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IGNORED

Zuverlässigkeit!


Einzelgänger

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Versuchter Totschlag - 7 1/2 Jahre Haft - vorzeitig entlassen - erst dann 5 Jahre gesperrt!

Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt - Zufälliger Besuch der Polizei - Schreck- Waffenbeschlagnahme - "nur" Ordnungswidrigkeit - auch 5 Jahre gesperrt - langes Gesicht! :traurig_16:

Na klasse. Jemand, der versucht, einen Menschen rechtswidrig umzubringen, wird waffenrechtlich so ähnlich angesehen wie jemand, der eine irrelevante Minimalordungswidrigkeit begeht.

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Na klasse. Jemand, der versucht, einen Menschen rechtswidrig umzubringen, wird waffenrechtlich so ähnlich angesehen wie jemand, der eine irrelevante Minimalordungswidrigkeit begeht.

So kann man das eigentlich nicht sagen. Es gibt eine Schwelle, die überschritten werden muß. Ob ich dann 5cm hinter der Schwelle stehe oder 200m macht nicht den Unterschied.

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Es gibt eine Schwelle...

Das ist dann die, vom Gesetzgeber geforderte, Null-Toleranzschwelle!

Also immer schön auf Einhaltung der Vorschriften achten, auch wenn dies mit zunehmender (bewusst herbeigeführter) Verwirrung des Waffengesetztes immer schwieriger wird...!

ROMAK

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