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IGNORED

KURZE Benelli M4 in Österreich erlaubt?


Iggy

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich möchte demnächst in Italien an einem Flinten-Match teilnehmen.

Von Deutschland nach Italien fahre ich in der Regel über Österreich.

Meine Vorderschaftrepetierer fallen deshalb schon mal weg (in Österreich verboten).

Die Benelli M3 wohl auch weil sie ja auch auf Vorderschaftrepetierer umgestellt werden kann.

Bleibt also nur noch meine Benelli M4, allerdings die GANZ kurze Version mit 14"-Lauf Bild: http://www.autoweapons.com/photos07/jan/177xbena.jpg

Gibt es in Österreich irgendwelche Restriktionen bezüglich der Lauflänge bzw. eine Mindestlauflänge wie z.B. in England, Griechenland u.a.?

Grüße

Iggy

Geschrieben
ich möchte demnächst in Italien an einem Flinten-Match teilnehmen.

Von Deutschland nach Italien fahre ich in der Regel über Österreich.

Meine Vorderschaftrepetierer fallen deshalb schon mal weg (in Österreich verboten).

Die Benelli M3 wohl auch weil sie ja auch auf Vorderschaftrepetierer umgestellt werden kann.

Bleibt also nur noch meine Benelli M4, allerdings die GANZ kurze Version mit 14"-Lauf Bild: http://www.autoweapons.com/photos07/jan/177xbena.jpg

Gibt es in Österreich irgendwelche Restriktionen bezüglich der Lauflänge bzw. eine Mindestlauflänge wie z.B. in England, Griechenland u.a.?

ja gibt es. §17 Abs. 1 Z.3 sagt dass unter anderem verboten sind: "Flinten (Schrotgewehren) mit einer Gesamtlänge von weniger als 90 cm oder mit einer Lauflänge von weniger als 45 cm"

ABER:

die dinger sind ja nicht einfach nur verboten sondern im gleichen §17 unter Abs. 3 heisst es:

"Die Behörde kann verlässlichen Menschen, die das 21. Lebensjahr vollendet haben und überwiegendes berechtigtes Interesse an Erwerb, Einfuhr, Besitz oder Führen nachweisen, Ausnahmen von Verboten der Abs. 1 und 2 bewilligen."

heisst in der praxis dass es ausnahmegenehmigungen geben kann auf basis derer man die dinger besitzen darf. zB haben alle alt-besitzer so eine ausnahmegenehmigung bekommen. da du das ding aufgrund deiner lokalen gesetze legal besitzt (hoffe ich doch :)) wird es dir wohl auch im wege de europ. feuerwaffenpasses möglich sein es legal durch österreich zu bringen. im großen runderlass 10/2006 in dem viele der pararaphen ausgiebig kommentiert werden steht dazu:

"Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Europäische

Feuerwaffenpass im jeweiligen Land zum Besitz der eingetragenen Waffen."

damit ist klargestellt, dass du was du zuhause besitzen darfst mit diesem dokument auch in österreich besitzen darfst.

auch §38 Abs. 2 sagt im grunde das gleiche:

"Schusswaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen

Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese

Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen

sind"

hier steht keinerlei einschränkung bzgl kategorie. ich sehe da kein problem die kurze oder gar die punmpgun durch österreich zu führen, du kannst aber gerne mal eine entsprechende österr. behörde kontaktieren und ggf. um eine schriftl. stellungnahme bitten, das ist immer am besten. und sonst - schengen lässt grüßen (oder: wer lang fragt geht weit irr)

lg

Martin

Geschrieben
...hier steht keinerlei einschränkung bzgl kategorie. ich sehe da kein problem die kurze oder gar die pumpgun durch österreich zu führen, du kannst aber gerne mal eine entsprechende österr. behörde kontaktieren und ggf. um eine schriftl. stellungnahme bitten, das ist immer am besten. und sonst - schengen lässt grüßen (oder: wer lang fragt geht weit irr)

lg

Martin

Hallo Martin,

Vorderschaftrepetierflinte (die "Pumpe") ist DEFINITIV VERBOTEN, auch allein' schon die Durchreise mit Europäischem Feuerwaffenpaß. Das haben wir schon mal vor ca. 2 Jahren telefonisch mit dem Magistrat(?), ich glaube in Innsbruck, abgeklärt. Ausnahmegenehmigung (für gewerblichen Transporteur = Spedition) hätt' um die 400,- EUR kosten sollen.

Ich geh' jetzt mal davon aus, die Auskunft damals war nicht komplett falsch.

Mal sehen ... wer wäre denn für Österreich DER kompetente Ansprechpartner, also welche Behörde?

