Zum Inhalt springen
IGNORED

Verkehrslasten


Mayor

Empfohlene Beiträge

1) Weil es bei der Klasse VdS 1 bis zu einem Eigengewicht von 1.000 kg vorgeschrieben ist. Aus gutem Grund: Man kann diese Schränke mit 2 Mann über Treppen transportieren - mit ausreichend Zeit sogar beschädigungsfrei.

2) Je schwerer der Tresor und je brandsicherer, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Verankerungsmöglichkeiten sich auf den Boden beschränken. Auch das hat seinen Grund.

3) Man kann auch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen.

Unser Tresor musste verankert werden, weil er sonst mit geöffneter Tür umgefallen wäre!

Halte aber die Diskussion für überflüssig, da Tresore Einzellasten sind und in der Gesamttragfähigkeit einer Decke regelmäßig untergehen. Den Verstand sollte man aber zumindest bei Trägerdecken einschalten, wegen evl. zu hoher Punktlast.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1) Weil es bei der Klasse VdS 1 bis zu einem Eigengewicht von 1.000 kg vorgeschrieben ist. Aus gutem Grund: Man kann diese Schränke mit 2 Mann über Treppen transportieren - mit ausreichend Zeit sogar beschädigungsfrei.

2) Je schwerer der Tresor und je brandsicherer, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass die Verankerungsmöglichkeiten sich auf den Boden beschränken. Auch das hat seinen Grund.

3) Man kann auch die Augen vor der Wirklichkeit verschließen.

Bitte hier möglichst um genauere Angaben dazu: Link, Dokument oder ähnliches. Mir wurden solche Anweisungen/Empfehlungen- oder Befehle damals nicht mitgeliefert - oder bist Du ein Banker und redest von Deiner Bank?... Hier geht es aber um Waffenrechtliches. Zudem würde es mich wirklich mal interessieren, wie 2 Leute z.B. einen 800/900 Kg schweren Schrank über eine Treppe abtranportieren ??... Leute. die DAS können, werden mit Sicherheit auch keine Probleme mit einem lächerlichen Wandhaken haben...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum nennt man einen Stahlschrank der VDMA 24992 Klasse A denn einwandigen Stahlschrank und nicht Wertschutzschrank/Tresor? Und warum ist er nur zu einem Bruchteil des Wertes einer ECB-S-Norm versicherbar? Ich nehme es vorweg: Weil er nicht so sicher ist. Aber ja, ich vergaß das Hauptargument: Die profitgierigen Tresorhersteller machen ja viel mehr Gewinn an ECBS-Tresoren, wie an Billigschränken Das ist der einzige Grund, warum man einen Sicherheitsstandard einführt, der die Aufbruchsicherheit bewertet.

Wenn du sagst, es ist FAKT, dass ein Tresorhändler mehr an einem Wertschutzschrank der Euronorm gewinnt, als an vielen billigen VDMA-Stahlschränken, dann lege bitte den Beweis vor.

Mit der von mir gemeinten Tatsache habe ich Bezug auf die Lobbyarbeit der Tresorhersteller gegen die fortbestehende Anerkennung der B-Schränke genommen. Die Sache wurde vor einiger Zeit im Thread über die "European Security Systems Association"/ESSA diskutiert. Ich zitier' mich daraus mal selbst:

Die Tresorbauer (hier nennen sie sich halt ESSA..) sind doch schon vor einiger Zeit in dieser Weise tätig geworden. Es werden (auch entsprechend dem Motto von Armatix) Krokodilstränen über die gar so "unsicheren" Verhältnisse vergossen, aber natürlich sogleich eine technische Lösung in Form des eigenen Produkts präsentiert.

Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn eine Firma Werbung für ihre Produkte auf einem freien Markt macht.

Es ist dagegen eine verdammte Schweinerei, der Politik so lange einen "Bedarf" einzuhämmern, bis diese per Gesetz den Betroffenen die "Zwangsnachfrage" nach diesen Produkten aufdrängt.

