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Sportschützen Sachkunde für Waffenträger ausreichend?


pumpingalex

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Geschrieben

Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage mir wurde von einem Sachbearbeiter gesagt dass die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift = Wie die SB mit den Gesetzen umzugehen haben) vorschreibt dass die Sportschützen Sachkunde für einen Waffenträger nicht ausreichend ist. So jetzt frage ich mich ob dies auch wirklich so gültig ist da in der AWaffV unter § 3 ein Anderweitiger Nachweis der Sachkunde erfüllt ist wenn man eine Sportschützen Sachkundeprüfung hat. Und meiner Meinung nach steht dass Gesetz wohl immer noch über der Verwaltungsvorschrift... Wer von euch kann mir weiterhelfen??? Sollte der SB recht behalten weiß denn jemand von Euch wo man in BaWü eine Sachkunde für Waffenträger ablegen kann. PS das Regierungspräsidium nimmt die Sachkunde nicht mehr ab.

Viele Grüße Pumping

Geschrieben
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage mir wurde von einem Sachbearbeiter gesagt dass die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift = Wie die SB mit den Gesetzen umzugehen haben) vorschreibt dass die Sportschützen Sachkunde für einen Waffenträger nicht ausreichend ist. So jetzt frage ich mich ob dies auch wirklich so gültig ist da in der AWaffV unter § 3 ein Anderweitiger Nachweis der Sachkunde erfüllt ist wenn man eine Sportschützen Sachkundeprüfung hat. Und meiner Meinung nach steht dass Gesetz wohl immer noch über der Verwaltungsvorschrift... Wer von euch kann mir weiterhelfen??? Sollte der SB recht behalten weiß denn jemand von Euch wo man in BaWü eine Sachkunde für Waffenträger ablegen kann. PS das Regierungspräsidium nimmt die Sachkunde nicht mehr ab.

Viele Grüße Pumping

Die Verwaltungsvorschrift bindet aber die Behörde. Sie muss die Vorgaben umsetzen!

Schau mal in der DWJ 10/2007 auf Seite 88 ff nach. Dort findest du eine Begründung zur Rechtsauffassung deines SB. Auch wenn ich anderer Meinung bin wird dir nichts anderes übrig bleiben als eine Sachkunde für Waffenträger zu erwerben. Die aktuelle Rechtsprechung versteht hierunter u.a. die erfolgreiche Teilnahme an einen Kurs im "Verteidigungsschießen" obwohl du als Sportschütze oder Jäger da nicht dran teilnehmen darfst sollst du ihn vor Erteilung des Waffenscheins absolviert haben. Im DWJ 10/2007 geht es wohl um nachstehenden Fall. Der Juwelier war wohl Sportschütze.

Pressemeldung vom 08.06.2007

Pressemitteilung Nr. 25/2007 OVG: Schmuckhändler bekommt keinen Waffenschein

Einem Schmuckhändler, der die persönliche Befähigung zum Gebrauch einer Waffe zur Verteidigung nicht nachgewiesen hat, kann kein Waffenschein erteilt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger, ein Schmuckhändler, reist zu seinen Kunden im gesamten Bundesgebiet. Dabei führt er Schmuck im Wert von 100.000 bis 150.000 € mit sich. Wegen der mit seiner Geschäftstätigkeit verbundenen erheblichen Gefährdung beantragte der Kläger die Erteilung eines Waffenscheins. Die zuständige Kreisverwaltung lehnte den Antrag ab. Die hiergegen erhobene Klage wies das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Zwar bestehe für den Kläger ein Bedürfnis, als besonders gefährdete Person eine Schuss­waffe sowohl zur Abschreckung als auch zur Selbstverteidigung führen zu dürfen. Jedoch habe er bisher nicht an einem Lehrgang über die speziellen Techniken des Verteidigungs­schießens teilgenommen, um in unvorhergesehenen Krisensituationen angemessen reagie­ren zu können. Die Fähigkeiten des Klägers als Sportschütze reichten zum verteidigungs­gerechten Einsatz von Schusswaffen in der Öffentlichkeit nicht aus.

