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IGNORED

Trapflinte erwerben


Dieterk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Ich könnte K****n...

Mach einen Jagdschein und kauf was Du willst.

Geschrieben

Hallo Gottfried

Du scheinst schlecht informiert zu sein.

Bei der Gelben nach §14Abs.4 braucht man keinen Bedürfnissnachweis vom Verband um eine Einzelladerlangwaffe zu kaufen, zu der eine Trapflinte wohl zweifelsfrei gehört.

Weiterhin werden von den meisten Waffenherstellern nur noch Flinten in 12/76 hergestellt, zumindest die aktuellen Modelle und diese haben auch alle Stahlschrotbeschuß, was wohl ebenfalls wichtig ist, denn ich müßte doch gaga im Kopf sein wenn ich mir heute noch ne 12/70 kaufen würde, womöglich auch noch ohne Stahlschrotbeschuß.

Wenn dann nur noch Stahl geschossen werden warf (und die Entwicklung geht ja wohl zweifelsfrei dort hin)kann ich die Flinte in die Tonne klobben, denn kaufen würde die wohl auch Keiner mehr der gesund im Kopf ist.

Außerdem kann ich doch problemlos auf jeder Meisterschaft -weltweit mit einer Flinte mit einem 12/76er Beschuß antreten wenn ich nur 12/70 verschieße.

Das Kalibergebot richtet sich doch nur an die verschossenen Munition und nicht nach dem Beschuß der Waffe.

Und zu guter letzt habe ich doch mit einer 12/76 eine wesendliche Sicherheitsreserve wenn ich 12/70er Munition verschieße, eine Sache auf die doch wohl Keiner verzichten möchte, zumal man diesen Sicherheitsgewinn kostenlos bekommt.

Wenn Leute mit ihren 12/70er Flinten, womöglich noch ohne Stahlschrotbeschuß, Stahlschrot verschießen, bei dem Bekanntermaßen ein höherer Gasdruck ansteht, ist das deren Sache - Jeder ist seines Glückes Schmied, wenn dann aber was passiert, bezahlt werder eine Versicherung noch wird Jemand verständnis dafür haben - zumal ich es nicht befürworten kann daß durch solche Leute auch Andere gefärdet werden.

Ich jedenfalls würde wenn ich sowas mitbekommen würde Demjenigen untersagen mit dieser Kombination in einer Rotte zu stehen.

Gruß Dieter

Geschrieben
Du scheinst schlecht informiert zu sein.

Bei der Gelben nach §14Abs.4 braucht man keinen Bedürfnissnachweis vom Verband um eine Einzelladerlangwaffe zu kaufen, zu der eine Trapflinte wohl zweifelsfrei gehört.

Wenn man die Gelbe bereits hat - ja. Für die erste Waffe auf Gelb muss aber ein Bedürfsnis als Sportschütze her.

Geschrieben

Hab ich was falsches geschrieben, oder warum wunderst Du Dich?

Klar, wenn man die WBK beantragt ist das richtig soweit ich weiss, aber ich hab die WBK ja schon und es waren auch schon Waffen eingetragen die ich aber mitlerweile wieder verkauft habe.

z.Z. sind keine Waffen drauf, außer die gestrichenen.

Demnach sollte es doch keine Probleme geben - mein ich mal.

Gruß Dieter

Geschrieben
Hallo Gottfried

Du scheinst schlecht informiert zu sein.

Bei der Gelben nach §14Abs.4 braucht man keinen Bedürfnissnachweis vom Verband um eine Einzelladerlangwaffe zu kaufen, zu der eine Trapflinte wohl zweifelsfrei gehört.

Mein Informationsstand ist schon ganz in Ordnung.

Aber die Materie ist nicht einfach und wird unterschiedlich interpretiert.

Ich habe nicht geschrieben , daß man für den Erwerb einer Einzelladerlangwaffe einen Bedürfnisnachweis braucht ,

ich habe geschrieben , daß man für den Erhalt der Gelben WBK eine Bedürfnisbestätigung des Verbands braucht.

