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abnoe

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Na Du hast sicher zu stellen, dass Deine Waffen nicht in unberechtigte Hände gelangen. Wie Du Dich beim Verkauf von der rechtmäßigkeit der Erlaubnis des Anderen überzeugen lässt, ist Deine Sache. Stellt sie sich später als falsch bzw. nicht vorhanden heraus, hast Du die Popokarte.

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ZITAT(Olt d.R. @ 14.09.2007 - 16:32) *

Pst,

die Polizei oder auch Pfarrämter beglaubigen meist kostenlos....

Hier macht die Polizei das nicht..... Die schauen einen an wie ein Alien, wenn man danach fragt

...und im Saarland nur noch Notare

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Hier macht die Polizei das nicht..... Die schauen einen an wie ein Alien, wenn man danach fragt

Exakt. Nich erlaubt.

Aber Pfarramt ist klasse.

"Zum Schutz vor Ketzern, zur Missionierung Ungläubiger und zur Verteidigung der 10 Gebote benötige ich einen Stempel, Hochwürden."

:rotfl2:

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Bei Munition ist das ja auch ok.

Bei Waffen ist allerdings der HÄNDLER (nicht die Privatperson) VERPFLICHTET, den Eintrag SELBST in der WBK des Erwerbers einzutragen. Bevor jetzt wieder geschrien wird (ist bei mir nicht so, war nicht so) alles Euer Bier. Der Händler ist explicit in §34 Abs.2 Satz 1 dazu verpflichtet, die EINTRÄGE direkt und unverzüglich vorzunehmen.

Der Privatmann ist in Satz 2 angesprochen...einfach mal lesen...(Überlässt sonst jemand einem anderen.....)

GF

Muni

Geändert: Fehler

Hallo allerseits,

bei mir war das immer so, daß der Sachbearbeiter den Eintrag immer selbst vornehmen wollte. Viele Händler tragen handschriftlich ein und das ist nicht erwünscht.

Originale schicke ich nie mit der Post. Vor Auktionsende erkundige ich mich beim Verkäufer wie ich meine EWB zu erbringen habe. Bis jetzt hat ein einfaches Fax der WBK und Tel-Nr. des zuständigen SB immer gereicht.

Gruß und gut Schuß

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Hallo allerseits,

bei mir war das immer so, daß der Sachbearbeiter den Eintrag immer selbst vornehmen wollte. Viele Händler tragen handschriftlich ein und das ist nicht erwünscht.

Mag ja sein, dass das "nicht erwünscht" ist, aber das WaffG schreibt die Eintragung eben vor.

Grüße

Robert

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Nur ein Mal hatte ich so einen Trottel von SB in der Leitung, der mir mit Verweis auf den Datenschutz nicht sagen wollte, ob die Jagdschein-Kopie, die mir der Käufer gefaxt hatte, in Ordnung sei und einen schriftlichen Antrag auf Auskunft in dieser Sache haben wollte! :peinlich:

Nicht peinlich, sondern völlig korrektes Verhalten!

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Du hast kein Anrecht darauf, daß zu erfahren. Der Verkäufer muss dir seine WBK nicht vorzeigen bzw dir irgendwas nachweisen.

Klar,

der Verkäufer kommt zu mir in´s Geschäft, legt mir die Waffe auf den Tisch und ich erwerbe eine illegale Waffe........

Wenn der Verkäufer glaubt, dass ich keinen Anspruch auf Nachweis der Legalität hätte, würde ich wohl von einem solchen Kauf Abstand nehmen.

Natürlich muß der Verkäufer (egal ob gewerblich oder privat) auch erklären, dass die Waffe sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.

Grüße

Robert

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Klar, der Verkäufer kommt zu mir in´s Geschäft, legt mir die Waffe auf den Tisch und ich erwerbe eine illegale Waffe........

Natürlich muß der Verkäufer (egal ob gewerblich oder privat) auch erklären, dass die Waffe sein uneingeschränktes Eigentum und frei von Rechten Dritter ist.

Und, wo liegt das Problem? Ich gehe jetzt nur von illegal im Sinne von 1973/76 nicht angemeldet aus und nicht gestohlen o.ä.

Und was das Eigentum angeht, nur weil eine Waffe in einer WBK steht besagt das noch überhaupt nichts ob das Ding bezahlt ist, verpfändet wurde,... oder nicht.

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