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IGNORED

Gummigeschosse für cal. 12 Flinte


Whitewater

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Inst, ich nehms auch nciht persoenlich ;-)

Nenne mir doch einfach die Az oder §§ und gut ists.

Ansonsten hat es wenig Sinn, Dinge wie unmittelbaren Zwang (fuer staatliche Waffentraeger interessant) und Notwehr zu vermischen und von der Vermengung zwischen Straf- und zivilrecht dito. Nochmal: Wenn man gerechtfertigte Notwehr uebt, kann man weder straf- noch zivilrechtlich dafuer belangt werden. Ob es gerechtfertigte Notwehr war, entscheidet ein Gericht. Oder zwei oder drei, je nachdem, durch wie viele Instanzen es geht. Dann hat man ein rechtskraeftiges Urteil das man zitieren kann. Alle diese Urteile in Deutschland widerlegen Deine Phantasien und auch die deiner Uniformierten.

So, was gilt nun? Ein rechtskraeftiges Urteil oder der Stammtisch?

Sorry, aber so schwer kanns doch nciht sein, das ganze mal mit Quellen zu belegen oder aufzuhoeren, diesen haltlosen und fuer Verbrechensopfer lebensgefaehrlichen Unsinn zu erzaehlen.

Hier mal meine Quellen: Erst mal das StGB:

http://dejure.org/gesetze/StGB/32.html

Wenn man runterscrollt, kommt man zu diversen Urteilen.

BTW, bei den Urteilen gehts meist um halbseidene Faelle, mit illegalen Waffen, etc. Dennoch ist eine eindeutige Tendenz zu sehen, die obige Phantasien ad absurdum fuehrt. Die klaren Faelle, wo Einbrecher mit legalen Waffen gestoppt werden, kommen normal nicht mal vor Gericht, weils vorher schon eingestellt wird. Sorry, ist halt so...und das ist auch gut so.

Und dann noch mal BGB:

http://dejure.org/gesetze/BGB/227.html

So, das mal zur Sachlage.

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Dann wäre die Notwehr in vielen Fällen zu spät! Es genügt natürlich wenn der Angriff unmittelbar bevor steht!

Gruß Holle

Natürlich muss auch ein echter Notwehrfall mit Angriff auf Leib, Leben, Gesundheit etc. auf sich selbst, oder auch Dritte vorliegen und der Angriff muss auch stattgefunden haben. Ein pures Neutralisieren in Form von "Beschiessen" ohne Angriffshandlung des Einbrechers,Schädigers etc. ist natürlich nicht gestattet und keine Notwehr...

Man sollte immer den ganzen Text lesen und dann antworten...

Es ging um die Begründung einer späteren Rechtfertigung....und dann erkläre mal einem Richter, bzw. Staatsanwalt, das Du die Angriffshandlung (die evtl. nicht belegbar stattgefunden hat) vorausgeahnt hast...

Das sollte durch den Nachsatz, der Angriff muss auch stattgefunden haben (nicht durch vollendete Tatsachen an Dir selbst), sondern durch belegbare Fakten, die auf eine unmittelbare Angriffshandlung schliessen lassen, belegt sein..

Wenn natürlich einer mit dem Schraubenschlüssel, Stich-Schlagwaffe, you name it, auf Dich zuläuft, oder sonst agressiv gegen Dich oder Dritte vorgeht, darfst Du das ruhig annehmen....aber damit hat eine Angriffshandlung ja schon begonnen. Ein blosses herumstehen in Deinem Hausflur oder sonstwo, ohne ein erkennbares Handeln dieses Eindringlings gegen Dich oder Dritte, berechtigt eben NICHT dazu, ihn mit Schusswaffen zu "beschiessen".

Auf was man in diesen Fällen ausweichen kann, bzw. muss, steht akribisch in den dazu gehörenden §§ des StgB.

Muni

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@ muni: Ich habe mich nur etwas an der Formulierung "der Angriff muss stattgefunden haben" gestört, weil man das falsch verstehen könnte. Ansonsten ist natürlich richtig was du sagst.

Aber: Eine Notwehrlage, gerade wenn man alleine war und der Täter danach tot ist, wird sich wohl in den seltensten Fällen völlig frei von irgendwelchen Zweifeln aufklären lasse, vor allem wenn man selber unverletzt ist.

