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IGNORED

Jäger und nachweis?


Dülmer

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Geschrieben

SB, die Frage war, ob das wirre Geschreibsel der obigen Drucksache Gesetzeskraft hatoder nicht. Darauf laesst sich einfach mit ja oder nein antworten und wenn ja, eine nachpruefbare Begruendung mitliefern.

Kommt da noch was, oder bleibts bei blosser Spekulation und gallopierender Leseschwaeche in Bezug auf §19 BJG?

Geschrieben
SB, die Frage war, ob das wirre Geschreibsel der obigen Drucksache Gesetzeskraft hatoder nicht. Darauf laesst sich einfach mit ja oder nein antworten und wenn ja, eine nachpruefbare Begruendung mitliefern.

Kommt da noch was, oder bleibts bei blosser Spekulation und gallopierender Leseschwaeche in Bezug auf §19 BJG?

Nein. Es hat keine Gesetzeskraft, aber so wie ich das verstehe, wird (und sollte!) ein Gericht bei der Rechtsprechung im Falle von Unklarheiten danach schauen, was sich der Gesetzgeber wohl dabei gedacht hat. Das hat dieser in besagtem "wirren Geschreibsel" festgehalten. Der Wortlaut kann eben so und so ausgelegt werden (nicht nur hier, sondern in vielen Fällen, was glaubst Du was Jurastudenten den ganzen Tag machen?), wie wir schon festgestellt haben. Da bietet es sich doch an, auf die Drucksache zurückzugreifen und sich Klarheit zu verschaffen, was gemeint sein könnte. Dann ist es nur korrekt, dem Willen des Gesetzgebers zu folgen, auch wenn dieser nicht so tolle formuliert hat.

Also: Gesetzeskraft nein, aber Bedeutung für die Interpretation des Gesetzes ja.

Geschrieben
Also: Gesetzeskraft nein, aber Bedeutung für die Interpretation des Gesetzes ja.

Ich finde es mal wieder interessant, dass seitens der Behörden (hier ist es mal SB) diesen Text heranziehen, wenn er contra Bürger verwendbar ist.

Steht dagegen, wie im Fall gelbe WBK, eine Erleichterung für den Bürger (also ein pro) darin, dann wird das Dokument ignoriert und negiert und statt dessen das Gesetz solange verbogen, bis es der Behörde passt (wie in NRW).

Gruß

Michael

Geschrieben

Und ich finde es interessant, wie man einen ganz einfachen Absatz des BJG in sein Gegenteil verkehren kann, wenn man nur lange genug den Wortlaut des Gesetzes ignoriert. :D

Geschrieben
Unfug. Lern endlich lesen! Speziell §19 BJG. Es ist _nicht_ verboten, mit solchen Waffen zu schiessen, es ist nur der Schuss auf _Wild_ damit verboten. Alles andere kann und darf man damit beschiessen. Zielscheiben z.B., aber auch wenns ins Gebiet Jagdschutz geht.
Absolut Korrekt!Ebenso ist die Verwendung von HA lt Gesetzestext bei der Hundeausübung erlaubt.
Ich lasse mich also überzeugen und schließe konsequent: Erwerb und Besitz einer Waffe, die mehr als 2 Patronen im Magazin aufnehmen kann ist für Jäger auf Jagdschein (also ohne gesonderte Erlaubnis) nicht möglich.
Wo steht das bitte?Bitte genau den Gesetzestext lesen!
Halbautomaten mit mehr als zwei Schuss im Magazin sind nicht für die Jagd ungeeignet oder verboten!Sie sind für den Schuss auf Wild nicht erlaubt!
So lese ich den Gesetzestext ebenfalls!
Geschrieben
What the hell ist “Hundeausübung”??

Egal, ich warte mal bis zum Dienstbeginn.

Sachbearbeiter zaubert bestimmt eine BT-Drs hervor, in der auch das verboten ist.

Sorry: "jagdliche Hundeausbildung".

SB: Eine BT-Drs oder einen einflußreichen Kommentar mit Direktverbindung zum Deutschen Bundestag.

Ich bin heut wieder böse, gell.

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