Beschluss vom 23. Mai 2007, Aktenzeichen: 7 A 11492/06.OVG

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz 56068 Koblenz

- Pressestelle -

Geschrieben
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage mir wurde von einem Sachbearbeiter gesagt dass die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift = Wie die SB mit den Gesetzen umzugehen haben) vorschreibt dass die Sportschützen Sachkunde für einen Waffenträger nicht ausreichend ist. So jetzt frage ich mich ob dies auch wirklich so gültig ist da in der AWaffV unter § 3 ein Anderweitiger Nachweis der Sachkunde erfüllt ist wenn man eine Sportschützen Sachkundeprüfung hat. Und meiner Meinung nach steht dass Gesetz wohl immer noch über der Verwaltungsvorschrift... Wer von euch kann mir weiterhelfen??? Sollte der SB recht behalten weiß denn jemand von Euch wo man in BaWü eine Sachkunde für Waffenträger ablegen kann. PS das Regierungspräsidium nimmt die Sachkunde nicht mehr ab.

Viele Grüße Pumping

Schau mal da: www.dssg-ltd.com.

Ansonsten ist das so eine Sache. Ein Bundesland bzw. der eine Kreis erkennt an, der andere nicht. Nach dem Entwurf der AWaffV, der hier in Hessen und in den meisten anderen Bundesländern vom IM zur Umsetzung "empfohlen" wurde, Zitat zu § 7 Punkt 7.6: " Die als Sportschütze erworbene Sachkunde ist nicht geeignet, die Sachklunde für das Bewachungsgewerbe zu vermitteln!" Damit kann keine Anerkennung der Sportschützen-SK bei Bewachersgewerbe erfolgen.

Da ist nur konsequent, da in Punkt 7.2 unter Anderweitiger Ausbildung nur behördlich oder staatlich anerkannte Ausbildungen mit Prüfung genannt sind und exemplarisch der Polizeidienst aufgeführt wurde. Auch sind in Punkt 7.3 Aussagen zu den Schießfertigkeiten gefordert und in Punkt 7.4 wird klargestellt: " Dementsprechend sind an die Schießfertigkeiten von Personen im Bewachungsgewerbe oder Berechtigte nach § 19 WaffG hohe Anforderungen zu stellen.

Weiter wird unter Punkt 7.5.1 Abs. 2 erklärt, dass als Mindestdauer für die SK 22 UE vorauszusetzen sind. Demgegenüber ist im Hinblick auf die besonderen Anforderungen an.. Bewachungsgewerbe eine Lehrgangsdauer von 32 UE Voraussetzung.

Aus diesen Erklärungen kann man entnehmen, dass den Behören eigentlich keine Möglichkeit mehr bleibt, die Sportschützen-SK anzuerkennen für das Bewachungsgewerbe. Insbesondere weil in der SK Bew.-Gew. erhöhte Unterrichtseinheiten im Bezug auf Notwehr und Notstand gefordert werden.

Ich persönlich halte dies auch für absolut notwendig, da auch den meisten Sachkundigen die Probleme Notwehr/Nothilfe/Notstand und deren Konsequenzen meist nur unzureichend nahegebracht wurden. Und das genügt für einen beruflichen Waffenträger (Führen einer Waffe) nunmal nicht.

Geschrieben
Hallo Leute,

ich hätte mal eine Frage mir wurde von einem Sachbearbeiter gesagt dass die Verwaltungsvorschrift (Verwaltungsvorschrift = Wie die SB mit den Gesetzen umzugehen haben) vorschreibt dass die Sportschützen Sachkunde für einen Waffenträger nicht ausreichend ist.

Das ist leider richtig...! :contra:

So jetzt frage ich mich ob dies auch wirklich so gültig ist da in der AWaffV unter § 3 ein Anderweitiger Nachweis der Sachkunde erfüllt ist wenn man eine Sportschützen Sachkundeprüfung hat.

Reicht trotzdem für Gewerbliche Waffenträger nicht aus...!

Wer von euch kann mir weiterhelfen??? Sollte der SB recht behalten weiß denn jemand von Euch wo man in BaWü eine Sachkunde für Waffenträger ablegen kann.

Am besten da, wo ich es auch gemacht habe....

