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IGNORED

Unterhebelrepetierer DSB


rgoecking

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bin seit 5 Jahren über meinen Verein Mitglied im DSB.

Ich trainiere zweimal wöchentlich Luftpistole, Pistole 45 ACP und Revolver 357 Mag.

An Wettbewerben habe ich bisher noch nicht teilgenommen. Meine erste Wettbewerbsteilnahme ist unsere diesjährige Vereinsmeisterschaft im Oktober.

Ich habe nun einen Unterhebelrepetierer 30-30 beantragt und möchte diesen über eine, noch zu beantragende gelbe WBK erwerben.

Der Kreissportschützenverband macht mir jedoch die Auflage, daß ich nachweisen muß, in welchem Verein oder in welchem Kreisverband ich diese Waffe wettkampfmäßig schießen kann.

Ich verstehe das WaffG so, daß Wettkampfteilnahme nicht zwingend ist, sondern auf regelmäßiges Übungsschießen nach der Sportordnung abgestellt wird.

Die beantragte Waffe kann ich einmal im Monat auf einem vereinsfremden Schießstand schießen, zusätzlich zu meinem Training mit o.g. Kurzwaffen.

Nach meiner Auffassung kann der Kreisverband den geforderten Nachweis nicht verlangen, da ich hierfür keine Rechtsgrundlage sehe.

Wie ist Eure Meinung hierzu?

Rolf

Geschrieben
Der Kreissportschützenverband har gar nix zu melden.

Der Verein bestätigt Dir die regelmäßige Teilnahme am Schießen mit einer erlaubnispflichtigen Waffe und der Verband stellt Dir das Bedürfnis aus.

Ausdrücklich muß niemand an irgendwelchen Wettbewerben teilnehmen.

Heinrich

So ist es!

Geschrieben

Danke für Eure Meinung. Der erforderliche Bedürfnisantrag läuft bei uns so, dass 1. der Vereinsvorsitzende den Antrag per Unterschrift genehmigt.

Anschließend muß der KSSV (Kreissportschützenverband) diesen befürworten und dann kann ich zu meinem Ordnungsamt zum entsprechenden Sachbearbeiter.

Was also meint Ihr mit Verband? Den DSB?

Meines Wissens sind die Kreisverbände quasi die regionale Unterabteilung des DSB.

Was also kann ich dem KSSV argumentativ vortragen (Paragraphen, Kommentare oder ähnliches) um den geforderten Wettkampfnachweis abzuschmettern?

Habt Ihr hierzu eine Idee?

Rolf

Geschrieben
(Gib einem Deutschen ein Amt und er wird es mißbrauchen.)

oder gib ihm eine Binde wo Ordner draufsteht und er wird gleich 3 m größer.................

Geschrieben

Beantrage einfach die neue gelbe WBK. Wenn unbedingt durch wen auch immer gefordert wird, eine zu erwerbende Waffe anzugeben, lass Dir eine 22 lfb eintragen und hol Dir die billigste bei E-Gun. Wenn alles mit rechten Dingen zugeht, wird dann auf der gelben WBK die Erlaubnis für Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen eingetragen sein. Setz die 22 lfb wieder bei E-Gun rein, hol Dir die 30-30 und lass sie eintragen. Schau auch mal in die Threads zur gelben WBK. Es gibt mittlerweile genügend Gerichtsurteile zu studieren.

Geschrieben
Danke für Eure Meinung. Der erforderliche Bedürfnisantrag läuft bei uns so, dass 1. der Vereinsvorsitzende den Antrag per Unterschrift genehmigt.

Anschließend muß der KSSV (Kreissportschützenverband) diesen befürworten und dann kann ich zu meinem Ordnungsamt zum entsprechenden Sachbearbeiter.

Was also meint Ihr mit Verband? Den DSB?

Meines Wissens sind die Kreisverbände quasi die regionale Unterabteilung des DSB.

Was also kann ich dem KSSV argumentativ vortragen (Paragraphen, Kommentare oder ähnliches) um den geforderten Wettkampfnachweis abzuschmettern?

Habt Ihr hierzu eine Idee?

Rolf

Das ist richtig, der Kreisverband bestaetigt dir dein Bedürfnis. Damit kannst du dann deinen Voreintrag bekommen. Das Procedere hast du ja schon ein paar mal durch.

Bist du dir sicher, dass die einen Wettkampfnachweis haben wollen? Ich bin u.a. auch im DSB und von mir wollten die noch nie einen haben. Eigentlich muss dein Verein nur die Schiessmoeglichkeit fuer betreffendes Kaliber/Waffenart/Joule (steht in meinem Antrag unter Punkt 2) fuer die gewollte Waffe aufweisen und mehr nicht.

