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IGNORED

Zukunftsprognose?


Gast

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Geschrieben

Eben, der Gute könnte ja auch einen guten Anwalt à la Dr. Gerner haben, der ihn bisher überall erfolgreich rausgeboxt hat, zum Teil einfach Glück gehabt haben wegen mangelnder Beweise oder (mal ganz krasses Beispiel) einen gut befreundeten Richter :ninja: .

Geschrieben
....... Dr. Gerner ........
ist es eine Bildungslücke den nicht zu kennen?
Beweise oder (mal ganz krasses Beispiel) einen gut befreundeten Richter :ninja: .
Sbinchen, was hast Du heute schon für Drogungen genommen?

Gruß

alea

Geschrieben
Eben, der Gute könnte ja auch einen guten Anwalt à la Dr. Gerner haben, der ihn bisher überall erfolgreich rausgeboxt hat, zum Teil einfach Glück gehabt haben wegen mangelnder Beweise oder (mal ganz krasses Beispiel) einen gut befreundeten Richter :ninja: .

Ja das ist aber alles Kaffesatzleserei,dann hat er eben glück gehabt...wir haben doch nicght umsonst ne rechtssprechung,die sowas feststellt!

Auch wenn es einigen SBs nicht gefällt,bin ich der meinung das ein SB das recht hat sich die Akten ruhig anzugucken,aber er hat nicht das

recht sich daraus sein eigenes Süppchen zu kochen und zu sagen"DU NICHT!"

Geschrieben
(mal ganz krasses Beispiel) einen gut befreundeten Richter :ninja: .

Naja, die Richter, zumindest bei den VG, sind meist eng mit den Behörden "befeundet".

So wurde z.B. bei einem mir persönlich bekanntem Schützen und Jäger beim VG vom Richter die "Zukunftsprognose" gestellt, dass er seine Waffen nicht richtig aufbewahrén würde und ihm wurde vom VG die Zuverlässigkeit aberkannt.

Hintergrund war, dass er in 1998 bei einer Hausdurchsuchung die Aufgrund einer in seiner Wohnung eine legale Waffe geladen und zugriffsbereit liegen hatte, was ja zwar befremdlich jedoch rechtens war und ist. 2003 und 2006 hat er gegenüber seiner Behörde die sichere und gesetzmäßige Aufbewahrung nachgewiesen, was diese allerdings nicht weiter störte. Sie hat diese Nachweise schlicht vor Gericht unterschlagen. Der Richter war der Meinung, dass es auch nichts zur Sache tun würde das die Aufbewahrung nachgewiesen wurde und das der Vorfall sich mittlerweile vor 9 Jahren ereignet hat. Das Schöne daran ist, dass er noch nicht mal "so eben" in Berufung gehen kann, sondern erst mal die Zulassung zur Berufung beim OVG beantragen muss, was natürlich wieder einiges an Geld und Nerven kostet bei völlig unkalkulierbaren Erfolgsaussichten. Wenn das OVG sagt, "Lassen wir nicht zu", dann war es das und er kann alles abgeben.

Soviel zur deutschen Rechtsprechung...

Geschrieben

Es SOLLTE eigentlich ganz einfach sein:

Gibts ein rechtskraeftiges Urteil, wirds gespeichert und zur Beurteilung der Zuverlaessigkeit herangezogen.

Gibts keines, dann ist eben auch nichts heranzuziehen oder zu speichern.

Wie gesagt, so SOLLTE es in einem Rechtsstaat eigentlich sein...

Irgendwelche Kaffesatzleserei von Behoerden und ihren Angehoerigen gegenueber Buergern ist naemlich auch nicht besser, als Selbstjustiz. Auch wenns scheinbar legalisiert wurde.

