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IGNORED

Gummigeschosse für cal. 12 Flinte


Whitewater

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

beim zusammensitzen in geselliger Runde von Staatsbediensteten einer hauptsächlich im Ausland tätigen Exekutivmacht haben wir uns (als anwesende Sportschützen) folgende Frage gestellt:

Da auch im dienstlichen Einsatz der Gebrauch von nicht letalen Wirkmitteln, Sprich Gummigeschossen, praktiziert und diskutiert wird,

ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?

Denn ich will den Einbrecher,Angreifer etc. nur kampfunfähig machen nicht unbedingt schwer oder tötlich verletzen.

Sind solche Geschosse in Deutschland für Privatpersonen überhaupt erhältlich?

Damit wir hier richtig verstanden werden, das ist nur eine hypothetische Frage, aber wer Waffen im Haus hat wird sich auch schon mal mit dem Gedanken "Was wenn Nachts jemand meiner Familie in meinem Haus an die Wäsche will" auseinandergesetzt haben....

Ist nur ein Waffenrechtliches Gedankenspiel... Aber was meint Ihr dazu??

Geschrieben

@Whitewater

Der Besitz derartiger Munition ist nicht verboten.........aber....

...als Sportschütze hast du dafür wenig Verwendung. Ergo wird man dier im ungünstigsten Fall unterstellen, diese Munition im Fall der Fälle eben zu Verteidigung beschafft zu haben.

Weiterhin, wenn ich an meine Flinte möchte, muss ich erst zum Waffenschrank; oder hast du das Ding im Schlafzimmer.

Du siehst, im ungünstigsten Fall bist du der "doofe"; wenn du wirklich auf einen Angreifer schießen musst ( auch wenn die Mun dafür eigentlich genau richtig ist )

Evtl. wird dir Vorsatz unterstellt ( endlich konnte der "Waffennarr" seine extra dafür beschaffte Munition an einem EInbrecher testen, könnte es dann lauten ) ob überhaupt eine Alternative zum Waffengebrauch vorlag werden dir die Gremien der Rechtsfindung dann schon erklären........

Wir leben in D. : In den USA würde es heißen: Familienvater schützt Heim und Familie in alter Tradition.....Hero of the Day...

Nutze das was du als Sportschütze oder Jäger, usw... eh im Hause hast......

Gruß Inst200

Geschrieben

Ich habe noch keine Erfahrungen sammeln können aber die 12er Gummibälle richten auf kurze Distanzen einen richtig großen schaden an. Und du wirst ihn ggf. schwer oder tödlich verletzen. Das Geschoss ist zwar aus Gummi aber du hast eine richtig hohe Energie dahinter.

Hast du schon mal einen normalen Gummiball an den Kopf bekommen? Jetzt überlege dir was der Gummiball aus einer 12er Flinte bewirken würde.

Geschrieben

Hallo

ich denke mal, im Fall der Fälle können wir davon ausgehen, daß Whitewater den Einbrecher nicht eingeladen hat. Also widerrechtlich in ein Haus eingedrungen. Wird mit normalerweise nicht letaler Munition in Notwehr angegriffen. Was zum Geier soll er noch tun? Wattebällchen? Er greift doch schon zu einem milden Mittel mit der Mun, die er zum Sportschießen sich zugelegt hat. Ich habe 16 Schrot in der Querflinte, die ich immer im Schlafzimmer im Tresor habe, geladen.

