufstoßen, jedenfalls wenn man es nicht vernünftig begründen kann. Noch negativer bei EU Bürgern.

Ich kenne keinen solchen Fall.

Gruß

Makalu

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Nein, da er in D wohnt ist die örtliche Behörde zuständig und nicht das BVA.

Richtig, wobei die deutsche Waffenbehörde auch für österreichische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland - wie hier der Fall - zuständig ist ! ;) Das BVA ist zuständig für deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland.

In der Praxis sollten Ablehnungen aufgrund der fehlenden deutschen Staatsbürgerschaft ziemlich negativ aufstoßen, jedenfalls wenn man es nicht vernünftig begründen kann.

Auch richtig. Als einziger Unterschied zum deutschen Antragsteller ist - abgesehen von der zitierten 5-Jahres-Regelung - die zusätzliche Anfrage beim Ausländeramt zu nennen. Hinderlich sein könnte höchstens noch, wenn der Antragsteller die deutsche Sprache nicht beherrscht (mangelnde persönlicher Eignung).

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Es ist in der Tat kein Problem, es werden nicht einmal deutsch-Kenntnisse abgefragt.

Selbst die Staatsbürgerschaft (hat nichts mit dem vorhergehendem Satz zu tun :rolleyes:) wird nicht hinterfragt, geschieht ja eh über die Anfrage im Zentralregister.

Aber vor dem Antrag der WBK sollten schon die Sachkunde und das Bedürfnis nachgewisen werden.

Strela

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Mich würde jetzt noch eine Zusatzfrage interessieren, uU gibt's ja hier schon einige Erfahrungsberichte diesbzgl. - Wie verhält es sich, wenn ich eine österreichische WBK habe? Beschleunigt das den Ausstellungsprozess? Muss ich dennoch ein Jahr Vereinsmitglied sein... etc. etc.?

Ich habe nicht vor nach .de zu übersiedeln, aber wenn, dann würde es mich stark stören die Plempen erstmal in einem Verein zu deponieren.

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