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IGNORED

4 mm M20 mit "scharfem Lauf" transportieren


Flotti

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, mir zusätzlich zu meiner SVI in .45 ACP (mit Wechselsystem 9 Para) noch eine weitere SVI in 4mm M20 zuzulegen. Da die einzige Änderung bei den SVIs in 4mm M20 im Lauf besteht, könnte ich die 4 mm M20 dann auf dem Schießstand mit Wechselläufen für die .45er bestücken.

Die Frage ist: Darf ich die 4mm M20

a) mit eingebautem "scharfem" Wechsellauf transportieren?

b ) mit "scharfem Lauf" zuhause aufbewahren?

Oder ist jedesmal Rückbauen angesagt, wenn man den Schießstand verlässt?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Flotti

Geschrieben

Es ist doch immernoch eine 4mm M20 Waffe, mit Wechsellauf. Wobei ich den Sinn nicht verstehe: Für den .45er Lauf brauchst Du das selbe Prozedere wie für eine Waffe in .45 (die Du ja schon hast). Also Waffe bedürfnisfrei, Lauf nicht. Von der Aufbewahrung und Schießstandpflicht her sind sie eh beide gleich. Nimm Dir lieber einen Wechsellauf in 4mm M20, der ist bedürfnisfrei zur vorhandenen Waffe.

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Es ist doch immernoch eine 4mm M20 Waffe, mit Wechsellauf. Wobei ich den Sinn nicht verstehe: Für den .45er Lauf brauchst Du das selbe Prozedere wie für eine Waffe in .45 (die Du ja schon hast).

...den Wechsellauf bekommt er über die vorhandene .45er SVI. Da ist nix mit erneutem Bedürfnis.

Wie die Rechtsexperten die Geschichte mit dem Einsatz des Laufes in der 4mmM20 sehen lasse ich dabei jetzt mal außen vor.

;-)

Gruß

GOH

Geschrieben
Hallo zusammen,

ich spiele mit dem Gedanken, mir zusätzlich zu meiner SVI in .45 ACP (mit Wechselsystem 9 Para) noch eine weitere SVI in 4mm M20 zuzulegen. Da die einzige Änderung bei den SVIs in 4mm M20 im Lauf besteht, könnte ich die 4 mm M20 dann auf dem Schießstand mit Wechselläufen für die .45er bestücken.

Die Frage ist: Darf ich die 4mm M20

a) mit eingebautem "scharfem" Wechsellauf transportieren?

b ) mit "scharfem Lauf" zuhause aufbewahren?

Oder ist jedesmal Rückbauen angesagt, wenn man den Schießstand verlässt?

Danke für Eure Antworten.

Gruß Flotti

Hallo Flotti,

keine gute Idee.

Die 4mm M20 sind bedürfnisfrei.

Du machst aus einer bedürfnisfreien Waffe eine solche, für die Du ein

Bedürfnis brauchst ( aber nicht hast, sonst wäre Dir der 4mm Umweg nicht eingefallen).

Schlimmstenfalls wäre das sogar verbotene Waffenherstellung.

Diese "Erschleichung" einer 2ten 9er oder 45er ist nicht erlaubt und kann

Dich die Zuverlässigkeit kosten.

Servus

Geschrieben
Hallo Flotti,

keine gute Idee.

Die 4mm M20 sind bedürfnisfrei.

Du machst aus einer bedürfnisfreien Waffe eine solche, für die Du ein

Bedürfnis brauchst ( aber nicht hast, sonst wäre Dir der 4mm Umweg nicht eingefallen).

Schlimmstenfalls wäre das sogar verbotene Waffenherstellung.

Diese "Erschleichung" einer 2ten 9er oder 45er ist nicht erlaubt und kann

Dich die Zuverlässigkeit kosten.

Servus

Der gleiche Gedanke ist mir auch gekommen. Also besser Finger weg!

Geschrieben

Du könntest Die die 2. Waffe in 4mm kaufen, als Reserve für schlechte Zeiten, oder was auch immer und deren Lauf, wenn Du unbedingt willst, als Wechsellauf in der 45er benutzen. Das müsste m. E. legal sein, aber nicht umgekehrt (gleiches oder kleineres Kaliber). Im letzteren Fall wäre das 11. Gebot zu beachten, sonst könntest Du eine Menge Ärger bekommen (überflüsigerweise).

Geschrieben
, könnte ich die 4 mm M20 dann auf dem Schießstand mit Wechselläufen für die .45er bestücken.

Hallo Flotti

könntest du, darfst du aber nicht. Bei einer Kontrolle bist du deine Zuverlässigkeit los. Denk mal über den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" nach.

Denk hier nicht so laut über so was nach.

Steven

Geschrieben
Hallo Flotti

könntest du, darfst du aber nicht. Bei einer Kontrolle bist du deine Zuverlässigkeit los. Denk mal über den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" nach.