Deshalb gibt es ja auch den Grundsatz: Im Zweifel ... :gutidee:

@ Topic:

Ich glaube mich zu erinnern, dass auf der Seite des FWR ein Fall geschildert wird in dem einer zur Verteidigung Gummischrot eingesetzt hat.

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...

ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?

...

Übrigens: nur weil das Mittel, dass ich einsetze illegal ist, schließt das eine Notwehr noch nicht aus (das ist jetzt nicht auf das Gummigeschoss bezogen).

Eine Notwehrhandlung kann auch mit einer illegal geführten Waffe gerechtfertigt sein, nur bekommt man danach halt Ärger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz!

Gruß Holle

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Aha, daß Hausrecht ist nicht Notwehrfähig ...

.

Davon steht bei mir nichts da oben geschrieben, sondern nur, das das (sofortige) beschiessen einer solchen Person selten als Notwehrhandlung bei Gerichten anerkannt wird, da dir andere Mittel (Verscheuchen durch "freundliche" Aufforderung, Warnschuss, oder weniger eklatante Maßnahmen etc.) zur Verfügung stehen.

Aber jeder, wie er will und kann.

Muni

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Hallo Schaffer

..... alle von dir genannten Urteile sind durch mehrere Instanzen gegangen.

Und genau darum geht es.........

Recht haben und sofort Recht bekommen ist eben nicht das Selbe.

Und den unbefugten der in deinem Garten steht zu beschießen ist eben nicht so gerechtfertigt wie den Messerschwingenden Einbrecher in deinem Wohnzimmer.

§ 32 StGb

(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Dienstwaffe und Notwehr schließen sich auch nicht aus; und aus Unmittelbarem Zwang kann schnell Notwehr werden.

Einen Einbrecher gleich mit Gummigeschossen zu empfangen ist zwar geeignet, jedoch nicht zwingend erforderlich.

Es gibt leider genug Leute, die meinen; „ wenn einer bei mir einbricht schieße ich, nehme meinen Baseballschläger oder was auch immer.….“ oder andere die sich auf den Tag X wie wild vorbereiten und dann völlig überzogen reagieren, weil sie eben das entsprechende Mittel haben und nun einsetzen wollen, oder sich derart konditioniert haben und nicht mehr anders können, vielleicht noch unbeteiligte mit hineinziehen.

Natürlich greife ich zur Waffe; wenn es sein muß. Dafür habe ich ja unter anderem auch eine. Ich habe aber auch das Training, eine gute Rechtschutzversicherung, und eine entsprechende Haftpflicht um mich gegen evtl. Regressansprüche, resultierend aus meinem berechtigten privatem Schusswaffengebrauch, abzusichern. ( nein keine Jagdhaftpflicht )

Ich erinnere an diverse Polizeikugeln die ihr Ziel verfehlten oder Durchschlugen und bei unbeteiligten Schaden verursachten. Was war das für ein Theater. Gerechtfertigter Schusswaffengebrauch, ja; Notwehr, ja. Aber auch Regress. Wenn ich mich verteidigen muss und ein Speer gold dot verfehlt den Aggressor und trifft dein Bein sagst du doch auch nicht: OK, war halt Notwehr, lassen wir´s auf sich beruhen.“ oder ?

Die Idee mit dem Gummischrot ist eigentlich OK. Nur sollte man dann auch wissen, was es auf kurze Entfernung anrichten kann und nicht dem Trugschluss verfallen das gibt nur blaue Flecken, da schieß ich mal…. Man sollte sich nur vorher ein wenig sensibilisieren und nicht gleich lospoltern a´la dann schieße ich eben, ich handle ja in Notwehr. "Not" ist hier das Schlagwort. Nicht "ich habe es, also nutze ich es".

Ich schätze deine offenen Ansagen, aber neben deinen Fakten spielt auch viel Subjektivität mit. Und einige, die anderen ( gerechtfertigter Weise ) körperlichen Schaden zugefügt haben sind psychisch zwischen den Mühlen der Instanzen hängen geblieben; dafür habe ich keine §§ aber lebende Beispiele.

:bb1:

Gruß Inst200

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...