Wenn nun die Waffe um deren Erwerb es geht da nicht geschossen werden darf , dann umfaßt die Erwerbserlaubnis der WBK diese Waffe eben nicht , weil Du dafür dann kein sportliches Bedürfnis hast. Der Erwerb von Waffen auf die Gelbe WBK muß von einem sportlichen Bedürfnis gedeckt sein. Verbietet Dein Verband die Waffe und bist Du nicht zusätzlich in einem Verband in dem sie sportlich zugelassen ist , dann hast Du gesetzlich gesehen kein Bedürfnis für diese Waffe , auch wenn sie prinzipiell zu der Waffenart gehört , für welche die Neue Gelbe zuständig ist.

Deine Ansichten über 12/70er Flinten und WE Schrot sind ja ganz interessant (m.E. nicht alle sachlich begründet) , aber so lange Dein Verband das anders sieht hast Du ein Problem - und Deine Sachbearbeiterin Rückendeckung wenn sie einen Eintrag ablehnt.

Geh zusätzlich in den BDS , das ist nicht nur einfacher und billiger als den vorgeschlagenen Jagdschein zu machen , oder kauf Dir eine stahlschrotbeschossene 12/70 oder leg es auf einen langwierigen Rechtstreit mit IMHO schlechten Karten an.

Mehr kann ich Dir dazu leider nicht sagen.

Gruß

Gottfried

Wenn man die Gelbe bereits hat - ja. Für die erste Waffe auf Gelb muss aber ein Bedürfsnis als Sportschütze her.

Für jede darauf einzutragende Waffe bedarf es eines "sportlichen Bedürfnises" -

das hat nichts mit einer Bedürfnisbescheinigung zu tun (die man tatsächlich nur für die Ausstellung der WBK und die erste Waffe braucht) sondern mit der Verwendungsfähigkeit im Rahmen einer genehmigten Sportordnung.

Es gibt da tatsächlich viele verschiedene Sichtweisen und ich kann nicht beurteilen , wer letztlich Recht hat.

Aber bei uns im Württembergischen Verband wurde klar darauf hingewiesen , wer eine neue Gelbe auf Bestätigung des Verbandes bekommen hat und sich mit dieser z.B. einen UHR kauft (keine Disziplin dafür im Verband) tut das auf eigenes Risiko .

Ich bin daraufhin eben zusätzlich in den BDS - und habe mir gleich zwei UHR gekauft :eclipsee_gold_cup:

Geschrieben

Jetzt verstehe ich Dich besser Gottfried

Klar kann ich mir mit der Gelben kein M16 (übertrieben) kaufen, aber es ist doch totaler Quatsch wenn gesagt wird daß eine 12/76er Beretta 682 keine nach DSB Regelment gebräuchliche Waffe ist.

Diese Waffe wird zu hunderten wenn nicht tausenden geschossen, zumal ich doch völlig problemlos und legitim aus einer 12/76 Waffe 12/70er Munition verschießen kann.

Zudem ist doch die Sicherheit bei einer 12/76 Flinte deutlich höher, was doch wohl nur Recht sein kann und nicht der Grund dafür sein kann mir eine 12/76 zu verweigern.

Bin ich hier irgendwie im falschen Film so nach dem Motto - je sicherer desdo Ablehnung - oder wie oder was

Meinetwegen kann mir zur Auflage gemacht werden daß ich nur 12/70er Munition erwerben darf, aber es kann doch nicht sein daß mir der Erwerb der Waffe untersagt wird.

Geschrieben

Mit der kommenden Novelle wird doch klargestellt, das die zu erwerbende Waffe auf der Sportschützen-WBK irgendeiner Sportordnung eines Verbandes entsprechen muss, aber der Erwerber diesem Verband nicht zwingend angehörig sein muss, da er durchaus als Gastschütze mit eigener Waffe schießen darf.

Hat weiterhin nicht irgedwer das mal gerichtlich durchgedrückt, dass eine Waffe nicht prinzipiell in einer Sportdisziplin wiederzufinden sein muss, die auf Gelb eingetragen werden soll? Irgendwie war da doch mal was.

Geschrieben

Den gleichen Quark hatten wir schon mal mit der Disziplin Sportpistole Zentralfeuer-(.38 Spezial WC), als die Behörden sich weigerten einen .357mag Revolver einzutragen obwohl es fast keine .38WC Revolver auf dem Markt gibt und gerade beim Wiederladen der 357er wesendlich mehr Sicherheit bietet.

