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IGNORED

3.KW


PetMan

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Geschrieben

Hallo ,

heute beim Trainning hat ein Schützenkollege berichtet, sein vom Verband ( DSB/Schützenverband Saar e.V. )befürworteter Antrag auf eine 9mm Para sei abgelehnt worden, da er in den Wettkämpfen bisher keine 85 % Leistung erbracht hätte ????? Er hat eine Spopi in 22lfb und einen 357er Revolver auf seiner WBK. Die 9mm will er für eine andere DSB Disziplin nutzen und sie wurde ihm ja auch vom Verband befürwortet. Auf was bezieht sich die SBine den da ? Mir ist keine solche Regelung bekannt ( was nicht wirklich was heissen muss ). Ich habe ihm geraten, sich die Ablehnung schriftlich geben zu lassen, bisher hat er sie nur mündlich.

Ach ja, ich habe vor erstellen dieser Anfrage im Board gesucht, aber nix passendes ( mit den 85 % ) gefunden, also bitte nicht gleich wieder Chips und Bier ordern :rolleyes:

Greetz

PetMan

Geschrieben
Auf was bezieht sich die SBine den da ?

 

auf gar nicks, der/die SB/ine hat nach der Befürwortung vom Verband keinen Handlungsspielraum mehr.

 

einen - latürnich schriftlichen - , rechtsmittelfähigen Bescheid anfordern und dann dagegen klagen

 

 

Gruß Klaus

Geschrieben

Hallo,

das mit den 85% gabs tatsächlich mal im Saarland ( vor der letzten WaffG-Änderung ).

Mittlerweile hat sich das allerdings wohl erledigt.

Die Dame hat das wahrscheinlich nur noch nicht registriert.

Ich würde jetzt beim Austeller des Bedürfnisnachweises anrufen, die Situation schildern und Ihn/Sie beten das mit dem Amt zu klären.

Bescheid verlangen und dagegen vorgehen kannste dann ja immer noch.

Ich denke aber das Problem löst sich schon bei einem vernünftigen Gespräch.

MfG

Michael

Geschrieben

Schriftlichen Bescheid sofort geben lassen. Alles andere schiebt das Problem nur auf die lange Bank. Und die ist bei Verwaltungsprozessen eh schon lang.

In der schriftlichen Ablehnung müssen nämlich detailiert die Gründe für die Ablehnung dargelegt werden. Bei der Suche nach Argumenten für die Ablehnung stößt SBin vielleicht bereits selber auf die entsprechenden Passagen, die hier jemand bereits erwähnt hat, nämlich, daß die 85%-Regel nicht aktuell ist.

Übrigens kenne ich so etwas nicht einmal aus NRW!

Geschrieben

Was geht es den SB an, so er nicht gerade zufällig auch Kreissportleiter o.ä. ist, wie die Schießleistungen des Schützen XYZ sind?

Der Verband hat befürwortet, also gibt es nichts rumzumäkeln.

Demnächst müssen Führerscheinneulinge bestimmt auch nachweisen, daß sie bereits 100.000 km Fahrerfahrung haben, bevor sie nach bestandener Prüfung ihren Lappen ausgestellt bekommen.

Geschrieben

Bissu verrückt?

Soooo einfach wollen wir das denen doch nicht machen, oder?

Erstmal sollen die ihr Bedürfnis für einen Führerschein nachweisen und dann selbstverfreilich auch nur mit Auflagen:

Wer seine Fahrpraxis nur außerorts erworben hat, kann nicht einfach so einen FS bekommen, der ihn berechtigt, auch innerorts zu fahren und umgekehrt. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lümmel einfach so, ohne Bedürfnisnachweis einen Führerschein bekommen kann? Geht ja mal gar nicht.

Geschrieben
Bissu verrückt?

Soooo einfach wollen wir das denen doch nicht machen, oder?

Erstmal sollen die ihr Bedürfnis für einen Führerschein nachweisen und dann selbstverfreilich auch nur mit Auflagen:

Wer seine Fahrpraxis nur außerorts erworben hat, kann nicht einfach so einen FS bekommen, der ihn berechtigt, auch innerorts zu fahren und umgekehrt. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lümmel einfach so, ohne Bedürfnisnachweis einen Führerschein bekommen kann? Geht ja mal gar nicht.

