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IGNORED

§ 9a Abs.2 der 1. WaffV


PetMan

Empfohlene Beiträge

Hallo,

seit heute besitze ich sie, die " Vorherige Einwilligung nach § 9a Abs.2 der 1. WaffV für das Verbringen von Feuerwaffen/Munition in die Bundesrepublik Deutschland " , und zwar für 9mm Para, 308 Win, 22lfb und 357 Magnum Munition. Jetzt stellt sich die Frage, brauche ich auch von den Luxemburger Behörden irgend ein Papier ? Hunting-Sport sagt nein, mein SB sagt nein. Was sagen die Luxemburger Cops, wenn sie mich anhalten ????? Hat da jemand Erfahrungen ???

Hat übrigens 10,23 € gekostet und ist 3 Jahre gültig. Ein Kollege hat bei einer anderen Waffenbehörde fast 30 € bezahlen müssen für 3 Wochen Gültigkeitsdauer. Da macht anscheinend auch jede Behörde was sie will :contra:

Greetz

PetMan

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Hallo,

seit heute besitze ich sie, die " Vorherige Einwilligung nach § 9a Abs.2 der 1. WaffV...

Hmmm, Du meinst wohl eine Zustimmung nach § 29 Abs. 2 WaffG ;) . Die 1. WaffV ist ja nicht mehr "ganz" so aktuell.

...Jetzt stellt sich die Frage, brauche ich auch von den Luxemburger Behörden irgend ein Papier ? Hunting-Sport sagt nein, mein SB sagt nein.

Du brauchst das nicht, aber Deine Genehmigungsbehörde hat es wohl vorab bekommen, sonst hätte sie ja nicht zustimmen können.

Hat übrigens 10,23 € gekostet und ist 3 Jahre gültig.

Die Gebühr ist richtig ermittelt worden nach Abschnitt II Ziff. 21 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV, aber die Gültigkeitsdauer ist ja ganz schön luxuriös. :huh: Normalerweise sollte diese auf die Gültigkeitsdauer der Erlaubnis des anderen EU-Staates (Überlasserstaat), sofern eine solche nicht vorhanden ist, der in der WBK eingetragenen Erwerbserlaubnisdauer beschränkt bzw. bei Langwaffen auf Jagdschein auf ein paar Monate, maximal ein Jahr befristet werden.

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Den Luxembourger Cops ist es egal, da in Luxembourg jedermann ab 18 Jahre Mun frei erwerben kann, auch wenn Hunting Sport die WBK bei Deutschen sehen möchte. Das ist sein gutes Recht, Vincent möchte sich nur gegenüber deutschen Behörden absichern, obwohl es ihm sch...egal sein könnte.

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Was sagen die Luxemburger Cops, wenn sie mich anhalten ?????

Greetz

PetMan

Auf den 300m von Vincent zur Brücke hab ich noch nie nen Cop gesehen, und wenn, wie bereits gepostet, in Lux. ist das Zeug frei ab 18!

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@ Sb

mmh, reden wir von was unterschiedlichem

Dies ist das Formular , um das es geht

Klick mich

Dies wurde heute, am 15.11. von meiner SBine mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Jahren ( bis zum 14.11.2010 ) ausgestellt, gestempelt und Unterschrieben. Mitgebracht hatte ich es allerdings, dieses Formular. Wird bei HuntingSport als Download angeboten. Meine SBine schien das zu kennen.

Und von Luxemburger Seite hatte da definitiv nix vorgelegen, da dort ja von meiner Seite nix beantragt wurde.. Es geht mir um den günstigeren Einkauf ( neben Zigaretten und Kraftstoff ) in Luxemburg, und zwar für den eigenen Verbrauch. Also wenn ich 2 mal im Monat tanken fahre hole ich mir grad noch was ich an Munition brauche mit.

Welches Formular brauche ich den deiner Meinung nach dafür, wenn nicht das, welches ich habe ??????