Geschrieben

Da die Waffenbehörden ebenfalls die Sportordnungen kennen (bzw. kennen sollten, hüstel* B) ) sollte man sich momentan schon noch an das Verbandsbedürfnis halten....

Zum Glück wird das aller Wahrscheinlichkeit nach wie oben beschrieben abgeschafft.

Geschrieben
Jetzt verstehe ich Dich besser Gottfried

Bin ich hier irgendwie im falschen Film so nach dem Motto - je sicherer desdo Ablehnung - oder wie oder was

Ja , ich glaube , jetzt verstehen wir uns !

Das es sachlich teilweise totaler Quatsch ist , das wissen wir auch (fast) alle .

Aber manche Funktionäre sehen anscheinend ihre Aufgabe darin , daß sie die ohnehin schon komplizierten gesetzlichen Regelungen noch weiter komplizieren.

Leider tut sich da der DSB bzw. seine Landesverbände (DIE sind es oftmals besonders !) immer wieder mal unrühmlich hervor - siehe z.B. auch den Thread mit Hessen , wo Vereine angeblich ausgeschlossen werden sollen , wenn auch andere Verbände ins Spiel kommen .

Gruß

Gottfried

Geschrieben

Es kann doch wohl nicht wahr sein, daß ich in einen anderen Verband eintreten und dort schießen muß um eine handelsübliche Trapflinte kaufen zu können die den Regeln des DSB zu 100% entspricht in dem ich nun schon seit 24 Jahren sehr aktives Mitglied bin.

Sicherheitstechnich übertrift die 12/76 sogar noch die Anforderungen des DSB - was mach ich also falsch.

Ich werde mir auch nicht aufzwingen lassen welche Flinte ich mir kaufe (Eine der ganz wenigen 12/70er mit Stahlschrotbeschuß die dann noch nicht mal Wechselchokes hat)

Dies werde ich auf keinen Fall mit mir machen lassen.

Ich könnte verrückt werden bei dieser Sache, bei anderen SB ist das kein Problem und ich muß mich mit dieser Dame ständig auf's extremste rumärgern - mann hab ich nen dicken Hals.

Gruß Dieter

Geschrieben
Hallo Gottfried

Du scheinst schlecht informiert zu sein.

Bei der Gelben nach §14Abs.4 braucht man keinen Bedürfnissnachweis vom Verband um eine Einzelladerlangwaffe zu kaufen, zu der eine Trapflinte wohl zweifelsfrei gehört.

Weiterhin werden von den meisten Waffenherstellern nur noch Flinten in 12/76 hergestellt, zumindest die aktuellen Modelle und diese haben auch alle Stahlschrotbeschuß, was wohl ebenfalls wichtig ist, denn ich müßte doch gaga im Kopf sein wenn ich mir heute noch ne 12/70 kaufen würde, womöglich auch noch ohne Stahlschrotbeschuß.

Wenn dann nur noch Stahl geschossen werden warf (und die Entwicklung geht ja wohl zweifelsfrei dort hin)kann ich die Flinte in die Tonne klobben, denn kaufen würde die wohl auch Keiner mehr der gesund im Kopf ist.

Außerdem kann ich doch problemlos auf jeder Meisterschaft -weltweit mit einer Flinte mit einem 12/76er Beschuß antreten wenn ich nur 12/70 verschieße.

Das Kalibergebot richtet sich doch nur an die verschossenen Munition und nicht nach dem Beschuß der Waffe.

Und zu guter letzt habe ich doch mit einer 12/76 eine wesendliche Sicherheitsreserve wenn ich 12/70er Munition verschieße, eine Sache auf die doch wohl Keiner verzichten möchte, zumal man diesen Sicherheitsgewinn kostenlos bekommt.

Wenn Leute mit ihren 12/70er Flinten, womöglich noch ohne Stahlschrotbeschuß, Stahlschrot verschießen, bei dem Bekanntermaßen ein höherer Gasdruck ansteht, ist das deren Sache - Jeder ist seines Glückes Schmied, wenn dann aber was passiert, bezahlt werder eine Versicherung noch wird Jemand verständnis dafür haben - zumal ich es nicht befürworten kann daß durch solche Leute auch Andere gefärdet werden.

