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IGNORED

Waffenrecht - Todesfall im Verein


Hammerli

Empfohlene Beiträge

Hallo,

wenn ein vereinsmitglied ablebt, muss der verein dann in irgendeiner form nach deutschem waffenrecht aktiv werden ?

oder ist dies angelegenheit der erben, sich bei der behörde zu melden ?

Im WaffG steht im §15:

"...

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen.

..."

Da diese Verpflichtung keine besonderen Gründe für ein "meldepflichtiges Ausscheiden" nennt, läßt sich §15 hier durchaus so interpretieren, daß der Verein hier Meldung machen muß, denn mit seinem Tod scheidet das Mitglied ja aus dem Verein aus.

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wenn also in der satzung steht, dass man mit dem ableben aus dem verein ausscheidet, ist man nach §15 verpflichtet dies zu melden.

was aber nun, wenn dieser punkt in der satzung des vereins auch nicht aufgeführt ist ?

hat der verein dann freie interpretations wahl im sinne von §15 :sorry: ?

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Wer kann Mitglied in einem Verein sein?

In der Regel natürliche und juristische Personen.

Ein Verstorbener, eine Leiche, ein verwesendes Stück Fleisch oder ein Häufchen Asche ist mit Sicherheit weder eine juristische noch eine natürliche Person.

Leichen sind dem Gesetz nach "Sachen".

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Hallo,

wenn ein vereinsmitglied ablebt, muss der verein dann in irgendeiner form nach deutschem waffenrecht aktiv werden ?

oder ist dies angelegenheit der erben, sich bei der behörde zu melden ?

 

falls erlaubnispflichtige Waffen beim Verstorbenen vorhanden waren müssen sich der oder die Erben sowieso bei der Behörde melden und dann wäre das sinnvoller als die Meldung vom Blockwart ...

 

 

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"Regenwetter"? Moment - ich schau mal im Lexikon nach, weil als Südbadener kenne ich das nicht...

Hatte gerade einen Todesfall im Verein. Einzigste Verwandtschaft war die Mutter.

Nein, die hätte niemals einer gesetzlichen Meldepflicht für Erben (wenn es denn eine gäbe) nachkommen können.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat mich angerufen und mich gebeten, die Waffen des Verstorbenen zur sicheren Aufbewahrung aus der Wohnung zu holen.

Das habe ich dann gemacht.

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"Regenwetter"? Moment - ich schau mal im Lexikon nach, weil als Südbadener kenne ich das nicht...

Hatte gerade einen Todesfall im Verein. Einzigste Verwandtschaft war die Mutter.

Nein, die hätte niemals einer gesetzlichen Meldepflicht für Erben (wenn es denn eine gäbe) nachkommen können.

Die ermittelnde Staatsanwaltschaft hat mich angerufen und mich gebeten, die Waffen des Verstorbenen zur sicheren Aufbewahrung aus der Wohnung zu holen.

Das habe ich dann gemacht.

Wiso ermittelt da ein Staatsanwalt und überlässt dann die Waffen einem Dritten?

Die Meldeplicht bei einem verstorbenen erledigt sich schon dadurch daß die Tatsache, dass der Verstorbene Waffenbesitzer war dem die Sterbeurkunde ausstellenden bekannt ist.

Das Ableben eines nicht einem Verein angehörenden Waffenbesitzer muß ja auch nicht gemeldet werden, ausn. Waffenerwerb auf Erben WBK.

Wann und wie erfährt eigentlich ein Verein vom Ableben? Was ist mit nicht mehr aktiven Mitgliedern die teilweise unbekannt verzogen sind. Bestenfalls wenn wenn die Beiträge nicht mehr überwiesen werden, was ist wenn der Beitrag zb. von einem gemeinsammen Konto per DA weiter überwiesen wird oder bei Familienbeiträgen?

Karl

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Die Meldeplicht bei einem verstorbenen erledigt sich schon dadurch daß die Tatsache, dass der Verstorbene Waffenbesitzer war dem die Sterbeurkunde ausstellenden bekannt ist.

Das Ableben eines nicht einem Verein angehörenden Waffenbesitzer muß ja auch nicht gemeldet werden, ausn. Waffenerwerb auf Erben WBK.

