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IGNORED

Bundestag: Petition gegen Privat - Waffenbesitz


AlexG

Empfohlene Beiträge

im Fahrwasser von den neuerlichen Ereignissen, siehe :

Petition "Mit der Petition soll ein bundesweites sowie dauerhaftes Verbot von Sportwaffen oder Schusswaffen im Privatbesitz erreicht werden."

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=512

Kommentare lesen & posten hier :

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=512

& bitte immer schön cool & sachlich bleiben...

Anmerkung : Zitat Bundestagsseiten:

( Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.

Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.) --> falls sich jemand über die Webadresse wundert

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Das ging eben als Kommentar raus.

Soso, Privatwaffen verbieten? Damit nur noch Kriminelle Waffen haben und dieses Gewaltmonopol auch entsprechend nutzen können, so wie im totalentwaffneten England? Dort, wo sich heute schon Kinder auf dem Schwarzmarkt Dinge kaufen können, die hier unters Kreigswaffenkontrolgesetz fallen, incl Munition? Ja, das Totalverbot dort hat wirklich was gebracht: Mehr Gewalt, mehr Kriminalität, mehr Mord und Totschlag.

Wer den Bürger entwaffnen will, schützt den Kriminellen. Er verhindert kein einziges Verbrechen, er ermöglicht tausende Verbrechen erst.

"If guns are outlawed, only criminals will have guns". Lassen wir es nicht soweit kommen, schluss mit sinnlosen Verboten, mehr Freiheit ist auch mehr Sicherheit. Daher ein klares NEIN zu dieser Petition, sie ist sinnlos, ja sogar kontraproduktiv, wie internationale Erfahrungen zeigen.

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...und bitte nur beim Kommetar posten, denn auch diejenigen, die so etwas wie "Schwachsinn..." schreiben, werden bei der Petition selbst erst einmal als Unterstützer gewertet. "Nicht-Unterstützer" gibt's nicht als Rubrik...

thecyclone

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Wieso wird eine solche Petition überhaupt angenommen und bearbeitet?

Von dem Sächsischen Landtag und seiner auf der Sächsischen Verfassung beruhenden Arbeit ist mir bekannt, dass ein Petitionsrecht nur hinsichtlich solcher Fälle besteht, wo natürliche oder juristische Personen von konkretem auf diese Personen gerichtetem Verwaltungshandeln betroffen worden sind.

Wer z.B. nicht damit einverstanden ist, dass Verteidigungsminister Jung u.U. entführte Flugzeuge abschießen lassen will, kann sich dagegen nicht mit einer Petition wehren. Eine Petition könnte erst dann von einem Betroffenen eingereicht werden, wenn dessen aus dem Urlaub zurück kehrende Mutter in diesem abgeschossenen Flugzeug ums Leben gekommen ist und der Staat es ablehnt, deren Begräbnis zu bezahlen.

Ich kann auch nicht erfolgreich eine Petition einreichen, wenn ich auf der frei zugänglichen Wiese des nachbarlichen Bauern nach dem Abernten im Herbst immer Drachen steigen lasse, meine Gemeinde dann aufgrund eines Bebauungsplans alles mit Wohnhäusern zubauen lässt und dann die Freifläche eben nicht mehr fürs Drachensteigen zur Verfügung.

Es ist eine Schande, den Gegenern des privaten legalen Waffenbesitzes eine solche öffentliche Plattform zu bieten.

Sollen diese sich doch in den Parteiversammlungen der Grünen oder der Linken auskotzen.

Sharpi

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ZITAT

Mit der Petition soll erreicht werden, dass ein Verbot der Zucht und Haltung von Kaninchen in Käfigen erlassen und bis Ende 2007 eine Kaninchenhaltungsverordnung beschlossen wird, die den Bedürfnissen der Tiere unter allen tierschutzrechtlichen Aspekten gerecht wird.

ZITAT ENDE

Zahl der Unterstützer: 3632

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Diskussionsbeiträge schön und gut. Wie wärs mit einer eigenen Petition?

- Abschaffung Bedürfnisprinzip.

- Absenkung Mindestalter von Sportschützen.

- Erlaubnis geladener Waffen auf dem Weg ins Revier.

Ich wusste gar nicht dass es solche Online-Petitionen gibt.

Die Idee einer eigenen Petition gefällt mir. :icon14:

In Anbetracht der jüngsten Diskussionen hier sollte die Erbengeschichte ebenfalls explizit darin aufgenommen werden. Schließlich lebt keiner von uns ewig und die Erben müssen sich dann mit dem Zeugs rumschlagen.

FWR ist eine Sache, aber eine entsprechende Petition - fleissig gezeichnet - könnte die Wünsche der betroffenen Bürger schon deutlich zum Ausdruck bringen.

Ich wäre dafür und würde zeichnen. :icon14:

Edith: Schreibfehler

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Wieso wird eine solche Petition überhaupt angenommen und bearbeitet?

Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an den Deutschen Bundestag zu wenden. Das ist eines der verfassungsrechtlich verbrieften Grundrechte in der Bundesrepublik Deutschland. In der Sprache des Parlamentes heißt jemand, der von diesem Recht Gebrauch macht "Petent" und die von ihm oder ihr beim Deutschen Bundestag eingereichte Bitte oder Beschwerde ist eine "Petition". Zuständiger Parlamentsausschuss für die Behandlung von Petitionen ist im Deutschen Bundestag der "Petitionsausschuss".

Jeder einzelne oder WO als "Verein" könnte eine Petition "pro Waffenbesitz" oder ähnliches an den deutschen Bundestag einreichen. (Geht auch Online)http://www.bundestag.de/ausschuesse/a02/petition/index.asp

Lucky10

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Ich wusste gar nicht dass es solche Online-Petitionen gibt.

Die Idee einer eigenen Petition gefällt mir. :icon14:

In Anbetracht der jüngsten Diskussionen hier sollte die Erbengeschichte ebenfalls explizit darin aufgenommen werden. Schließlich lebt keiner von uns ewig und die Erben müssen sich dann mit dem Zeugs rumschlagen.

FWR ist eine Sache, aber eine entsprechende Petition - fleissig gezeichnet - könnte die Wünsche der betroffenen Bürger schon deutlich zum Ausdruck bringen.

Ich wäre dafür und würde zeichnen. :icon14:

Edith: Schreibfehler

Moin zusammen,

super Idee!

Das Erbenprivileg ist genau so eine Sache. Eigentlich ist die Einschränkung des Erbes ja eine Enteignung! Der Vererber ersteht eine Ware und ich darf diese nur eingeschränkt übernehmen.

Mein Vorschlag deshalb:

Waffen dürfen (ohne Munitionserwerb) vererbt werden, sofern die Person das 18 Lebensjahr vollendet hat.

Eine Sperrvorrichtung schmälert das Erbe unverhältnismässig (Alter Mosin für 199.- gegen Sperrvorrichtung für >50.-)

Eine Sachkunde entfällt, wenn der Erbe beweisen kann, daß er über entsprechende Kenntnisse über den Umgang verügt. (z.B. Vatern hat ihn zum schießen mit eben diesen Erbwaffen mitgenommen und er hat eine Belehrung über die Rechtlichen Aspekte bei der Übergabe der Erben-WBK bekommen. z.B. durch Sachbearbeiter)

Hat jemand weitere sachdienliche Vorschläge ??

Gruß

Thomas

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im Fahrwasser von den neuerlichen Ereignissen, siehe : Petition "Mit der Petition soll ein bundesweites sowie dauerhaftes Verbot von Sportwaffen oder Schusswaffen im Privatbesitz erreicht werden."http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=512Kommentare lesen & posten hier : http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=512& bitte immer schön cool & sachlich bleiben... Anmerkung : Zitat Bundestagsseiten: ( Das System "Öffentliche Petition" des Deutschen Bundestages basiert auf einem System des Schottischen Parlaments und den dort gesammelten Erfahrungen.Im Rahmen eines Modellversuchs werden die Internetseiten "Öffentliche Petition" vom International Teledemocracy Centre an der Napier-Universität in Edinburgh zur Verfügung gestellt.) --> falls sich jemand über die Webadresse wundert
Ach, aus den Parlamentserfahrungen lernt man, den Rest der Insel ignoriert man wohl. Hab nen Kommentar abgelassen und Herrn Spernberger zugestimmt. Mal schauen, ob der drinbleibt...mein Kommentar, meine ich.
Das ging eben als Kommentar raus.
Hab ich gesehen, sieht jemand meinen Kommentar (der wo der Sheriff seine Fahrt zum Taort realistisch einschätzt)? Ich schätze, der ist gemobbt worden... :ninja:
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Wenn wir mit einer entsprechenden, noch auszuformulierenden Gegenpetition mal 50k Unterzeichner kriegen wuerden,...das braucht aber eine gewisse Vorlaufzeit und Vorbereitung, damit es nicht in die Hose geht.

Ich heck mal nebenbei was aus und dann schaun mer mal, dass es noch dieses Jahr reinkommt, aber mit der entsprechenden Vorwarnung an alle, die wir kennen und die Internet haben.Dann koennte das was werden...wir sind die Waffenlobby!

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Wenn wir mit einer entsprechenden, noch auszuformulierenden Gegenpetition mal 50k Unterzeichner kriegen wuerden,...das braucht aber eine gewisse Vorlaufzeit und Vorbereitung, damit es nicht in die Hose geht.

Ich heck mal nebenbei was aus und dann schaun mer mal, dass es noch dieses Jahr reinkommt, aber mit der entsprechenden Vorwarnung an alle, die wir kennen und die Internet haben.Dann koennte das was werden...wir sind die Waffenlobby!

Ja, das wäre einen Versuch wert!

Den Schwachsinn obiger Petition (Waffenverbot) nimmt wohl keiner ernst (Gott sei Dank).