Gegen dieses Wühlen der Produzenten selbst können wir nichts machen. Hingegen muss beim Gesetzgeber deutlich gemacht werden, dass hier definitiv kein Bedarf im Sinne der Sicherheit besteht. Wieviele Fälle des Übergangs von Legalwaffen in den illegalen Bereich durch erfolgreichen Aufbruch von Waffenschränken haben wir in D jährlich ? Die Zahlen dürften lächerlich gering sein.

Die Arbeit gegen die weitere Anerkennung der B-Schränke ist direkt gegen die Interessen der meisten Legalwaffenbesitzer gerichtet. Warum ? Weil es sich nicht jeder finanziell (und, um zum Thema zurückzukommen: auch von den Aufstell-/Transportmöglichkeiten) her leisten kann, immer noch aufwendigere, schwerere Schränke anzuschaffen. Nichts gegen eine sichere Aufbewahrung von Waffen, im Gegenteil. Und wir müssen auch interessiert sein, unser (Waffen-)Eigentum zu schützen. Aber es ist - wie bei Versicherungen - immer eine Abwägung von Aufwand und Nutzen. Ordentlich gemachte B-Schränke trotzen den meisten Aufbruchversuchen konventioneller, will heißen nicht speziell hierauf vorbereiteter und ausgerüsteter Einbrecher; wenn wir hingegen von gezielten Tresorknackereien mit entsprechender technischer Ausstattung reden, hilft der 0- und I-Schrank auch nicht mehr viel weiter.

Die ständige Erhöhung des geforderten Levels bei der Verwahrung/Sicherung von Waffen treibt letztlich den Aufwand immer höher, mit vielleicht (zumindest vom Gesetzgeber) ganz gewollter Folge...

Gruß,

karlyman

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Karlyman!

Das ist es was ich bemängele. Überall, auch wir schreien nach mehr und mehr Sicherheit! Schau mal in die anderen Foren wo wir uns mehr und mehr abfordern und uns gegenseitig zu Sicherheitsrisiken abstempeln. Und dann wundern wir uns wenn der Gesetzgeber nachzieht und uns gängelt. Es liegt an uns selbst unser eigenes Lebensrisiko im vollen zu tragen! Dies schließt auch für den Einzelnen ggf. Härten und Leiden nicht aus!

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Weil es bei der Klasse VdS 1 bis zu einem Eigengewicht von 1.000 kg vorgeschrieben ist.

Wo kann ich das (bei mir geht es nur um die Aufbewahrung von Waffen und Munition) nachlesen. :confused:

Man kann diese Schränke mit 2 Mann über Treppen transportieren - mit ausreichend Zeit sogar beschädigungsfrei.

In meinem Fall (1.000 bzw. 500 KG) wünsche ich dazu viel Spaß. :)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dürfen es noch ein paar kg mehr sein? Schauen wir uns mal die wohnungen der jagenden Zunft an. Hier tut es oftmals schon eine etwas stabilere Glasvitrine. Wenn das so weitergeht, dann brauchen wir bald separate Waffenräume mit vergitterten und stahljalousie gesicherten Fenstern sowie Tresortüren. Wieso haben ca. 6 Millionen legale Waffenbesitzer eigentlich eine so besch....ne Lobby? :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1) Das Thema hatten wir schon, einfach mal die SuFu bemühen. http://www.ecb-s.com/pdf/PNO_04-07-tresor-...nkerung_int.doc

Wer es genauer haben will bestelle sich die "DIN EN 1143-1

Wertbehältnisse - Anforderungen, Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl - Teil 1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume; Deutsche Fassung EN 1143-1:2005"

2) Das Auslieferteam von z.B. Lampertz macht sowas tagtäglich. Man muss es gesehen haben, sonst glaubt man es nicht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

1) Das Thema hatten wir schon, einfach mal die SuFu bemühen. <a href="http://www.ecb-s.com/pdf/PNO_04-07-tresor-...nkerung_int.doc" target="_blank">http://www.ecb-s.com/pdf/PNO_04-07-tresor-...nkerung_int.doc</a>

Wer es genauer haben will bestelle sich die "DIN EN 1143-1

Wertbehältnisse - Anforderungen, Klassifizierung und Methoden zur Prüfung des Widerstandes gegen Einbruchdiebstahl - Teil 1: Wertschutzschränke, Wertschutzschränke für Geldautomaten, Wertschutzraumtüren und Wertschutzräume; Deutsche Fassung EN 1143-1:2005"

2) Das Auslieferteam von z.B. Lampertz macht sowas tagtäglich. Man muss es gesehen haben, sonst glaubt man es nicht.

