Zum Inhalt springen
IGNORED

Waffenhandelsgenehmigung - wann notwendig ?


sandmen

Empfohlene Beiträge

Hy,

ich betreibe ein Forum mit Kleinanzeigenmarkt. Dort ist eine Rubrik " Verkauf von Erwerbsscheinpflichtigen Waffen ". Ich persönlich kaufe die nicht und verkaufe die nicht, sondern stelle nur die Handelplattform ( Wie EGun ) zur Verfügung, damit User Ihre Waffen Verkaufen bzw. Kaufen können.

Benötige ich dafür eine Waffenhandelsgenehmigung und wenn ja, wie kriege ich die und was kostet die ?

Gruß

Sandmen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Gast GenmanipulationKlonen

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

9.

treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält,

Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den

Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

Fraglich in wie weit du gewerbsmäßig daran beteiligt bist...

Ich könnte mir vorstellen, dass du dein Kleinanzeigen-Forum nicht ganz uneigennützig betreibst = gewerblich.

Wenn du zum Zwecke/Nutzen deines Gewerbes auch die Vermittelung von Waffen betreiben willst brauchst du eine Waffenhandelserlaubnis nach §21WaffG.

Um diese zu erhalten bedarf es allen voran dem Nachweis der nötigen "Fachkenntnis" (umfangreicher als "Sachkenntnis"). Diese kann auf bestimmte Waffenkategorien beschränkt werden. In deinem Fall musst du aber wohl eine vollumfängliche Fachkenntnis nachweisen, da du ja wohl alle Waffen in deinem Forum haben wirst...

Die Fachkenntnis kann man bei der örtlichen IHK prüfen lassen (mündlich/praktische Prüfung). Zu den Unwegbarkeiten dieser Prüfung solltest du dich über die Suchfunktion hier im Forum informieren...

Bevor du das anfängst solltest du aber mal mit der zuständigen Behörde über dein Ansinnen reden - gewerblich oder doch nicht....

Diese leiten, auf Antrag, auch den behördlichen Akt der Erlaubniserteilung und vorheriger Prüfung ein...

Und das kostet...

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)

Begriffsbestimmungen

Abschnitt 2:

Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes

9.

treibt Waffenhandel, wer gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung Schusswaffen oder Munition ankauft, feilhält,

Bestellungen entgegennimmt oder aufsucht, anderen überlässt oder den Erwerb, den

Vertrieb oder das Überlassen vermittelt,

Fraglich in wie weit du gewerbsmäßig daran beteiligt bist...

Ich könnte mir vorstellen, dass du dein Kleinanzeigen-Forum nicht ganz uneigennützig betreibst = gewerblich.

Wenn du zum Zwecke/Nutzen deines Gewerbes auch die Vermittelung von Waffen betreiben willst brauchst du eine Waffenhandelserlaubnis nach §21WaffG.

Um diese zu erhalten bedarf es allen voran dem Nachweis der nötigen "Fachkenntnis" (umfangreicher als "Sachkenntnis"). Diese kann auf bestimmte Waffenkategorien beschränkt werden. In deinem Fall musst du aber wohl eine vollumfängliche Fachkenntnis nachweisen, da du ja wohl alle Waffen in deinem Forum haben wirst...

Die Fachkenntnis kann man bei der örtlichen IHK prüfen lassen (mündlich/praktische Prüfung). Zu den Unwegbarkeiten dieser Prüfung solltest du dich über die Suchfunktion hier im Forum informieren...

Bevor du das anfängst solltest du aber mal mit der zuständigen Behörde über dein Ansinnen reden - gewerblich oder doch nicht....

Diese leiten, auf Antrag, auch den behördlichen Akt der Erlaubniserteilung und vorheriger Prüfung ein...

Und das kostet...

gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung

Genau das ist der Knackpunkt

aber !!!!!!! das Gewerbe / oder die wirtschaftliche Unternehmung muss auch auf die dauerhafte Erbringung der Leistung ausgerichtet sein.

Das bloße anbieten reicht dabei nicht aus.

Bucki

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

gewerbsmäßig oder selbstständig im Rahmen einer

wirtschaftlichen Unternehmung

Genau das ist der Knackpunkt

aber !!!!!!! das Gewerbe / oder die wirtschaftliche Unternehmung muss auch auf die dauerhafte Erbringung der Leistung ausgerichtet sein.

Das bloße anbieten reicht dabei nicht aus.

Bucki

Dann lies dazu mal die früheren Urteile die in dieser Hinsicht schon gefällt wurden....

In einem Bundesland nebendran wurden bereits 20 Fälle des Anbietens als gewerblicher Waffenhandel ausgelegt...und das ist auch gut so.

Wir haben schon genug Ärger an der Backe, weil viele Hirnies bei Zeitschriften und Plattformen überhaupt keine Kontrolle über die Angebote ausüben, die durch ihre Vermittlung ablaufen..

und gewerbsmässig handelt nach eindeutiger Rechtsprechung der Finanzgerichte, wer ..mit dem Ziele einer Gewinnerzielung handelt. Da kommt es auf einen tatsächlich erzielten Gewinn überhaupt nicht an...sonst bräuchten manche echten Waffenhändler keine WHE, wenn man in ihre Bilanzen schaut.... :rolleyes:

PePe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dann lies dazu mal die früheren Urteile die in dieser Hinsicht schon gefällt wurden....

