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IGNORED

Nachfrage zur 4mm M20


grayson

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Geschrieben

Hallo an alle!

Ich habe eine kleine Nachfrage zur 4mm M20:

Der WBK-Voreintrag ist bedürfnisfrei, soweit klar.

Nun hat sich ein Kumpel einen Voreintrag geholt, und erfahren, daß er wohl für den Munitionserwerb ein Bedürfnis nachweisen soll...

Ist das so richtig? Waffe ist bedürfnisfrei, aber die Mun nicht? :confused:

Grüße,

Grayson

Geschrieben

Hatte ich mir schon gedacht, und habe eben sogar durch die Ermutigung von Klaus ins (W)AffG geschaut... Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt Nr 1.2 sagt es ganz klar...

Sorry, dass ich eben von Faulheit geritten war...

Gruß,

Grayson

Geschrieben

Hallo,

mit bedürfnisfreien Waffen haben es die SB`s nicht so. Meiner wollte die 2/6er Regelung darauf anwenden " das zählt für alle Waffen " wollte er mir weismachen. Aber 8 Voreinträge hätte er mir gemacht, allerdings mit nur 4 waffen im Jahr wären die anderen 4 verfallen. Das gab ihm wohl nachher selbst zu denken :peinlich:

Greetz

Peter

Geschrieben
Hallo,

mit bedürfnisfreien Waffen haben es die SB`s nicht so. Meiner wollte die 2/6er Regelung darauf anwenden " das zählt für alle Waffen " wollte er mir weismachen. Aber 8 Voreinträge hätte er mir gemacht, allerdings mit nur 4 waffen im Jahr wären die anderen 4 verfallen. Das gab ihm wohl nachher selbst zu denken :peinlich:

Greetz

Peter

Jaja, der SB, der im von mir geschilderten Fall ein Bedürfnis für Mun wollte, hatte ´noch nie mit 4mm M20 zu tun. "Sowas haben wir hier noch nicht gehabt".

So kann man natürlich verstehen, wenn da nicht unbedingt die größte Handlungssicherheit gegeben ist. Zum Glück sind "meine" SB samt Vertretungen ausgesprochen nett und vernünftig, und sind im Zweifelsfall sogar froh, wenn ihnen der Schütze erklären kann, wo es langgeht. So wie ich das hier immer wieder lese ist das alleine ja wohl schon Grund zum Jubeln und Lobpreisen.

Gruß,

Grayson

Geschrieben
Ist 4mm M20 Mun nicht mehr frei ab 18 Jahren? War doch mal so, oder?

Nein, ist nicht mehr frei ab 18 Jahren. Es muss ein Eintrag für den Munitionserwerb in die WBK, was aber problemlos und ohne Bedürfnis genehmigt weden sollte.

Gruß,

hyperdeath

Geschrieben

 

wird da aber nicht zwischen    4 mm M 20     und     4 mm long     ein Unterschied gemacht ???

Geschrieben
wird da aber nicht zwischen 4 mm M 20 und 4 mm long ein Unterschied gemacht ???

Nein, der Erwerb ist für beide Kaliber nur mit MEB möglich, genauso wie auch die 4 mm kurz. Der Unterschied liegt darin, die 4 mm lang/kurz sind Randzünderpatronen, die 4 mm M 20 ist eine Zentralfeuerpatrone, wenn auch in der Leistung deutlich schwächer, unter 7,5 Joule.

Grüße

P 88

Geschrieben

Bei den 4mmM20 Waffen ist es so, das die Munition an sich schon unter 7,5 Joule bleibt. Mit den 4mm rand Lang ist es so, das die aus manchen Waffen ( die dann aber auch kein F tragen )auch deutlich mehr bringt. Bei meinem 4mm Derringer sind die beiden Läufe durch eine kleine Bohrung miteinander verbunden. Also wird dort der Druck abgebaut um unter 7,5 Joule zu kommen. Bei meinem Revolver sind die Trommelbohrungen übermässig.

Bei den 4mmM20 Waffen gibts das so nicht.

In den 70er Jahren gab es mal ne Studie der Uni des Saarlandes, die sich mit der lethalen Wirkung dieser Kaliber befasste. War , für mich zumindest, überraschend. Ich habe sie hier im Board schon mal gepostet.

Greetz

Peter

Geschrieben
mit bedürfnisfreien Waffen haben es die SB`s nicht so. Meiner wollte die 2/6er Regelung darauf anwenden

Das kenne ich irgendwo her, was meinst du wie schwierig es ist den Voreintrag für eine bedürfnisfreie 6mm Flobert Waffe zu bekommen. <_<

Mein SB hat sich aber mittlerweile schlau gemacht, und so habe ich keine Probleme mehr meine kleinst-Kaliber-Sammlung zu erweitern. :icon14:

Geschrieben

Habe da auch mal eine kleine Frage zum Thema 4mm M20...