Es gibt aber (noch) keine >Vorschrift< diese Schränke, sofern sie das waffengesetzlich vorgeschriebene Mindestgewicht von 200Kg haben, an Wand oder Boden zu befestigen. Es gibt lediglich >Empfehlungen< von Polizei u. Banken dazu.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ECB-S: Gewicht < 1.000kg und keine Verankerung = keine Einstufung = Stahlschrank

Ich bin raus.

Das hat doch nur was mit den Versicherungen z.B. im Geldwertbetrieb zu tun, nicht aber mit dem deutschen Waffenrecht. Wenn Deine 3 Pistolen in einem Eintonnentresor lagern, der nicht verankert ist, käme wohl kein Mensch auf die Idee ihn deshalb zum einfachen Stahlschrank zu erklären, oder? Wenn doch dann ist die Zeit der privaten Waffenaufbewahrungsbunker angebrochen: Panzersichere 1143-1 - 2 -3 - Türe, Fenster zumauern, Wohnungszutritt nur nach elektronischer Identifikation, etc.

Gute Nacht.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

Halte aber die Diskussion für überflüssig, da Tresore Einzellasten sind und in der Gesamttragfähigkeit einer Decke regelmäßig untergehen.

Das stimmt aber nicht, genau deswegen weil es Einzellasten sind sie auch in der Statik wenn bekannt zu berücksichtigen.

Gruss

voyager

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das hat doch nur was mit den Versicherungen z.B. im Geldwertbetrieb zu tun, nicht aber mit dem deutschen Waffenrecht.

Hallo Mayor

du liegst mit deiner Denkweise falsch. Wenn der Tresorbauer den Tresor nur mit VDS 1 klassifiziert, wenn das Teil angedübelt ist, dann ist das so. Dann kann der Tresor 5 Tonnen wiegen und aus 1 Meter dicken Stahlplatten bestehen. Er hat dann unangedübelt keine klassifizierung. Ist also Waffenrechtlich garnix. Das gibt es und ist auch mit noch so logischer Diskusion nicht wegzureden.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mayor

du liegst mit deiner Denkweise falsch. Wenn der Tresorbauer den Tresor nur mit VDS 1 klassifiziert, wenn das Teil angedübelt ist, dann ist das so. Dann kann der Tresor 5 Tonnen wiegen und aus 1 Meter dicken Stahlplatten bestehen. Er hat dann unangedübelt keine klassifizierung. Ist also Waffenrechtlich garnix. Das gibt es und ist auch mit noch so logischer Diskusion nicht wegzureden.

Steven

Wie ich schon einmal sagte: Bedingung, dass der Tresor nur verankert als Waffenschrank zu benutzen ist, sind mir vom Hersteller nicht zugekommen und waffenrechtlich gibt es bisher nur Empfehlungen, keine Vorschrift einen Tresor mit diesem Gewicht anzudübeln. Wenn Du handfeste Informationen hast lass es mich (uns) hier wissen, da das sicher für alle von grosser Bedeutung ist, die nicht eines Tage als unzuverlässig dastehen wollen... Klassifizierung: >1 / EN 1143 - 1< Ich denke, so haarspalterisch und niederträchtig wären nicht einmal die ärgsten Feinde legalen Waffenbesitzes, einen 1143-1 5 - Tonnenschrank zum Blechspind zu erklären, um den Waffenbesitzer als unzuverlässig hinstellen zu können... Das sind phantastische Schauermärchen: Also bitte handfeste Beweise

oder lieber nix..