Es steht nirgendwo, dass Du an Wettkaempfen teilnehmen musst.

Naja, der DSB ist in der Hinsicht auch manchmal etwas merkwuerdig. Kann es sein, dass du schon recht viele Waffen hast? Ab der 3. KW wird dein ganzes Geraffel ja zum Landesverband geschickt. Vielleicht haben die den Eindruck du hortest Waffen und hast inzwischen so viele, dass du die alle gar nicht mehr regelmaessig schiessen kannst. Also wollen sie den Wettkampfnachweis. Anders kann ich mir das auch nicht erklaeren.

Ich beantrage neue Waffen generell nur noch ueber den BDMP, die machen da nicht so einen Aufstand.

Du kannst Dich uebrigens auf den § 14 Abs 3 Nr1 WaffG berufen, weil du die Waffe fuer die Ausuebung einer weiteren Sportdisziplin benoetigst.

Geschrieben
Nix Voreintrag. weil: Neue Gelbe.

Eine zu erwerben beabsichtigte Waffe ist natürlich anzugeben, denn sonst bestünde ja kein Bedürfnis.

Das ist aber erst auf dem Formular der Behörde anzugeben.

Da schreibt man was rein, was der SB kennt: K98k oder so. Kaufen kann man dann was anderes.

Aber: das ist kein Voreintrag, den gibt's bei der Gelben nämlich nicht.

Heinrich

Edith sagt: Dreckfühler! ("den" mit zwei "n". *koppklatsch*. Akkusativ! Nix Finalsatz! MannMannMann, ja, ist es denn so schwer...?)

ah richtich hab ich übersehen...mit der gelben kenn ich mich net aus :peinlich:

Geschrieben
Ich bin seit 5 Jahren über meinen Verein Mitglied im DSB.

Ich trainiere zweimal wöchentlich Luftpistole, Pistole 45 ACP und Revolver 357 Mag.

An Wettbewerben habe ich bisher noch nicht teilgenommen. Meine erste Wettbewerbsteilnahme ist unsere diesjährige Vereinsmeisterschaft im Oktober.

Ich habe nun einen Unterhebelrepetierer 30-30 beantragt und möchte diesen über eine, noch zu beantragende gelbe WBK erwerben.

Der Kreissportschützenverband macht mir jedoch die Auflage, daß ich nachweisen muß, in welchem Verein oder in welchem Kreisverband ich diese Waffe wettkampfmäßig schießen kann.

Ich verstehe das WaffG so, daß Wettkampfteilnahme nicht zwingend ist, sondern auf regelmäßiges Übungsschießen nach der Sportordnung abgestellt wird.

Die beantragte Waffe kann ich einmal im Monat auf einem vereinsfremden Schießstand schießen, zusätzlich zu meinem Training mit o.g. Kurzwaffen.

Nach meiner Auffassung kann der Kreisverband den geforderten Nachweis nicht verlangen, da ich hierfür keine Rechtsgrundlage sehe.

Wie ist Eure Meinung hierzu?

Rolf

Hallo!

Ich bin seit 17 Jahren im RSB (Rheinischer Schützenbund), der dem DSB als Oberdachdeckerverband untergeordnet ist- egal, also ich hab das Theater mit der "Gelben" satt und mach es über einen jeweiligen Neuantrag auf die "Grüne".

Das heißt:

Erstens, Schießbuch führen,

zweitens: -wenn noch nicht geschehen- Sportpass beantragen. Ohne diesen läuft erstmal garnichts (zumindest beim RSB).

Drittens: Vereinsmeisterschaft mitschießen und anschließend beim Schützenblockwart die Teilnahme bei der nächst- höheren Instanz (Kreismeisterschaft) beantragen- egal, wie gut oder schlecht man ist, Hauptsache, teilgenommen.

Dann geht die Sache glatt über die Bühne!

Merke: Steck an die Angel, was der Fisch gern frißt- oder: Zieh die ganze Prozedur durch, die dein Sportverband haben will- anders gehts nicht mehr in unserem Ländle!

MfG!

Geschrieben
Merke: Steck an die Angel, was der Fisch gern frißt- oder: Zieh die ganze Prozedur durch, die dein Sportverband haben will - anders gehts nicht mehr in unserem Ländle!

MfG!

 

leider, und das ist im DSB ziemlich viel geworden ... :traurig_16:

 

oder wechsele den Verband und gründe deine eigene SLG

 

ein gutes Nächtle

Klaus

Geschrieben
... falls der Schützenmeister verhindert ist...