Ich jedenfalls würde wenn ich sowas mitbekommen würde Demjenigen untersagen mit dieser Kombination in einer Rotte zu stehen.

Gruß Dieter

hallo dieter du kannst sehr wohl mit einer flinte kaliber 12/70 ohne stahlschrotbeschuß auch stahlschrot schiessen aber nur bis 3mm schrotgröße und zum trap schiessen reichen 2.4mm aus das kannst du aber beim beschussamt nachlesen.

gruß bulli

Geschrieben

Mein Gott habt Ihr Probleme :o

Hab mir gerade nen 22er UHR gekauft, welcher soweit ich mich entsinnen kann weder beim Kyffhäuser noch beim DSB Verwendung findet.

Und der wird gerade auf meiner Kyffhäuser neu gelben WBK eingetragen. SBin weiß noch nichtmal das ich beim DSB bin :rolleyes:

Warum ? Weil er da drauf passt :s82:

Für was bitte hab ich sonst eine gelbe WBK ?

Wenn ich nur Verbandszugelassene Waffen kaufen darf, dann kann man die gelbe doch gleich abschaffen und aus gründen der Rechtssicherheit nur noch mit Voreintrag auf grün arbeiten.

Dann gehe ich mit der Sportordnung und der Bestätigung vom Verband das ich da Mitglied bin zum SB und führe ein Fachgespräch ob das gewünschte Teil in die Sportordnung passt. Wenn ich ihn überzeugen konnte gibts nen Voreintrag ansonsten eben nicht. Alles andere würde einen früher oder später direkt vor den Kadi bringen. :gaga:

Geschrieben

Mich ärgert vor allem, daß mir mit der Gelben nach §14Abs.4 die Erlaubnis erteilt wurde eine Langwaffe und die dazugehörende Mun. zu erwerben, eben ohne diesen ganzen Mist den ich jetzt am Ohr habe, und diese Sbin setzt sich einfach darüber hinweg, und setzt alle Hebel in bewegung um mir einen Strich durch die Rechnung zu machen.

Ich bin 100%tig im Recht, bekomme es aber nicht ohne event. einen jahrelangen Prozess zu führen, nur weil es diese Dame so will.

Darüber könnte ich verrückt werden auch deshalb weil es in den allermeisten Amtsstuben problemlos gemacht wird.

Diese, man kann schon sagen, Böswilligkeit ist das was mich so unsäglich ärgert.

Geschrieben

Das Kaliber betreffender Flinte ist doch 12. Muss denn 12/76 drin stehen? Das ist die Munitionsbezeichnung, die ja in Spalte 3 wahlweise eingetragen ist. Lass doch vom Händler eine Flinte Kal. 12 eintragen.

Geschrieben
Das Kaliber betreffender Flinte ist doch 12. Muss denn 12/76 drin stehen? Das ist die Munitionsbezeichnung, die ja in Spalte 3 wahlweise eingetragen ist. Lass doch vom Händler eine Flinte Kal. 12 eintragen.

so steht es bei mir auch drin also könnte ich mir auch 12/89 kaufen wenn ich wollte gruß bulli

Geschrieben

Das wäre vielleicht noch ne Idee, aber ich könnte drauf wetten daß die liebe Dame dann genau wissen will welche 12er das ist in der Hoffnung daß es eine 76er ist um mir diese dann nicht abzustempeln.

Diese Freude möchte ich Ihr nicht machen.

So wie ich das sehe wird das Ganze auf einen Rechtsstreit hinaus laufen - leider :(

Geschrieben
So wie ich das sehe wird das Ganze auf einen Rechtsstreit hinaus laufen - leider :(

Da Du das ja diesen Weg nicht gerne gehen willst - was ich gut verstehen kann - ärgere die Dame doch mit einem Jagdschein. Ist dieser für Dich unmöglich?

Geschrieben
Da Du das ja diesen Weg nicht gerne gehen willst - was ich gut verstehen kann - ärgere die Dame doch mit einem Jagdschein. Ist dieser für Dich unmöglich?

