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IGNORED

Prüfung der Erwerbsberechtigung


GEB

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Geschrieben

Hallo,

ich hab mal ne Frage, ich habe glaube ich mal gehört, wenn man eine Waffe beantragt und vor höchstens einem Jahr eine Waffe erworben hat, dass es jetzt dann nicht solange dauert um das ganze zu prüfen, ist das so?

Mfg

Geb

Geschrieben
Wenn Du als WBKbesitzer in Deutschland mit einem vom Verband bestätigten Bedürfnis zum Sachbearbeiter gehst dauert es zwischen zwei und 30 Minuten. Je nach dem wie weit die Kasse weg ist :)

Hi Norbert_S,

leider ist es hier in München nicht so.

Sollte die letzte Überprüfung zu lange her sein, so

wartest Du ca. 6 Wochen auf einen Voreintrag.

Geschrieben
Wenn Du als WBKbesitzer in Deutschland mit einem vom Verband bestätigten Bedürfnis zum Sachbearbeiter gehst dauert es zwischen zwei und 30 Minuten. Je nach dem wie weit die Kasse weg ist :)

.... ich glaube das stimmt so nicht ganz.

Denn es muß eine ganze ABFRAGE-LISTE abgehandelt werden.

Polizei... BKA... LKA ... FBI .... Nachbarn .... Arzt ... Ex-Lehrer ... EX-Braut/EX-Bräutigam ....

Arbeitgeber ,,, ..... usw.

Die 6-8 Wochen mußt du auf alle Fälle in Hessen einplanen ....

Geschrieben
Wenn Du als WBKbesitzer in Deutschland mit einem vom Verband bestätigten Bedürfnis zum Sachbearbeiter gehst dauert es zwischen zwei und 30 Minuten.

So sollte es sei, doch wo muss ich hinziehen, um das erleben zu dürfen?

Gruß Wenemar

Geschrieben
So sollte es sei, doch wo muss ich hinziehen, um das erleben zu dürfen?

Also, zumindest für ein paar Waffenbehörden (Landratsämter bzw. Große Kreisstädte) in Ba.-Wü. kann ich das bestätigen.

(P.S.: Weitere Vorteile hier: schöne Landschaft, meist gutes Wetter...

einziger Nachteil, der mir einfällt: "schweinische" Kosten im Immobilienbereich)

Gruß,

karlyman

Geschrieben

Die Prüfung der Zuverlässigkeit und der persönlichen Eignung ist immer erforderlich bei der Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis sowie bei der Regelprüfung nach § 4 Abs. 3 WaffG.

Für manche Behörden ist grundsätzlich alles eine Erlaubnis, was dem Antragsteller gestattet wird (also auch ein weiterer Waffeneintrag in der WBK oder die Eintragung eienr MEB in die WBK), für andere lediglich die Ausstellung eines neuen Dokumentes (also einer WBK, eines EFP, eines MES, eines WS, eines KWS, einer Schießerlaubnis etc.).

Nach herrschender Rechtsauffassung reicht die Prüfung in letzteren Fällen vollkommen aus, da längere ungeprüfte Zeiträume nach maximal drei Jahren ja von der Regelprüfung erfasst werden.

Geschrieben

Ja bei uns in Dortmund dauert das nämlich sehr lange.

Man geht zur Behörde, gibt seinen Antrag ab und die Dame sagt: Ok, danke sie werden bald Post von uns erhalten.

Das dauert dann so 4-6 Wochen, dann darf man nochmal antanzen um den Eintrag in die WBK gedruckt zu bekommen.

Und da die Beörde besser gesagt die Abteilung für WBKs nur morgens auf hat, ist das so ne Sache mit der Arbeit mit dem Freinehmen.

Geschrieben
Und das klappt?

ja klar. ich mach das so. man kann ja seinen sb fragen, ob dieses schon vorab abgefragt werden kann. leider macht da nicht jede behörde mit. also, so sehr ich gegen arsch(k)riecherei bei behörden bin - eine freundliche anfrage schadet ja nicht.

edit: den buchstaben oben in klammern musste ich editieren. ohne "k" wars doch ein klein wenig....

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