Hallo Heinrich,

nur der Vollständigkeit halber 'ne kleine Korrektur am Rande: da kann der Schützenmeister verhindert sein oder auch nicht - der BSSB will den Trainingsnachweis definitiv vom Vorstand unterschrieben haben und sonst von niemandem... ich als PiSM darf noch gerade mal die Daten dafür zusammenschreiben, mehr wird einem Schützenmeister hier in Bayern offenbar nicht mehr zugetraut. :traurig_16:

Greetinx,

R.L.B.

Geschrieben
Ich habe nun einen Unterhebelrepetierer 30-30 beantragt und möchte diesen über eine, noch zu beantragende gelbe WBK erwerben.

Der Kreissportschützenverband macht mir jedoch die Auflage, daß ich nachweisen muß, in welchem Verein oder in welchem Kreisverband ich diese Waffe wettkampfmäßig schießen kann.

Hm, klingt für mich fast so, als ob die guten Herren einfach nur wissen wollen, ob Du die Waffen für Wettkämpfe im DSB einsetzen kannst oder ob sie eine WBK für andere Verbände befürworten. An Deiner Stelle würde ich als Nachweis der Regelkonformität einfach auf das DSB-Handbuch Punkte 1.56 und 1.57 verweisen ..... und wenn es keine regionalen Meisterschaften gibt, dann wenigstens überregionale im DSB und das sollte ohne Probleme durchgehen. Obwohl ich an Deiner Stelle dann ein Faß aufmachen würde, daß die Jungens zu der nächste KM Deine Disziplin anbieten!

Geschrieben
Ich habe nun einen Unterhebelrepetierer 30-30 beantragt und möchte diesen über eine, noch zu beantragende gelbe WBK erwerben.

Der Kreissportschützenverband macht mir jedoch die Auflage, daß ich nachweisen muß, in welchem Verein oder in welchem Kreisverband ich diese Waffe wettkampfmäßig schießen kann.

Rolf

Ich verstehe diese Frage etwas anders.

Der 30-30 UHR wird wettkampfmäßig auf 100 Meter geschossen (und nicht auf 50 oder 25 Meter). Der Kreissportschützenverband möchte meiner Meinung nach lediglich wissen, in welchem Verein diese Möglichkeit gegeben ist (sprich: wo ist eine 100 Meter-Bahn mit mind. 4000 J Zulassung vorhanden auf der "regelmäßig" geschossen werden kann).

Manfred

Geschrieben
Das ist richtig, der Kreisverband bestaetigt dir dein Bedürfnis. Damit kannst du dann deinen Voreintrag bekommen. Das Procedere hast du ja schon ein paar mal durch.

....................

DSB: "Bedürfnisbestätigung" immer von LANEDSVERBAND nicht Kreisverband. Der Kreis ist in manchen Bundesländern auf dem Weg zum LANDESVERBAND höchstens eine Zwischenstation und der LANDESVERBAND will bevor ER stempelt die Stempel von Verein (Trainingsteilnahme) und Kreisschützenmeister (warum auch immer) draufhaben, sonst macht ER seinen nicht drauf. Bei der Beantragung der "Gelben" muss eine Disziplin für eine Waffe in dem Antrag stehen (i.d.R. gibt das Formular das auch vor, kann man eigentlich nicht falschmachen). Da schreibt man standardmäßig eine .22lfb Disziplin rein (geht immer). Wenn "Gelbe" da, dann kommts drauf an was für Auflagen reingedichtet wurden. Eine beliebte ist, es kann nur eine Waffe für eine Disziplin eines anerkannten Verbandes erworben und eingetragen werden. Das ist i.d.R. kein Problem bei der Vielfalt der Disziplinen und Verbände. 30-30 z.B. fällt abgesehen von der Tatsache das es UHR Disziplinen im DSB ja gibt auch unter die Repetierer bis 8mm beim DSB.

Nimm dir mal ein Sporthandbuch des DSB und schau dir mal die Disziplinen an.

viel Erfolg

Walter

Geschrieben
Ich verstehe diese Frage etwas anders.

Der 30-30 UHR wird wettkampfmäßig auf 100 Meter geschossen (und nicht auf 50 oder 25 Meter). Der Kreissportschützenverband möchte meiner Meinung nach lediglich wissen, in welchem Verein diese Möglichkeit gegeben ist (sprich: wo ist eine 100 Meter-Bahn mit mind. 4000 J Zulassung vorhanden auf der "regelmäßig" geschossen werden kann).

Manfred

So habe ich das auch verstanden. Diese Frage ist sehr wohl berechtigt (ohne Einsatzmöglichkeit kein Bedürfnis), da braucht man nicht rumzunölen.