Bei der International Security Network, Kurz: ISN ; ansässig am Baden-Airpark in Karlsruhe-Söllingen ... Da habe ich ihn auch gemacht... Kostet ca. 570,-€

Ist zwar viel Geld, aber danach weißt du wenigstens, dass er vom Regierungspräsidium Karlsruhe anerkannt wird. Hatte damals im Kurs welche dabei, die mussten den Kurs nochmals ( diesmal bei der ISN ) machen, da er von anderen Anbietern durch das Regierungspräsidium nicht anerkannt wurde. Somit wurde es ein teurer Spass.

Hier der Link dazu: www.isn.eu.com

Hoffe, ich konnte Dir weiterhelfen. Bei Fragen stehe ich gerne zur Verfügung....

P.S.: Was willst Du eigentlich im Sicherheitsdienst machen? Geld & Werttransport? Personenschutz? Bewaffneter Objektschutz?

Gruß Michael

Geschrieben

Mal zur Ergänzung, weil die Begriffe AWaffV und VwV durcheinander laufen.:

Das Waffengesetz (WaffG) ist der Gesetzestext.

Die allgemeine Waffengesetzverordnung (AWaffV) ist eine bindende Verordnung zum Waffengesetz für alle.

Die Verwaltungsverordnung ist das bindende Werk für die Sachbearbeiter ABER ES GIBT ZUR ZEIT KEINE GELTENDE!

Geschrieben
Das ist leider richtig...! :contra:

Also ich finde das ganz ok. Papierschieben stanzen und Verteidigung mit der Schußwaffe sind zwei paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen herzlich wenig zu tun.

Ich könnte mich immer totlachen über Leute die glauben sie hätten es drauf mit der Selbstverteidigung, nur weil sie als Sportschützen eine gute Figur abgeben. Die Pappscheiben schießen aber nicht zurück.

Geschrieben
Also ich finde das ganz ok. Papierschieben stanzen und Verteidigung mit der Schußwaffe sind zwei paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen herzlich wenig zu tun.

Ich könnte mich immer totlachen über Leute die glauben sie hätten es drauf mit der Selbstverteidigung, nur weil sie als Sportschützen eine gute Figur abgeben. Die Pappscheiben schießen aber nicht zurück.

Jepp Jennerwein.

das war´ne 10,9 voll in´s Blatt.

Die Sachkunde für Sportschützen reicht für Verwahrung, Transport und Sicherheit auf dem Schiesstand.

- Und für mehr nicht ! -

Das hat mit dem Führen der Waffe in der Öffentlichkeit oder dem Einsatz in Notwehr gar nix zu tun !

Jaja, ich weiß, jetzt heulen gleich wieder alle auf und schreiben was von mehr Freiheit und dem schärfsten Waffenrecht der Welt - aber genau darum geht´s mir doch.

Keiner von uns kann wollen das mit Schußwaffen Schmuh getrieben wird weil das nur zu unserem Nachteil wäre.

Und das jemand der damit "spazierengeht" eine besondere Befähigung nachweisen muß halte ich nur für richtig.

Was weiß ein Sportschütze von Deeskalationstechniken oder vom "Schießen auf Menschen" (auch in Notwehr) - ich bin fest davon überzeugt, dass da ein ganz anderer Film läuft.

Meine Meinung,

jayman

Geschrieben

Also ich finde das ganz ok. Papierschieben stanzen und Verteidigung mit der Schußwaffe sind zwei paar Schuhe. Das eine hat mit dem anderen herzlich wenig zu tun.

Ich könnte mich immer totlachen über Leute die glauben sie hätten es drauf mit der Selbstverteidigung, nur weil sie als Sportschützen eine gute Figur abgeben. Die Pappscheiben schießen aber nicht zurück.

Dann können wir das wohl so verstehen, das DU wohl schon mal unter Beschuß geraten bist ??????

Expert1000

Geschrieben
Dann können wir das wohl so verstehen, das DU wohl schon mal unter Beschuß geraten bist ??????

Expert1000

Dazu muß man nicht "unter Beschuss geraten", das will ich übrigens niemandem wünschen. Es genügt schon, in Situationen zu gelangen, wo man nicht genau weiß, ob man die Waffe einsetzen muss. Oder ein behördliches Training mit Filz- oder Sim unter realistischen Bedingungen ohne vorherige Kenntnis des Ablauf mit lebendem Gegenüber.

Und wenn man dann auch noch das "Vergnügen" hatte, ein- oder mehrmals mit einer Waffe in der HAnd des Gegenübers konfrontiert zu werden - dann kann man es in etwa beurteilen.