Gruß Mayor.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mayor

wenn der Hersteller deinen Schrank mit VDS 1 angibt, ohne Einschränkungen, ist doch alles in Butter. Dann hast du nach WaffG einen Klassifizierten VDS 1 Tresor und darfst Langwaffen, Kurzwaffen und Mun in Unbegrenzter Zahl darin aufbewahren. Ich wollte mit meiner Antwort nur andeuten, daß weder das Waffengesetz noch verschiedene Vorschriften von Herstellern mit Logik zu erklären ist und trotzdem beachtet werden muß.

Steven

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

ECB-S: Gewicht < 1.000kg und keine Verankerung = keine Einstufung = Stahlschrank

Meine beiden nicht gerade leichten Schränke (wie bereits weiter oben erwähnt) stammen aus Behördenbeständen.

Baujahr 1985/86. Beide sind nach den damaligen innerbetrieblichen Sicherheitsklassen eingestuft und gekennzeichnet.

Beide haben keine Bohrungen für eine Wand- oder Bodenbefestigung.

Um eine heute gültige Einstufung zu bekommen, haben wir die Schränke durch einen öffentlich bestellten und vereidigten

Sachverständigen prüfen lassen. (Für richtig viel Kohle!)

Ergebnis: 1 x VDS I (der mit 500KG), 1 x VDS III (der mit 1.000KG)

Von einer Befestigung an Wand oder Boden ist im Gutachten nichts zu lesen.

Was nun :confused:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mayor

wenn der Hersteller deinen Schrank mit VDS 1 angibt, ohne Einschränkungen, ist doch alles in Butter. Dann hast du nach WaffG einen Klassifizierten VDS 1 Tresor und darfst Langwaffen, Kurzwaffen und Mun in Unbegrenzter Zahl darin aufbewahren. Ich wollte mit meiner Antwort nur andeuten, daß weder das Waffengesetz noch verschiedene Vorschriften von Herstellern mit Logik zu erklären ist und trotzdem beachtet werden muß.

Steven

Was sollte man denn da beachten, wenn gar keine Vorschriften vorhanden sind??... Ich dachte schon Du wüsstest welche, von denen ich nichts weiss... "Verankern sie bitte den Tresor bis... Wir kommen wieder" Das wäre dann eine Vorschrift, aber nicht "Wir empfehlen aus Sicherheitsgründen... Da gab es im Vorjahr z.B."... Das ist doch Schrott. Ich habe eine ganz andere Lebenssituation als der Geschädigte aus X in seiner Jagdhütte, oder der Ausgeplünderte in y... Die Wahrscheinlichkeit, dass die überhaupt an meinen Schrank nur rankommen, ihn dann vielleicht noch in aller Ruhe verladen (inzwischen wäre 3x Alarm ausgelöst) und sich mit der Schnecke Treppensteiger Stufe für Stufe u. Trippel für Trippel aus dem Staube machen wollen - während vor der Tür die Polizei schon zum 2X das Auto geputzt hat..., halte ich für utopisch.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Ergebnis: 1 x VDS I (der mit 500KG), 1 x VDS III (der mit 1.000KG)

Von einer Befestigung an Wand oder Boden ist im Gutachten nichts zu lesen.

Was nun :confused:

Du musst nichts machen, insbesondere keine Verankerungspunkte bohren, wo keine sind! Kannst du rein interessehalber den relevanten Satz aus deinem Gutachten zitieren? Wird eine Übereinstimmung mit EN 1143-1 in allen Punkten bescheinigt oder die Äquivalenz zu der Einstufung der Klasse 1 des VdS oder ...? Alternativ bitte ein Foto der Plakette auf der Innentür per PM.
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Du musst nichts machen, insbesondere keine Verankerungspunkte bohren, wo keine sind! Kannst du rein interessehalber den relevanten Satz aus deinem Gutachten zitieren? Wird eine Übereinstimmung mit EN 1143-1 in allen Punkten bescheinigt oder die Äquivalenz zu der Einstufung der Klasse 1 des VdS oder ...? Alternativ bitte ein Foto der Plakette auf der Innentür per PM.