Geschrieben
ist es eine Bildungslücke den nicht zu kennen?
Allerdings ! :o Schau mal heute abend so zwischen 19.40 Uhr und 20.15 Uhr RTL. Da kannst Du ihn bestimmt sehen... ;)
Sbinchen, was hast Du heute schon für Drogungen genommen?Grußalea
Die selben wie Du, wieso ? :lol:
...bin ich der meinung das ein SB das recht hat sich die Akten ruhig anzugucken,aber er hat nicht das recht sich daraus sein eigenes Süppchen zu kochen und zu sagen"DU NICHT!"
Tollo Logik. Dann bräuchte sich ja keine Behörde Akten anschauen wenn sie eh nur positive Schlüsse daraus ziehen darf. Wie würdest Du denn anstelle dessen die erforderliche Zukunftsprognose erstellen ? Ganz wichtig und unabdingbar ist in solchen Fällen meines Erachtens das persönliche Gespräch, denn wenn ich dem/der Betroffenen in die Augen sehen kann, weiß ich in der Regel auch ohne hellsehende Fähigkeiten schon sehr viel mehr... Gut, ich bin psychologisch geschult - aber Menschenkenntnis kann man sich auch anderweitig aneignen.
Geschrieben
Allerdings ! :o Schau mal heute abend so zwischen 19.40 Uhr und 20.15 Uhr RTL. Da kannst Du ihn bestimmt sehen... ;)

hab jetzt auf der Seite von RTL geschaut, kann es sein, daß Du GZSZ meinst? Seifenopern sind nicht meine Welt.

Geschrieben
Gibts keines, dann ist eben auch nichts heranzuziehen oder zu speichern.
Ich schreibs gerne nochmals: Strafrecht und Ordnungsrecht verfolgen unterschiedliche Zwecke. Was in einem Bereich irrelevant ist, kann im anderen sehr wohl verwertbar bzw. entscheidungsrelevant sein.Was sagst Du z.B. dazu, wenn sich aus der Strafakte zu einem eingestellten Verfahren regelmäßiger Drogenkonsum oder hohe festgestellte Promillewerte eines WBK-Antragstellers ergeben ? Einfach aus dem Register löschen, oder der Waffen/Sprengstoffbehörde die Möglichkeit der Prüfung der persönlichen Eignung eröffnen ? <_<
Seifenopern sind nicht meine Welt.
Ts ts, GZSZ und Seifenoper. Keine Ahnung der Junge... <_< Mensch, das ist wertvolles deutsches Kulturgut ! :eclipsee_gold_cup: Also ich verpass nur ungern eine Folge davon, möchte ja schließlich wissen, wie es weitergeht... :wub:
Geschrieben
Es SOLLTE eigentlich ganz einfach sein: ..... Irgendwelche Kaffesatzleserei von Behoerden .....
Zur Erinnerung: § 5 (1) Nr. 2 WaffG! Die Kaffeesatzleserei ist gesetzlich vorgegeben. Der SB muss vor Erteilung einer WBK etc. sämtliche Vorraussetzungen prüfen.
Geschrieben
1. Keine Ahnung der Junge... <_<2.Mensch, das ist wertvolles deutsches Kulturgut ! :eclipsee_gold_cup:3.Also ich verpass nur ungern eine Folge davon, möchte ja schließlich wissen, wie es weitergeht... :wub:
  1. damit kann ich leben.
  2. da kann man geteilter Meinung sein
  3. sei Dir von Herzen gegönnt

:bb1:

Geschrieben
.... Strafrecht und Ordnungsrecht verfolgen unterschiedliche Zwecke. ..... wenn sich aus der Strafakte zu einem eingestellten Verfahren ..... Einfach aus dem Register löschen, oder der Waffen/Sprengstoffbehörde die Möglichkeit der Prüfung der persönlichen Eignung eröffnen?
Auch wenn wir in der Vergangenheit nicht immer gleicher Meinung waren, in dieser Sache muss ich dir Recht geben!
Geschrieben

Ja, ich weis, dass die "Rechts"lage hier so ist und Amtswillkuer gesetzlich gefordert wird. Aber kritisieren darf man solche bananenrepublikanischen Zustaende ja wohl noch.

Geschrieben
ja, könnte ja sein, dass ich dich 100 mal angezeigt habe, weil du durch meinen Garten gelaufen bist. Blöderweise weißt du aber nicht mal wo ich wohne.

100 mal Hausfriedensbruch und du willst eine Waffe? :confused:

Bei manchen deutschen Nachbarn ist 100 mal garnichts.