Wann und wie erfährt eigentlich ein Verein vom Ableben? Was ist mit nicht mehr aktiven Mitgliedern die teilweise unbekannt verzogen sind. Bestenfalls wenn wenn die Beiträge nicht mehr überwiesen werden, was ist wenn der Beitrag zb. von einem gemeinsammen Konto per DA weiter überwiesen wird oder bei Familienbeiträgen?

Karl

woher weiß der ausstellende, dass der verstorbene waffenbesitzer war ?

mir ist keine meldepflicht, der ausstellenden person bekannt, dies obliegt :

a) den erben,

b ) dem verein ? ( darum dreht sich hier dieser thread ! ob der verein zusätzlich einer meldepflicht obliegt ? )

Personen die unbekannt verzogen sind und nicht mehr am schiessport,des bedürfnis ausstellendem vereins teilnehmen, unterliegen auch der meldepflicht.

personen die nachdem vereinsaustritt ableben, brauchen schon nach §15 wegen, nicht ein 2. mal gemeldet werden, dies geschiet ja schon im vorfeld bzgl des austrittes.

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Also stellen wir das mal klar:

Ein Sportschütze mit WBK scheidet durch das Versterben aus dem Verein aus. Dies ist der Waffenbehörde gemäß § 15 Abs. 5 WaffG vom Verein zu melden.

Davon abgesehen ist aber ohnehin das Einwohnermeldeamt nach § 42 Abs. 2 WaffG verpflichtet, der Waffenbehörde den Tod mitzuteilen.

Die Waffenbehörde ermittelt dann übers Notariat die Erben und schreibt diese unter Aufzeigen der Möglichkeiten an.

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Hi,

genau, meine Mutter ist verstorben, Sie war in keinen Verein, hatte eine Erben-WBK, war ein Anschütz 22lfb.

Als ich dann zur Behörde ging wussten die schon das meine Mutter verstorben war und fragten mich was mit der Waffe wird.

Da ich diese sowieso schon in meinen Tresor hatte wurde Sie auf meine alte Gelbe eingetragen und gut wars.

Gruss

voyager

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Welches Problem gibt es denn hier ?

Wir melden jedes Jahr im Januar an das Landratsamt/Waffenbehörde mit formlosem Schreiben die ausgetretenen und verstorbenen Mitglieder.

"Folgende Personen sind zum 31.12.200x aus dem Verein ausgeschieden:

Name, Vorname: Vereinsaustritt

.....

.....

.....

Name, Vorname: verstorben

......

......

Inwieweit diese Personen WBK-Inhaber waren und ob sie Waffen besessen haben, entzieht sich unserer Kenntnis, da wir hierüber keine Aufzeichnungen führen."

Wir haben damit unserer Pflicht genüge getan.

Gruß

Roland

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Wir melden jedes Jahr im Januar...

---

Wir haben damit unserer Pflicht genüge getan.

Ähm, das ist aber nicht gerade unverzüglich, oder ? :rolleyes:

Im übrigen sollte es nicht allzu schwer sein, die WBK-Inhaber im Verein herauszufinden. Einfach jeden Austritt zu melden, halte ich schon aus Datenschutzgründen nicht für richtig.

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Ähm, das ist aber nicht gerade unverzüglich, oder ? :rolleyes:

Im übrigen sollte es nicht allzu schwer sein, die WBK-Inhaber im Verein herauszufinden. Einfach jeden Austritt zu melden, halte ich schon aus Datenschutzgründen nicht für richtig.

Das ist unverzüglich, da die Austritte bei uns immer erst zum 31.12. gültig werden.

Datenschutz ? Wir melden Namen und Adressen, die auch in jedem Telefonbuch nachzulesen sind.

Eine Aufzeichnung über WBK's wird nicht verlangt - und damit auch nicht gemacht. Wir haben Mitglieder, die sich das ganze Jahr nicht sehen lassen, in anderen Verbänden schießen etc. etc......

Bei 190 Mitgliedern ist das eine Aufgabe die Jahre dauert.

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Personen die unbekannt verzogen sind und nicht mehr am schiessport,des bedürfnis ausstellendem vereins teilnehmen, unterliegen auch der meldepflicht.