In einem Bundesland nebendran wurden bereits 20 Fälle des Anbietens als gewerblicher Waffenhandel ausgelegt...und das ist auch gut so.

Wir haben schon genug Ärger an der Backe, weil viele Hirnies bei Zeitschriften und Plattformen überhaupt keine Kontrolle über die Angebote ausüben, die durch ihre Vermittlung ablaufen..

und gewerbsmässig handelt nach eindeutiger Rechtsprechung der Finanzgerichte, wer ..mit dem Ziele einer Gewinnerzielung handelt. Da kommt es auf einen tatsächlich erzielten Gewinn überhaupt nicht an...sonst bräuchten manche echten Waffenhändler keine WHE, wenn man in ihre Bilanzen schaut.... :rolleyes:

PePegewerbsmässig handelt nach eindeutiger Rechtsprechung der Finanzgerichte, wer ..mit dem Ziele einer Gewinnerzielung handelt.

Genau richtig,

aber lesen bildet nun mal, besondes die Kleinanzeigen bei DWJ und Visier,

Bei der Gewinnerzielung kommt es auf den Gewinn an der Waffe an, wer die Plattform anbietet z.B.bei Kleinanzeigen

erziehlt den Gewinn aus dem Verkauf des Heftes.

Bucki :rolleyes::rolleyes:

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genau richtig,

aber lesen bildet nun mal, besondes die Kleinanzeigen bei DWJ und Visier,

Bei der Gewinnerzielung kommt es auf den Gewinn an der Waffe an, wer die Plattform anbietet z.B.bei Kleinanzeigen

erziehlt den Gewinn aus dem Verkauf des Heftes.

Bucki :rolleyes::rolleyes:

Jaaaa, er betreibt aber ein Forum im Internet...also ist er wie egun zu behandeln...es sei denn, sein Forum ist KOSTENFREI, dann hat er keinen wirtschaftlichen Vorteil an den Transaktionen, wie eine Zeitschrift auch nicht. Allerdings muss er auch dort die Archivierungsvorschriften etc. erfüllen, sonst holt man ihn darüber an den Hammelbeinen..

Da er aber nicht widersprochen hat, daraus eine Provision zu ziehen, ist und bleibt dann ein Vorwurf des illegalen Waffenhandels übrig....

Wir könnens ja gerne mal als Exempel ausprobieren, kostet mich´nen Wimpernschlag....

PePe

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo,

der Anzeigenmarkt läuft folgendermaßen bei mir ab

User bezahlen im Jahr 10 Euro für die erweiterte Nutzung des Forums. Zu der erweiterten Nutzung des Forums gehören u.a. :

- Es können größere Bilder ins Forum geladen werden

- In bestimmtene Bereichen können im Gegensatz zu den "normalen" Usern Bilder eingestellt werden

- Das PN Postfach ist größer

- Im Anzeigenmarkt können Bilder eingestellt werden

Ich verdiene direkt keinen Pfennig ( cent :rolleyes: ) an den Verkauf einer Waffe. Wenn z.B. jemand eine Waffe für 5.000 Euro verkaufen sollte, bekomme ich für den Verkauf kein Geld. Für die 10 Euro ist im Jahr alles inkl.

Das kann man ja nun sehen wie man will. Direkt gesehen verdiene ich kein Geld mit dem Verkauf einer Waffe, inirekt muß ein Verkäufer natürlich 10 Euro/Jahr bezahlen, wenn er seine Waffe anbieten möchte. Allerdings bezahlt er die 10 Euro, egal ob er z.B. 1000 Anzeigen einstellt und keine von den Waffen verkauft wird.

Die Internetseite insgesamt betreibe ich natürlich Gewerbsmäßig. Im Mittelpunkt steht aber nicht der Anzeigenmarkt sondern das Forum. Schaut euch das bitte selber einmal an

http://www.militaria-fundforum.de/vbclassified.php

Gruß

Sandmen

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Armes Deutschland, dann wäre im Umkehrschluss ja jede Partnervermittlung wegen gewerbsmäßigem Menschenhandel zu belangen................

gruß emmi

Ein bei etwas nachdenken, sehr hinkender Vergleich...

Vielleicht brauchst Du ja für Deine "Alte" nen Waffenschein/W(eiber)besitzkarte oder so...aber ansonsten sind Partnervermittlungen ein "normales" Gewerbe, die ohne besondere Erlaubnisse auskommen.

Ausser einer Gewerbeanmeldung braucht man nichts dafür. Allerdings hast Du schon ein entsprechendes Prüfvorbehalt von Behörden angesprochen...diese Metiers werden schon von Zeit zu Zeit auf genau das von Dir angesprochene Problem hin "getestet"...

Muni

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Naja,man darf sich aber schon fragen,warum man eine waffenrechtliche Genehmigung für das Bereitstellen einer Anzeigenplattform benötigen soll,wenn man zu keinem Zeitpunk die tatsächliche Gewalt über eine Waffe ausübt.

Das ist irgendwie :gaga:

Gruß André

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.