Peter

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Auf den 300m von Vincent zur Brücke hab ich noch nie nen Cop gesehen, und wenn, wie bereits gepostet, in Lux. ist das Zeug frei ab 18!

Dann warst du unabhängig von den "Kollegen" schon beinahe 10 Jahre nicht mehr dort. Denn er sitzt jetzt in Stadtbredimus und das sind schon einige Kilometer bis zur nächsten Brücke.

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Auf den 300m von Vincent zur Brücke hab ich noch nie nen Cop gesehen, und wenn, wie bereits gepostet, in Lux. ist das Zeug frei ab 18!

Ich habe da schon welche gesehen, allerdings nur vorbeifahren.Und bis zum Grenzübergang in Nennig ist es auch ein stück weiter wie 300 meter, eher 3 oder 4 Km. Bei Vincent wurde ich allerdings schon mehrfach darauf angesprochen, mir diese Einwilligung zu besorgen. Hab ich heute getan. Was SBine jetzt aber schreibt sollte sie mir mal erklären. Bei Vincent habe ich schon deutsche Kunden getroffen, die auch dieses Teil dabei hatten, einige hatten das für FÜNF Jahre ausgestellt bekommen. Aber ich wollte nicht mit meiner SBine streiten, hole ich mir halt 2010 eine neue Genehmigung.

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@ Sb

mmh, reden wir von was unterschiedlichem

Nein, wir reden vom selben. Nur ist bei Deinem Formular noch die alte Rechtsgrundlage nach der 1. WaffV drauf, die es seit 01.12.2003 bzw. mit Inkrafttreten der AWaffV gar nicht mehr gibt. Vielleicht sollten die das so langsam auch mal anpassen. :peinlich:

Wenn man das als offensichtliche Unrichtigkeit im Verwaltungsakt deutet, kann man diesen Schein aber meines Erachtens als im Rechtsverkehr gültig betrachten.

Und von Luxemburger Seite hatte da definitiv nix vorgelegen, da dort ja von meiner Seite nix beantragt wurde..

Du selbst musst das ja auch nicht beantragen, aber der Überlasser in Luxemburg muss sich zuerst eine Ausfuhrerlaubnis besorgen bzw. wenn dafür keine Erlaubnis notwendig ist eine Bescheinigung darüber, dass es keiner Genehmigung hierfür bedarf. Der Gesetzgeber nennt dies das Prinzip der "Doppelerlaubnis".

Erst mit diesem Wisch darf Deine Waffenbehörde überhaupt erst tätig werden, denn sie soll ja einem geplanten Waffenbesitzwechsel zustimmen. Und wie soll sie das tun, wenn diesbezüglich nichts vom anderen Staat vorliegt ?

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Erst mit diesem Wisch darf Deine Waffenbehörde überhaupt erst tätig werden, denn sie soll ja einem geplanten Waffenbesitzwechsel zustimmen. Und wie soll sie das tun, wenn diesbezüglich nichts vom anderen Staat vorliegt ?

Nochmal, wir reden, denke ich , aneinander vorbei. Es geht NICHT um den Erwerb von Waffen, sondern um den Erwerb von Munition. In Kalibern, für die ich eine EWB besitze. Und nicht der Händler führt aus, der verkauft mir die Munition in seinem Laden und ICH bringe die nach Deutschland.

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Hunting Sport gibt auf seiner Seite auch die 5 Jahre an. Aber mit 3 kann ich auch leben. Vor allem wenn ich bedenke, das die Dame, die auch ein Problem mit dem eintragen von Trappflinten hat, nur 3 WOCHEN bei einem Schützenkollegen als dauer eingetragen hatte.

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Ist denn die Maximaldauer dieser Erlaubnis heute nicht mehr 5 Jahre? Bin da nicht mehr ganz aktuell, meine letzte Erlaubnis ist vor Jahren ausgelaufen.

So luxuriös sind dann nämlich 3 Jahre gar nicht, es ist ein passabler Kompromiß.

