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IGNORED

Zuverlässigkeit!


Einzelgänger

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Versuchter Totschlag - 7 1/2 Jahre Haft - vorzeitig entlassen - erst dann 5 Jahre gesperrt!

Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrt - Zufälliger Besuch der Polizei - Schreck- Waffenbeschlagnahme - "nur" Ordnungswidrigkeit - auch 5 Jahre gesperrt - langes Gesicht! :traurig_16:

Na klasse. Jemand, der versucht, einen Menschen rechtswidrig umzubringen, wird waffenrechtlich so ähnlich angesehen wie jemand, der eine irrelevante Minimalordungswidrigkeit begeht.

Geschrieben
Na klasse. Jemand, der versucht, einen Menschen rechtswidrig umzubringen, wird waffenrechtlich so ähnlich angesehen wie jemand, der eine irrelevante Minimalordungswidrigkeit begeht.

So kann man das eigentlich nicht sagen. Es gibt eine Schwelle, die überschritten werden muß. Ob ich dann 5cm hinter der Schwelle stehe oder 200m macht nicht den Unterschied.

Geschrieben
Es gibt eine Schwelle...

Das ist dann die, vom Gesetzgeber geforderte, Null-Toleranzschwelle!

Also immer schön auf Einhaltung der Vorschriften achten, auch wenn dies mit zunehmender (bewusst herbeigeführter) Verwirrung des Waffengesetztes immer schwieriger wird...!

ROMAK

Geschrieben
auch wenn dies mit zunehmender (bewusst herbeigeführter) Verwirrung des Waffengesetztes

Ich hab genau den gegenteiligen Eindruck gewonnen. Im Entwurf sind doch etliche Klarstellungen enthalten. Der Rest bleibt der VwV vorbehalten, wann immer die auch kommen mag.

Geschrieben
Schreib doch einfach:

Ja, nach dem Knast oder

Nein, Knast egal, gilt sofort nach Rechtskraft!

Ja, nach dem Knast!

Zufrieden?

Die "Sperre" ist übrigens keine Strafe, von wegen "doppelt bestraft".

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