Steven

Geschrieben
Hallo zusammen,beim zusammensitzen in geselliger Runde von Staatsbediensteten einer hauptsächlich im Ausland tätigen Exekutivmacht haben wir uns (als anwesende Sportschützen) folgende Frage gestellt:Da auch im dienstlichen Einsatz der Gebrauch von nicht letalen Wirkmitteln, Sprich Gummigeschossen, praktiziert und diskutiert wird, ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?
Ja, klar. Sofern Du eine Flinte mit entsprechendem Mun-Erwerb hast, kannst Du die Dinger auch besitzen.
Denn ich will den Einbrecher,Angreifer etc. nur kampfunfähig machen nicht unbedingt schwer oder tötlich verletzen.Sind solche Geschosse in Deutschland für Privatpersonen überhaupt erhältlich?
In der Liste der verbotenen Gegenstaende sind sie nicht aufgefuehrt, notfalls kann Dir ein Wiederlader welche basteln.Hat vor ein paar Jahren sogar mal jemand in der Gegend hier erfolgreich praktiziert:-)
Damit wir hier richtig verstanden werden, das ist nur eine hypothetische Frage, aber wer Waffen im Haus hat wird sich auch schon mal mit dem Gedanken "Was wenn Nachts jemand meiner Familie in meinem Haus an die Wäsche will" auseinandergesetzt haben....Ist nur ein Waffenrechtliches Gedankenspiel... Aber was meint Ihr dazu??
Wenn wirklich nachts ungebetener Besuch kommt und mich oder sonstwen im Haus angreift, ist notfalls auch richtiges Schrot, incl Buckshot kein Problem. Ergo kann man auch schwaechere Mittel, sofern verfuegbar, nutzen. Wirklich kompliziert wirds, wenn man beides hat und dann buckshot anstelle von Gummi nimmt.
@WhitewaterDer Besitz derartiger Munition ist nicht verboten.........aber....
Nix aber. Entweder ists verbotene Mun oder nicht.
...als Sportschütze hast du dafür wenig Verwendung. Ergo wird man dier im ungünstigsten Fall unterstellen, diese Munition im Fall der Fälle eben zu Verteidigung beschafft zu haben.
Na und? Auch das ist nicht verboten. Im eigenen Haus gibts kein fuehren, und auch keinen "vom Beduerfnis umfasten Zweck"
Weiterhin, wenn ich an meine Flinte möchte, muss ich erst zum Waffenschrank; oder hast du das Ding im Schlafzimmer.Du siehst, im ungünstigsten Fall bist du der "doofe"; wenn du wirklich auf einen Angreifer schießen musst ( auch wenn die Mun dafür eigentlich genau richtig ist )
Noe,l im berechtigten Notwehrfall ist er NICHT der Dumme, sondern wird eine Einstellung mangels Schuld bzw einen Freispurch kassieren.
Evtl. wird dir Vorsatz unterstellt ( endlich konnte der "Waffennarr" seine extra dafür beschaffte Munition an einem EInbrecher testen, könnte es dann lauten ) ob überhaupt eine Alternative zum Waffengebrauch vorlag werden dir die Gremien der Rechtsfindung dann schon erklären........
Unsinn. Noch muss das Recht nicht dem Unrecht weichen und grade wenn es sogar extra nicht lethale Mun verwendet, wird ihm dadurch keiner einen Strick drehen koennen.
Wir leben in D. : In den USA würde es heißen: Familienvater schützt Heim und Familie in alter Tradition.....Hero of the Day...Nutze das was du als Sportschütze oder Jäger, usw... eh im Hause hast......Gruß Inst200
Also doch Buckshot :DAber wie ich schon vorhin schrieb, selbst das ist durch Notwehr gedeckt, wenn man dadurch den gegenwaertigen, rechtswidrigen Angriff stoppen kann.
Geschrieben
Denn ich will den Einbrecher,Angreifer etc. nur kampfunfähig machen nicht unbedingt schwer oder tötlich verletzen.

Aber was meint Ihr dazu??

Ich meine dazu:

Jemand den Du verletzt wird mit einem Top-Anwalt vor Gericht im Rollstuhl erscheinen und Dich als Waffennarren, Killer und Psychopaten hinstellen.

Jemand der tot ist, erscheint vor Gericht als Akte, aus der hervorgeht, dass es sich um einen mehrfach vorbestraften Täter handelt, während Du das Opfer bist und seit dem Vorfall in psychologischer Betreuung bist.

Just my 2 cents.

Geschrieben
Was zum Geier soll er noch tun? Wattebällchen?

Ich möchte nur eins klarstellen das es sich bei den 12er Gummibällen nicht um Munition handelt die einen einfach mal außer Gefecht bringt und nach ein paar Stunden steht er auf und außer einem blauen Flecken ist nichts.