Und den unbefugten der in deinem Garten steht zu beschießen ist eben nicht so gerechtfertigt wie den Messerschwingenden Einbrecher in deinem Wohnzimmer.

...

Einen Einbrecher gleich mit Gummigeschossen zu empfangen ist zwar geeignet, jedoch nicht zwingend erforderlich.

...

Das hat hier auch nie jemand behauptet!

Die Ausgangsfrage war: "ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?"

...

"Not" ist hier das Schlagwort. Nicht "ich habe es, also nutze ich es".

...

s.o., niemand hat behauptet dass man wahrlos mit Gummischrot auf Einbrecher schießen darf.

... denn ob die Notwehr in der angewandten Art gerechtfertigt war entscheiden andere. Sie ist nur nicht strafbar..."

Da rollt´s einem ja die Fußnägel rauf!

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Die Ausgangsfrage war: "ist es für mich als Sportschütze rechtens im Extremfall der Notwehr in meine cal.12 Flinte Gummigeschosse zu laden?"

Ich denke das kann, nachdem was jetzt alles gepostet wurde, mit "Ja" beantwortet werden.

Ob es sinnvoll ist, ist eine ganz andere Frage. Wie gesagt habe ich Patronen mit diesen 8mm Kügelchen. Ich habe die vor Jahren auch mal aus der Überlegung heraus gekauft, sie als nicht letales Mittel im Fall der Fälle einzusetzen. Heute denke ich anders darüber. Wenn jemand bei mir einbricht, muss er entweder durch den Keller oder durch Türen oder Fenster im Erdgeschoß. Auf jeden Fall muss er erst einmal an meinem Hund vorbei. Bis er das geschafft hat, habe ich alle Zeit, um die Polizei anzurufen und anschließend meinen Waffenschrank zu öffnen, der in meinem Schlafzimmer im ersten Stock steht um eine geeignete Waffe herauszunehmen. Wahrscheinlich würde ich instinktiv meine VR Flinte nehmen. In das Patronenleger würde ich eine Gummischrotpatrone werfen und ins Magazin würde ich 00 Buckshot laden. Sollte im Fall der Falles das Gummi den Angriff nicht stoppen können, brauche ich halt was Härteres.

Ich hoffe aber dass ich nie in diese Situation komme. Allein der Gedanken an den Kollateralschaden bei einem Schuss in meinem Haus hält die Hoffnung in mir aufrecht, dass mein Hund den Einbrecher mit ein paar kräftigen Bissen in den A.... erfolgreich stellen wird und ich ihn der Polizei übergeben kann.

---

Tom

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Allein der Gedanken an den Kollateralschaden bei einem Schuss in meinem Haus hält die Hoffnung in mir aufrecht, dass mein Hund den Einbrecher mit ein paar kräftigen Bissen in den A.... erfolgreich stellen wird und ich ihn der Polizei übergeben kann.

---

Tom

Kollateralschaden? ---> Hohlspitzgeschosse penetrieren meist nicht bis zum Ausschuß... :gutidee:

Was aber von meinem Ursprungsgedanken 12er Gummigeschoß ablenkt...

Und ganz davon abgesehen das ich (noch) keinen Hund habe, willst Du ihm das wirklich zumuten so nen zugedröhnten Junkee zu verknuspern? :ninja:

Da ist die Mun in dem Falle billiger als den Hund hinterher wegen Hepatitis und Tollwut behandeln zu müssen... :s82:

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Moin zusammen,

ich lasse jetzt mal alle juristischen und moralischen Aspekte außer Acht. Wer in seinen 4 Wänden einer 12er abfeuert braucht vermutlich für den Rest seines Lebens kein Geld mehr für eine Stereoanlage auszugeben.