Aber wer schon in diesen Situationen war und dann auch noch die Sachkundeausbildungen, egal ob für Sportschützen oder Waffenträger kennt, weiß was er davon zu halten hat.

Dies soll keine Abqualifizierung der Ausbildungen sein, diese können sich naturgemäß nur nach den gesetzlichen Vorgaben richten und sollen dann auch noch bezahlbar sein.

Tatsächlich hilft aber nur eins Training, Training, Training. Und regelömäßige (leider nicht geforderte) Weiterbildung die sich nicht nur auf die Praxis beschränkt.

Wenn man dann sieht, dass Sportschützen die SK z.T. für 50,- absolvieren oder Waffenträger für 200,- - dann muß man sich fragen, wie das bei der geforderten, wohlgemerkt nicht der wünschenswerten, Qualität und Quantität hinkommen soll. Da der Sportschütze nur die Hälfte der UE nachweisen muß wie ein Waffenträger, ergibt sich allein aus dieser Tatsache, dass die Ausbildungen nicht vergleichbar sind, allein von der Quantität her. Die Qualität steht dann noch auf einem anderen Blatt.

Geschrieben
Tatsächlich hilft aber nur eins Training, Training, Training. Und regelmäßige (leider nicht geforderte) Weiterbildung die sich nicht nur auf die Praxis beschränkt.

Nun, das mag vieleicht bei Sportschützen so sein, aber bei Gewerbl. Waffenträgern MUSS ein regelmäßiges Training erfolgen.... das kommt aus der VBG 7C, Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für MA im Sicherheitsgewerbe...

Natürlich darf man die Sachkunde von Sportschützen nicht mit SK von Waffenträgern vergleichen... Da habt ihr alle vollkommen recht..... Mein "dagegen" richtet sich auf was ganz anderes...Wäre es deshalb nicht besser, wenn einfach jeder so eine Qualifiziertere SK machen müsste ( über den Sinn bzw. Unsinn lässt sich natürlich streiten ) da aber jeder der Privat zuhause Waffen hat in eine Situation der häuslichen Verteidigung kommen könnte, in der es evtl. Sinnvoll wäre dies gemacht zu haben ( auch weil viel tiefer noch in den Passus eingegangen wird-wann schießen,wann nicht.. )

Natürlich ist ein Verteidigungslehrgang nur Waffenträgern bzw. Jagdscheinbesitzern erlaubt, aber die SK für Waffenträger beinhaltet schon vieles davon...

Mit SIcherheit sind viele anderer Meinung darüber.... wie gesagt... über SInn und Unsinn lässt sich darüber sicherlich streiten...

Geschrieben

Mir fällt wieder auf wie Unterschiedlich die SK für Sicherheitsbedienstete gehandhabt wird.

Ich habe 4 Jahre lang die Mitarbeiter eines Werttransportunternehmens auf die Sachkunde und den praktischen Teil (Schießprüfung) vorbereitet.

Die Theorie war 1zu1 die gleiche wie bei den Sportschützen, nur die Langwaffensachen fiehlen raus. Der Praktische Teil bestand aus 5 Schuß auf 10 Meter, wo 35 Ringe erreicht werden mußten ohne Fehler.

Geschrieben
Mir fällt wieder auf wie Unterschiedlich die SK für Sicherheitsbedienstete gehandhabt wird.

Ich habe 4 Jahre lang die Mitarbeiter eines Werttransportunternehmens auf die Sachkunde und den praktischen Teil (Schießprüfung) vorbereitet.

Die Theorie war 1zu1 die gleiche wie bei den Sportschützen, nur die Langwaffensachen fiehlen raus. Der Praktische Teil bestand aus 5 Schuß auf 10 Meter, wo 35 Ringe erreicht werden mußten ohne Fehler.

Ja, genau diese Erkenntnisse (bewaffneter Objektschutz) habe ich auch. Hier wird aber wie so oft ein viel zu großes Fass aufgemacht. Bedenkenträger sterben eben nie aus! Es ist meines Erachtens ein erheblicher Unterschied, ob ich Waffenträger bin, weil ich meine Juwelen oder Waffen gegen "Abhandenkommen" und dabei evtl. mein Leben schützen will oder als Personenschützer tätig bin. Also bitte immer die Kirche im Dorf lassen. Es kann nicht sein, dass die Vergabe von Waffenscheinen auf die hier skizzierte Art und Weise für einen Juwelier oder Waffenhändler verunmöglicht wird!