Also, entweder verurteilt oder nicht verurteilt. Gruß

Makalu

Oder 100 eingestellte Verfahren wegen Drogenbesitzes und eingestellt wegen geringer Mengen und du willst eine Waffe? :confused:

Geschrieben

Ja, wenn es dem Richter nicht fuer ein anstaendiges Urteil langt, bzw dem Staatsanwalt nicht einmal fuer ne ordentliche Anklage, dann soll der in Seths Namen eine Waffe kriegen, weil er eben UNBESCHOLTEN und NICHT VORBESTRAFT ist.

Entweder Vorstrafe oder keine. Und bei keiner wird auch nichts weiter gespeichert. Ganz einfach. Der Rest liegt dann bei Staatsanwalt und Richter, also da, wo es eigentlich hingehoert und nicht in der Willkuer einzelner Ordnungsamtsleute.

BTW, das sind doch nur noch absurde Konstrukte, die hier erfunden werden. Wo bitte in der Rechtswirklichkeit gibts denn solche Phantasien, wie sie hier als Begruendung zur unnoetigen Datensammelwut genannt werden?

Geschrieben
BTW, das sind doch nur noch absurde Konstrukte, die hier erfunden werden. Wo bitte in der Rechtswirklichkeit gibts denn solche Phantasien, wie sie hier als Begruendung zur unnoetigen Datensammelwut genannt werden?

Aha, dann habe ich wohl wieder was dazugelernt... :rolleyes:

Geschrieben

Die Datenschutzignoranten muessten sich eigentlich nur ein paar der taeglich hier erscheinenden Pressefundstuecke reinziehen.

Da kriegt einer ne Anzeige weil er ein Luftgewehr mit "F" ohne kleinen Waffenschein aber verpackt im Futteral transportiert hat.

Dort wird jemand wegen einem legalen Klappmesser angehalten, weil der nicht richtig ausgebildete Polizist das WaffG nicht kennt und von einem verbotenen Gegenstand ausgeht.

Dort laeuft der vegane Nachbar Amok, weil jemand eine Trophaee im Garten abkocht oder ein Stueck zerwirkt.

Oder der mohnkuchenessende Autofahrer, bei dem der erste Drogenschnelltest falsch anspricht...

DAS sind die realen eingestellten Faelle.

Nicht die nur in der Phantasie vorkommenen 100000 wegen Geringfuegigkeit eingestellten Mordanklagen beim ebenfalls schon wegen 1000 Drogenexzessen angezeigten Ali G. in da house. Sowas gibts einfach nicht. Genau wie der nur auf den Termin fuer seinen Amoklauf wartende IPSCler oder andere von Behoeren aufgebaute Chimaeren, die zwar nicht existieren, aber gut als Schreckgespenst zu verwenden sind, um die Gesetze und Befugnisse zu kriegen, die man als Behoerde gerne haette.

Klar, Leute wie SB sind natuerlich froh, dass ihnen der Staat die Macht gibt (ob sie es dann nutzen oder nicht, sei dahingestellt), willkuerlich aufgrund von Nullinformationen Leute zu schikanieren, was ja genau der Grund ist, warum solche Nullinfos in keiner staatlichen Akte etwas zu suchen haben. Daher brauchts nicht nur ein Verwertungsverbot, nein ein knallhartes Speicherungsverbot muss her.

Das brauchen wir, wenn wir diesen kaputtbuerokratisierten Augiasstall wieder irgendwann zu einem demokratischen RECHTSstaat umbauen wollen.

Denn diese Willkuer kann uns alle treffen, auch voellig unschuldig und schneller, als man meint.

Geschrieben
Ja, wenn es dem Richter nicht fuer ein anstaendiges Urteil langt, bzw dem Staatsanwalt nicht einmal fuer ne ordentliche Anklage, dann soll der in Seths Namen eine Waffe kriegen, weil er eben UNBESCHOLTEN und NICHT VORBESTRAFT ist.

Entweder Vorstrafe oder keine. Und bei keiner wird auch nichts weiter gespeichert. Ganz einfach. Der Rest liegt dann bei Staatsanwalt und Richter, also da, wo es eigentlich hingehoert und nicht in der Willkuer einzelner Ordnungsamtsleute.