Hallo Thorsten,

sei froh und lach` :D , denn meine letzte Bescheinigung dieser Art wurde genau auf ein halbes Jahr befristet. War auch für "Vincent-Einkauf". Danach gerne wieder Neubeantragung, warten, (Gebühren-)Teuronen verpulvern, ... :traurig_16:

Ciao Charly

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Wäre das ungesetzlich, wenn der SB die Gültigkeit uaf unbegrenzt setzt?

Schließlich sind auch MES auf unbebrenzte Gültigkeit ausgestellt worden, die normalerweise auf 5 Jahre zu limitieren sind. Eine gesetzliche Frist für Verbringungserlaubnisse habe ich nicht gefunden.

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Nochmal, wir reden, denke ich , aneinander vorbei. Es geht NICHT um den Erwerb von Waffen, sondern um den Erwerb von Munition.

Das macht keinen Unterschied, denn für beides braucht man eine Verbringungserlaubnis, die von der deutschen Behörde aber erst dann als Zustimmung erteilt werden kann wenn der EU-Überlasserstaat die Ausfuhr genehmigt hat. Und diese Ausfuhrgenehmigung ist in aller Regel befristet. Auf 3 oder gar 5 Jahre habe ich das allerdings noch nie gesehen. Ist wohl eher in den Fällen, in denen regelmäßig vom gleichen Händler Mun bezogen wird.

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Auf 3 oder gar 5 Jahre habe ich das allerdings noch nie gesehen. Ist wohl eher in den Fällen, in denen regelmäßig vom gleichen Händler Mun bezogen wird.

Laut Aussage einer damit befaßten Sbine (nicht mein LRA, mein SB hat dort telefonisch nachgefragt damals) sind 5 Jahre für diesen Schrieb das Maximum, mein SB wollte aber nicht das Maximum gleich verwenden und hat mirs auf immer noch erträgliche 3 Jahre begrenzt. Mir erschließt sich nicht ganz, warum überhaupt von den 5 Jahren abgewichen wird, wenn sie ja anscheinend möglich sind. Beim Pulverbuch wird ja auch nicht nach Lust und Laune die Dauer begrenzt.

Z.b. als Sammler ist man auf eine mehrjährige Laufzeit so eines Schriebes geradezu angewiesen, da kann man schlecht für jeden Einzelkauf oder wenn man gerade mal irgendwo einen Börsentermin entdeckt einen neuen Schrieb holen, das ginge dermaßen ins Geld (von den Laufereien ganz zu schweigen).

Oder als Schütze mit größerem Munitionsbedarf, der in Grenznähe ein günstiges Geschäft im EU-Ausland hat, der wird dort sicherlich oft und regelmäßig einkaufen wollen.

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Laut Aussage einer damit befaßten Sbine (nicht mein LRA, mein SB hat dort telefonisch nachgefragt damals) sind 5 Jahre für diesen Schrieb das Maximum

Das ist seine persönliche Meinung, steht aber nirgends so im Gesetz. Hier ist halt bei der Fristsetzung wie so oft das "pflichtgemäße Ermessen" gefragt. Mit drei Jahren kannst Du aber meines Erachtens zufrieden sein. Wurde vielleicht angelehnt an die Regelprüfungsperioden...

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Mit drei Jahren kannst Du aber meines Erachtens zufrieden sein. Wurde vielleicht angelehnt an die Regelprüfungsperioden...

War ich auch voll und ganz, ist ja inzwischen jahrelang abgelaufen, der Wisch.

Angelehnt war die 3-jährige Frist an gar nichts, es war eine Entscheidung "aus dem Bauch", weil der SB nicht ans angebliche Maximum (das evtl. an die Dauer eines Regel-MES angelehnt war) gehen, mir aber auch keine Klötze zwischen die Beine werfen wollte.

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War ich auch voll und ganz, ist ja inzwischen jahrelang abgelaufen, der Wisch.