Ich weiß jetzt nicht mehr wo es war aber ich habe schon gelesen von einer Person die an ihrer Inneren Verletzung aufgrund eines solchen Balles gestorben ist :excl:

Geschrieben

Hallo

die 12 Gummigeschosse erzeugen in der Regel ein beachtliches Hämathom. Tut saumäßig weh, heilt aber. Wenn ich das Ding an eine neuralgische Stelle bekomme, kann man Tod sein. Ist mit einer Holzkeule ebenfalls der Fall. Es bittet keiner einen Einbrecher, in sein Haus zu kommen.

Steven

Geschrieben
Ich meine dazu:

Jemand den Du verletzt wird mit einem Top-Anwalt vor Gericht im Rollstuhl erscheinen und Dich als Waffennarren, Killer und Psychopaten hinstellen.

Jemand der tot ist, erscheint vor Gericht als Akte, aus der hervorgeht, dass es sich um einen mehrfach vorbestraften Täter handelt, während Du das Opfer bist und seit dem Vorfall in psychologischer Betreuung bist.

Just my 2 cents.

So sehe ich das eigendlich auch...

Von der Sauerei im Hausflur mal ganz abgesehen hätte ich auch kein Problem damit jemanden der ungebeten in mein Haus marschiert mit oo-Buckshot in eine andere Umlaufbahn zu befördern... Das ist natürlich meine Meinung als der Exekutive angehöriger Staatsdiener und NICHT als Sportschütze, aber wenn ich die Möglichkeit habe einen

"verwirrten zwar über 18 Jährigen aber dem Jugendstrafrecht unterstehendem, mit schwerer Kindheit der einen Waffe im Gebüsch gefunden hat und sich unglücklicherweise mit dem Brecheisen in der Haustür geirrt hat weil er einen Trip zuviel eingeworfen hat was natürlich auch sein zerüttetes Elternhaus schuld war"

nicht gleich töten zu müssen wäre diese Wahl vielleicht zu bevorzugen... :rolleyes:

Das die Sache ganz anders aussieht wenn er mich nmit seiner Schusswaffe angreift steht außer Frage, dann mache ich restriktiv von meinem Notwehrrecht gebrauch und Exitus ist... :heuldoch:

Mich würde es allerdings nicht wundern wenn ich in dem Fall das er am Leben bleibt wirklich der Dumme wäre... :confused:

Wo bekomme ich diese Gummiflummis zum selberladen denn her? hat jemand ne Quelle?

Und um die weitere Frage zu beantworten, JA ich habe meine Mittel zur Heimverteidigung im Rahmen der gültigen Gesetzeslage immer griffbereit zur Verfügung, auch im Schlafzimmer... :gutidee:

Es gibt ja noch Orte in Deutschland wo die Polizei aufgrund der herrlichen Sparpläne so dünn gesäht ist das die gut und gerne 15min brauchen bis die überhaupt vor Ort sein können, im günstigsten Fall.

Und da sieht der Gesetzgeber zum Glück auch die Möglichkeit im Rahmen der Notwehr mit den mir zur Verfügung stehenden Mitteln vor.

Ich habe aber auch beruflich bedingt ständigen Umgang mit Schusswaffen, so das es unwahrscheinlich ist das ich AUS VERSEHEN beim Waffen reinigen meine Ehefrau erschiesse weil sich ein Schuß löst... <_<

Geschrieben
Noch muss das Recht nicht dem Unrecht weichen und grade wenn es sogar extra nicht lethale Mun verwendet, wird ihm dadurch keiner einen Strick drehen koennen.Also doch Buckshot :DAber wie ich schon vorhin schrieb, selbst das ist durch Notwehr gedeckt, wenn man dadurch den gegenwaertigen, rechtswidrigen Angriff stoppen kann.

In der Theorie mag das sein........

Selbst in einer absolut klaren Notwehrsituation wird die "fachkundige Presse" ihr eigenes Ding machen. Die Zeit bis zu einem evtl. Freispruch wird auch nicht die schönste Zeit werden.

Kloppst du einem Einbrecher einen mit ner gusseisernen Pfanne, OK Notwehr.