Aus dem Schreiben des Sachverständigen:

........

Bescheinigung (Zertifizierung) für ein Wertbehältnis .....

Der Auftraggeber betreibt am angegebenen Ort ein Wertbehältnis ..... nach ..... -Norm ......

Außenabmessungen 1850 x 840 x 685 mm, Gewicht ca. 500 kg, Baujahr 1985.

Der Schrank wird eindeutig identifiziert über die an Tür/Rahmen eingeschlagene Identifikationsnummer.

Im Ergebnis der gutachterlichen Stellungnahme und Überprüfung der Konstruktion wir hiermit folgendes bescheinigt:

Das vorgenannte Sicherheitsbehältnis ist gemäß § 36 WaffG und § 13 AWaffV sicherheitstechnisch gleichwertig

(äquivalent) einem Schrank des Widerstandsgrades I

Anmerkungen: (1) Schränke unter 200 kg müssen mit zwei Schwerlastdübeln und

Schrauben M12 dauerhaft und fest am Boden verankert werden.

(2) Änderungen an Konstruktion und Bauelementen sind unzulässig.

.........., den .............. Unterschrift:.......... Sachverständiger .......... Siegel

soweit der offizielle Teil.

Analog dazu das Gutachten für das kleinere aber schwerere Modell nach VDS III.

Die Plakette auf der Innenseite der Tür gibt nur die Nr. des Schrankes, Baujahr, Gewicht, innerbetriebliche Einstufung

und Hersteller (mittlerweile nicht mehr existent) wieder.

Fachmann Tinnitus, nun sag etwas dazu. Bist Du evtl. auch Sachverständiger o.ä. ?

Wäre für künftige Fälle gut zu wissen. :good:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist der relevante Satz: "Das vorgenannte Sicherheitsbehältnis ist gemäß § 36 WaffG und § 13 AWaffV sicherheitstechnisch gleichwertig (äquivalent) einem Schrank des Widerstandsgrades I". Dein Schrank entspricht also möglicherweise nicht genau der Norm EN 1143-1 (z.B. Verankerungsmöglichkeiten), will man ihn jedoch mit den definierten Mitteln aufbrechen, widersteht er dem Versuch wie ein Schrank der Widerstandsklasse I. Der Schrank wird waffenrechtlich (nicht versicherungstechnisch) beurteilt. Genau richtig formuliert, also keine Sorge. Willst du Wertsachen hinterlegen, die gemäß VdS-Einstufung über die Stahlschrankklausel der Hausratversicherung hinaus versichert sein sollen, solltest du mit deiner Versicherung sprechen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Das ist der relevante Satz: "Das vorgenannte Sicherheitsbehältnis ist gemäß § 36 WaffG und § 13 AWaffV sicherheitstechnisch gleichwertig (äquivalent) einem Schrank des Widerstandsgrades I". Dein Schrank entspricht also möglicherweise nicht genau der Norm EN 1143-1 (z.B. Verankerungsmöglichkeiten), will man ihn jedoch mit den definierten Mitteln aufbrechen, widersteht er dem Versuch wie ein Schrank der Widerstandsklasse I. Der Schrank wird waffenrechtlich (nicht versicherungstechnisch) beurteilt. Genau richtig formuliert, also keine Sorge. Willst du Wertsachen hinterlegen, die gemäß VdS-Einstufung über die Stahlschrankklausel der Hausratversicherung hinaus versichert sein sollen, solltest du mit deiner Versicherung sprechen.

Das Gutachten besteht aus mehreren Seiten mit viel Text und vielen Fotos.

Ich habe oben nur die Zusammenfassung für die VDS I Schränke wiedergegeben.

Bei meinem kleinen dicken schweren Exemplar steht in der Zusammenfassung:

.....ist sicherheitstechnisch uneingeschränkt äquivalent zu einem Wertschrank Widerstandsgrad III nach EN 1143-1.

So weit, so gut. Danke für Deine Erklärungen.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.