steinmarder Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Für diverse Kurzwaffen-Kaliber werden auch Schrotpatronen angeboten, z.B. bei Frankonia. Da ich diese evtl. mal bei der Fallenjagd probieren wollte, neulich mal bei meinem Büchsenmacher nachgefragt. Antwort: Nee, gibt es für Pistolenkaliber (9mm Luger) (!) nicht mehr, ist verboten worden. Ist da irgendwas dran? Oder hat er sie einfach nicht und erfindet irgendwas??? Mir ist nämlich völlig rätselhaft auf welcher Basis das verboten sein sollte. Schönen Tag, Norman
Rodney Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Da ich diese evtl. mal bei der Fallenjagd probieren wollte, neulich mal bei meinem Büchsenmacher nachgefragt. Antwort: Nee, gibt es für Pistolenkaliber (9mm Luger) (!) nicht mehr, ist verboten worden. WaffG Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) WaffenlisteAbschnitt 1: Verbotene Waffen Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten: [...] 1.5 Munition und Geschosse nach den Nummern 1.5.1 bis 1.5.6 [...] 1.5.6 Kleinschrotmunition, die in Lagern nach Tabelle 5 der Maßtafeln mit einem Durchmesser P 1 bis 12,5 mm geladen werden kann. Damit ist die Kleinschrotmunition verboten, die aus den Lagern von Schreckschußwaffen verschossen werden könnte aber NUR DIE!
Michael Grote Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Damit ist die Kleinschrotmunition verboten, die aus den Lagern von Schreckschußwaffen verschossen werden könnte aber NUR DIE! Das hatte ich auch so in Erinnerung! Da hat der Büchser ja seine geballte Kompetenz unter Beweis gestellt B) Gruß Michael
Leser Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Damit ist die Kleinschrotmunition verboten, die aus den Lagern von Schreckschußwaffen verschossen werden könnte aber NUR DIE! Hallo, in Tabelle V stehen die Randzünder. 9mm Flobert ist die Patrone mit dem größten P1 von 8,85mm aus dieser Tabelle. Das heißt alle Patronen die in einem in Tabelle V aufgeführten Lager geladen werden kann, ist verboten. Also zum Beispiel .22lfB. Es muß sich nicht um eines der genannten Kaliber handeln, sondern die Patronen sind verboten, sobald sie geladen (was das auch immer genau heisst) werden können. Kann die Patrone auch geladen werden, wenn sie in das Lager passt, jedoch nicht zündet? Weil zum Beispiel der Verschlußabstand nicht stimmt? Oder kann sie dann im Sinne des Gesetzes auch nicht geladen werden?
Gottfried Tabor Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Also zum Beispiel .22lfB. Seit wann ist denn .22 lfB Schrot verboten - oder hab ich da was falsch verstanden ?
PetMan Posted August 20, 2007 Posted August 20, 2007 Hallo , wenn zb die 22 lfb als Schrot verboten ist, dann gibts auf Egun jede Menge verbotener Munition zu kaufen zB da und da und viele mehr . Stimmt dann wohl eher nicht Greetz Peter
Gottfried Tabor Posted August 21, 2007 Posted August 21, 2007 dann gibts auf Egun jede Menge verbotener Munition zu kaufen In der Sache gebe ich Dir Recht , wobei eGun aber nicht gerade ein überzeugendes Beispiel für Gesetzeskonformität darstellt Wenn man sieht , wer und was dort so alles anbietet ´. Besser scheint mir da z.B. ein Hinweis auf den brandneuen Frankonia Katalog Seite 245 : "CCI .22lfB Schrotpatronen zur Schädlingsbekämpfung" . Egal wie man darüber denkt oder zu der Firma steht : Kann mir wirklich nicht vorstellen , daß die verbotene Munition offiziell im Katalog anbieten . Gruß Gottfried
Rodney Posted August 21, 2007 Posted August 21, 2007 Wo kann man denn diese Tabelle einsehen? Natürlich bei WO!
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