Benutzt du deine 12er, meinetwegen mit Gummimun, sieht die Sache anders aus. In der Öffentlichkeit und auch in den Gerichten ist man eben nicht der Meinung zur Waffe greifen zu müssen. Zumindest dann nicht, wenn es nicht um das eigene Leben geht.

Schon alleine das neue WaffG und die Tatsache dass z.B. Befragungen bei Nachbarn zur Zuverlässigkeit einiger Antragsteller durchgeführt wurden, zeigt eben die Realitätsferne einiger Menschen.

Vertrau du ruhig auf den Verständnissvollen Blick der Öffentlichkeit oder Gerichte. Wenn eine legale Waffe im Spiel ist, ist es mit der Ruhe vorbei.

Der Täter wird, auch wenn er eine illegale scharfe Waffe führt, Milderungsgründe beibringen können. Der legale Waffenbesitzer hat zunächst mal den 2ten Preis. So auch der Dienstwaffenträger.

Wenn dann der Einbrecher noch nicht einmal bewaffnet war ?

Ich möchte keinem etwas vorschreiben; Jeder hat das Reht sich und seine Familie oder Hab und Gut zu verteidigen.

Mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln.

Ich möchte nur höflich darauf hinweisen, dass es vielleicht "nachher" zu dümmlichen Fragen der Rennleitung kommen wird und man sich selber in einer gewissen ( unberechtigten ) Erklärungsnot sieht.

Ich vertrete nicht unbedingt nur meine Meinung, ich nehme auch gerne mal Bezug auf die Realität; auch wenn ich das nicht immer so deutlich formulieren kann. Und da dieses Forum ja auch als Austauschplattform dient, mag man mir meine manchmal mahnenden Worte nachsehen.

Gruß Inst200

Geschrieben
Ich möchte nur höflich darauf hinweisen, dass es vielleicht "nachher" zu dümmlichen Fragen der Rennleitung kommen wird und man sich selber in einer gewissen ( unberechtigten ) Erklärungsnot sieht.[/b]

Nein, denn Du selbst hältst dann schön brav die Schnauze! Wenn man sich Gedanken über SV zuhause macht, ist die im Telefon eingespeicherte Nummer eines kompetenten Anwalts genauso wichtig wie alles Andere. Selbiger sollte noch vor der Polizei angerufen werden und dann auch alles mit der "Rennleitung" regeln. Du selbst bist in dieser Hinsicht weder kompetent noch routiniert oder hast noch so einem Erlebnis den Kopf frei, also: einen Experten ranlassen.

Jemand der sich nach so einer Stresssituation äußert redet sich nur um Kopf und Kragen und schafft durch unüberlegte Äußerungen Tatsachen, die später bereut werden.

Es macht wenig Sinn, sich stundenlang über geeignete Waffen / Mun den Mund fusselig zu reden, sich aber keinen Gedanken über "The day after" zu machen. Der Zeitpunkt, sich die Nummer eines guten RA für so einen Fall zu besorgen ist jetzt!

TheHun

Geschrieben
Hallo

die 12 Gummigeschosse erzeugen in der Regel ein beachtliches Hämathom. Tut saumäßig weh, heilt aber. Wenn ich das Ding an eine neuralgische Stelle bekomme, kann man Tod sein. Ist mit einer Holzkeule ebenfalls der Fall. Es bittet keiner einen Einbrecher, in sein Haus zu kommen.

Steven

Die sind natürlich nicht so schlimm wie die die ich beschrieben hatte. Ich meinte die Kal. 12 mit einem Gummiball.

Geschrieben
Nein, denn Du selbst hältst dann schön brav die Schnauze! Wenn man sich Gedanken über SV zuhause macht, ist die im Telefon eingespeicherte Nummer eines kompetenten Anwalts genauso wichtig wie alles Andere. Selbiger sollte noch vor der Polizei angerufen werden und dann auch alles mit der "Rennleitung" regeln. Du selbst bist in dieser Hinsicht weder kompetent noch routiniert oder hast noch so einem Erlebnis den Kopf frei, also: einen Experten ranlassen.

Jemand der sich nach so einer Stresssituation äußert redet sich nur um Kopf und Kragen und schafft durch unüberlegte Äußerungen Tatsachen, die später bereut werden.

