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IGNORED

Nachfrage zur 4mm M20


grayson

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In DE ist nur frei ab 18, was ein Geschoss mit "kalten" Gasen antreibt und weniger als 7,5 Joule hat, oder SSW´s die zwar heisse Gase verwenden aber kein Geschoss antreiben.

Was heißt heiss, über 40°C??? Das heißt dann aber wiederrum, dass wenn die Luft im LG 50°C überschreitet, das LG WKB-Pflichtig wird(???).

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Was heißt heiss, über 40°C??? Das heißt dann aber wiederrum, dass wenn die Luft im LG 50°C überschreitet, das LG WKB-Pflichtig wird(???).

Ich denk mal, ne scharfe Wumme wird wenigstens dreistellige Temperaturen im Schuß erreichen, is immerhin mit ner Explosion verbunden, sei sie noch so klein... :00000733:

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  • 1 Monat später...

Mir wurde der Vorentrag für eine Pistole Kal. 4mm M20 mit der Begründung abgelehnt, daß ich als Jäger nur 2 Kurzwaffen besitzen dürfe und um diesen Eintrag für die 4mm M20 zu bekommen eine verkaufen müsse. Ansonsten sollte ich mir mein Bedürfnis vom LJV bescheinigen lassen! Kennen die das Gesetz nicht, oder ist das eine pure Schikane?

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hi,

das ist pure Schikane/ Unkenntniss der Gesetzeslage. Der Sb soll sich mal ansehen, wo im Waffengesetzt die < 7,5 Joule waffen geregelt sind.

Anlage 2 - Abschnitt 2 ( Erlaubnisspflichtige Waffen ) - Unterabschnitt 3

Danach soll er entscheiden und deinem Antrag stehen dann deine 2 Kurzwaffen als Jäger micht im Weg.

Mein SB wollte auf diese Waffen die 2/6 er Regelung anwenden. Den musste ich auch belehren .

Greetz

Peter

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Vielen Dank für eure Hilfe.

Leider bin ich nur bis zur Anlage 2 Abschnitt 2 gekommen. Der Unterabschnitt 3 bezieht sich in meiner Version auf vom Gesetz ganz oder teilweise ausgenommene Waffen?! Das verstehe ich nicht ganz und muß ja meinem SB irgendwie klar machen, daß er sich irrt.

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Ich hoffe das: 2.3

Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die

dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine

Einsteckläufe sind;

für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis

eingetragen sind.

Stimmt dann jetzt. Die Benutzerfreundlichkeit von Gesetztestexten ist nicht wirklich hoch.

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Stimmt dann jetzt. Die Benutzerfreundlichkeit von Gesetztestexten ist nicht wirklich hoch.

Nein, jetzt bist Du noch falscher als vorhin. :rotfl2: (das ist Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 2.3)

Also nochmals gaaaanz langsam für Dich:

Anlage 2 - okay ?

Abschnitt 2 - okay ?

Unterabschnitt 3 - okay ?

davon Nr. 1.1 - okay ? :)

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1.

Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

1.1

Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule

erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung

zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des

Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach §

25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

Jetzja! Alles klar, vielen Dank.

Dann mach ich mal :rtfm:

Gruß Hubertus

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Ich muss bei dem Thema immer an einen alten, GK-orientierten Oberschützenmeister denken,

der nach entsprechendem Interesse zweier "Jünglinge" nur leicht angewidert gegenfragte:

"4mm-Waffen - was wollt ihr denn mit diesem Zeug ?"

So unrecht hatte er nicht.

Einziger Nutzen, der mir (nur meine Meinung) einfällt, ist vielleicht noch das WBK-freie Sammeln;

wobei sich "echte" Sammler schütteln...

Gruß,

karlyman

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Ich bekenne - ich habe so ein Teil An sich schöner kleiner Weihrauch HW (?) mit 2 " Lauf. Nur gekauft, weil nagelneu für 1 € ersteigert und weil ich mal neugierig war. Niedliches Teil, mit dem man auch mal im Zimmer auf'n Katalog schießen kann. Aber sonst zu nichts nutze.

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Ich muss bei dem Thema immer an einen alten, GK-orientierten Oberschützenmeister denken,

der nach entsprechendem Interesse zweier "Jünglinge" nur leicht angewidert gegenfragte:

"4mm-Waffen - was wollt ihr denn mit diesem Zeug ?"

So unrecht hatte er nicht.

Einziger Nutzen, der mir (nur meine Meinung) einfällt, ist vielleicht noch das WBK-freie Sammeln;

wobei sich "echte" Sammler schütteln...

Gruß,

karlyman

hmmmmm, bin zwar auch kein fan von den teilchen, aber das ist doch irgendwo die gleiche denke wie bei vielen antis:

"was will einer ueberhaupt mit (schuss)waffen ?" :peinlich:

vielleicht hat manch einer auch schlichtweg spass dran, im keller damit zu schiessen, (einfachheitshalber ohne rote) zu sammeln, etc...

lass' die leute doch - jedem tierchen sein plaesierchen !

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Einziger Nutzen, der mir (nur meine Meinung) einfällt, ist vielleicht noch das WBK-freie Sammeln;

wobei sich "echte" Sammler schütteln...

Die sind nicht WBK-frei!! Nur Bedürfnisfrei. Man kann sich aber eine komplette WBK mit Voreinträgen für einmal Gebühr vollstempeln lassen.

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lass' die leute doch

Naja, weder die von mir zitierte Äußerung des OSM noch mein Kommentar dazu war darauf

gemünzt, irgend jemandem den Erwerb vermiesen zu wollen.

Es ging eher in die Richtung: die Dinger und vor allem die Munition sind für das, was sie

"schießtechnisch" bringen, völlig überteuert; es wäre empfehlenswert, sich auf den

(soweit irgend möglichen) Erwerb "richtiger" Waffen zu konzentrieren...

Klar muss das eine das andere nicht immer ausschließen.

Gruß,

karlyman

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Vielleicht war das mal, aber das ist nicht mehr. Ich selbst habe 8 Jahre an den Waffen der BW ausgebildet, Bereitschaften unter scharfer Munition geführt, Kasernen und auch das ZInFü in Koblenz bewacht, aber beim WBK Antrag zählt sowas heutzutage nicht mehr.

Greetz

Peter

Tja, war bei den Grünen im PP. Für M20 reicht der W12 wohl doch, aber nur dafür.

Wohlgemerkt, ich rede von der Sachkunde - Rest wie gehabt, leeres Sündenregister und Safe und so.

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