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IGNORED

Änderungen WaffG in 2008


andreb

Empfohlene Beiträge

Kindergarten - das hier !!

:-)

Kannst Du ganz genau in der Visierausgabe 1/2008 nachlesen.

Besonders erwähnenswert ist der letzte Satz auf Seite 64.

LG

Manfred

Ist ja alles schön und gut...

Es wäre doch aber Aufgabe des FWR - oder sehe ich das falsch?

Oder soll ich mir mit dem FWR-Beitrage lieber die Visier kaufen? Aktueller, kurzweiliger und interessanter ist sie allemal...

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Kannst Du ganz genau in der Visierausgabe 1/2008 nachlesen.

Besonders erwähnenswert ist der letzte Satz auf Seite 64.

LG

Manfred

....würde ich ja gerne. Einzig das Heft zum nachlesen fehlt mir noch.

Und das als jahrelanger "Abonierer".....

..die Post war heute auch schon da......aber OHNE Visier....... KOTZ

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  • 3 Wochen später...
Ich erwarte hier z.B. eine Zusammenfassung der geplanten Änderungen des WaffG in 2008 vom FWR und eine Stellungnahme dazu.

Gruß,

André

Es gibt Änderungen :confused: ? Echt?

:rolleyes::rotfl2::rolleyes:

Naja, die dauernden Verschärfungen sind allerdings nicht so sehr zum Lachen...

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Ich habe in der Visier Zeitschrift gelesen das die planen Kriegswaffenähnliche Selbstlader nicht mehr auf Schießstände zuzulassen. Habe mir aber den Entwurf durchgelesen und unten ist eine erklärung das bei Sportschützen eine ausnahme ist weil man es ja vor ort auspackt.

Könnt es euch ja mal durchlesen

http://www.bmi.bund.de/Internet/Content/Co...affengesetz.pdf

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Guten Morgen! :rolleyes:

Wie schön, dass nach einem halben Jahr immer noch Leute merken, dass es eine Novelle geben soll.

(Wer die Irrungen, Wirrungen und die längst geführte Diskussion darum nachlesen will, kann dazu die folgenden Orte "Waffenrecht" aufsuchen:

http://forum.waffen-online.de/index.php?showforum=12

http://forum.waffen-online.de/index.php?showtopic=334068

... unten ist eine erklärung das bei Sportschützen eine ausnahme ist weil man es ja vor ort auspackt.

Jaja, dass es einen erlaubnistechnischen Unterschied zwischen dem "regulären Führen" und dem "Transportieren" - bzw. verscheidene Formen des Führens - gibt ist schon bekannt.

Ohne das Thema wieder aufwärmen zu wollen: Man muss trotzdem genau darauf schauen, was letztendlich im Gesetzestext stehen wird, denn die Erläuterungen zu einer Änderungsvorlage sind nichts worauf man sich unmittelbar berufen könnte.

Auf gut deutsch: Die ganze "Begründung" (welche nicht als Bestandteil des Gesetzestextes gedacht ist) ist das Papier nicht wert auf dem sie gedruckt ist.

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