Es macht wenig Sinn, sich stundenlang über geeignete Waffen / Mun den Mund fusselig zu reden, sich aber keinen Gedanken über "The day after" zu machen. Der Zeitpunkt, sich die Nummer eines guten RA für so einen Fall zu besorgen ist jetzt!

TheHun

Du bringst es auf den Punkt, nur - wer ist gut? Woran merkt man das VORHER? Dass er Fachrichtung Strafrecht haben sollte, dürfte klar sein. Und dass sich die RS verpißt, wenn bloß jemand das pöse Wort "Vorsatz" in den Raum haucht, ist mir zumindest klar.

Geschrieben
Ich habe noch keine Erfahrungen sammeln können aber die 12er Gummibälle richten auf kurze Distanzen einen richtig großen schaden an. Und du wirst ihn ggf. schwer oder tödlich verletzen. Das Geschoss ist zwar aus Gummi aber du hast eine richtig hohe Energie dahinter.

Hast du schon mal einen normalen Gummiball an den Kopf bekommen? Jetzt überlege dir was der Gummiball aus einer 12er Flinte bewirken würde.

12er Gummibälle kenne ich nicht.

Ich habe aber Gummimunition im Kaliber 12 die aus mehreren 8mm großen Gummikügelchen bestehen. Die werfen auf 10m noch nicht mal eine leere Bierdose um. Auf 2m Entfernung werden sie aber hoffentlich wie ein starker Faustschlag wirken, vorausgesetzt der Angreifer trägt keine Lederjacke.

---

Tom

Geschrieben

Von den Patronen mit einem Gummiball und einigen anderen nicht fürs sportliche geeignete hatte ich mal eine große Tüte voll zu einer Flinte dazu bekommen. Auf 25m sind die noch durch die Styrodur-Scheibenhalter locker durch. Auf dem 50m Stand sind die hinten angekommen. Auf 25m haben die ein Holzstück (noch nicht gerissen aber auf ca. 20cm geschnitten) schön fliegen lassen. Als ich das gesehen hatte habe hatte ich alle einem Mun.-Sammler geschenkt. Es ist möglich das die aus den USA stammen dar etliche teilweise auch kuriose Patronen bei waren. Von 12 Gummibällen habe ich noch keine gesehen aber man lernt nie aus.

Geschrieben
Von den Patronen mit einem Gummiball und einigen anderen nicht fürs sportliche geeignete hatte ich mal eine große Tüte voll zu einer Flinte dazu bekommen. Auf 25m sind die noch durch die Styrodur-Scheibenhalter locker durch. Auf dem 50m Stand sind die hinten angekommen. Auf 25m haben die ein Holzstück (noch nicht gerissen aber auf ca. 20cm geschnitten) schön fliegen lassen. Als ich das gesehen hatte habe hatte ich alle einem Mun.-Sammler geschenkt. Es ist möglich das die aus den USA stammen dar etliche teilweise auch kuriose Patronen bei waren. Von 12 Gummibällen habe ich noch keine gesehen aber man lernt nie aus.

Die von Kettner einmal vertriebenen Gomme Cogne (Einzel-oder Mehrfachgummikugeln) waren eher dazu gedacht als "Detering" Munition zu dienen. Sie waren wirklich nicht sehr stark und werden auch heute noch in Frankreich für spezielle Pistolen und Langwaffengebrauch verkauft. Die E0 bewegt sich bei etwa 10-12 Joule, genug also, um jemandem serh weh zu tun und bei unglücklichem Treffen auch ein Auge etc. auszuschiessen. Durch die grosse Fläche und die niedrigere E0 ist aber eher nicht damit zu rechnen, das ein Eindringen in Haut etc. erfolgen kann.

Etwas anderes sind die Gummislugs für den Polizeibedarf, die aus Hartkautschuk bestehen. Die sind für gezieltes "Anschiessen" von weiter weg stehenden Demonstranten etc. gedacht. In England kamen damit vereinzelt bei Kopf-oder Rumpftreffern Todesfälle vor. Bei Rumpftreffern sogenannte "Herzabrisse" mit Disektionen und/oder Abrissen von lebenswichtigen Arterien.