Also mir ist ja klar das ich dafür einen voreintrag in der WBK brauche... habe ich ja brav gelernt...

Heute hat mir aber ein bekannter seine 4mm M20 gezeigt und da war ein F zeichen und ein PTB zeichen drauf... und somit ja eigentlich Frei ab 18...

Was ist nun damit zählt da das kalieber oder das was drauf gestempelt ist er wollte sie mir nämlich verkaufen aber das ich ja leider noch keine WBK habe stehe ich da vor einem kleinen innerlichen Konflikt.

Würde mich sehr über eure liebe HIlfe freuen...

MfG 5v3n

Geschrieben

Hallo 5v3n,

wen du diesen Thread komplett liest solltest du deine Frage selber beantworten können.

F und PTB besagen bei einer 4mm Waffe nur, das die Energie unter 7,5 Joule liegt.

Bedingungen für den Erwerb

- Sachkundeprüfung

- Sauberes Führungszeugniss

- WBK ( mit Voreinträgen für 4mm Waffen )

- entsprechende Aufbewahrungsmöglichkeit ( Tresor min. B Klassifizierung )

Und wenn dein bekannter sie dir verkaufen will, sollte sie bei ihm auch auf einer WBK eingetragen sein. Sonst ist der Besitz illegal und der legale Erwerb nicht möglich.

Greetz

Peter

Geschrieben
ja aber f und ptb heiß freie waffe ab 18

aber dann lasse ich es wohl besser bis ich ne wbk habe...

Für Gas- und Signalwaffen und für Luftdruckwaffen stimmt das. Für " Feuerwaffen " nicht.Da benötigst du deine WBK.

Geschrieben
nein, nicht richtig

Aber Sachkunde schon durch Wehrdienst erwiesen? War mal? Ist noch?

Geschrieben
Heute hat mir aber ein bekannter seine 4mm M20 gezeigt und da war ein F zeichen und ein PTB zeichen drauf... und somit ja eigentlich Frei ab 18...

Das F im Fünfeck steht für "bedürfnisFrei". Es steht NICHT für "Frei ab 18". Bei Luftdruckwaffen mit F im Fünfeck fällt das mehr oder weniger zufällig zusammen, hat aber nicht ursächlich miteinander zu tun.

Geschrieben
Aber Sachkunde schon durch Wehrdienst erwiesen? War mal? Ist noch?

Vielleicht war das mal, aber das ist nicht mehr. Ich selbst habe 8 Jahre an den Waffen der BW ausgebildet, Bereitschaften unter scharfer Munition geführt, Kasernen und auch das ZInFü in Koblenz bewacht, aber beim WBK Antrag zählt sowas heutzutage nicht mehr.

Greetz

Peter

Geschrieben
ja aber f und ptb heiß freie waffe ab 18

Moin,

PTB im Kreis ist frei ab 18.

Auf der Waffe Deines "Bekannten" wird aber ein PTB im Viereck sein,

und das macht den feinen Unterschied...

Ansonten gilt das oben geschriebene.

Geschrieben
ja aber f und ptb heiß freie waffe ab 18

In DE ist nur frei ab 18, was ein Geschoss mit "kalten" Gasen antreibt und weniger als 7,5 Joule hat, oder SSW´s die zwar heisse Gase verwenden aber kein Geschoss antreiben.

So bald ein Geschoss mit heissen Gasen durch einen Lauf getrieben wird ist die Waffe WBK-pflichtig egal wie klein das Kaliber ist.

Übrigens ist der PTB Stempel auf einer Gaspistole und der auf einer "scharfen" nicht der selbe, nicht das noch jemand auf die Idee kommt eine PTB gestempelte 4 / 6mm Waffe mit dem KWS zu führen.

Der PTB Stempel für SSW´s und den KWS ist eine PTB-Nummer im Kreis, die Stempel auf den scharfen ist eine PTB-Nummer im Quadrat, ein seehr wichtiger Unterschied. :excl:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Jo alles klar... Habe es Kapiert...

Dann habe ich mal noch ne frage...

Die waffe ist ja bedürfnis frei... Also kann ich ja eigentlich zur behörde latschen und ne grüne wbk beantragen mit einer voreintragung für 4mm M20... richtig?

Ja mein führungszeugnis ist sauber und ja ich habe auch eine sachkundeprüfung...

und ja in einem verein bin ich auch... aber das muss ich ja nicht sein weil bedürfnis frei richtig?

oder liege ich wieder mit allem falsch??? :peinlich::wub::unsure:

Geschrieben
und ja in einem verein bin ich auch... aber das muss ich ja nicht sein weil bedürfnis frei richtig?

oder liege ich wieder mit allem falsch??? :peinlich::wub::unsure:

Nein. Diesmal liegst du richtig.

Grüsse

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