Geschrieben

die Unterrichte WSK für Bewacher und Sportschützen ist fast identisch.

Es gibt in den berühmten Fragenkatalog nicht eine spezielle Frage für Bewacher (schaut nach)

Das Schießergebnis ist gesetzlich nicht festgelegt, da kann man sich was ausdenken.

Im Waffensachkundekurs wird mit wohl keine Verteidigungsschießen oder ähnliches gelehrt (der Prüfling bekommt doch gar keine Erlaubnis dazu.

Ein SV Schießkurs kann doch wohl erst erfolgen, wenn ein Teilnehmer seine Waffen zu 100% in jeder Lage beherrscht, aber ohne eine WSK hat dieser doch wohl keine Waffe-oder?

Keine WSK Schulung ob nun 2 oder 5 Tage kann einen perfekten Schützen, besonders keinen Verteidigungsschützen hervorbringen.

Die WSK ist dazu da, dem Gesetzgeber zu beweisen, dass man das Waffenrecht ausreichend kennt (was ist ausreichend?)

Das man die Waffen handhaben kann und das man scharf Schießen kann unter Einhaltung der gesetzl. und der Sicherheitsregeln, MEHR NICHT.

Für Sportschützen gelten die gleichen "Jedermannrechte" wie für Bewacher, denn JEDERMANN hat Sie

Geschrieben
Es kann nicht sein, dass die Vergabe von Waffenscheinen auf die hier skizzierte Art und Weise für einen Juwelier oder Waffenhändler verunmöglicht wird!

Der Juwelier war ein Volltrottel. Er hätte einfach einen dieser 200 Euro-Kurse besuchen sollen und alle Probleme hätten sich erledigt. Gescheitert ist er an seinem "Ich will Recht behalten" und dem hartnäckigen Versuch einen Waffenschein nur mit Sportschützensachkunde zu erhalten. Das er damit scheitern würde hätter er vorher erkennen können. Dem Amt kann ich da keinen Vorwurf machen.

Geschrieben
Der Juwelier war ein Volltrottel. Er hätte einfach einen dieser 200 Euro-Kurse besuchen sollen und alle Probleme hätten sich erledigt. Gescheitert ist er an seinem "Ich will Recht behalten" und dem hartnäckigen Versuch einen Waffenschein nur mit Sportschützensachkunde zu erhalten. Das er damit scheitern würde hätter er vorher erkennen können. Dem Amt kann ich da keinen Vorwurf machen.

Kann sein! Trotzdem, nicht schwerer machen, als es so schon ist!

Geschrieben

...wobei:

Zwar bestehe für den Kläger ein Bedürfnis, als besonders gefährdete Person eine Schuss­waffe sowohl zur Abschreckung als auch zur Selbstverteidigung führen zu dürfen.

:blink:

Gruß Gromit

Geschrieben
Nun, das mag vieleicht bei Sportschützen so sein, aber bei Gewerbl. Waffenträgern MUSS ein regelmäßiges Training erfolgen.... das kommt aus der VBG 7C, Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für MA im Sicherheitsgewerbe...

Natürlich darf man die Sachkunde von Sportschützen nicht mit SK von Waffenträgern vergleichen... Da habt ihr alle vollkommen recht..... Mein "dagegen" richtet sich auf was ganz anderes...Wäre es deshalb nicht besser, wenn einfach jeder so eine Qualifiziertere SK machen müsste ( über den Sinn bzw. Unsinn lässt sich natürlich streiten ) da aber jeder der Privat zuhause Waffen hat in eine Situation der häuslichen Verteidigung kommen könnte, in der es evtl. Sinnvoll wäre dies gemacht zu haben ( auch weil viel tiefer noch in den Passus eingegangen wird-wann schießen,wann nicht.. )

Natürlich ist ein Verteidigungslehrgang nur Waffenträgern bzw. Jagdscheinbesitzern erlaubt, aber die SK für Waffenträger beinhaltet schon vieles davon...