Die von Fiocchi vertriebenen Anticrime für Law Enforcement hatten früher reine Hartgummikugeln, bzw. Slugs. Da diese aufgrund ihrer höheren Vo und Eo aber dazu neigten ( :rolleyes: ), auch subkutan Wirkung zu entfalten, wurden sie in der Nachfolge mit einem Röntgenkontrastmittel behandelt, damit man die Dingerchen auch herausoperieren konnte und nicht warten musste, bis sie herauseiterten, weil man sie vorher nicht fand...

Sie sind allerdings nicht für Privathände gedacht, obwohl sie in Verkehr gekommen sind.

Die Nutzung solcher Patronen könnte dann zu Ärger führen...

Es gibt aber mit Plastekügelchen gefüllte Patronen (auch mit bunten Plastestäbchenabschnitten gefüllte von Nike), die einen starken Abwehreffect haben. Allerdings sind da Augenverlust etc. nicht auszuschliessen und aber auf weitere Entfernungen als 5-6 Meter höchstens noch "erschreckend", weil der Übeltäter nur ein Geprassel auf der Haut oder am Rumpf wahrnimmt

Die eierlegende Wollmilchsau gibbets halt nicht..

Jeder muss selbst entscheiden, wann und wo er was anwendet.

Allerdings gilt die alte Regel, das im Notfall alle zur Verfügung stehenden Mittel auch genutzt werden dürfen...

Die Abwägung erübrigt sich aber, wenn man nur EIN Mittel hat....

Natürlich muss auch ein echter Notwehrfall mit Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit etc. auf sich selbst, oder auch Dritte vorliegen und der Angriff muss auch stattgefunden haben. Ein pures Neutralisieren in Form von "Beschiessen" ohne Angriffshandlung des Einbrechers,Schädigers etc. ist natürlich nicht gestattet und keine Notwehr...

Muni

Geschrieben
...

Evtl. wird dir Vorsatz unterstellt (endlich konnte der "Waffennarr" seine extra dafür beschaffte Munition an einem EInbrecher testen, könnte es dann lauten ) ...

Was heißt da dir wird Vorsatz unterstellt? Wenn ich einen Angriff mit Gewalt abwehre habe ich so gut wie immer entweder Vorsatz bezüglich einer Körperverletzung oder im Extremfall auch Tötungsvorsatz, dass hat mit der Rechtfertigung gar nichts zu tun!

...

Der Täter wird, auch wenn er eine illegale scharfe Waffe führt, Milderungsgründe beibringen können. Der legale Waffenbesitzer hat zunächst mal den 2ten Preis. So auch der Dienstwaffenträger. ...

Wenn ein bewaffneter Täter eines der in Frage kommenden Rechtsgüter in deinem Haus oder deiner Wohnung angreift soll er Minderungsgründe vorbringen können, die dein Notwehrrecht in Frage stellen??? Das musst du mir bitte erklären!

...

Wenn dann der Einbrecher noch nicht einmal bewaffnet war ? ...

Wenn ein unbewaffneter 2-Meter-Hühne in meinem Haus trotz voriger Warnung auf mich zustürmt, dann schieße ich und ich verspreche dir, ich komme damit durch :heuldoch:

...

und der Angriff muss auch stattgefunden haben. ...

Dann wäre die Notwehr in vielen Fällen zu spät! Es genügt natürlich wenn der Angriff unmittelbar bevor steht!

Gruß Holle

Geschrieben
Da auch im dienstlichen Einsatz der Gebrauch von nicht letalen Wirkmitteln, Sprich Gummigeschossen, praktiziert und diskutiert wird,

ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?

Rechtens ja, aber m.E. nur beschränkt sinnvoll. Solange keine Gefährdung von Leib und Leben vorliegt würde ich davon abraten zu schießen, und sei es nur mit Platzpatronen und Wattebällchen--die Verwendung einer Schußwaffe macht vor Gericht immer einen schlechteren Eindruck als die Faust etc. Wenn aber eine Gefährdung von Leib und Leben vorliegt, dann werden ein paar Ladungen Buckshot wohl eine deutlich bessere Mannstopwirkung entfalten als Gummikugeln.