Denk hier nicht so laut über so was nach.

Steven

Hhm, ist das auf dem Schießstand wirklich so? Ich kann mir hier ja auch eine Fremdwaffe ausleihen, für die ich kein Bedürfnis habe. Von mir selber dann den .45er Lauf auzuleihen, kann dann eigentlich nicht schlimmer sein. Die Frage ist, ob das Einbauen in die 4mm M20 - auf dem Schießstand wohlgemerkt - tatsächlich mit einer waffenrechtlichen Vorschrift kollidiert.

Habe von einem Feund aus Norddeutschland gehört, dass so ein Vorgehen in bestimmten Vereinen genau so praktiziert wird. Mitglieder, die auf ihre WBK warten, aber schon mal eine 4mm M20 gekauft haben (lange Lieferzeiten SVI), leihen sich auf dem Stand einen Lauf aus und schießen mit ihrer eigenen Waffe. Dann wird der Lauf wieder abgegeben, 4mm Lauf rein und ab nach Hause.

Tja, verboten oder nicht - wer weiß es mit Sicherheit?

Gast God of Hellfire
Geschrieben
Tja, verboten oder nicht - wer weiß es mit Sicherheit?

Probier es aus.

Bau die Kanone um >>> Melde es Deiner Behörde >>> Warte die juristischen Querelen ab.

Es werden sich zwar geraume Zeit Personen damit beschäftigen, die auch keine Ahnung haben, aber

am Ende hast Du wenigstens ein Urteil.

Ich persönlich würde bei einer derartigen Umbauerei auch nicht den Untergang der inneren Sicherheit sehen, aber

meine unmaßgebliche Untertanenmeinung ist der Obrigkeit in diesem Fall wahrscheinlich scheißegal.

Gruß

GOH

EDIT

RSF

Geschrieben

ALSo, Herstellung ist das nicht, da es untereinander frei austauschbare Wesentliche Teile sind.

Die 4mm M20 sind Bedürfnisfrei, aber voll WBK Pflichtig! Also nichts mal mit anonym 2 duzend kaufen.

Solltest Du Dir eine gleiche 4mm M20 zulegen und zufällig die selbe Waffe bereits eingetragen haben, würde ich den Umweg als solchen gehen und den Sachbearbeiter bitten, ggf. mit der Begründung dass die M20 ja eh in Deiner WBK eingetragen wird im Kaliberfeld 4mm M20 / .45 / 9 einzutragen. Damit ist der Spaß vollkommen legal.

Geschrieben
Hhm, ist das auf dem Schießstand wirklich so? Ich kann mir hier ja auch eine Fremdwaffe ausleihen, für die ich kein Bedürfnis habe. ...

richtig, du nicht. aber der überlasser ist bedürfnisinhaber/berechtigter.

wer, bitte, ist denn nach deiner meinung dann bedürfnisinhaber/berechtigter der durch dieses procedere entstandenen, neuen, bedürfnispflichtigen waffe?

du ?

der überlasser (egal ob du "an dich selbst überlässt") des wechselsystems?

harry hirsch?

oder der pabst?

Geschrieben
richtig, du nicht. aber der überlasser ist bedürfnisinhaber/berechtigter.

wer, bitte, ist denn nach deiner meinung dann bedürfnisinhaber/berechtigter der durch dieses procedere entstandenen, neuen, bedürfnispflichtigen waffe?

du ?

der überlasser (egal ob du "an dich selbst überlässt") des wechselsystems?

harry hirsch?

oder der pabst?

Der Papst wär' nicht schlecht. Wär' bestimmt der Renner auf e-Gun: Original Papst Strayer-Voigt, Vorbesitzer Joseph Ratzinger, von ihm liebevoll "Engelmacher" genannt ... :lol:

Geschrieben

vielleicht habe ich ja was falsch verstanden ( :confused: ), aber ich verstehe den gedanken dahinter nicht:

- du hast eine XXX .45er

- du hast weitere zu dieser waffe passende laeufe (wahrscheinlich auch in grundsaetzlich beduerfnisgebundenen kalibern, also NICHT 4mm M20); diese darfst du ja auch haben, da die 'basis-'waffe in deiner wbk steht.

- nun willst du eine gleiche waffe als 4mm M20-kastrat kaufen, um in diese deine anderen passenden laeufe einzubauen ?

ist das so richtig ???

fakt ist, dass du damit aus der kastratenwaffe eine waffe machst, die in dieser form eigentlich ein beduerfnis erfordert und in der wbk stehen muesste (was sie aber nicht tut, und du hast das beduerfnis nicht !).

und das waere doppelplusUNgut !!!

odderhabbbbischigrndwasneddverstanden ????