Angelehnt war die 3-jährige Frist an gar nichts, es war eine Entscheidung "aus dem Bauch", weil der SB nicht ans angebliche Maximum (das evtl. an die Dauer eines Regel-MES angelehnt war) gehen, mir aber auch keine Klötze zwischen die Beine werfen wollte.

Und hattest du damals die von SBìne erwähnte Genehmigung aus Luxemburg ? Auf der Website von Huntingsports steht, das man die für PULVER braucht, von normaler Mun steht da nix.

Greetz

Peter

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Nein, ich hatte meine nicht aus Luxemburg, sondern vom hiesigen LRA. Und ja, die war für Munition, nicht für Pulver.

Muß auch nicht auf der Seite von Hunting Sport erwähnt sein, geltendes Recht ist das trotzdem. Ohne Wisch keine legale Einfuhr.

Was mir damals etwas Kummer bereitete und wo sich mein SB auch nicht auskannte war eben die hier im Thread schon irgendwo erwähnte Ausfuhrgenehmigung des anderen Landes.

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Wie schon gesagt ist das bei Munition den Luxemburgern egal. Die können sich teilweise auch nicht mit dem EU-Krempel anfreunden, wenn er so offensichtlich sinnlos ist, und werden von Juncker genau so verkohlt wie wir hier von unseren Politclowns.

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(das evtl. an die Dauer eines Regel-MES angelehnt war)

Der gilt aber sechs Jahre. :rolleyes:

Was mir damals etwas Kummer bereitete und wo sich mein SB auch nicht auskannte war eben die hier im Thread schon irgendwo erwähnte Ausfuhrgenehmigung des anderen Landes.

Einfach mal § 29 Abs. 2 WaffG lesen, da steht das drin. :)

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Der gilt aber sechs Jahre. :rolleyes:

Einfach mal § 29 Abs. 2 WaffG lesen, da steht das drin. :)

Einfach mal meine älteren Beiträge im Thread lesen, da steht auch was drin. ;)

Bei mir ist die Sache schon Jahre her, damals galt noch das alte WaffG mit 5 Jahren Gültigkeitsdauer für einen MES, daher meine Vermutung.

Insofern war damals der heute gültige §29 (2) ebenfalls nicht in dieser Form gültig. Damals hängte sich der SB erst am §9 (1) der 1. WaffV auf, weil er ihn falsch gelesen und interpretiert hatte. Als ich ihm das ausgedeutscht hatte, war ihm dann der §9 (2) Satz 1, zweiter Halbsatz ein Dorn im Auge. Da ich keine Ahnung hatte, was in meinem Fall Österreich da verlangen würde, war ich schließlich auch verunsichert. Den Wisch stellte er dann trotzdem aus und die Sache lief problemlos.

Ist aber denke ich nun alles nicht relevant für jemanden, der heute so einen Schrieb braucht, ich wollte nur aus meiner nicht ganz geringen Erfahrung heraus einen Hinweis für diejenigen einbringen, denen es um die Gültigkeitsdauer geht.

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Bei mir ist die Sache schon Jahre her, damals galt noch das alte WaffG mit 5 Jahren Gültigkeitsdauer für einen MES, daher meine Vermutung.

Hab ich mir schon gedacht, aber auch damals konnte man die 1. WaffV ja lesen. :rolleyes:

Um das mit dem zweiten Halbsatz bzw. der Erlaubnisfreiheit rauszukriegen, musste der SB aber wohl in Luxemburg nachfragen. ;)

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  • 1 Monat später...

Moin...,

habe gestern Abend auf dem Schiesstand gehört das bei uns im Kreis nur wochenweise.. maximal drei wochen vergeben werden... die WBK ist unbefristet.. daher wären drei oder fünf Jahre, aber mindestens ein Jahr wünchenswert.

Man kauft ja nicht laufend dort ein aber wenns mal ein Schnäppchen gibt oder der Bestand wieder aufgefüllt werden muss ist es abartig erst eine Genehmigung besorgen zu müssen...

Für ein einmaliges Verbringen sind die 10 Teuronen zu teuer...

Gerd aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis.

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