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Wenn wir mit einer entsprechenden, noch auszuformulierenden Gegenpetition mal 50k Unterzeichner kriegen wuerden,

...dann, ja dann sollte wir regelmäßig Sicherheitskopien der Liste machen :pro:, damit nichts abhanden kommt , ich erinnere an einen anderen Fall :

Teilzitat der Admins dort zu einer anderen Petition :

http://itc.napier.ac.uk/e-Petition/bundest...?PetitionID=294

"Wahlrecht:Stimmabgabe mit Wahlgeräten (textgleiche Ersatzpetition eingerichtet)

Eingereicht durch: Tobias Hahn am Freitag, 6. Oktober 2006

Zum Verfahren des Petitionsausschusses, für die öffentliche Petition „Wahlrecht: Stimmabgabe mit Wahlgeräten“ eine textgleiche Ersatzpetition einzurichten, teilen wir Ihnen Folgendes mit:

Aufgrund von technischen Problemen mit der Software zeigt der Server ab einer Mitzeichneranzahl von 24.500 die Mitzeichnungsseiten nicht mehr vollständig an. Um dennoch die Mitzeichnung benutzerfreundlich sicherzustellen, haben wir eine textgleiche Ersatzpetition zur Originalpetition eingerichtet. Damit ist die Mitzeichnerliste wieder ohne Probleme einzusehen und zu nutzen. Dieses Verfahren des Petitionsausschusses ist eine besondere Serviceleistung. Selbstverständlich kann auch die „erste“ Petition weiterhin mitgezeichnet werden. Die weiteren Mitzeichnungen hier sind allerdings nur für den Petitionsausschuss sichtbar. Die Unterschriften beider Petitionen werden nach Abschluss der Mitzeichnung addiert. Sie gehen nicht verloren.

Die Probleme mit der Software kann der Petitionsausschuss nicht kurzfristig beheben."

Nicht das zuletzt Teile der Liste irgendwie geheim sind oder im Datennirwana.

__________________________

16.766 Petitionen an den Bundestag

"Petitionsausschuss legt Bericht 2006 vor

Insgesamt erreichten den Petitionsausschuss 16 766 Eingaben, das sind fast 25 Prozent weniger als im Wahljahr 2005. In 22 Ausschusssitzungen beriet und beschloss der Ausschuss 20 299 Petitionen, darunter auch Massen- und Sammelpetitionen mit Unterstützerunterschriften. Diese Zahl übersteigt die der Neueingaben um nahezu 4 000, weil noch Überhänge aus den Vorjahren abzuarbeiten waren.

2006 sammelte der Petitionsausschuss Erfahrungen mit drei Neuerungen im Petitionswesen: Petitionen per E-Mail, "öffentliche Petitionen" im Internet und Sammel- oder Massenpetitionen mit mehr als 50.000 Mitzeichnern.

Zirka 10 Prozent der Neueingaben wurde mit Hilfe des Formularangebots per E-Mail eingereicht. 288 öffentliche Petitionen waren zur Mitzeichnung auf der Internetseite des Bundestages eingestellt. Über 450 000 Bürgerinnen und Bürger zeichneten bei diesen Online-Petitionen mit. Mehr als 17 600 Kommentare gingen in den angebundenen Diskussionsforen ein. "

http://bundestag.de/aktuell/archiv/2007/pe...icht/index.html

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Moin zusammen,

super Idee!

Das Erbenprivileg ist genau so eine Sache. Eigentlich ist die Einschränkung des Erbes ja eine Enteignung! Der Vererber ersteht eine Ware und ich darf diese nur eingeschränkt übernehmen.

Mein Vorschlag deshalb:

Waffen dürfen (ohne Munitionserwerb) vererbt werden, sofern die Person das 18 Lebensjahr vollendet hat.

Eine Sperrvorrichtung schmälert das Erbe unverhältnismässig (Alter Mosin für 199.- gegen Sperrvorrichtung für >50.-)

Eine Sachkunde entfällt, wenn der Erbe beweisen kann, daß er über entsprechende Kenntnisse über den Umgang verügt. (z.B. Vatern hat ihn zum schießen mit eben diesen Erbwaffen mitgenommen und er hat eine Belehrung über die Rechtlichen Aspekte bei der Übergabe der Erben-WBK bekommen. z.B. durch Sachbearbeiter)

Hat jemand weitere sachdienliche Vorschläge ??

Gruß

Thomas

Wieso schließt Du eigentlich die Munition aus? :contra:

Das ist ebenso mein Eigentum wie die Waffe und überhaupt: Zu einer vernünftigen Waffe gehört auch die passende Munition! Schließlich war deren Besitz vor 2002 auch nicht genehmigungspflichtig, sondern nur der Erwerb und der unterlag genauso dem Erbrecht, wie die Waffe, was in der Praxis auch zu keinen Problemen geführt hat. Das sollten wir doch mal klarstellen. :aggressive:

Also: Wenn schon Petition, dann nicht so verschämt, sondern richtig!

Wenn einer von Euch so eine Petition initiiert, dann unterschreibe ich sofort. Ich bin sowohl für die Abschaffung des Bedürfnisprinzips, als auch für die uneingeschränkte Wiedereinführung des Erbenprivilegs.

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