Grüße

Iggy

Geschrieben
Vorderschaftrepetierflinte (die "Pumpe") ist DEFINITIV VERBOTEN, auch allein' schon die Durchreise mit Europäischem Feuerwaffenpaß. Das haben wir schon mal vor ca. 2 Jahren telefonisch mit dem Magistrat(?), ich glaube in Innsbruck, abgeklärt. Ausnahmegenehmigung (für gewerblichen Transporteur = Spedition) hätt' um die 400,- EUR kosten sollen.

Ich geh' jetzt mal davon aus, die Auskunft damals war nicht komplett falsch.

Mal sehen ... wer wäre denn für Österreich DER kompetente Ansprechpartner, also welche Behörde?

hm, eine schwirige situation. der gesetzestext erlaubt natürlich einen gewissen interpreationsspielraum und der wird von behörde zu behörde verschieden ausgelegt. manchmal rigider, manchmal loser (wie wir beim beantragen von besitzkarten bzw. erweiterungen immer wieder störend bemerken. in wien kostete mich die erweiterung damals endlos mühen, in wien-umgebung jetzt nur einen freundlichen kurzen besuch).

meine interpretation dass dein EFWP die pumpgun legalisiert ist ja letztendlich auch aus den buchstaben ableitbar wie auch die ansicht der innsbrucker behörde.

"DEN" ansprechpartner in dem sinne von "einizig recht habender" gibt es nicht bzw wäre das letztendlich der verwaltungsgerichtshof. der ist aber erst anzurufen nachdem eine behörde schon mal nicht in deinem sinne entschieden hat. und das dauert natürlich auch. da du durch tirol nach italien fährst - "zuständig" wäre wahrscheinlich irgendeine tiroler waffenbehörde. die behörde ist jedenfalls immer die bezirkshauptmannschaft (bzw in den großen städten die bundespolizeidirektion, so wohl auch in innsbruck). vielleicht kennt ein tiroler ja eine stelle die erfahrungsgemäß eher mild entscheidet. eine rechtsauskunft kann dir jede geben (wie gesagt, bezirkshauptmannschaft oder bundespol.dion.). bezirke gibt es viele in österreich :)

eine gute alternative ist sicher ein gespräch mit dem IWÖ. Die führenden köpfe dort sind juristen.

sollte das mit pumpgun definitiv verboten das letzte wort sein, kannst du dir jedenfalls die kurze auch abschminken, denn sie wird durch den gleichen paragraphen verboten.

ich gehe mal davon aus dass in italien dieses verbot nicht exisitiert. dein problem beschränkt ich schlimmstenfalls auf ein paar kilometer tiroler autobahn. dazu sage ich nur: es gibt die schweiz und es gibt schengen.

lg

Martin

Geschrieben
@ Iggy,

Ich kenne die M4 nur als 18''-Version.

Ist die 14'' Version original von Benelli ? Jawohl - ORIGINAL! Schau' Dir das Bild im Link meines Eingangspostings an, originaler geht's nicht.

Die "Kurze" ist derart selten, die ist nicht mal auf den Internetseiten von Benelli selbst aufgeführt.

In USA als "Destructive Device" verboten.

Ich hab' heute mindestens eine halbe Stunde im www gesucht, bis ich überhaupt ein Bild davon gefunden habe, meinen Fotoapparat hab' ich z.Z. nämlich verliehen.

Und wieviel Murmeln passen ins Magazin ? Fünf Patronen passen ins Magazin; Du startest also mit 7 Schuß IN der Waffe ;-)))

Bin damit schon bei einer IPSC-Landesmeisterschaft gestartet - und das net mal so schlecht. ;-)))

Geschrieben

OT: vor einer Weile sah ich dieses Modell bei unserer 15 m Fallscheiben LM; es funktionierte mit keiner dort zugelassenen Munition störungsfrei, bei jedem Schuß Auswurfstörung. Der Schütze trat dann mit der Waffe garnicht erst an, was ich auch gut verstehen konnte.

Gruß, Jake C.

Geschrieben
OT: vor einer Weile sah ich dieses Modell bei unserer 15 m Fallscheiben LM; es funktionierte mit keiner dort zugelassenen Munition störungsfrei, bei jedem Schuß Auswurfstörung. Der Schütze trat dann mit der Waffe garnicht erst an, was ich auch gut verstehen konnte.

Gruß, Jake C.

Dieses Jahr zu dritt mit DREI kurzen M4 auf der LM IPSC Flinte BaWü; nagelneu, Out of the Box: NULL Störungen.

Frißt ALLES.

