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Waffe beantragen - Prüfen der vorhandenen Waffen


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Hallo,

ich habe mal eine Frage:

Beim Lesen der Richtlinien für die Ausstellung von Bescheinigungen (Bedürnisbescheinigunen) bin ich auf folgenden Absatz gestoßen:

Prüfung der Anzahl der vorhandenen Waffen

Zur Prüfung der Anzahl der bereits vorhandenen Waffen muss der Antragsteller Kopien aller seiner bereits erteilten Waffenbesitzkarten dem Antrag beifügen. Diese verbleiben beim LV.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass der Antragsteller unmissverständlich aufführt, welche Waffen er nicht über das Sportschützenbedürfnis erworben hat bzw. für die er nicht über das Sportschützenbedürfnis eine Munitionserwerbsberechtigung erworben hat (im Falle von Altbesitz oder Erbschaft). Nach dem neuen Waffengesetz gilt ganz streng, dass zur Beurteilung des vorhandenen Waffenbestandes von Sportschützen für die Erteilung weiterer Erlaubnisse nur die Waffen gezählt werden, die der Antragsteller als Sportschütze erworben hat.

Wie muss / darf man das verstehen?

Heißt das, wenn ich z.B. 10 Waffen über die Erbfolge geerbt habe, nochmal Beispielsweise 2 Kurzwaffen beantragen könnte, obwohl ich dieses ja schon hätte und sogar mit den Erbwaffen schießen würde?

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Wie muss / darf man das verstehen?

Das klingt zwar böse und formalistisch ist aber wirklich freundlich. Die Kernaussage lautet: Waffen die nicht aufgrund eines Sportschützenbedürfnisses erworben wurden werden ignoriert. Das ist deutlich positiver als die Rechtlage bei enger Auslegung.

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Die kleinen dürfen zahlen. Selbst auch dann, wenn sie guten Input geben und weiterhelfen.

Was sagt eigentlich unser Sachbearbeiter dazu??

Tja... und manche zahlen nichts und stellen Paymembern schlaue Fragen... nur mal so zum drüber nachdenken.

Was soll´s ist mir latte

Genau...

:peinlich:

Gromit

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Ich dachte immer, es wäre u.a. der Sinn eines Forums dort Fragen zu stellen?

ja...aber wenn jemandem wie diesem fragesteller "alles latte" ist und er dann zeitgleich nach einer auskunft eines experten ruft, dann kann einem schonmal der hut hochgehen...

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Also nur mal kurz eingeworfen: Das gibt es beim BdMP ganz genauso.

Es gibt sogar ein extra Formblatt, in welches alle vorhandenen Waffen mit laufender Nummer in der WBK, Art der WBK ,Disziplin/Verwendungszweck und Lauflänge(!) einzutragen sind. Das letzte Mal bin ich mit nem Zollstock durchs Haus gedackelt und habe sehr zum Amusement meiner Familie laut fluchend Gewehrläufe abgemessen.

Ordnung muß schließlich sein, wie uns schon weiland Hausmeister Krause offenbarte.

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Was sagt eigentlich unser Sachbearbeiter dazu??

Falls ich damit gemeint sein sollte: woher um alles in der Welt soll ich wissen, was Dein Verband da genau fordert ? :confused: Frag doch die Leute dort selbst, dann weißt Du was verlangt wird ... Deine Waffenbehörde wird das in der Regel wenig bis gar nicht interessieren, was der Verband aufs Kontingent anrechnet und was nicht. Die wollen letztendlich nur eine Bedürfnisbescheinigung sehen.

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