Geschrieben
vielleicht habe ich ja was falsch verstanden ( :confused: ), aber ich verstehe den gedanken dahinter nicht:

- du hast eine XXX .45er

- du hast weitere zu dieser waffe passende laeufe (wahrscheinlich auch in grundsaetzlich beduerfnisgebundenen kalibern, also NICHT 4mm M20); diese darfst du ja auch haben, da die 'basis-'waffe in deiner wbk steht.

- nun willst du eine gleiche waffe als 4mm M20-kastrat kaufen, um in diese deine anderen passenden laeufe einzubauen ?

ist das so richtig ???

fakt ist, dass du damit aus der kastratenwaffe eine waffe machst, die in dieser form eigentlich ein beduerfnis erfordert und in der wbk stehen muesste (was sie aber nicht tut, und du hast das beduerfnis nicht !).

und das waere doppelplusUNgut !!!

odderhabbbbischigrndwasneddverstanden ????

Hi Shootist,

natürlich steht die 4mm auf der WBK.

Er will praktisch zu seinen vorhandenen Läufen ein passendes Griffstück ( incl. Verschluss).

Das gibts bedürfnisfrei nunmal nur nur in 4mm M20.

Solche Ideen kann nur unser verqueres Waffengesetz hervorbringen.

Servus

Geschrieben
vielleicht habe ich ja was falsch verstanden ( :confused: ), aber ich verstehe den gedanken dahinter nicht:

- du hast eine XXX .45er

- du hast weitere zu dieser waffe passende laeufe (wahrscheinlich auch in grundsaetzlich beduerfnisgebundenen kalibern, also NICHT 4mm M20); diese darfst du ja auch haben, da die 'basis-'waffe in deiner wbk steht.

- nun willst du eine gleiche waffe als 4mm M20-kastrat kaufen, um in diese deine anderen passenden laeufe einzubauen ?

ist das so richtig ???

fakt ist, dass du damit aus der kastratenwaffe eine waffe machst, die in dieser form eigentlich ein beduerfnis erfordert und in der wbk stehen muesste (was sie aber nicht tut, und du hast das beduerfnis nicht !).

und das waere doppelplusUNgut !!!

odderhabbbbischigrndwasneddverstanden ????

Okay, ich sehe ein, dass der Gedanke dahinter nicht ganz klar rüberkommt. Also hier mal zur Erklärung:

Meine SVI ist vor allem für IPSC Bedürfnisse hergerichtet, d.h. verlängertes Griffstück für doppelreihiges Magazin, Magazintrichter, gestippelter Griff, langes Dust-Cover, Beschichtung etc.

Rundum ein Super-Sportgerät, mit dem ich bestens harmoniere. Das einzige, was mich ein bißchen stört, ist die Tatsache, dass sie nicht mehr so richtig nach "echter" 1911er aussieht.

Also war die Überlegung, mehr aus optischen und "Liebhab" Gesichtspunkten eine zweite 1911er in .45 ACP zu haben, die relativ authentisch aussieht.

Die Probleme mit kalibergleichen Waffen auf der grünen kennen wir alle, außerdem stehen auf meiner Wunschliste auch noch andere Kurzwaffen für die 3. oder 4. Und da ist ja noch die 2/6 Regelung, die alles in die Länge zieht.

Also schlau gedacht: Noch eine SVI anschaffen, am besten gebraucht, im klassischen 1911er Style. Da nur anschauen langweilig ist, auf dem Schießstand dann das eingangs erwähnte Szenario durchziehen, um die Waffe auch regelmäßig schießen zu können. Um nur rumzuliegen ist sie ja wohl auch zu teuer.

Hatte halt gehofft, dass das auf dem Stand ohne Gesetzesverstoß möglich wäre, weil ich gehört habe, dass das anderswo auch schon so praktiziert wird.

Es scheint sich aber wohl herauszukristallisieren, dass die Sache wohl so einfach nicht geht.

Und nein, eine 1911er Softair möchte ich stattdessen nicht haben. ;)

Grüße Flotti

Geschrieben

Hallo,

hinzu kommt, dass viele 4mm20-Waffen keinen gültigen Beschuss ( Griffstück, Schlitten ) haben.

Also nichts mit Grosskaliberlauf rein und dann schiessen.

MfG wohe

Geschrieben
Hallo,

hinzu kommt, dass viele 4mm20-Waffen keinen gültigen Beschuss ( Griffstück, Schlitten ) haben.

Also nichts mit Grosskaliberlauf rein und dann schiessen.

MfG wohe

Die SVIs in 4mm M20, von denen ich spreche, sind letztendlich "normale", beschossene Waffen, in die nachträglich eine Lauf mit eingeklebtem Einstecklauf eingebracht wird.

Man hat mir schon mal so eine angeboten. Die hätte aber optisch nicht gepasst.

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