BTW, das sind doch nur noch absurde Konstrukte, die hier erfunden werden. Wo bitte in der Rechtswirklichkeit gibts denn solche Phantasien, wie sie hier als Begruendung zur unnoetigen Datensammelwut genannt werden?

Ok schaffer, das ist tatsächlich etwas kontruiert.

Schon mal an Antragsdelikte gedacht?

Allerdings nicht konstruierte und erfundene Geschichten könnte ich auch erzählen.

Ich habe zumindest etwas Einblick in das Leid einiger (Ehe-)Frauen.

Kannst du dir vorstellen, wie lange sich einige Frauen von ihren Männern demütigen lassen (müssen).

Wie viele endlich getätigte Anzeigen von verprügelten Frauen schon zurück gezogen wurden? ("Ach nüchtern ist er ja ein ganz Lieber. Außerdem, wo soll ich wohnen? von was leben? und die Kinder?..."

Ich kenne selbst Geschichten, die bis zur Verhandlung kamen und dort die geprügelten Frauen nicht mehr den Mut hatten die Wahrheit zu sagen...

Nein, ich will hier keine Diskussion über prügelnde Ehemänner entfachen.

Ich will nur sagen, dass es u.U. gut ist, wenn der SB eingestellten Verfahren oder Nichtverurteilungen nachgeht.

Sollte sich herausstellen, dass jemand 100 mal zu Unrecht von einem Nachbar angezeigt wurde und sich nicht zu Gewalttätigkeiten gegen den Denunzianten hinreißen lies, spräche dies sogar für ihn...

Geschrieben

Nein, es ist nicht ok, bei KEINEM Fall, wenn ein SB irgendwelchen eingestellten oder zurueckgezogenen Anzeigen nachgeht. Das ist nicht seine Aufgabe. BZW,. das waere nicht seine Aufgabe, wenn wir noch einen wirklichen Rechtsstaat haetten, wo erst mal die Unschulsvermutung kommt und nicht die behoerdliche Kaffesatzleserei, wo unabhaengige Richter in ordentlichen Prozessen ueber solche Dinge befinden und nicht irgendwelchen dafuer nicht ausgebildete Hiwis.

Aber das ist eine prinzipielle Frage, ich als erklaerter Libertaerer habe nun mal diese Einstellung und kein noch so daherkonstruiertes Beispiel kann das rechtsstaatliche Prinzip, von dessen Sinn ich zutiefst ueberzeugt bin, umkehren.

Wir haben es hier, abseits aller moeglichen beispiele mit einer boesen fehlentwicklung zu tun, die vom Gesetzgebr schnellstens korrigiert gehoert. Leider laeuft es momentan ja genau andersherum, anstatt den Datenschutz zu staerken und die Buergerrechte zu schuetzen, wirds kaputtgehauen.

Wir werden bald schmerzlich lernen, dass weder die fiktiven 100 Drogenanzeigen noch die fiktven pruegelnen Ehemaenner ein Problem sind, sondern der ueberbordende Spitzelstaat ohne jede Privatssphaere und mit zu jeder Schnueffelei "berechtigen" Behoeren. War uebrigens alles schon mal da. Man muesste es doch mal irgendwann lernen.

Geschrieben
Aber das ist eine prinzipielle Frage, ich als erklaerter Libertaerer habe nun mal diese Einstellung und kein noch so daherkonstruiertes Beispiel kann das rechtsstaatliche Prinzip, von dessen Sinn ich zutiefst ueberzeugt bin, umkehren.

Eben, sehe ich auch so.

Ich für meinen Teil als Waffenbesitzer (der noch nie von irgend jemandem angezeigt wurde) fände es nicht gut, wenn prügelnde und / oder alkohlkranke Leute eine WBK bekämen, nur weil die Leidtragenden und Geschädigten aus welchen Gründen auch immer nicht in der Lage waren eine Anzeige und ein Gerichtsverfahren durch zu stehen. Hier stellt der SB u.U. die einzigste Hilfe der Unterdrückten dar.

Geschrieben
das will ich wohl glauben.

Das ist nunmal meine Meinung und da stehe ich auch zu!Ich bin auch der Meinung das der Datenschutz mit das

höchste Gut in einem Rechtsstaat sein sollte!

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