Gute Idee. Hanne Gratz bietet derzeit 2-Wochen-Intensiv-Kurse für etwa 1200 Euro an, wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe. Frag auch mal bei Dr. Feichtner nach, auch sehr gute Ausbildung. Die VJS ist da nicht mehr konkurrenzfähig.

Geschrieben

Nein, theoretisch wäre das natürlich machbar, aber erstens ist die Jägerei ganz und gar nicht meine Welt, dafür bin ich viel zu tierlieb, und außerdem wäre mir der Kurs (über 1000 Euro) zu hoch.

Geschrieben
dafür bin ich viel zu tierlieb

ich auch, habe durch meinen Jagdschein einen Hund bekommen.

, und außerdem wäre mir der Kurs (über 1000 Euro) zu hoch.

Das dürfte nicht reichen. Abendkurs über 8 Monate hat mich um mindestens 2 x 1500 € incl. Fahrtkosten gebracht. Ein Kompaktlehrgang über 6 Wochen kostet hier 2800 €.

(Zweimal, weil Frau auch dabei wahr...)

Geschrieben
Mich ärgert vor allem, daß mir mit der Gelben nach §14Abs.4 die Erlaubnis erteilt wurde eine Langwaffe und die dazugehörende Mun. zu erwerben, eben ohne diesen ganzen Mist den ich jetzt am Ohr habe, und diese Sbin setzt sich einfach darüber hinweg, und setzt alle Hebel in bewegung um mir einen Strich durch die Rechnung zu machen.

Ich bin 100%tig im Recht, bekomme es aber nicht ohne event. einen jahrelangen Prozess zu führen, nur weil es diese Dame so will.

Darüber könnte ich verrückt werden auch deshalb weil es in den allermeisten Amtsstuben problemlos gemacht wird.

Diese, man kann schon sagen, Böswilligkeit ist das was mich so unsäglich ärgert.

Tröste dich (auch wenn das nicht wirklich hilft), aber auch hier (in Hessen) gibt es so jemand, der ärgert neben den Waffenbesitzern auch noch die SB in den "nachgeordneten" Behörden. Als Abendlektüre sein jedem die meist vorhandene "Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Waffengesetz im Geschäftsbereich des (Land ..) Innenministers" empfohlen. Kann durchaus sein, dass da zu lesen ist, dass die Zuständigkeiten etwas anders gelagert sind als man annimmt.

Gibt überhaupt in diesem Zusammenhang ganz interessante Verordnungen, auch die Regelungen über die örtliche Zuständigkeit sind z.T. sehr interessant. Wenn man etwas erreichen will, geling es manchmal am besten, wenn man für Waffengleichheit sorgt.

Geschrieben

Hallo Lobo

Entschuldige bitte wenn ich schwer von Begriff sein solte (bin ich normalerweise eher nicht) aber ich kann Deinem Text nicht folgen.

Diese SBin ist für mich zuständig (Kreispolizeibehörde) weil ich halt in Ihrem Wirkungsbereich wohne.

Kannst Du mir vielleicht etwas auf die Sprünge helfen, ich bin natürlich für je Hilfe und jedliche Tips dankbar.

@Floppyk

Jo, kann ich mir denken daß die 1000 nicht reichen.

Ich wäre aber durchaus bereit einen höheren Betrag auszugeben wenn ich den Jagdschein denn machen wollte, aber wie gesagt, ich könnte im Leben nicht irgend einem Tier was antun bzw. den Gar aus machen, ohne daß ich damit irgend Jemandem einen Vorwurf machen möchte der damit keine Probleme hat.

Weißt Du, ich könnte mir ja vielleicht noch vorstellen auf ein Tier das 100m entfernt steht mit einer Büchse nen sauberen Blattschuß zu geben, aber dann dort hin gehen und ihm in die Augen sehen, es aufzubrechen oder gar einen Fangschuß aus nächster Nähe zu geben - nee das könnte ich niemals im Leben, und weil das so ist lass ich das lieber sein mit dem Jagdschein.

Ich glaube mir würde sowas ein leben lang nicht mehr aus dem Kopf gehen.

Aber wie gesagt, dies ist meine ganz persönliche Einstellung zu der Sache, ich möchte Niemanden angreifen.

Gruß Dieter

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