Gruß Stephan

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@WhitewaterDer Besitz derartiger Munition ist nicht verboten......Wir leben in D. : In den USA würde es heißen: Familienvater schützt Heim und Familie in alter Tradition.....Hero of the Day...
Nur mal so als Anmerkung: in diversen Bundesstaaten der USA werden einem schon ordentlich die Ohren langgezogen, wenn man ausserhalb der Jagdsaison mit ein paar Schuss Buckshot in der Tasche angetroffen wird ...Die USA haben zwar in weiten Teilen ein wirklich extrem "liberales" Waffenrecht - aber was sie damit anrichten, haben sie inzwischen auch schon selbst begriffen. Obwohl Gewalt dort (anders als in Europa) gesellschaftlich weitgehend akzeptiert ist, werden auch in den USA die Buerger inzwischen nicht mehr zum froehlichen Waffeneinsatz ermuntert. Die Amis moechten ihre Gewaltkriminalitaet ja auch gern irgendwann mal in den Griff bekommen. Zumindest die meisten Familienvaeter, die ihre Kinder lieben, traeumen wohl eher von Verhaeltnissen wie in Good Old Europe ... Trotzdem hst du recht: in den US-Medien wuerde es wohl dennoch heissen "Familienvater schützt Heim und Familie in alter Tradition.....Hero of the Day..."Mich wuerde mal interessieren, wer von den WO-Nutzern wirklich schon einmal in einer Situation war, wo die Verfuegbarkeit von Schusswaffen ueberhaupt zur Loesung des jeweiligen "Problems" beigetragen haette. Ich scheine da vielleicht in einer allzu sehr behueteten Welt aufgewachsen zu sein: ich kenne zumindest niemanden (einschl. mich selbst) der jemals sinnvoll eine Schusswaffe zum Selbstschutz haette einsetzen koennen, und ein paar Jahrzenhte lebe ich nun auch schon. Okay, bei einem Polenurlaub haben wir mal einem betrunkenen Jaeger die Munition weggenommen, der sich mit "Waffengewalt" ein paar Fische erpressen wollte - aber das war eher ein Lachnummer als eine ernsthafte Gefahr. Den mussten wir auch nicht erschiessen, sondern eher wiederbeleben. Tja, mehr kann ich dazu nicht beitragen ...!Ich wundere mich immer, dass offenbar irgendwie direkt nach Erteilung der ersten WBK als Jaeger oder Sportschuetze viele Leute ploetzlich eine totale Gewaltverbrechen-Paranoia entwickeln und ihr "Arbeitsgeraet" schon fast vorrangig zur Selbstverteidigung einplanen. Wie kommt das bloss? Wuerdet ihr eigentlich ernsthaft - wenn es legal waere - immer eine Schusswaffe mit euch rumschleppen? Wozu? In den 60ern durfte man das noch, z. B. als Jaeger. Hat trotzdem niemand gemacht ... Interessant sind auch die Statistiken, wie viele Leute bei Gewaltverbrechen mit ihren eigenen "Waffen" verletzt oder getoetet werden. Oder Leute, die nur erschossen werden, weil sie mit ihrer Waffe rumfuchteln, um den Gegner abzuschrecken und der Verbrecher in Panik geraet und zuerst schiesst.Berichtet doch mal bitte eure Erfahrungen!
Ich habe 16 Schrot in der Querflinte, die ich immer im Schlafzimmer im Tresor habe, geladen. Steven
Waffen und passende Munition im gleichen Schrank? Tz, tz ... Da kannst du die Tresoraufbewahrung gleich weglassen! ;-)
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"Mich wuerde mal interessieren, wer von den WO-Nutzern wirklich schon einmal in einer Situation war, wo die Verfuegbarkeit von Schusswaffen ueberhaupt zur Loesung des jeweiligen "Problems" beigetragen haette.

Hast Du einen erste Hilfe Kasten im Auto? Einen Feuerlöscher im Haus?

Ich habe beides, brauchte beides noch nie. Habe beim Segeln auch ein Schwimmweste dabei, die ich noch nie brauchte, genauso wenig wie die Airbags oder sogar die Sicherheitsgurte in meiner Karre.

Scheint also alles unnützes Zeug zu sein!

Deine Argumentation erinnert an die Fallschirmspringer, die ohne Schirm aus den Flugzeug springen und noch 100 Meter über dem Boden sagen:"Was wollen die alle, ging doch bisher ganz gut"

Ach ja, mein Vater hat vor Jahren einen Einbruch durch einen Schuß in die Luft vereitelt. Der von den Einbrechern auf der Flucht fallen gelassene Werkzeugkoffer half bei deren Aufgreifen (konnte einer Baufirma zugeordnet werden) und war später ein wichtiges Beweismittel, da die Werkzeuge sowohl den Personen, als auch anderen Tatorten zugeordnet werden konnten.

TheHun

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