Mit SIcherheit sind viele anderer Meinung darüber.... wie gesagt... über SInn und Unsinn lässt sich darüber sicherlich streiten...

Mein (Leider nicht geforderte) bezog sich nicht ausschließlich auf den reinen Nacheweis der Schießfertigkeiten, der lächerliche 4 x pro Jahr gefordert wird, der Umfang und die Qualität sind sowieso nicht beschrieben.

Man denke an die 18 x nachzuweisende Trainingsteilnahme der Sportschützen oder sie laut PDV geforderten Schßleistungsnachweise der Polizei, die in ähnlich auch bei Zoll, Justiz und anderen bewaffneten "Behörden" bestehen.

Ich meinte mit Weiterbildung eine umfassende, auch den rechtlichen und Versicherunsgseitigen Aspekt sowie alles drumherum, 1. Hilfe, Pflege, Ausrüstung usw.

Das Training mit der Waffe könnte selbstverständlich auch professioneller gestaltet werden, war aber von mir nicht gemeint. Es ging vielmehr um eine NACHZUWEISENDE WEITERBILDUNG in regelmäßigen Abständen, wie sie jeder Trainer/ÜL, selbst jeder LKW- oder Gabelstaplerfahrer während seiner gesamten Berufsausübung erbringen muß.

Schließlich ändern sich ja auch die anzuwendenden bzw. zu beachtenden Vorschriften oder Gesetze öfter,

Geschrieben
.......... Die WSK ist dazu da, dem Gesetzgeber zu beweisen, dass man das Waffenrecht ausreichend kennt (was ist ausreichend?)

Das man die Waffen handhaben kann und das man scharf Schießen kann unter Einhaltung der gesetzl. und der Sicherheitsregeln, MEHR NICHT.

Für Sportschützen gelten die gleichen "Jedermannrechte" wie für Bewacher, denn JEDERMANN hat Sie

So sehe ich die Sache auch. Schließlich soll ja aus einem Waffenscheinbesitzer kein Polizeibeamter etc. werden. Insofern ist bezüglich der Waffensachkunde der Vergleich mit der Waffenausbildung von Polizei- und Zollbeamten unralistisch. Das Eine hat eben nichts mit dem Anderen zu tun. Die "heute" - es war nicht immer so - von Sportschützen geforderten Kenntnisse zur Waffentechnik und zum Waffenrecht einschließlich Notwehr und Notstand sollten genügen. Schließlich gibt es nicht viele, die die schwierigste Voraussetzung - das Bedürfnis - zur Erteilung eines Waffenscheines nachweisen können. Ich hatte es schon einmal geschrieben, das Bedürfnis eines Juweliers oder Waffenhändlers eine Schusswaffe zu führen kann nicht mit dem Bedürfnis von "Personenschützern", Polizei- oder Zollbeamten verglichen werden. In sofern sind auch die Anforderungen an die Fertigkeiten und Kenntnisse nicht identisch. Insbesondere der Teil - wenn er denn vermittelt wird - über die Strategie zum Umgang gegenwärtigen Angriffen dürfte nur für Personenschützer, Polizei- oder Zollbeamte und nicht für andere Waffenträger interessant sein.

  1. Es gibt viele Waffenscheinbesitzer bei Staatsanwälten und Politiker. Mich würde jetzt wirklich mal interessieren, ob die - wenn sie überhaupt über einen Jagdschein oder eine WBK als Sportschütze verfügten - weitere Lehrgänge bezüglich der Sachkunde zum Führen von Schusswaffen besucht haben?
  2. Mir ist immer noch nicht klar, warum hier "pauschal" Erschwernisse konstruiert werden?
  3. Ob und welche Sachkunde erforderlich ist, ist und sollte eine Einzelfallentscheidung bleiben!
  4. Wie sieht es denn aus, wenn jemand in Personalunion die Sachkunde im Umgang mit Schusswaffen als Sportschütze, Jäger und Waffenhändler besitzt, soll der auch noch einen der teuren Lehrgänge besuchen, bei denen häufig Behördenvertreter als Refertenten eingespannt sind und sich so nebenher ein paar Teuros verdienen?