Und wir wollen doch auch hier die 2/6-Regelung anwenden. Zwei 5-Liter-Kanister Benzin in einem Halbjahr. Und auch für PS-Zahlen über 55, ach was, 34, muß ein besonderes Bedürfnis nachgewiesen werden.

Geschrieben
Bissu verrückt?

Soooo einfach wollen wir das denen doch nicht machen, oder?

Erstmal sollen die ihr Bedürfnis für einen Führerschein nachweisen und dann selbstverfreilich auch nur mit Auflagen:

Wer seine Fahrpraxis nur außerorts erworben hat, kann nicht einfach so einen FS bekommen, der ihn berechtigt, auch innerorts zu fahren und umgekehrt. Wo kommen wir denn da hin, wenn jeder Lümmel einfach so, ohne Bedürfnisnachweis einen Führerschein bekommen kann?

:icon14: :icon14:

Geschrieben

Wo hat der Führerscheinverband eigentlich seinen Sitz ? Viele wissen doch noch gar nicht, wo sie den Fahrbedürfnisschein beantragen müssen.

Bin ich froh, dass ich unter § 58 Fahrerlaubnisbedürfnisprüfungsgesetz falle. :)

Geschrieben
Hallo ,

heute beim Trainning hat ein Schützenkollege berichtet, sein vom Verband ( DSB/Schützenverband Saar e.V. )befürworteter Antrag auf eine 9mm Para sei abgelehnt worden, da er in den Wettkämpfen bisher keine 85 % Leistung erbracht hätte ????? Er hat eine Spopi in 22lfb und einen 357er Revolver auf seiner WBK. Die 9mm will er für eine andere DSB Disziplin nutzen und sie wurde ihm ja auch vom Verband befürwortet. Auf was bezieht sich die SBine den da ? Mir ist keine solche Regelung bekannt ( was nicht wirklich was heissen muss ). Ich habe ihm geraten, sich die Ablehnung schriftlich geben zu lassen, bisher hat er sie nur mündlich.

Ach ja, ich habe vor erstellen dieser Anfrage im Board gesucht, aber nix passendes ( mit den 85 % ) gefunden, also bitte nicht gleich wieder Chips und Bier ordern :rolleyes:

Greetz

PetMan

Lass mich raten Stadverband Saarbrücken Frau W. ?

Das mit den 85 % war früher mal so , ( war eine Idee von ihrem Chef, dessen Name eine gewisse Gemeinsamkeit mit einem Brühwürfel hat. ) leider wollen die Herrschaften es nicht kapieren das sie keine Bedürfnissprüfung mehr durchzuführen haben.

Geschrieben
Lass mich raten Stadverband Saarbrücken Frau W. ?

Das mit den 85 % war früher mal so , ( war eine Idee von ihrem Chef, dessen Name eine gewisse Gemeinsamkeit mit einem Brühwürfel hat. ) leider wollen die Herrschaften es nicht kapieren das sie keine Bedürfnissprüfung mehr durchzuführen haben.

Knapp daneben. Frau D. aus WND. Aber deren Chef ist wohl der gleiche, der riecht auch nach Maggi, äh Brühwürfeln.

Aber die Antworten bestätigen im Prinzip das, was ich dem Kollegen auch gesagt habe. Am Samstag ist wieder Rundenkampf, dann seh ich ihn und Drucke ihm das hier mal aus.

THX

PetMan

Geschrieben
Knapp daneben. Frau D. aus WND. Aber deren Chef ist wohl der gleiche, der riecht auch nach Maggi, äh Brühwürfeln.

Aber die Antworten bestätigen im Prinzip das, was ich dem Kollegen auch gesagt habe. Am Samstag ist wieder Rundenkampf, dann seh ich ihn und Drucke ihm das hier mal aus.

THX

PetMan

Das ist wohl von Behörde zu Behörde unterschiedlich. Im Landkreis Merzig-Wadern haben wir keinerlei Probleme, in St. WND scheinen die öfters mal rumzuzicken. Weiß ich aber nur vom Hörensagen.

Gruß, Markus.

Geschrieben
Bin ich froh, dass ich unter § 58 Fahrerlaubnisbedürfnisprüfungsgesetz falle. :)

Da wollen wir doch mal hoffen, daß es sich nicht um §58 Abs 2 handelt.

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