Außerdem möchte ich wieder einmal auf folgendes hinweisen:

Der Verband ist keineswegs verpflichtet die gesetzlichen Möglichkeiten bei der Bescheinigung von Bedürfnissen voll auszureizen. Es steht jedem Verband frei strengere oder zusätzliche Regeln für seine Mitglieder aufzustellen. Jedes Geschrei und Gejammere ist da völlig daneben und auch vor Gericht kann man nichts erreichen. Man hat nämlich keinerlei Rechtsanspruch auf eine Bedürfnisbestätigung durch den Verband. Beispielhaft für solche über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehenden Verbandsregeln ist die Befürwortungsrichtlinie der DSU.

Geschrieben
Ich verstehe diese Frage etwas anders.

Der 30-30 UHR wird wettkampfmäßig auf 100 Meter geschossen (und nicht auf 50 oder 25 Meter).

Nö........

Selbstverständlich kann man auch die 50m Disziplin mit einem UHR in 30-30 bestreiten, laut Sportordnung muß die Waffe lediglich für Zentralfeuermunition eingerichtet sein. Vom Kaliber steht da nix.

Speziell im Bereich UHR können die jehweiligen Regelungen bei den einzelnen Landesverbänden aber abweichen.

Aber allein diese Tatsache, nämlich das ein 30-30 UHR überhaupt irgendwo im DSB geschossen werden darf muß eigentlich für eine Befürwortung schon ausreichen, wo er damit trainiern will ( vielleicht fährt er dafür eben einmal die Woche nach Hamburg oder Köln) ist dabei meiner Meinung nach völlig nebensächlich.

Ob nun Neuantrag Gelb oder nicht; Die Waffe ist durch die DSB Sportodnung einwandfrei gedeckt, fertig!

Das mit dem " wo wollen sie damit denn schießen" wird speziell beim DSB gern versucht, ich hab aber leider noch nirgens im Waffg. nachlesen können , das man nur Waffen bekommt die man im näheren Umkreis auch schießen kann.

Der Kreissportschützenverband möchte meiner Meinung nach lediglich wissen, in welchem Verein diese Möglichkeit gegeben

ist (sprich: wo ist eine 100 Meter-Bahn mit mind. 4000 J Zulassung vorhanden auf der "regelmäßig" geschossen werden kann).

Sicherlich sollte keinem ein Zacken aus der Krone fallen, wenn er diese Frage beantwortet, aber wie gesagt, der Stand kann auch sonstwo sein, eine Rolle bei einer eventuellen Befürwortung dürfte das nicht spielen.

Aber was der Kreisverband mit der Befürwortung zu tun hat entzieht sich mir irgendwie auch....

Gruß Norbert

Geschrieben

Ich bin auch im RSB. Als ich meine Gelbe beantragt habe, habe ich nur angegeben das ich mir einen UHR zulegen möchte um nach den Regeln XYZ des DSB zu schießen. Keine Kaliberangabe oder sonstiges.

Nach dem ich Sie dann hatte habe ich mich auf die Suche nach einem UHR gemacht. Mitlerweile habe ich 2 davon, der erste war ein 357. Magnum der zweite einer in 30-30.

Wie ich aber von anderen Schützenbrüdern gehört habe wird das hier je nach Stadt und je nach dem wer da die Unterschrift macht anders gehandhabt.

Bei mir läuft gerade die Beantragung eines Voreintrages in die Grüne WBK. Ich weiß schon welcher Revolver es wird. Konnte auch schon die S/N und alles angeben bei Antragsabgabe. Nein, erst wird der Voreintrag gemacht dann kann ich die Waffe kaufen gehen, dann innerhalb von 14 Tagen den Eintrag machen lassen.

Die Kollegen aus der Stadt nebenan geben wenn es so geht gleich die Daten mit und haben sich eine Gang zum Amt und 30,- Euro Gebühren gespart.

Ich habe auch gelernt, lass Sie hören was Sie hören wollen und man hat wenig Probleme.

Viel Erfolg noch

see you ...

Geschrieben

 

Bloß gut, daß einem der eigene Verein bzw Verband niemals irgendwelche blödsinnigen Schwierigkeiten macht...

Heinrich

 

der war gut ... :rotfl2:

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben
:rotfl2:

Gut, kann man natürlich so machen.

Hat den Vorteil, daß man die Grüne nicht abgeben muß, wenn man in gar keinem Verband mehr sein will.

Heinrich

das sieht das Waffengesetz aber wohl anders:

§15 Absatz

(5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen

hier besteht also die Meldepflicht schon bei Vereinsaustritt und nicht erst beim Verbandsaustritt

Archiviert

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