Geschrieben
Du bringst es auf den Punkt, nur - wer ist gut? Woran merkt man das VORHER? Dass er Fachrichtung Strafrecht haben sollte, dürfte klar sein. Und dass sich die RS verpißt, wenn bloß jemand das pöse Wort "Vorsatz" in den Raum haucht, ist mir zumindest klar.

Genug Leute hier im Forum hatten schon mit RA zu tun, es wurden auch schon einige Fälle besprochen, wo eine Notwehr mit Schußwaffe für den Schützen glimpfliche vor Gericht ablief. Zeit zu recherchieren, wer da der Rechtsbeistand war.

TheHun

Geschrieben
Hallo zusammen,

beim zusammensitzen in geselliger Runde von Staatsbediensteten einer hauptsächlich im Ausland tätigen Exekutivmacht haben wir uns (als anwesende Sportschützen) folgende Frage gestellt:

Da auch im dienstlichen Einsatz der Gebrauch von nicht letalen Wirkmitteln, Sprich Gummigeschossen, praktiziert und diskutiert wird,

ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?

Denn ich will den Einbrecher,Angreifer etc. nur kampfunfähig machen nicht unbedingt schwer oder tötlich verletzen.

Sind solche Geschosse in Deutschland für Privatpersonen überhaupt erhältlich?

Damit wir hier richtig verstanden werden, das ist nur eine hypothetische Frage, aber wer Waffen im Haus hat wird sich auch schon mal mit dem Gedanken "Was wenn Nachts jemand meiner Familie in meinem Haus an die Wäsche will" auseinandergesetzt haben....

Ist nur ein Waffenrechtliches Gedankenspiel... Aber was meint Ihr dazu??

Hallo,

Gummischrot gibt es bei Frankonia oder EGUN :ninja:

Viel Spaß

Ingo

Geschrieben
Nein, denn Du selbst hältst dann schön brav die Schnauze! Wenn man sich Gedanken über SV zuhause macht, ist die im Telefon eingespeicherte Nummer eines kompetenten Anwalts genauso wichtig wie alles Andere. Selbiger sollte noch vor der Polizei angerufen werden und dann auch alles mit der "Rennleitung" regeln. Du selbst bist in dieser Hinsicht weder kompetent noch routiniert oder hast noch so einem Erlebnis den Kopf frei, also: einen Experten ranlassen.

Jemand der sich nach so einer Stresssituation äußert redet sich nur um Kopf und Kragen und schafft durch unüberlegte Äußerungen Tatsachen, die später bereut werden.

Es macht wenig Sinn, sich stundenlang über geeignete Waffen / Mun den Mund fusselig zu reden, sich aber keinen Gedanken über "The day after" zu machen. Der Zeitpunkt, sich die Nummer eines guten RA für so einen Fall zu besorgen ist jetzt!

TheHun

Genau...... :s82:

und jetzt ist auch der Zeitpunkt sich Gedanken darüber zu machen, wie man ggf. erklärt warum man gerade die Mun verwendet hat und warum man sie überhaupt besessen hat.

Was heißt da dir wird Vorsatz unterstellt? Wenn ich einen Angriff mit Gewalt abwehre habe ich so gut wie immer entweder Vorsatz bezüglich einer Körperverletzung oder im Extremfall auch Tötungsvorsatz, dass hat mit der Rechtfertigung gar

Ein Vorsatz könnte so begründet werden: Der hat sich die Mun ja nur gekauft um gleich auf einen zu ballern.......

Ein Gegenargument ist z.B. Die Mun war beim Kauf der Flinte dabei oder habe sie von einem Schützenkollegen geschenkt bekommen.... dachte in dem Moment die ist besser als ein FLG...... wollte ja keinen umbringen......

Ungünstig ist: Habe mir die Mun gekauft, falls so ein Ars...... in mein Haus eindringt.

Wenn ein bewaffneter Täter eines der in Frage kommenden Rechtsgüter in deinem Haus oder deiner Wohnung angreift soll er Minderungsgründe vorbringen können, die dein Notwehrrecht in Frage stellen??? Das musst du mir bitte erklären!