Ich werde vermutlich nie in die Verlegenheit geraten auf einen Waffenschein angewiesen zu sein. Habe also keinen Grund, mich hier für eine bestimmte Rechtsauffassung stark zu machen. Genaus so wenig sollte man in diesem Forum zu einer Sache unnötige Erschwernisse konstruieren. Es gibt Leute, die auf einen Waffenschein angewiesen sind. Und ich glaube nicht, dass jemand der "als Sportschütze" im Umgang mit Schusswaffen geübt ist eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Wir hatten schon einmal an anderer Stelle uns darauf verständigt, dass alle legalen Waffenbesitzer bezüglich unnötiger Erschwernisse durch den Gesetzgeber und Behörden an einem Strang ziehen sollten. Und dies sollten wir auch bei diesem Thema nicht vergessen!

Geschrieben

Was eigentlich vermischt wird ist, was brauch es um die Algemeinheit nicht zu gefährden als Waffenträger und was braucht es um im Falle des Falles seine Waffe effektiv einsetzen zu können?

Zum ersten braucht es recht wenig Kentnisse, die eigentlich schon in einer normalen Waffenkunde enthalten sein sollte.

Das zweite braucht Zeit, Training usw.. aber sollte eigentlich jedem selbst überlassen sein ob er die Waffe als ein unnützes Talisman trägt oder als nützliches Instrument.

Joker

Geschrieben
So sehe ich die Sache auch. Schließlich soll ja aus einem Waffenscheinbesitzer kein Polizeibeamter etc. werden. Insofern ist bezüglich der Waffensachkunde der Vergleich mit der Waffenausbildung von Polizei- und Zollbeamten unralistisch. Das Eine hat eben nichts mit dem Anderen zu tun. Die "heute" - es war nicht immer so - von Sportschützen geforderten Kenntnisse zur Waffentechnik und zum Waffenrecht einschließlich Notwehr und Notstand sollten genügen. Schließlich gibt es nicht viele, die die schwierigste Voraussetzung - das Bedürfnis - zur Erteilung eines Waffenscheines nachweisen können. Ich hatte es schon einmal geschrieben, das Bedürfnis eines Juweliers oder Waffenhändlers eine Schusswaffe zu führen kann nicht mit dem Bedürfnis von "Personenschützern", Polizei- oder Zollbeamten verglichen werden. In sofern sind auch die Anforderungen an die Fertigkeiten und Kenntnisse nicht identisch.

Das Ergebnis ist aber immer identisch: Ein Mensch bewegt sich mit einer Waffe die er auch einsetzen darf in der Öffentlichkeit. Und wäre ihre Gefährdungsstufe nicht mindestens mit der eines in ruhiger Gegend tätigen Vollzugsbeamten egal welcher Behörde gleichzusetzen, hätten sie erst gar keinen WS.

Wenn Personenschutz professionell gemacht wird, ist dort die Waffe nahezu überflüssig. Aber auch da heißt es wieder: Training, Training, Training.

Und weil dies sehr zeitintensiv und teuer ist, wird es so schnell keine Verpflichtung für Sicherheitsmitarbeiter, Juweliere (Zeit ist Geld) oder andere Personen mit entsprechender Gefährdungsstufe geben.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass gerade "Zivilisten" sehr wohl, manchmal besser als Sicherheitsmitarbeiter, wissen, was bei einem Einsatz der Waffe an rechtlichen Konsequenzen auf sie zukommt. Diese Herrschaften investieren (viel) Zeit und Geld in ihre Aus- und Fortbildung. Es ist ihnen bekannt, dass das Risiko unvorbereitet zu sein letztendlich durch mögliche Fehlhandlungen wesentlich teurer wird.

Geschrieben
Das ist keine Einzelfallentscheidung, das steht klar und deutlich im Gesetz.

Hey Jennerwein, sorry ich habs immer noch nich ganz kapiert... Es steht klar und deutlich im Gesetz dass ein anderweitiger Nachweis durch eine Sportschützensachkunde erbracht werden kann. So die Waffensachkunde für Waffenträger hat ja nix mit dem Verteidigungsschießen zu tun und anscheinend gibts auch keine extra Fragen für Waffenträger in der Prüfung?!?!? Deswegen frag ich mich immer noch weshalb ich dann ne andere Sachkunde brauche und mir nicht einfach gesagt wird du mußt an einem Kurs zum Verteidigungsschießen gehen....?!? VG Pumping

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