Hallo Hammerli

dies ist falsch. Das Waffengesetz verplichtet den Vereinsvorsitzenden den Vereinsaustritt eines Mitglieds, das WBK Inhaber ist, zu melden. Eine Meldepflicht von Mitgliedern, die nicht mehr am Schießsport teilnehmen, gibt es nicht. Ist eher als Blockwartum zu bezeichnen. Datenrechtlich mit Sicherheit problematisch.

Lest das Waffengesetz und reimt euch nicht euern eigenen Mist zusammen.

Steven

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Das ist unverzüglich, da die Austritte bei uns immer erst zum 31.12. gültig werden.

Sachen gibts... :huh: Muss jemand bei Euch dann auch den ganzen Jahresbeitrag zahlen, wenn er am 2.1. austritt ?

Datenschutz ? Wir melden Namen und Adressen, die auch in jedem Telefonbuch nachzulesen sind.

Und von denen, die nicht im Telefonbuch stehen nicht, aha. :rolleyes:

Eine Aufzeichnung über WBK's wird nicht verlangt - und damit auch nicht gemacht. Wir haben Mitglieder, die sich das ganze Jahr nicht sehen lassen, in anderen Verbänden schießen etc. etc......

Bei 190 Mitgliedern ist das eine Aufgabe die Jahre dauert.

Im Gesetz steht klar und deutlich, welcher Personenkreis zu melden ist. Deshalb musst Du Dir schon überlegen, wie Du die Leute trennen kannst. Und sei ehrlich: bei bestimmt der Hälfte von den 190 weißt Du es bereits ohne nachzufragen. Es gibt ansonsten viele Möglichkeiten, alle WBK-Inhaber rauszubekommen, z.B.:

1. Die schnellste und einfachste Methode (wurde auch oft so umgesetzt, obgleich man natürlich auch hier über Datenschutz sprechen kann): Liste aller Mitglieder an die Waffenbehörde schicken und WBK-Inhaber kennzeichnen lassen. Wenn Du ganz lieb bist, prüfen die Dir auch gleich, ob die Adressen alle noch aktuell sind.

2. Die pragmatische Lösung: bei den Einladungen zur Jahreshauptversammlung oder von mir aus auch als Sonderaktion WBK-Abfrage (da die meisten heutzutage wohl per E-Mail eingeladen werden, halten sich die Kosten dafür in Grenzen)

3. Die schlaue Lösung: Vereinschronik erarbeiten oder Gewinnspiel veranstalten und in diesem Zuge Bestandserhebung über die Mitglieder veranlassen.

Einfach mal ein bisschen die Fantasie bemühen, dann klappt das auch. Jedes Neumitglied kann man ja im Aufnahmeantrag ankreuzen lassen, ob WBK oder nicht.

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Wiso ermittelt da ein Staatsanwalt und überlässt dann die Waffen einem Dritten?

Gekürzte Version:

Es war kein natürlicher Tod und der Verstorbene hat alleine gewohnt.

Da er aber als Sportschütze in der Nachbarschaft und im Umfeld bekannt war, wurde ich gebeten (nicht befohlen), die Waffen aus der nun leerstehenden Wohnung vorsorglich sicher zu verwahren.

Dieser Bitte bin ich nachgekommen, indem ich die Waffen einem Waffenhändler gebracht habe.

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Hallo Hammerli

dies ist falsch. Das Waffengesetz verplichtet den Vereinsvorsitzenden den Vereinsaustritt eines Mitglieds, das WBK Inhaber ist, zu melden. Eine Meldepflicht von Mitgliedern, die nicht mehr am Schießsport teilnehmen, gibt es nicht. Ist eher als Blockwartum zu bezeichnen. Datenrechtlich mit Sicherheit problematisch.

Lest das Waffengesetz und reimt euch nicht euern eigenen Mist zusammen.

Steven

sorry, wie so oft, kommt beim schreiben, oftmals etwas falsch rüber, wie in diesem fall...

es ist damit gemeint gewesen, dass wenn jemand unbekannt verzogen ist und demnach keine beiträge zahlt, ja nicht mehr vereinsmitglied ist.

somit wiederum der meldepflicht nach §15 unterliegt, leider kommt so etwas wieder einem denunziantentum gleich, da gebe ich dir recht, aber warum feindest du mich direkt so an ??? :traurig_16:

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