Gerne.....

Das Notwehrrecht bleibt natürlich, aber die Wahl der Mittel.

Der arme 2 Meter Hühne ist schwer drogenabhängig, hat nie gelernt sich innerhalb der rechtsnormen zu bewegen und

eigentlich wollte er doch nur Kleinkram stehlen. ER war betrunken, seine Bewegungen waren unkoordiniert ( das musstes Du doch erkennen ), er hat sofort den Einbruch aufgegeben und sich ergeben, wollte nicht weglaufen uns sogar selber noch die Polizei rufen, da er sein Unrecht schlagartig eingesehen hat. Kurzum DEIN Erscheinen war DAS Schlüsselerlebnis zu seiner Läuterung................

Und du brennst ihm mit ner 12er einen vor den Latz ?

OK, wenn er es nicht überlebt und die Polizei ihn mit einer Waffe in der Hand in deiner Wohnung vorfindet.....gibt es keine Gegenargumente.

Hallo, wir leben in D.

Der Täter bekommt im Fall der Fälle fachkundige Hilfe; und die findet Milderungsgründe für sein Verhalten.

Das Opfer muss sich diese Hilfe selber suchen.

Ich sage es nochmal: Jeder darf und soll sich verteidigen. Wie muss jeder für sich vor Ort entscheiden.

Ich möchte nur darauf hinweisen, sich seine Argumente ( damit meine ich nicht nur die Flinte :rolleyes: ) vorher schon zurecht zu legen. "The Hun" hat es bereits auf den Punkt gebracht. Vorher schon darüber nachdenken......

Gruß Inst200

Geschrieben

Inst, kannst Du uns mal ein paar AZ von rechtskraeftigen Urteilen nennen, in denen Deine haltlosen Phantasien bestaetigt werden?

Im brechtigten Notwehrfall fragt einen niemand, warum man die Mun daheim hatte, warum die Waffe geladen war, warum... da gehts nur um eines: Rechtswidriger gegenwaertiger Angriff lag vor? Ja? Ok, keine Strafe, uebrigens sowohl straf- als auch zivilrechtlich. Irgendwelche Ansprueche eines Verbrechers gegen sein Opferim Falle brechtigter Notwehr sind vielleicht in US-Seifenopern moeglich, nicht in der deutschen Rechtswirklichkeit.

Schlimm, was hier an Legenden herumspukt...

Keine weiteren Aussagen ohne Anwalt ist natuerlich IMMER wichtig.

Geschrieben

@Schaffer

Ich nehme das mal nicht persönlich

Nein, aber Phantasien sind das auch nicht immer.......leider oftmals ( wenn auch nicht immer ) traurige Realität.

Gerade die Mitglieder der uniformierten Staatsgewalten werden mir beipflichten, wenn ich sage: Wenn du unmittelbaren Zwang anwendest oder die Schußwaffe gebrauchst werden dir andere später schon erzählen was du hättest besser machen können.

Und ja, es gibt ggf. zivielrechtliche Anschprüche, denn ob die Notwehr in der angewandten Art gerechtfertigt war entscheiden andere. Sie ist nur nicht strafbar.....

Der Anwalt der Gegenseite wird dir das dann schon zu erklären versuchen.......

Vielleicht können wir uns darauf einigen, dass eben einige schon schlechte Erfahrungen gemacht haben und nun etwas vorsichtiger an die Sache herangehen möchten.

Juristerei ist eben wie Schach..........immer mindestens einen Zug voraus denken.

Gruß Inst200

Geschrieben

Hallo

das ist jetzt mal wieder theoretisieren auf hohem Niveau.

Wenn irgendjemand nachts oder von mir auch tagsüber bei mir im Haus steht und der da nichts zu suchen hat, sagt einem doch der gesunde Menschenverstand, daß ich gegen diesen Eindringling Gewalt anwenden darf. Ich habe ihn nicht hereingebeten. Ich werde ihn mit einem Kantholz oder ähnlichem verjagen. Wenn er mich angreift, nehme ich die Flinte, die ich schon vorher in der Hand habe.

Steven

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