Grüße

Iggy

Geschrieben

Die Flinte des Schützenkameraden war an dem Tag offenbar wesentlich wählerischer als Eure. Er hatte zwei verschiedene Patronensorten mit (IIRC) 28 und 32 g ausprobiert.

Gruß Jake C.

Geschrieben
heisst in der praxis dass es ausnahmegenehmigungen geben kann auf basis derer man die dinger besitzen darf. zB haben alle alt-besitzer so eine ausnahmegenehmigung bekommen. da du das ding aufgrund deiner lokalen gesetze legal besitzt (hoffe ich doch :)) wird es dir wohl auch im wege de europ. feuerwaffenpasses möglich sein es legal durch österreich zu bringen. im großen runderlass 10/2006 in dem viele der pararaphen ausgiebig kommentiert werden steht dazu:

"Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, berechtigt der Europäische

Feuerwaffenpass im jeweiligen Land zum Besitz der eingetragenen Waffen."

damit ist klargestellt, dass du was du zuhause besitzen darfst mit diesem dokument auch in österreich besitzen darfst.

auch §38 Abs. 2 sagt im grunde das gleiche:

"Schusswaffen und Munition für diese dürfen von Menschen mit Wohnsitz in einem anderen

Mitgliedstaat der Europäischen Union in das Bundesgebiet mitgebracht werden, sofern diese

Waffen in einem dem Betroffenen ausgestellten Europäischen Feuerwaffenpass eingetragensind"

hier steht keinerlei einschränkung bzgl kategorie. ich sehe da kein problem die kurze oder gar die punmpgun durch österreich zu führen, du kannst aber gerne mal eine entsprechende österr. behörde kontaktieren und ggf. um eine schriftl. stellungnahme bitten, das ist immer am besten. und sonst - schengen lässt grüßen (oder: wer lang fragt geht weit irr)

lg

Martin

Frage: ist es darauf bezogen, auch möglich eine solche Waffe

bzw eine Vorderschaftrepetierflinte zu einem Wettkampf bzw Training mit nach Österreich zu bringen???

Geschrieben
Frage: ist es darauf bezogen, auch möglich eine solche Waffe

bzw eine Vorderschaftrepetierflinte zu einem Wettkampf bzw Training mit nach Österreich zu bringen???

Scheint alles nicht wirklich unkompliziert zu sein!

Falls ich nicht ganz falsch informiert bin, gelten "Pumpen" in AT gar als Kriegswaffen, was für DIE eine Ausnahmegenehmigung extrem schwierig bis unmöglich macht (und wenn, dann nur zum Transport DURCH AT und net zur Verwendung IN AT).

... nicht gar so schwierig könnte im Gegensatz dazu eine Ausnahmegenehmigung für eine (zu) kurze halbautomatische Flinte sein.

Ein mitbetroffener (deutscher) RA hat diesbez. mal einen waffenrechtlich versierten Kollegen in AT angefaxt, mal sehen, was dabei dann rauskommt.

Irgendwie haben wir aber schon die Lust verloren und uns für den Worst Case Leihflinten in Italien organisiert.

Grüße

Iggy

Geschrieben
Irgendwie haben wir aber schon die Lust verloren und uns für den Worst Case Leihflinten in Italien organisiert.

Grüße

Is besser so ! :icon14:

Es GIBT Gründe, deretwegen ich mich schäme, Österreicher zu sein. Das lächerliche Vorderschaftrepetiererverbot ist einer davon .....

Geschrieben
Falls ich nicht ganz falsch informiert bin, gelten "Pumpen" in AT gar als Kriegswaffen, was für DIE eine Ausnahmegenehmigung extrem schwierig bis unmöglich macht (und wenn, dann nur zum Transport DURCH AT und net zur Verwendung IN AT).

Kriegswaffen nicht, aber verbotene Waffen. Beim Rest hast du (leider) Recht. Dürfte wenn überhaupt möglich, seeehr mühsam werden/sein.

lg

  • 3 Monate später...
Geschrieben

abend!

bin gerade darüber gestolpert.

würde mir gerne eine m4 zulegen wobei die kurze sehr gut aus schaut :00000733:

hab aber erst seit 3jahren den schein und würd gerne wissen ob jemand aus österreich mir sagen kann ob und wie schwer oder leicht es ist

die über den fachhandel zu beziehen

oder kann ich mir auch nachträglich den kurzen lauf dazu kaufen :confused:

Geschrieben

Wenn es den Lauf geben sollte wird der nicht gerade billig.

Ich kenne die WaffG in Ö nicht so genau. Aber was ich gehört habe ist die kurze M4 zu kurz und die normale 18.5" mit dem Schubschaft auch etwas zu kurz. Das kann man aber wohl ändern.

JENS

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